Der japanische Autobauer Suzuki war bisher eher stiller Mitläufer im Abgasskandal. In Deutschland selbst ist es bis dato weder zu Rückrufen gekommen, noch wurden öffentlichkeitswirksame Anschuldigungen erhoben. Das hat sich jetzt schlagartig geändert. Ermittler der Frankfurter Staatsanwaltschaft haben die deutschen Geschäftsräume des Autokonzerns mit dem Ziel, Belege für die Betrügereien zu finden, durchsucht. Ermittlungsergebnisse stehen noch aus.

Suzuki Abgasskandal: Verlauf und Fakten

In den Niederlanden muss sich der Suzuki-Konzern bereits seit längerem Anschuldigungen, im Dieselskandal mitgemischt zu haben, stellen – stellvertretend für ganz Europa. Bereits 2016 hat die niederländische Verkehrsbehörde RDW die Ermittlungen gegen den japanischen Autobauer aufgenommen. Kurze Zeit später bestätigte sich der Verdacht: Auch in den Diesel-Fahrzeugen von Suzuki wurden illegale Abschalteinrichtungen verbaut.

Dabei liegt nahe, dass Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt Stellantis) eine Mitschuld trägt. Selbst am Dieselskandal beteiligt, hat der italienische Autobauer Motoren an Suzuki geliefert. Und um eben die dürfte es in den Karosserien des japanischen Fahrzeugherstellers gehen. Auch gegen FCA/Stellantis laufen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Suzuki Abgasskandal. Fraglich ist dabei, wer von den Schummeleien wusste und diese billigend in Kauf genommen hat.

Hinweis: RDW
Als europäische Referenzbehörde haben die Entscheidungen der RDW EU-weite Auswirkungen. So hat bereits der Entzug einer Typgenehmigung beim Suzuki Vitara 1,6 Liter dazu geführt, dass das Modell auf dem europäischen Markt nicht mehr zum Verkauf steht.

Abgasskandal bei Suzuki: Welche Modelle sind betroffen?

Folgende Fahrzeugmodelle der Euronorm 6 sollen den Ermittlungen zufolge Manipulationen aufweisen:

  • SX4 S-Cross
  • Swift
  • Vitara

Seinerzeit Fiat Chrysler hatte dabei mindestens drei Dieselmotoren an Suzuki geliefert:

  • 1,3 Liter
  • 1,9 Liter
  • 2,0 Liter

Manipulationen im Abgasskandal: Was wird Suzuki vorgeworfen?

Wie alle am Dieselskandal beteiligten Autobauer soll auch Suzuki illegale Abschalteinrichtungen in Form von Schummel-Software in seinen Fahrzeugen verbaut haben. Die Folge: Die Wagen konnten den Testzyklus im Prüfstand erkennen, woraufhin die Abgasreinigung in ihrer Effizienz für die ungefähre Prüfstanddauer gesteigert wurde – gesetzlich geltende Grenzwerte wurde eingehalten.

Im normalen Straßenbetrieb hingegen arbeitete die Abgasreinigung gar nicht bzw. lediglich stark eingeschränkt. Das hatte zur Folge, dass Grenzwerte oftmals bei Weitem überschritten wurden. In Zahlen ausgedrückt lagen die Schadstoffwerte um ein 15-faches höher als die nach dem Gesetzgeber einzuhaltenden NOx-Werte. Das geht aus Messungen durch Transport & Environment hervor.

Hinweis: Messungen durch Transport & Environment
Die europäische Umweltorganisation Transport & Environment hat anhand eigener Messungen die Ausmaße der Schadstoffüberschreitungen aller am Dieselskandal beteiligten Fahrzeugbauer ermittelt. Fiat und Suzuki führen die Tabelle mit den höchsten Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte an.

Rückrufaktionen bei Suzuki

Rückrufe für Suzuki-Modelle hat es bislang keine gegeben. Generell hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) noch nicht zu dem japanischen Autobauer und seiner Teilhabe am Abgasskandal geäußert. Das könnte sich allerdings bald ändern. Zum einen scheint es sicher, dass es Manipulationen an der Motoren-Software gegeben hat. Zum anderen nehmen verbraucherfreundliche Urteile gegen FCA bzw. Stellantis aktuell zu.

Diese Optionen haben Suzuki-Halter im Dieselskandal

Auch ohne offiziellen Rückruf können Sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Das ergibt sich schon allein aus der Tatsache, dass Abgasmanipulationen eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung darstellen. Und: FCA Italy muss sich im Dieselskandal aktuell vor zahlreichen Gerichten den Manipulationsanschuldigungen geprellter Fahrzeughalter:innen stellen. Wie bereits erwähnt, stärken dabei viele Gerichte den Kundinnen und Kunden den Rücken und verurteilen den Konzern zu Schadensersatz.

So haben auch rightmart Rechtsanwälte bereits erfolgreich gegen den Konzern geklagt: Sieg gegen Fiat Italy S.p.A. zum Jahresabschluss.
Wenngleich noch zu beobachten ist, wie sich der Skandal für Suzuki hierzulande entwickelt, kann es für Sie sinnvoll sein, schon einmal Ihre Möglichkeiten auszuloten. Dabei raten wir Ihnen, sich anwaltliche Unterstützung zu holen. Das hat mehrere Vorteile:

  1. Sie erfahren aus verlässlicher Quelle, welche Modelle vom Suzuki Abgasskandal betroffen sind.
  2. Sie erhalten eine reelle Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten im Vorgehen gegen Suzuki bzw. FCA Italy/Stellantis.
  3. Im Falle einer Klage erfahren Sie, wann sich unter Berücksichtigung Ihrer Erfolgschancen der günstigste Zeitpunkt bietet.

Sind Sie Halter:in eines Suzuki Dieselfahrzeugs und fragen sich, ob Ihr Modell betroffen ist? Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung mit der Option, stets über die aktuellen Entwicklungen informiert zu werden.

Das steht Geschädigten im Abgasskandal zu

Ist in einem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, ist es grundsätzlich nicht zulassungsfähig. Bei gültiger Gewährleistung können Sie bei Ihrem Händler bzw. beim Hersteller eine Nachrüstung verlangen – sofern diese überhaupt angeboten wird. Doch auch eine Minderung des Kaufpreises oder eine Rückabwicklung des Kaufes sind mögliche Optionen.

Wichtig: Kaufrückabwicklung
Bei einer Kaufrückabwicklung kann eine Nutzungsentschädigung erhoben werden. Die wird vom Kauf abgezogen und berechnet sich anhand der gefahrenen Kilometer. Je mehr Sie mit dem Fahrzeug also unterwegs waren, desto höher die Nutzungsentschädigung.

Kostenrisiko bei Vorgehen gegen Suzuki

Im Dieselskandal sind nahezu alle Rechtsschutzversicherer auf Seiten der geprellten Fahrzeug-Halter:innen und erteilen Deckungszusagen für ein Vorgehen gegen den Autobauer. Sind Sie rechtsschutzversichert, dürfte Ihnen das bereits die Entscheidung für oder gegen eine Klage erleichtern. Ihr Kostenrisiko bezieht sich lediglich auf die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Wichtig: Rechtsschutzversicherung gekündigt?
Haben Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kürzlich gekündigt, muss das erst einmal nichts heißen. Entscheidend für eine Kostenübernahme ist, ob Sie zum Kaufzeitpunkt des Fahrzeugs versichert waren.

Doch auch für Nicht-Versicherte kann sich ein Vorgehen lohnen. Das sollte allerdings individuell abgewägt werden.