Das ist ein Erbschein

Wenn ein Familienmitglied gestorben ist, laufen der Mietvertrag, der Vertrag mit dem Energieversorger weiter, Telefon- und Handyverträge bedürfen der außerordentlichen Kündigung. Online-Accounts müssen gelöscht, Kapitaleinlagen, Deponate umgeschrieben werden.

Hat der Erblasser ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag abgeschlossen, sind Sie ausreichend legitimiert, sich um die Angelegenheiten aus dem Nachlass zu kümmern. Dazu gehört auch ein digitaler Nachlass. Der Erbschein ist eine weitere Möglichkeit. Wenn kein Vermögen vererbt wird, sind viele Dinge zu erledigen, für die ein Erbschein verlangt werden könnte.

Liegt kein Testament vor, führt kaum ein Weg am Erbschein vorbei. Liegt nur ein privates handschriftliches Testament vor, könnte es zu Problemen führen. Zwar muss der Bank in einem eindeutigen Erbfall das Testament als Nachweis reichen. Aber wer wollte sich damit beschäftigen, ob alternative Unterlagen dem Angestellten einer Kreissparkasse ausreichen oder dem Telefondienstleister, auch wenn diese rechtlich ausreichen würden? Besser man hat einen Erbschein.

Hinweis: Frist für die Erbausschlagung

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, weil Sie die Schulden des Erblassers nicht übernehmen wollen, so können Sie das nur innerhalb von sechs Wochen machen. Haben Sie einen Antrag auf einen Erbschein gestellt, ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, das Erbe auszuschlagen.

So erhalten Sie den Erbschein

Den Erbschein gibt es nur auf Antrag, für den es keine nennenswerten Fristen gibt. Sie wenden sich an das zuständige Amtsgericht und dort an das ansässige Nachlassgericht. Zuständig ist das Amtsgericht des letzten gemeldeten Wohnsitz des Verstorbenen (nicht das Krankenhaus oder in der Regel auch nicht der Seniorensitz).

Sie benötigen dafür folgende Nachweise bzw. Informationen:

  • Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Kopie

Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesamt. In der Regel gehört es zum Aufgabenbereich des Bestattungsunternehmens, die Sterbeurkunde zu beschaffen.

  • Erbvertrag, falls einer geschlossen worden ist oder falls vorhanden das Testament
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Namen und Anschriften aller Erben

Auch ohne Erbschein: Als Rechtsnachfolger tätig sein

Liegt ein notarielles Testament vor, ist ein Erbschein nicht nötig, um sich als Rechtsnachfolger auszuweisen. Bei einem Erbvertrag – der immer notariell abgeschlossen werden muss – verhält es sich ebenso. Sie sind zuverlässig in Ihrer Erbenstellung erkennbar. Verzichtbar ist ein Erbschein auch, wenn

  • aus einem privatschriftlichen Testament zweifelsfrei hervorgeht, dass Sie auch wirklich Erbe sind und in welcher Stellung Sie zum Verstorbenen stehen,
  • das Testament alle formalen Kriterien erfüllt,
  • es beim Nachlassgericht bereits eröffnet worden ist,
  • eine Kontovollmacht oder eine Vorsorgevollmacht existiert, sind Sie ausreichend befugt, Bankgeschäfte und anderes für den Erblasser zu übernehmen. Zumindest solange kein Gang zum Grundbuchamt nötig ist.

Hinweis: Erbschein in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg kann der Erbschein online beantragt werden. In diesem Bundesland wird der Erbschein durch einen Notar ausgestellt, nicht durch das Amtsgericht.

Erbengemeinschaft: Muss jeder Erbe einzeln einen Erbschein beantragen?

Es ist natürlich möglich, dass jeder Erbe einen Antrag auf einen Erbschein stellt. Er erhält dann einen Teilerbschein. In diesem Fall muss auch jeder Erbe, der einen Antrag stellt, die Gerichtsgebühr bezahlen – da jedes Mitglied der Erbengemeinschaft Rechte und Pflichten hat.

Es kann aber auch nur ein Erbe im Auftrag der übrigen Erben einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Dazu muss jeder Erbe die Annahme des Erbes erklären. Die Gerichtsgebühren werden nur einmal fällig.

Wenn alle Erben damit einverstanden sind, kann auch auf darauf verzichtet werden, die Erbanteile im Erbschein anzuführen.

Eine weitere Variante ist der gemeinschaftliche Teilerbschein, falls sich einige Erben auf einen gemeinschaftlichen Erbschein verständigen, einer oder mehrere der Erben daran aber nicht teilhaben wollen. Der Teilerbschein wird dann auf die Miterben ausgestellt, die eingewilligt haben. Die übrigen müssen ihn separat beantragen und erhalten dann einen separaten Teilerbschein.

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Nicht nur Verwandte, sondern beispielsweise eine in einem Erbvertrag begünstigte entfernte Freundin kann einen Erbschein beantragen. Ferner sind dies:

  • Gläubiger und sogar die Erben des Gläubigers, sofern sie im Besitz eines rechtskräftigen Titels sind (z. B. Pfändungstitel).
  • Jeder Teilerbe – er muss dann aber auch die Kosten dafür tragen. – Es können aber auch alle Erben gemeinsam einen Erbschein beantragen
  • Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker
  • Ebenso der Vorerbe und Nacherbe

Die Nachricht über den Tod einer Person erhält das Nachlassgericht vom Standesamt oder es wird durch das Deutsche Testamentsregister informiert.

Empfehlung: Wenn ein Rechtsstreit um das Erbe anhängig ist

Ist ein Rechtsstreit über das Erbe anhängig, setzt das Nachlassgericht das Erbscheinverfahren in der Regel aus, bis der Rechtsstreit entschieden ist

Was ist eine Testamentseröffnung?

Die Testamentseröffnung findet im Nachlassgericht statt: Das Testament wird geöffnet und der letzte Wille allen, die dazu eingeladen sind, zur Kenntnis gebracht.

Alternativ kann das Testament in Abwesenheit der Erben vom Gericht eröffnet werden und anschließend eine Kopie an die Erben verteilt werden. Das Eröffnungsprotokoll dokumentiert den Vorgang.

Jeder, der ein Testament auffindet, ist unter Strafandrohung dazu verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben.

Erbschein beantragen unter Vorlage eines “privatschriftlichen Testaments“?

Das „privatschriftliche Testament“ ist das Testament, das nicht beim Notar oder dem Amtsgericht hinterlegt ist. Der Antrag, den Sie beim Amtsgericht stellen, enthält in diesem folgende Feststellungen:

  • Die Angabe, dass dem Unterzeichnenden kein weiteres Testament bekannt ist.
  • Es wird festgestellt, dass das Testament alle formalen Kriterien erfüllt.
  • An der Testierfähigkeit des Erblassers besteht kein Zweifel.
  • Es wird festgestellt, dass das Testament bereits eröffnet ist.
  • Das Original des Testament befindet sich in den Unterlagen des Nachlassgerichts.
  • Kinder werden namentlich aufgeführt. Hier liegen Nachweise vor (z. B. Stammbuch, Geburtsurkunden).
  • Der Sache dieses Erbes ist kein Rechtsstreit anhängig.
  • Es befindet sich kein Vermögen im Ausland.
  • Es wird festgestellt, dass der Antragsteller bereit wäre, die Richtigkeit der Angaben unter Eid abzugeben.
  • Aus einem privatschriftlichen Testament muss zweifelsfrei hervorgehen, dass Sie auch wirklich Erbe sind.
  • Gibt es keine Verfügungsbeschränkungen und es wird davon ausgegangen, dass es auch keine gibt.

Hinweis: Privates handschriftliches Testament verfassen

Das Testament muss formale Kriterien erfüllen: Es muss vollständig handschriftlich verfasst sein. Es am Rechner zu schreiben und dann zu unterzeichnen, reicht nicht. Der Ort muss angegeben sein und das Datum mit Tag, Monat, Jahr.

Und zu guter Letzt darf die Unterschrift des Testsamentierenden nicht fehlen. Es „im Auftrag“ des Testsamentierenden zu unterschreiben, macht das Testament hinfällig. Das Hinterlegen beim Gericht kostet 75 EUR.

Erbschein beantragen unter Vorlage eines Erbvertrags oder notariellen Testaments?

In diesem Fall sind im Antrag weniger Angaben zu machen. Sie geben an, ob die Verfügung des Erblassers aufgrund des notariellen Testaments erfolgt oder aufgrund des Erbvertrages – Sie geben an, welche sonstigen Verfügungen der Erblasser vorgenommen hat sowie einige wenige andere Punkte.

Hinweis: Erbvertrag

Bei einem Erbvertrag willigen alle Parteien in die Vereinbarungen ein. Derjenige, der vererbt und diejenigen, die erben und eventuell dafür etwas leisten müssen. Ein Erbvertrag muss durch einen Notar beurkundet werden.

Das steht in einem Erbschein: Muster

Der Erbschein gibt Auskunft über:

  1. die Person, die gestorben ist.
  2. die Gesamtrechtsnachfolge: Die Namen der Erben
  3. bei mehreren Erben: Die Erbquote und zu welchen Teilen die Personen erben
  4. Beschränkungen der Erben, sogenannte Verfügungsbeschränkungen, z. B. Angaben zur Vor- und Nacherbschaft, wenn im Testament Folgendes festgelegt wir: „Erbe soll meine Sohn Anton sein, nach seinem Tod soll das Erbe an seine Kinder gehen“. In diesem Fall ist Anton der „Vorerbe“, seine Kinder die „Nacherben“.

Beispiel: Erbschein für eine Erbengemeinschaft (ohne Briefkopf)

GEMEINSCHAFTLICHER ERBSCHEIN

Die am 3.12.1928 geborene Gloria Irmgard, zuletzt wohnhaft in 12345 Goldenstadt ist am 18.10.2019 gegen 5 Uhr in 3456 Niederstadt verstorben und beerbt worden von ihren Kindern

Hanna Helf, geb. 10.06.1963, wohnhaft in 54321 Traumstadt, in der Nadelöhrstr. 1

(zu einem Drittel)

Uma Helf, geb. am 10.06.1963, wohnhaft in 32145 Reiterstadt, Hufstr. 4

(zu einem Drittel)

Günter Helf, geb. 26.04.1956, wohnhaft in 23145 Silocity, Vorletzte Str. 10

(zu einem Drittel)

Herbert Hoheit

Rechtspfleger

Ausgefertigt

[Unterschrift]

Justizbeschäftigter

Umschreiben eines Grundstück oder einer Immobilie nur mit Erbschein?

Für das Umschreiben eines Grundstücks oder einer Immobilie ist ein Erbschein nötig. Ohne Erbschein geht es nur unter der Bedingung, dass Sie einen Erbvertrag oder notarielles Testament vorlegen. Auch im Fall eines Erbvertrags kann das Grundbuchamt das Vorweisen eines Erbscheins verlangen, wenn konkrete Zweifel bestehen.

Liegen Unklarheiten in Bezug auf das Verwandtschaftsverhältnis („Stellung des Erben zum Erblasser“) vor, kann das Grundbuchamt einen Erbschein verlangen. Das Grundbuchamt akzeptiert private handschriftliche Testamente nicht.

Was ist ein „gegenständlich beschränkter Erbschein“?

Wenn sich ein Teil des Nachlasses im Ausland befindet, der andere Teil aber in Deutschland, wird der Erbschein nur über die im Inland befindlichen Werte ausgestellt. Das Nachlassgericht kann über Vermögenswerte außerhalb seines Hoheitsgebiets keine Urkunden ausstellen. Es handelt sich also bei einem „beschränkten Erbschein“ um einen auf das Inland beschränkten.

Das kostet die Ausstellung eines Erbscheins

Die Kosten sind abhängig vom Nachlasswert. Sowohl der Notar als auch das Gericht sind an dieselbe Gebührenordnung (GNotKG) gebunden – mit dem Unterschied, dass der Notar 19 % MwSt. hinzu rechnet. Dazu nimmt er noch eine kleine Auslagenpauschale.

Zwar kann das Gericht auf eine „eidesstattliche Versicherung“ verzichten, aber Sie sollten besser darauf vorbereitet sein, sie abgeben zu müssen. Dafür fällt eine Gebühr in gleicher Höhe wie für den Erbschein an.

Wie lässt sich der Nachlasswert ermitteln?

Zunächst einmal ermitteln Sie den Nachlasswert und ziehen davon die Schulden ab. Stichtag zur Ermittlung des Nachlasswerts ist der Todestag des Erblassers. Für die Ermittlung der Gerichts- oder Notarkosten dürfen Sie die Erbfallkosten allerdings nicht abziehen. Das sind: Kosten der Bestattung sowie die Gerichtskosten.

Beispiel: Nachlasswert berechnen

Bei 10.000 EUR Nachlasswert werden für einen Erbschein Gerichtsgebühren in Höhe von 75 EUR fällig. Bei 50.000 EUR beispielsweise sind es 165 EUR, bei 200.000 EUR sind es 435 EUR Gerichtsgebühren.

Die Kosten für die „eidesstattliche Versicherung“ kommen gegebenenfalls jeweils in derselben Höhe hinzu. Es gibt dazu eine entsprechende Gebührentabelle (GnotKG, Gebührentabelle B).

Kann über das Nachlasskonto verfügt werden?

Nach dem Tod des Erblassers, sollte die Bank möglich zeitnah informiert werden. Um Zugang zum Nachlasskonto zu erhalten, ist der Nachweis der Erben, dass sie nun Rechtsnachfolger sind, zu erbringen. Dafür ist ein Erbschein zwingend erforderlich. Er kann auch in anderer Form erbracht werden, zum Beispiel durch ein eröffnetes Testament.

Tipp: Hat der Verstorbene Konten, von denen Sie nichts wissen?

Wenn Sie vermuten, dass es Konten des Erblassers gibt, die Sie nicht kennen, wenden Sie sich an die Gesamtverbände der jeweiligen Banken. Zum Beispiel an den „Sparkassen- und Giroverband“. Das können Sie per Post machen oder per Mail an. Dafür brauchen Sie eine Kopie des Erbscheins oder des Testaments. Auch auf der Website der Volks- und Raiffeisenbank gibt es einen Service zur Kontonachforschung.

Werden Überweisungen des Verstorbenen nach seinem Tod ausgeführt?

Der Tod des Kontoinhabers führt nicht automatisch zur Sperrung des Kontos. Überweisungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten veranlasst hat und Lastschriften, wie die bestehenden Daueraufträge, sind auch nach dem Tod des Kontoinhabers von der Bank auszuführen.

  • Verfügungen über das Nachlasskonto: Ein Alleinerbe kann uneingeschränkt über das Nachlasskonto verfügen, sofern er die erforderlichen Nachweise bzw. Vollmachten hat.
  • Bei einer Erbengemeinschaft: Über das Nachlasskonto können grundsätzlich nur alle Erben gemeinsam verfügen.

Wer eine Kontovollmacht besitzt oder eine Vorsorgevollmacht des Erblassers, die ausdrücklich über seinen Tod hinaus greift, ist ebenfalls berechtigt, Überweisungen auszuführen.

In diesen Fällen verliert der Erbschein seine Gültigkeit

Wenn sich ein Erbe meldet, der dem Inhaber eines bereits ausgestellten Erbscheins unbekannt war, wird der Erbschein vom Gericht eingezogen und verliert seine Wirkmacht. Ebenso:

  • Wenn die Erbquote falsch angegeben ist
  • Wenn doch noch ein weiteres Testament auftaucht

Juristisch wird der Erbschein als „Vermutung“, dass Sie Erbe sind, bezeichnet. Mit Ihnen als Inhaber eines Erbscheins können Rechtsgeschäfte im guten Glauben abgeschlossen werden. Aber er kann auch wieder eingezogen werden.