Die Rechtsauskunft: Was versteht man darunter?

Die Rechtsauskunft ist eine Rechtsdienstleistung, welche Ihnen dabei helfen soll einen juristischen Sachverhalt zunächst grob zu beleuchten. Sie ist meist der erste Schritt, wenn ein Rechtsproblem vorliegt. Es handelt sich dabei um eine Rechtsdienstleistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die rechtliche Erstauskunft ist daher besonders geschützt und nur zugelassene Personen oder Institutionen dürfen diese anbieten. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie als Ratsuchender nicht an unseriöse Personen geraten.

Wer darf eine Rechtsauskunft erteilen?

Wie bereits erwähnt ist genau festgelegt, dass nur geeignete Personen und Institutionen eine Rechtsauskunft erteilen dürfen. Dazu gehören Rechtsanwälte, Steuerberater, registrierte Rechtsbeistände und Rechtsberater, Beratungsstellen und Verbraucherzentralen. Wer ohne zugelassene Erlaubnis eine solche Auskunft erteilt, kann mit einem hohen Bußgeld belegt werden.

Inhalte der Rechtsauskunft

Grundsätzlich können Sie sich mit allen juristischen Rechtsproblemen eine Erstauskunft einholen. Diese ist für alle Rechtsbereiche möglich. Am besten wenden Sie sich dabei an eine Institution oder einen Rechtsanwalt, der auf das jeweilige Fachgebiet spezialisiert ist. Die Erstauskunft besteht dann meist aus einem Gespräch (persönlich, telefonisch oder online), welches Ihre Fragestellung grob beleuchtet und Ihrer Orientierung dienen soll. Leichte, juristische Fragestellungen werden konkret beantwortet. Zusammengefasst ist die Rechtsauskunft

  • eine erste grobe Einschätzung der Situation durch einen Fachmann
  • ein orientierendes Gespräch
  • unverbindlich bezüglich der Auskunft
  • bei unkomplizierten Sachverhalten manchmal bereits ausreichend

Wird in der rechtlichen Erstauskunft festgestellt, dass ein höherer Beratungsbedarf besteht und es Sinn ergibt, das Problem juristisch anzugehen, dann ist im nächsten Schritt meist eine Rechtsberatung sinnvoll. Diese ist im Gegensatz zur Auskunft voll verbindlich und in jedem Fall honorarpflichtig nach der Gebührenordnung der Rechtsanwälte.

Der Ablauf einer Rechtsauskunft

Der frühere klassische Ablauf der Erstauskunft war der Gang in eine Anwaltskanzlei. Heute können durch die neuen Medien Rechtsauskünfte

  • persönlich,
  • telefonisch oder
  • online

eingeholt werden. Das macht besonders die Ersteinschätzung oft sehr unkompliziert. Ohne Fahrweg oder einen großen Aufwand kann online oder telefonisch der Sachverhalt grob besprochen werden. Dies ist auch für die anschließende Rechtsberatung möglich. Insbesondere bei Fachanwälten mit Spezialgebieten, für die Sie weite Strecken zurücklegen müssten. Auch Online-Meetings sind dabei heute keine Ausnahme mehr.

Wie erhalten ich die Rechtsauskunft?

Für Sie hat die (kostenlose) Erstauskunft auch den Vorteil, herauszufinden, ob Sie dem konsultierten Rechtsanwalt vertrauen. Wenn Sie sich unsicher sind oder sich nicht gut beraten gefühlt haben, können Sie zur Rechtsberatung eine andere Kanzlei auswählen.

Tipp: Kostenlos mit Beratungsschein

Wenn Sie eine kostenpflichtige Erstberatung oder eine weitergehende Rechtsberatung benötigen und sich diese nicht leisten können, können Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Bedürftige Personen dürfen mit dem sogenannten Beratungsschein kostenlos juristische, außergerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Wie sollte man sich auf das Gespräch vorbereiten?

Insbesondere bei der kostenlosen Erstauskunft steht Ihnen im Gespräch mit dem Rechtsanwalt nicht unbegrenzt Zeit zur Verfügung. Sie sollten sich daher gut auf das Gespräch vorbereiten und die wichtigsten Fakten und Fragen parat haben. Machen Sie sich am besten Notizen und versuchen Sie die Situation möglichst kurz und knapp aber mit allen relevanten Informationen zu schildern.

Tipp: Dritte Person zuhören lassen

In der Aufregung des Erstgesprächs fällt es manchmal schwer konzentriert zuzuhören und alle Inhalte zu behalten. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine dritte Person hinzuzuziehen, die einfach zuhört und wichtige Inhalte während des Gesprächs aufschreibt.

Eine Rechtsauskunft mit der Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in einem Versicherungsfall die Kosten für eine Rechtsauskunft und je nach Versicherungsumfang bei Bedarf auch für eine Rechtsberatung. Häufig haben die Versicherungen ein Verzeichnis von Rechtsanwälten, aus denen Sie Ihnen auf Wunsch einen passenden Kontakt nennen. Allerdings haben Sie auch mit einer Rechtsschutzversicherung die freie Anwaltswahl. Sie müssen also nicht auf einen von der Versicherung genannten Rechtsanwalt zurückgreifen, sondern können sich frei Ihren Rechtsanwalt aussuchen.

Darüber hinaus haben die Rechtsschutzversicherungen aber häufig auch eigene Rechtsanwälte oder sind mit solchen in einer Kooperation, sodass Sie eine kostenlose Erstauskunft über diese nutzen können. Meist lohnt sich daher ein Anruf bei Ihrer Versicherung bevor Sie Kontakt zu einem Juristen aufnehmen.

Alternative: Die Rechtsauskunft bei einer Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen der 16 deutschen Bundesländer bieten zu einem breiten Themenspektrum Rechtsauskunft an. Sie erhalten von diesen sachkundige Informationen als Entscheidungs- und Verhaltenshilfen. Die Zentralen haben unterschiedliche Themenschwerpunkte, aber stehen generell für verbraucherrechtliche Fragestellungen offen. Die Mitarbeiter geben persönlich, telefonisch oder online Auskunft. Für die weitergehende Beratung entstehen je nach Bundesland Kosten.

Tipp: Verbraucherzentrale finden

Auf der Homepage finden Sie alle Verbraucherzentralen Deutschlands mit ihren Themenschwerpunkten und den Kontaktdaten.