rightmart Rechtsanwälte schließen das Jahr 2021 mit einem weiteren Sieg gegen Fiat Italy S.p.A. ab. Im Rampenlicht: Ein Wohnmobil der Marke Pilote V 600 G basierend auf dem Fiat Ducato mit dem Motor 180 Multijet 3.0, Euro 5. Dabei wurde unserer Mandantin vom Landauer Landgericht (LG) ein beachtlicher Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund 48.200 EUR zugesprochen.

Gericht folgt Darlegung unserer Anwälte

Dass auch Fiat Italy S.p.A. im Abgasskandal mit schummelt, ist bekannt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) lässt zwar weiterhin mit amtlichen Rückrufen auf sich warten. Dass es aber Manipulationen an den Multijet-Motoren gegeben hat, ist auch dem KBA zufolge unstrittig – so zumindest geht es aus Mitteilungen der Behörde hervor.

Dass das KBA Manipulationen an Fiat-Motoren – bzw. dem 180 Multijet 3.0, Euro 5 – erkennt, trugen unsere Rechtsanwälte vor dem LG Landau vor. Damit einher stellten sie dar, dass die Schummelsoftware als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen sei. Demzufolge stünde unserer Mandantin Schadensersatz aufgrund sittenwidriger Schädigung zu.

Die Richter folgten dem Vortrag und verurteilten Fiat Italy S.p.A. zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 48.200 EUR.

Motorsteuerungssoftware bemerkt Testzyklus

Die Motorsteuerungssoftware in zahlreichen Multijet-Motoren bemerkt den 20-minütigen Testzyklus auf dem Rollenprüfstand. Das bewirkt, dass die Abgasrückführung zwar im Prüfstand einwandfrei funktioniert. Sich diese nach Beendigung des Testzyklus jedoch verringert, was zur Folge hat, dass es zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxid kommt – um das 11 bis 22-fache. Damit sind die gesetzlich geltenden Grenzwerte deutlich überschritten.

Hinweis: Keine offiziellen Rückrufe
Offizielle Rückrufe durch das KBA gibt es bislang für keine Fahrzeuge, in denen Multijet-Motoren verbaut sind. Nach wie vor ist aber damit zu rechnen, dass das noch erfolgen wird.

LG zieht Parallelen zum VW-Motor EA189

Zwar findet sich im VW-Motor EA189 eine gänzlich andere Abschalteinrichtung als im 180 Multijet 3.0, die Richter des LG Landau setzen die Manipulationen im Ergebnis allerdings gleich. Bei beiden Motoren sei es zu überaus präzisen Software-Manipulationen gekommen, die eigens auf den Testzyklus abgestimmt seien. Damit sei auch im Urteil kein Unterschied zu machen, was für Fiat-Kunden die gleichen Schadensersatzansprüche rechtfertige.

Gericht geht von Kenntnis des Konzern-Vorstands aus

Das LG Landau folgt mit seinem Urteil nicht nur dem vorstehenden Vortrag unserer Anwälte, es legt dem Fiat Italy S.p.A. zudem zur Last, dass der Konzern-Vorstand von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst, aus Profitgier die Schädigung seiner Kunden aber hingenommen habe. Das stelle eine bewusste Täuschung dar.

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