Falschparken und Falschhalten

So gut wie jedem ist es schon einmal passiert: Das Falschparken oder -halten. Oft macht man beides eher unabsichtlich und der Ärger ist anschließend umso größer. Auch wenn Falschparken oder Falschhalten im Vergleich zu anderen Verkehrsdelikten weniger schwerwiegend ist, können Sie dafür in einigen Fällen sogar Punkte in Flensburg erhalten. Mit welchem Bußgeld Sie zu rechnen haben und ob Sie eventuell sogar ein Punkt erwartet, erfahren Sie hier.

Wann wird aus Falschhalten das Falschparken?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht in einem Halten eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder einer Anordnung veranlasst wurde. Nach Ablauf von drei Minuten wird aus dem Halten ein Parken. Für das Falschparken erhalten Sie in der Regel einen Bußgeldbescheid. Sie können diesen Bußgeldbescheid prüfen lassen.

In bestimmten Fällen können Sie jedoch sogar einen Punkt in Flensburg erhalten. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie durch Ihre Parksituation eine bestimmte Gefahrensituation erschaffen oder Rettungsfahrzeuge blockieren.

Hinweis: Unfreiwilliges Halten ist straffrei

Ein Stehenbleiben im Stau oder vor einer roten Ampel zählt somit nicht zu einer gewollten Fahrtunterbrechung. Unterbrechen Sie Ihre Fahrt im Gegensatz dazu freiwillig, gilt dies als Halten. Hierbei müssen Sie jedoch beachten, wenn Sie das angehaltene Auto verlassen oder mehr als drei Minuten anhalten, gilt dies nicht mehr als halten sondern als parken.

Welche Strafen werden bei Falschparken verhängt?

Wenn Sie an unangebrachten Stellen parken, wie auf Fußgängerüberwegen oder in engen Kurven, kostet Sie das zwischen 25 und 35 EUR. Behindern Sie damit den Straßenverkehr oder parken Sie länger als eine Stunde im Halteverbot, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 40 EUR. Die höchsten Strafen werden für das Parken auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen und für die Behin­­­derung von Einsatz­­­fahr­­zeugen verhängt. Die Kosten belaufen sich auf 70, beziehungsweise 100 EUR und bringen jeweils einen Punkt in Flensburg ein.

Alkohol am Steuer

In Deutschland ist Alkohol am Steuer gemäß § 24 a StVG bis zu einem Wert von 0,5 Promille erlaubt. Bei Ausfallerscheinungen kann es jedoch auch unterhalb dieser Grenze zu Konsequenzen kommen. Autofahren mit über 0,5 Promille führt zu Bußgeldern, Fahrverboten und gegebenenfalls strafrechtlicher Verfolgung.

Maximale Alkoholmenge zum Autofahren

Welche Promillegrenzen gibt es und welche Sanktionen drohen?

Damit Autofahrer sich nicht alkoholisiert ans Steuer setzen, gibt es für alkoholisiertes Fahren Sanktionen in Form von Bußgeldern, Entzug der Fahrerlaubnis und bei einem erheblichen Alkoholkonsum im Zweifel ein Strafverfahren. Als Richtwert hat der Gesetzgeber bestimmte Promillegrenzen festgelegt. Da Alkohol von Mensch zu Mensch individuell wirkt, können bei auffallenden Ausfallerscheinungen auch höhere Sanktionen verhängt werden.

Welche Strafen gibt es bei Alkohol am Steuer?

Die Strafen bei Alkohol am Steuer hängen davon ab, ob es sich um Ihren ersten Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze handelt oder nicht. Handelt es sich um Ihren ersten Verstoß, kostet Sie das 500 EUR, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Zudem werden Sie an einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) teilnehmen müssen. Wenn Ihr Alkoholpegel über 1,1 Promille liegt, kann Ihnen allerdings schon bei einem ersten Verstoß der Führerschein entzogen werden. Ansonsten können Sie zumindest ein Fahrverbot umgehen, indem Sie Einspruch einlegen.

Strafen bei einem Autounfall

Jeder hofft, dass es ihn nie persönlich erwischt, doch statistisch kommt es in Deutschland alle 13 Sekunden zu einem Autounfall. 2017 waren es insgesamt 2.643.098 Unfälle. Dabei passieren bei manchen Unfällen nur kleinere Blechschäden, bei anderen kann es zu Personenschäden kommen. Wann es sich um einen Autounfall handelt und welche Bußgelder oder Strafen Sie erwarten erfahren Sie im Folgenden.

Was ist ein Autounfall?

Ein Autounfall liegt immer dann vor, wenn dieser

  • von mindestens einer beteiligten Person nicht angestrebt wurde,
  • unerwartet und plötzlich geschieht,
  • in Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen Gefahren steht und
  • zu einem nicht gänzlich belanglosen fremden Sach- oder Körperschaden führt.

Dabei ist eine bloße Gefährdung im Straßenverkehr noch kein Unfall. Erst wenn ein zum Schaden führendes Ereignis aufgrund eines bestimmten Verhaltens im Straßenverkehr eintritt, gilt dies als Unfall. Bei einem Autofall sind die Unfallbeteiligten zudem beide Autofahrer.

Die Arten von Unfällen sind dabei sehr unterschiedlich. Oft entstehen sie durch Verstöße gegen das Verkehrsrecht, einem Versagen der Technik des Autos oder durch die falsche Einschätzung einer Gefahrensituation. Die meisten Unfälle passieren übrigens aufgrund von

  • falschem Wenden
  • Rückwärtsfahren
  • oder Abbiegen.

Welche Strafen werden bei Autounfällen verhängt?

Wie bei allen Unfällen, kommt es auch beim Autounfall stark darauf an, wie groß der von Ihnen erzeugte Schaden ist. Dabei kann die Strafe zwischen einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und sogar einer Gefängnisstrafe schwanken. So kann es einen erheblichen Unterschied machen, ob Sie nur einen leichten Auffahrunfall zu verantworten oder Fahrerflucht begangen haben. Daher muss hier der individuelle Fall betrachtet werden.

Überfahren einer roten Ampel

Das Überfahren einer roten Ampel führt zu einem hohen Bußgeld und Punkten in Flensburg. In bestimmten Fällen kann auch ein Fahrverbot verhängt werden.

Welche Sanktionen und Strafen drohen beim Überfahren einer roten Ampel?

Das Überfahren einer roten Ampel zieht Konsequenzen nach sich. Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, welches Bußgeld und wie viele Punkte in Flensburg Sie erwarten oder ob Sie Ihren Führerschein abgeben müssen. Beim Überfahren einer roten Ampel kommt es immer darauf an, ob die Ampel zu diesem Zeitpunkt länger oder kürzer als eine Sekunde rot war und ob Ihr Verhalten einen Unfall provoziert hat.

Toleranzwert und Strafen bei zu hoher Geschwindigkeit

Die Straßenverkehrsordnung soll die Sicherheit im Straßenverkehr sicherstellen. Verstöße dagegen, wie zum Beispiel die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, werden mit einer Sanktion verhängt.

Wie hoch ist der Toleranzwert?

Da das Messverfahren ungenau sein kann, wird bei jedem Geschwindigkeitsverstoß ein Toleranzwert abgezogen. Wie hoch der Abzug ist, hängt davon ab wie schnell Sie gefahren sind.

  • Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h: abgezogene Toleranz drei km/h für Radar-Laser und Lichtschrankenmessung und 3 % bei einem Provida-Fahrzeug.
  • Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h: Toleranzabzug 3 % der gefahrenen Geschwindigkeit

Hinweis: Ein Provida-Fahrzeug blitzt ohne Blitz

In zivilen Fahrzeugen der Polizei wird ein Messgerät, eine Kamera und ein Steuergerät installiert. Wenn Sie als Autofahrer auffallen, nehmen die Beamten die Verfolgung auf und können eine sogenannte Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren einleiten. Sie als Autofahrer werden über mehrere 100 Meter verfolgt und aufgezeichnet.

Welche Strafen gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?

Wie bei jedem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung üblich, werden Sie zunächst einen Anhörungsbogen erhalten. Diesen müssen Sie ausgefüllt zurücksenden. Die Höhe der Strafe ist abhängig von der Geschwindigkeit, mit der Sie gefahren sind.

Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts:

Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts:

Missachten des Überholverbotes

Bei unklarer Verkehrslage ist Überholen grundsätzlich verboten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke sehen können oder wenn die Person, die Sie überholen wollen, nicht wesentlich langsamer fährt als Sie. Auch Nebel, Schneefall, Regen oder sonstige wetterbedingte Umstände können Ihre Sicht behindern und das Überholen gefährlich machen.

Woran erkennen Sie ein Überholverbot?

Mit dem Passieren eines Überholverbotsschildes sollte das Überholverbot klar sein. Auch die durchgezogene Linie kann ein Überholverbot kennzeichnen. Diese darf nicht überfahren werden, auch nicht teilweise. Im Falle einer Fahrstreifenbegrenzung dürfen andere Verkehrsteilnehmer wie Motorrad- oder Radfahrer Sie nur überholen, wenn genügend Seitenabstand vorhanden ist. Unfälle passieren zudem auch, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde.

Gibt es Strafen bei unzulässigem Überholen?

Die geringste Strafe für Überholen im Überholverbot liegt bei einem Bußgeld von 30 EUR und wird verhängt, wenn der Seitenabstand beim Überholen nicht eingehalten wurde. Hat der unzulässige Überholvorgang eine Sachbeschädigung verursacht, müssen hingegen 300 EUR aufgebracht werden. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot, was der höchsten vorgesehenen Strafe entspricht.

Tipp: Bei Zweifeln Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Sollten Sie der Auffassung sein, keine rote Ampel überfahren zu haben oder nicht zu schnell gewesen zu sein, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen. Häufig wurde der Blitzer falsch aufgebaut, ist nicht richtig eingestellt worden oder ist sogar defekt. Lassen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.