Haben Sie sich an einer Demonstration beteiligt oder sind bei einem Fan-Marsch vor bzw. nach einem Fußballspiel mitgelaufen, haben Sie unter Umständen Landfriedensbruch begangen. Eine Annahme eines Anfangsverdachts ist schnell gegeben – oft genügt bereits die Nähe zu einer Menschengruppe, bei denen eine gewisse Gewaltbereitschaft vermutet wird. Wir nehmen den Vorwurf des Landfriedensbruches mit möglichen Strafen in den Blick und erklären Ihnen Ihre Rechte.
Landfriedensbruch: Definition
Was sich hinter Landfriedensbruch verbirgt, ist in § 125 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) festgelegt. Demnach begeht Landfriedensbruch:
Wer sich an
- Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
- Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,
die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dabei werden Landfriedensbruch und schwerer bzw. besonders schwerer Landfriedensbruch nach dem StGB unterschieden. Letzterer ist nach § 125a wie folgt definiert:
In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- eine Schusswaffe bei sich führt,
- eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
- durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
- plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.
Wichtig dabei ist, dass gefährliche Werkzeuge auch Alltagsgegenstände wie bspw. ein Taschenmesser darstellen können. § 125a StGB kann bereits herangezogen werden, sofern Sie einen derartigen Gegenstand nur dabei haben.
Hinweis: besonders schwerer Landfriedensbruch
§ 125a StGB sieht keine Geldstrafe vor. Lassen Sie sich also einen schweren Landfriedensbruch zuschulden kommen, droht eine Freiheitsstrafe, die ggf. zur Bewährung ausgesetzt wird.
Tatbestandsmerkmale des Landfriedensbruchs
Es gibt drei Formen des Landfriedensbruches: der gewalttätige, der bedrohende und der aufwieglerische. Darauf gehen wir im Folgenden kurz ein.
Gewalttätiger Landfriedensbruch: Diese Form liegt vor, wenn aus einer Menschenmenge heraus, mehrere Menschen aus der Menge mit vereinten Kräften gewalttätig gegen andere Personen oder Sachen vorgehen. Dabei ist es unerheblich, ob das an einem öffentlichen oder nichtöffentlichen Ort passiert.
Gewalttätigkeit zeichnet sich durch aggressives Handeln aus, mit dem Ziel jemanden oder etwas zu verletzen bzw. zu beschädigen. Um dieser Tat beschuldigt zu werden, genügt allein die Absicht, einen Schaden herbeizuführen.
Bedrohender Landfriedensbruch: Hierbei werden Bedrohungen gegen andere Menschen mit einer Gewalttätigkeit aus einer Menschenmenge heraus begangen. Bedrohung bedeutet, dass eine Tat gegenüber einer anderen Person vorab angekündigt wird. Das muss dabei nicht verbal erfolgen. Wird aus einem Verhalten ersichtlich, dass Gewalttätigkeit geplant ist, kann von bedrohendem Landfriedensbruch ausgegangen werden.
Aufwieglerischer Landfriedensbruch: Stiftet jemand eine Menschenmenge zu Gewalttätigkeiten oder Drohungen an, wird unter Umständen diese Form des Landfriedensbruches erfüllt. Die Anstiftung kann z.B. durch Rufe oder Gesten erfolgen. Irrelevant dabei ist, ob der Täter Erfolg hat.
Zur Verdeutlichung des Tatbestands Landfriedensbruch führen wir Beispiele an:
Anzeige wegen Landfriedensbruch & mögliche Konsequenzen
Zu Landfriedensbruch kommt es häufig in Zusammenhang mit Demos, Fußballspielen oder spontanen Ausschreitungen. Die Polizei ist in der Regel mit von der Partie. Bemerken die Beamten ein derartiges Vergehen, versuchen sie beteiligte Menschen bzw. Täter aus der Menschenmenge heraus zu identifizieren, um mittels Anzeige ein Strafverfahren einzuleiten.
Dazu bieten sich ihnen folgende Möglichkeiten:
- Festnahmen,
- Kontrolle der Personalien,
- Videoauswertungen,
- Zeugenhinweise,
- Drohnenaufnahmen.
Die Staatsanwaltschaft prüft im Anschluss, ob ausreichend Beweise vorliegen und der oder die Täter klar identifizierbar ist bzw. sind. Es folgt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB tritt bei Landfriedensbruch Verjährung nach fünf Jahren ein. Nach dieser Zeit kann Ihnen ein derartiges Vergehen also nicht mehr zur Last gelegt werden. Ermittlungen können diese Frist jedoch unterbrechen, weshalb auch eine spätere Verjährung möglich ist.
Konsequenzen: Diese Strafen sind möglich
Landfriedensbruch bzw. schwerer Landfriedensbruch steht unter Strafe. Das Strafmaß bemisst sich dabei an der Schwere des Vergehens.
- Nach § 125 StGB zieht Landfriedensbruch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich.
- § 125a StGB sieht für schweren Landfriedensbruch eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.
Hinweis: Geldstrafe
Wird bei Landfriedensbruch eine Geldstrafe verhängt, wird die Höhe anhand der Schwere des Vergehens festgelegt. In der Regel wird sie in Tagessätzen berechnet und richtet sich nach dem Netto-Einkommen.
Sind Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren an einem derartigen Vergehen als Täter beteiligt, kommt das Jugendstrafrecht zum Tragen. Für Landfriedensbruch sind folgende Jugendstrafen vorgesehen:
- Erziehungsmaßnahmen,
- Arbeitsauflagen,
- Sozialstunden,
- Jugendarrest.
Auch hier hängt das Strafmaß von der Schwere der Tat ab.
Die Strafen bei Landfriedensbruch, die sich aus dem StGB ergeben, sind nicht die einzigen Folgen, die drohen: Schadensersatzforderungen, Polizeikosten und ein Eintrag im Führungszeugnis kommen unter Umständen hinzu.
Anwalt bei Landfriedensbruch: Ist eine Vertretung nötig?
Landfriedensbruch stellt eine Straftat dar. Sehen Sie sich mit einem derartigen Vorwurf konfrontiert, ist anwaltlicher Beistand deshalb zwingend zu empfehlen. Insbesondere vorschnelles Handeln und unüberlegte Aussagen können empfindliche Folgen nach sich ziehen.
Bei Ausschreitungen, Demos oder Fußballspielen kommt es beim Vorwurf des Landfriedensbruchs immer wieder zu falschen Einordnungen durch die Polizei. Im Gemenge ist es mitunter nicht leicht zwischen Mitläufern, Tätern und Außenstehenden zu unterscheiden. Ein Anwalt kann den Sachverhalt anhand der Ermittlungsakte genau prüfen und Sie entsprechend zu Ihren Gunsten vertreten.
Wichtig: Aussagen gegenüber der Polizei
Grundsätzlich müssen Sie bei einem Tatvorwurf durch die Polizei keine Aussagen dazu treffen. Davon ist auch dringend abzuraten. Lassen Sie sich von einem Strafverteidiger bei Landfriedensbruch beraten.
Wird Ihnen schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen, ist ein Anwalt in aller Regel Pflicht.
Quellen: