Dr. Philipp Hammerich
Werdegang von Dr. Philipp Hammerich
Fachanwalt für Strafrecht
Geschäftsführender Gesellschafter der Legal Tech-Kanzlei rightmart
Promotion an der Universität Hamburg bei Professor Dr. Hoffmann-Riem, Richter beim Bundesverfassungsgericht
Dozent für das Juristische Repetitorium Hemmer
Interview
Kurz gesagt: Menschen zu helfen. Natürlich sind auch die rechtlichen Herausforderungen interessant, aber mich hat vor allem immer die menschliche Komponente interessiert.
In keinem Rechtsgebiet hat der Satz “Reden ist Silber, Schweigen ist Gold” so viel Bedeutung wie im Strafrecht. Die Mandanten sollten mit einem Strafverteidiger sprechen, bevor Sie sich vor der Polizei einlassen. Nichts torpediert eine erfolgreiche Strafverteidigung so stark, als wenn Beschuldigte sich vor der Polizei ohne einen Rechtsanwalt einlassen.
Natürlich sind da vor allem Freisprüche zu nennen. Allerdings halte ich Einstellungen im Ermittlungsverfahren (bspw. nach 153a StPO) noch für einen größeren Erfolg, da dem Mandanten hier der Gang in die öffentliche Hauptverhandlung erspart wird und das Strafverfahren, welches emotional in der Regel sehr belastend ist, zu einem sehr frühen Zeitpunkt beendet wird.
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