Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Ein Rechtsanwalt ist ein freiberuflicher Unternehmer, der für Sie Leistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages erbringt. Anders als ein Tischler, bei dem Sie die Fertigung eines Tisches in Auftrag gegeben haben, schuldet Ihr Anwalt Ihnen nicht die Fertigstellung eines Werkes (des Tisches). Er schuldet keinen Erfolg, sondern wird für Dienstleistungen entlohnt. Bei dieser Dienstleistung geht es zum Beispiel um
- eine Beratung
- ein Schreiben an Ihren Vermieter über eine Mietminderung oder aber
- Ihre rechtliche Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.
Vielleicht denken Sie bei Anwaltskosten an das Modell einer Honorierung nach Erfolg, wie es in US-amerikanischen Filmen vorkommt. Beachten Sie aber, dass es sich dabei um ein anderes Rechtssystem handelt. Da der Anwalt bei seiner Tätigkeit keinen Erfolg schuldet, darf er nach deutschem Recht auch kein Erfolgshonorar verlangen. Rechtsanwälte unterliegen einer Standesordnung, die sie sich in selbstverwalteten Gremien, den Rechtsanwaltskammern selbst geben.
Wie erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz?
Wenn Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen nichts anderes vereinbart, rechnet er im Rahmen der gesetzlichen Gebühren ab. Das einschlägige Gesetz wird mit den Buchstaben RVG abgekürzt. Die Abkürzung steht für Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Der Rechtsanwalt darf in seiner Abrechnung mit einer Honorarvereinbarung von den gesetzlichen Gebühren nach oben hin abweichen. Eine solche Honorarvereinbarung muss allerdings gesondert vertraglich mit dem Mandanten abgeschlossen werden und bestimmten Voraussetzungen genügen.
Anwälte vereinbaren Honorare in Fällen, in denen ein besonders hoher Zeitaufwand von Anwaltsseite notwendig ist, beispielsweise im Wirtschaftsrecht oder im Strafrecht. Im anwaltlichen Alltag, insbesondere im Verhältnis zum Verbraucher, werden die Anwaltskosten immer auf der Grundlage der gesetzlichen Gebühren erhoben. Wenn Sie einen Anwalt brauchen, lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen, denn diese übernimmt meistens Ihre Anwaltskosten.
Steigen Rechtsanwaltskosten immer weiter an?
Auch, wenn es vielen Menschen anders erscheinen mag, die Höhe von Anwaltsgebühren war lange unverändert. Die Gebührensätze entsprachen im Wesentlichen Werten von 1994. Dies hat sich zum 01. Januar 2021 geändert. Die Anpassung des RVG bewirkte eine lineare Erhöhung der Gebühren um 10 %.
Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist ein Katalog von verschiedenen Dienstleistungen aufgelistet und die Gebühren werden dort festgelegt. Im Zusammenhang mit Rechtsanwaltsgebühren ist es wichtig zu wissen, dass einige Gebührensätze vom sogenannten Streitwert abhängig sind.
Insbesondere in Zivilsachen ist dieser Streitwert eine wichtige Größe bei der Berechnung von Anwaltskosten. Geht es in einem Gerichtsverfahren beispielsweise um eine Geldforderung von 15.000 EUR, bezeichnet diese Summe auch den Streitwert der Angelegenheit.
Tipp: Streitwert kennen
In anderen Fällen legt das Gericht den Streitwert fest, wenn dieser sich nicht so einfach aus einer Geldforderung ergibt. Neben diesen variablen streitwertabhängigen Kosten finden sich bei der Vergütung der Rechtsanwälte auch viele Pauschalen und der Höhe nach gedeckelte Werte wie zum Beispiel bei der Erstberatung.
Extra-Tipp für Ihren Alltag: Wenn Sie in einem Zivilrechtsverfahren einen ersten Eindruck von den entstehenden Anwaltskosten gewinnen möchten, finden sich im Internet entsprechende Gebührenrechner. Dort geben Sie in einem Feld beispielsweise die Höhe einer von Ihnen einzuklagenden Geldforderung ein. Das System rechnet Ihnen die im schlechtesten Fall entstehenden Kosten für Ihren Rechtsanwalt und auch das sogenannte Prozesskostenrisiko aus.
Erstberatung über das Prozesskostenrisiko
Im Zusammenhang mit Anwaltskosten fällt auch immer wieder der Begriff Prozesskostenrisiko. Worum geht es dabei? Das Prozesskostenrisiko bezeichnet das gesamte Kostenaufkommen für den Fall, dass Sie in einer gerichtlichen Auseinandersetzung primär im zivilrechtlichen Bereich unterliegen.
Neben den Anwaltskosten entstehen in gerichtlichen Verfahren auch Gerichtskosten, und es entstehen Anwaltskosten auf der Gegenseite, wenn diese anwaltlich vertreten ist. In Zivilrechtsverfahren ist es so, dass die unterliegende Partei sowohl
- die eigenen Anwaltskosten,
- die Gerichtskosten und auch
- die gegnerischen Anwaltskosten
zu tragen hat. Zwar können sich die Parteien auf eine andere Kostenteilung einigen, aber der Regelfall ist die Kostenübernahme durch die unterliegende Partei. Dagegen müssen Sie in verschiedenen anderen Rechtsgebieten zumindest nicht die gegnerischen Anwaltskosten tragen. Beispielsweise trifft das auf das erstinstanzliche Verfahren vor dem Arbeitsgericht zu.
Verlieren Sie einen Arbeitsgerichtsprozess in der ersten Instanz, müssen Sie zwar die Gerichtskosten und die Kosten Ihres eigenen Anwalts tragen, nicht aber die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Möchten Sie sich hier absichern, kann eine Arbeitsrechtsschutzversicherung sinnvoll sein.
Das Prozesskostenrisiko kann eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die Erfolgschancen eines zivilrechtlichen Gerichtsverfahren gegen das allgemeine Kostenrisiko abzuschätzen. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wird sie vor einer Einleitung rechtlicher Schritte umfänglich zum Prozesskostenrisiko und den möglichen Erfolgsaussichten einer Klage beraten.
Was bringt eine Erstberatung?
Sie können sich bezüglich des Prozesskostenrisikos auch die Einschätzung Ihres Rechtsanwalts einholen, zum Beispiel im Rahmen einer Erstberatung. Dabei handelt es sich um ein erstes Beratungsgespräch in einer rechtlichen Angelegenheit. Entwickelt sich ein Fall über eine Erstberatung hinaus, werden für eine Erstberatung erhobene Kosten auf die weiterhin entstehenden Kosten angerechnet.
Das System der Gebührentabellen
Für bestimmte Leistungen, die der Rechtsanwalt erbringt, legen die Gebührentabellen bestimmte Gebühren, beziehungsweise Gebührenteile fest.
Auszug aus der Gebührentabelle:
Ein Anwalt kann beispielsweise für Sie das Schreiben eines Briefs an einen Nachbarn übernehmen, der Ihren Zaun beschädigt hat. Dabei ist ein Schaden in Höhe von 1.500 EUR entstanden.
Bei dieser Tätigkeit entsteht eine sogenannte Geschäftsgebühr. Die entstehenden Kosten bewegen sich bei der Geschäftsgebühr zwischen einem 0,5 fachen und 2,5 fachen Satz einer vollen Gebühr. Weitere Gebühren, die entstehen könnten, sind folgende:
- Einigungsgebühr
- Gebühr für Einleitung des Mahnverfahrens
- Gebühr für Einleitung der Zahlungsklage
- Verfahrensgebühr
- Termingebühr
- Vergleichsgebühr
Der Nachbar hat mit dem Auto Ihren Zaun beschädigt – was kostet ein Rechtsanwalt?
In dem oben genannten Schreiben geht es um einen Schaden von 1.500 EUR. Das ist der Streitwert der Angelegenheit. Indem der Rechtsanwalt ein Schreiben im Auftrag seines Mandanten an den Nachbarn schickt, entsteht eine Geschäftsgebühr.
Bei dem Schreiben handelt sich um eine Tätigkeit, die nicht übermäßig anspruchsvoll ist. Sie ist aber auch nicht ganz einfach, weil der Rechtsanwalt den schadensbegründenden Sachverhalt ausführlich darstellen muss und daraus das Recht auf Schadensersatz entwickelt.
Man kann also eine mittlere Schwere der Angelegenheit annehmen. Dementsprechend wird man auch den Gebührenrahmen in der Mitte anlegen. Der Rechtsanwalt wird hier den 1,3 fachen Satz ansetzen. In der Gebührentabelle können Sie den Wert für eine Gebühr bei einem Streitwert in Höhe von 1.500 EUR ermitteln – er beträgt 127 EUR. Multipliziert mit einem 1,3 fachen Gebührensatz ergibt sich eine Anwaltsgebühr in Höhe von 165,10 EUR.
Zuzüglich der Mehrwertsteuer über 35,17 EUR und einer Pauschale für Postauslagen in Höhe von 20 EUR ergeben sich Kosten von Höhe von 220,27 EUR.
Tipp: Kosten berechnen
Sie finden im Internet nicht nur Gebührenrechner für gerichtliche Verfahren und das Prozessrisiko, sondern auch Rechentools, die Ihnen die Anwaltskosten für außergerichtliche Tätigkeiten berechnen. Damit können Sie im Vorfeld die Anwaltsgebühren überschauen.
Welchen Vorschuss dürfen Anwälte verlangen?
Anwälte dürfen einen angemessenen Vorschuss auf die entstehenden Gebühren und Auslagen verlangen. Als angemessen wird dabei aber nur ein Teil der gesamten Gebühren angesehen. Viele Anwälte verbinden den Vorschuss mit einer Ratenzahlung, zum Beispiel in langwierigen Scheidungsverfahren. Das sollte einem angemessenen Teil der gesamten Anwaltskosten entsprechen.
Kosten der außergerichtlichen Vertretung
Bei der außergerichtlichen Vertretung nimmt Ihr Rechtsanwalt Ihre Interessen gegenüber Dritten wahr. Anders als bei einer bloßen Beratung oder Auskunft, beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts hier nicht auf den internen Kontakt gegenüber seinem Mandanten.
Vielmehr tritt er hier auch in Ihrem Auftrag nach außen. Er schreibt beispielsweise den Brief an Ihren Nachbarn, mit dem Sie über den Schaden am Zaun streiten und fordert in Ihrem Namen 1.500 EUR ein. Oder er verhandelt mit Ihrem Vermieter über eine Mietminderung. Schlussendlich einigt er sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall auf die Höhe des Schadensersatzes. Um in solch einem Fall als gegnerische Seite nicht als privat Privatperson die Kosten tragen zu müssen, ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll.
Lassen Sie sich bereits in einem ersten Beratungsgespräch über weiter entstehende Gebühren, zum Beispiel für ein anwaltliches Schreiben beraten. Bestehen Sie auf Gebührentransparenz von Anfang an.
Tipp: Transparenz der Kosten einfordern
Wenn Sie Auskünfte Ihres Rechtsanwalts zu Anwaltskosten nicht verstehen oder nicht nachvollziehen können, fragen Sie jederzeit und so lange nach, bis Sie den Sachverhalt verstanden haben. Es gehört zum Geschäft des Rechtsanwalts, die Anwaltskosten transparent zu machen.
Von Ihrem Rechtsanwalt betreute außergerichtliche Angelegenheiten können sich in verschiedener Weise entwickeln. In manchen Fällen bleibt es bei einem ersten Schreiben oder einem ersten Gespräch mit einer dritten Partei. In anderen Fällen führt die Tätigkeit des Rechtsanwalts zu einer Einigung in einem außergerichtlichen Rechtsstreit.
Je nachdem, wie sich eine Angelegenheit entwickelt, entstehen entsprechende Gebühren. Für ein Schreiben an eine dritte Partei erhält der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr, wie wir in dem oben genannten Beispiel gesehen haben. Führt seine außergerichtliche Tätigkeit zu einer Einigung, kommt noch eine Einigungsgebühr dazu. Bei einer Einigung entsteht immer eine Einigungsgebühr, die mit einem 1,5 fachen Gebührensatz berechnet wird.
Wie berechnet sich die Einigungsgebühr?
Wir führen das obige Beispiel weiter und nehmen an, das Schreiben des Rechtsanwalts und ein weiteres Gespräch haben zu einer Einigung mit dem unhöflichen Nachbarn geführt, der nunmehr bereit ist, den Schaden vollumfänglich zu begleichen.
Dann wäre zusätzlich zu der bereits entstandenen Geschäftsgebühr noch eine Einigungsgebühr mit dem 1,5 fachen Satz entstanden. Auch bei der Einigungsgebühr hat eine Gebühr den Wert von 127 EUR. Es ergibt sich hier multipliziert mit 1,5 also ein Wert von 190,50 EUR. In dem weiter geführten Beispiel wären insgesamt einschließlich Mehrwertsteuer und Pauschale Anwaltskosten in Höhe von 443,39 EUR bis jetzt entstanden.
In einem realen Szenario würde man im oben genannten Fall auch die Anwaltskosten dem Schädiger auferlegen, weil er mit seiner Handlung den Grund für die Anwaltstätigkeit gesetzt hat. Es gibt einige Fallgestaltungen, in denen die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts in ein Gerichtsverfahren mündet.
Kosten der Vertretung vor Gericht
Nehmen wir in unserem Beispiel an, die Parteien hätten sich zwar über die Zahlung von Schadensersatz geeinigt, dennoch hätte der Nachbar am Ende die ausstehende Summe nicht bezahlt.
Da der Nachbar vorher in einem Schriftstück seine Schuld anerkannt und die Zahlung versichert hat, rät der Rechtsanwalt nunmehr zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Er ist der Meinung, dass das Schriftstück ein Anerkenntnis der Schadensersatzforderung darstellt.
Deshalb hält er die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens für angemessen, die eine besonders schnelle Möglichkeit ist, quasi unstreitige Forderungen durchzusetzen und einen vollstreckungsfähigen Titel zu erlangen.
Gibt es noch weitere Gebühren?
Zusätzlich zu dem bereits außergerichtlich entstandenen Gebühren würde hier eine weitere Anwaltsgebühr für die Einleitung des Mahnverfahrens entstehen. Der Rechtsanwalt setzte dafür nur den 0,35 fachen Gebührensatz an, weil die Sache im Vorfeld bereits ausführlich beraten und bearbeitet wurde.
Bei einem Gebührenwert von 127 EUR entsteht mit diesem Satz eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 44,45 EUR. Weitere Kosten würden später im nächsten Schritt entstehen, wenn aufgrund des Mahnbescheides gegen den Nachbarn nunmehr auch ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden würde.
Wie kann der Schadensersatz trotzdem umgesetzt werden?
Der Rechtsanwalt nimmt jetzt die Interessen seines Mandanten nicht nur außergerichtlich wahr, sondern vertritt ihn vor Gericht. Dabei ist denkbar, dass er für seinen Mandanten beispielsweise eine Zahlungsklage einreicht oder aber seinen Mandanten bei der Abwehr der von einer dritten Partei erhobenen Zahlungsklage unterstützt.
In unserem Nachbarfall könnte sich die Situation auch so gestaltet haben, dass der Mandant von Anfang weiß, dass sein Nachbar als aggressiver und unzugänglicher Charakter nicht bereit ist, freiwillig den entstandenen Zaunschaden in Höhe von 1.500 EUR zu ersetzen.
Zwar rät sein Rechtsanwalt auch in diesem Fall zu einem außergerichtlichen Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung, fasst dann aber gleich auch eine entsprechende Zahlungsklage beim zuständigen Amtsgericht ins Auge.
Welche Gebühren Fallen bei der Vertretung vor Gericht an?
Der Rechtsanwalt erhält für die Vorbereitung und Einreichung der Klage eine sogenannte Verfahrensgebühr. Eine weitere Gebühr entsteht, wenn er für den Mandanten vor Gericht auftritt, das ist die sogenannte Termingebühr. Für die Weiterentwicklung der Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren kommt es darauf an, wie das gerichtliche Verfahren endet.
Ergeht hier ein gerichtliches Urteil, bleibt es bei der Verfahrens- und der Termingebühr. Vergleichen sich dagegen die Parteien vor Gericht, entsteht zusätzlich eine sogenannte Vergleichsgebühr. Normalerweise wird eine Gebühr auch hier mit dem Wert von 127 EUR eingesetzt.
Wie hoch ist die Verfahrensgebühr?
Dabei entsteht in der Regel für die Verfahrensgebühr eine 1,3 fache Gebühr. Da in unserem Beispiel aber bereits vorher ein Mahnverfahren durchgeführt worden ist, wird man eine Gebühr aus diesem Mahnverfahren auf das gerichtliche Verfahren anrechnen.
Der Rechtsanwalt wird hier mit einem vorhergehenden Mahnverfahren nur noch den 0,3 fachen Gebührensatz geltend machen. Für die Termingebühr wird ein 1,2 facher Gebührensatz auf 127 EUR angesetzt. Damit entstehen Anwaltskosten in Höhe von 152,40 EUR nur für die Termingebühr.
Im Gerichtstermin einigt sich der Nachbar mit unserem Mandanten am Ende auf die Zahlung von 1300 EUR. Für den Rechtsanwalt entsteht hier jetzt zusätzlich eine Vergleichsgebühr. Diese wird mit einem vollen Gebührensatz angesetzt und beträgt im Beispiel 127 EUR.
In unserem Fall wären mit dem gerichtlichen Vergleich einschließlich der außergerichtlichen Tätigkeiten des Rechtanwalts Kosten in Höhe von 774,16 EUR entstanden.
Kostenerstattung und gebührenfreie Fälle
Man kann das Kostenrisiko bei rechtlichen Streitigkeiten in einem gewissen Umfang versichern. Dafür zuständig sind Rechtsschutzversicherungen. Beachten Sie, das es meist keine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit gibt. Sie haben verschiedene Bedingungen und decken entsprechende Kosten im vereinbarten Umfang ab. Von der Deckung erfasst sind in der Regel auch die üblicherweise entstehenden Anwaltskosten. Wichtig ist, dass Sie sich für jeden Rechtsfall eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen. Es bestehen jedoch auch Alternativen zur Rechtsschutzversicherung.
Auch von öffentlicher Seite her wird Menschen Unterstützung bei der Durchsetzung ihres Rechts gewährt. Mit der Prozesskostenhilfe soll es möglich sein, einen Prozess zu führen, wenn man nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt.
Von der Prozesskostenhilfe werden in einem gewissen Umfang nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die entstehenden Anwaltskosten umfasst. Prozesskostenhilfe wird auf Antrag gewährt, wenn bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen vorliegen. Außerdem müssen entsprechende Erfolgsaussichten für das Verfahren bestehen.
Bei Gewährung von Prozesskostenhilfe werden Anwälte im Regelfall beigeordnet, was dazu führt, dass sie direkt einen Anspruch gegen die Staatskasse auf Zahlung der Anwaltskosten erlangen.
Welche rechtsanwaltlichen Dienstleistungen sind kostenlos?
Anwälte dürfen in bestimmten Fällen von der Erhebung von Gebühren absehen. Von dieser Möglichkeit machen oft Rechtsanwälte Gebrauch, die sich in Rechtsgebieten spezialisiert haben, bei denen es massenhaft zu rechtlichen Prüfungen und Einschätzungen kommt. Beispiele sind hier fehlende Widerrufsbelehrungen bei Lebensversicherungen oder bei Baufinanzierungen .
Viele Anwälte bieten auch eine kostenlose Erstberatung an. Diese dürfte im Normalfall laut dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz bis zu 190 EUR betragen. Verbraucher sind auch bei der Ausarbeitung eines Gutachtens privilegiert.
Bei bestimmten rechtlichen Prüfungen, bei denen ein einmaliges schriftliches Gutachten zu einer Rechtsfrage angefertigt wird, darf die Gebühr höchstens 250 EUR betragen. Auch in diesen Fällen bieten viele Rechtsanwälte eine erste Prüfung kostenlos an.