Anwalt im Erbrecht
Im Erbrecht können Sie auf uns zählen
Das Erbrecht ist ein emotionaler Bereich. Da bedarf es einen starken und vertrauensvollen Partner an der Seite. Unsere Rechtsanwälte im Erbrecht sind bundesweit in allen Anliegen für Sie da: Bei der Erstellung und Prüfung von Testamenten sowie Erbverträgen, der Klärung von Pflichtteilen oder auch bei Erbstreitigkeiten.
Kostenlose Ersteinschätzung erhaltenIhr Partner im Erbrecht
Anwalt im Erbrecht: Ihre Vorteile
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung – für jeden, überall und jederzeit.
Wir übernehmen Ihre rechtliche Vertretung im gesamten Verfahren, dabei informieren Sie immer im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung rufen wir Sie werktags innerhalb kürzester Zeit zurück.
Bei uns wissen Sie genau, was Sie für Ihr Geld bekommen.
Im Zuge Ihrer Ersteinschätzung erfahren Sie, ob ein Anwalt notwendig ist und erhalten, wenn Sie mögen, einen individuellen Beratungstermin.
Sie erreichen uns von werktags von 8–18 Uhr telefonisch. Außerdem können Sie benötigte Dokumente rund um die Uhr in unserem Upload-Portal hochladen.
So einfach erhalten Sie im Erbrecht die Hilfe, die Ihnen zusteht
Fordern Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung an
Nach Ausfüllen des Kontaktformulars melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen. Am Telefon klären wir, ob in Ihrem Fall ein Anwalt notwendig ist und terminieren auf Wunsch eine Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte im Erbrecht.
Erhalten Sie eine anwaltliche Erstberatung
Falls erforderlich erhalten Sie von einem unserer Experten im Erbrecht eine Erstberatung. Ihr Sachverhalt wird besprochen, es wird eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen, Ihnen werden Handlungsoptionen aufgezeigt und eine Prognose möglicher Kosten abgegeben. Im Anschluss erhalten Sie ein Beratungsprotokoll.
Erfahrene Erbrechtsanwälte vertreten Sie
Wenn gewünscht vertreten wir Sie gerne in Ihrem Fall außergerichtlich oder gerichtlich, bieten Ihnen eine weiterführende anwaltliche Beratung, erstellen Verträge, Schriftsätze oder andere Dokumente.
Sie benötigen Hilfe bei Ihrem erbrechtlichen Problem? Wir sind an Ihrer Seite.
Ihr Anwalt im Erbrecht
Alle Dienstleistungen im Erbrecht
Pflichtteil einfordern
Grundsätzlich hat jeder Erblasser das Recht, Personen zu enterben. Dies gilt auch bei einem gesetzlichen Erbanspruch. Dennoch gilt es zunächst immer erst herauszufinden, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht. Die gesetzliche Erbfolge muss geklärt werden. Unsere Erbrechtsexperten unterstützen Sie dabei und helfen Ihnen dabei, die Ansprüche durchzusetzen, die Sie wirklich haben. Mehr erfahren ErbrechtErbstreitigkeiten
Wenn Erben mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind, sich die Erbengemeinschaft nicht einigen kann oder das Testament des Erblassers fehlerhaft sind, kommt es schnell zu Erbstreitigkeiten. Die ohnehin schon belastende Situation droht zu eskalieren. Gerne beraten wir Sie in diesem Fall und stehen Ihnen zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, den Erbstreit zu lösen. Mehr erfahren ErbrechtTestamente und Erbverträge erstellen und prüfen lassen
Wenn Sie oder ein Mitglieder Ihrer Familie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen möchte, stellt sich schnell die Frage, wie dieses so wichtige Dokument formal und inhaltlich richtig zu formulieren ist. Wir klären Sie gerne darüber auf und unterstützen Sie dabei. Sowohl bei der Erstellung als auch bei der Prüfung können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Mehr erfahrenFragen und Ratgeber zum Erbrecht
Welche Fristen gelten im Erbrecht?
Wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen wollen, beträgt die Frist grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis der Erbschaft. Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, beträgt die Frist sechs Monate. Die Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen kann innerhalb eines Jahres erfolgen. Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren nach Kenntniserlangung des Erbfalls. Schlagen Sie ein Erbe nicht aus, gilt es automatisch als angenommen.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Gibt es einen Freibetrag?
Wenn Sie erben, fragen Sie sich sicherlich, wie hoch die Erbschaftssteuer ist. Dabei gilt: Je näher Sie mit einer Person verwandt sind, desto höher ist der Freibetrag und desto geringer ist die Steuer auf die Beträge, die oberhalb des Freibetrags liegen. Der Freibetrag hängt davon ab, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis Sie zu dem Erblasser stehen. So liegt der Freibetrag für Ehepartner und eingetragene Partnerschaften bei 500.000 EUR. Bei Kindern liegt der Freibetrag bei 400.000 EUR und bei Enkeln bei 200.000 EUR. Bei Freunden, also Personen die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind, liegt der Freibetrag lediglich bei 20.000 EUR.
Erbschaftssteuer berechnen: Das sollten Sie wissen
Mit welchen Anliegen im Erbrecht kann ich mich an rightmart Rechtsanwälte wenden?
Im Erbrecht können Sie sich mit allen Anliegen an uns wenden. Ganz gleich, ob Sie ein Testament erstellen oder prüfen lassen möchte, Erbstreitigkeiten klären oder einen Pflichtteil einfordern wollen. Auch bei Ihrem digitalen Erbe und bei Sorgerechtsverfügungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
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