Anwalt im Erbrecht
Im Erbrecht können Sie auf uns zählen
Das Erbrecht ist ein emotionaler Bereich. Da bedarf es einen starken und vertrauensvollen Partner an der Seite. Unsere Rechtsanwälte im Erbrecht sind bundesweit in allen Anliegen für Sie da: Bei der Erstellung und Prüfung von Testamenten sowie Erbverträgen, der Klärung von Pflichtteilen oder auch bei Erbstreitigkeiten.
Ihr Partner im Erbrecht
Anwalt im Erbrecht: Ihre Vorteile
Wir prüfen Ihr Rechtsproblem, schlagen Handlungsoptionen vor und schätzen die Erfolgsaussichten ein. 85 % der Fälle erledigen sich hier.
Mit der Erfahrung aus mehr als 60.000 Mandaten haben wir alles schon gesehen und finden auch für Ihre Situation eine Lösung.
Wir informieren Sie über mögliche Kosten stets im Voraus und wägen den Nutzen für Sie ab – Sie haben immer das letzte Wort.
Ihr Wohl liegt uns am Herzen. Ein starker Servicegedanke und eine Rundumbetreuung sind Mittelpunkt unserer Dienstleistung.
So einfach erhalten Sie im Erbrecht die Hilfe, die Ihnen zusteht
Fordern Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung an
Nach Ausfüllen des Kontaktformulars melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen. Am Telefon klären wir, ob in Ihrem Fall ein Anwalt notwendig ist und terminieren auf Wunsch eine Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte im Erbrecht.
Erhalten Sie eine anwaltliche Erstberatung
Falls erforderlich erhalten Sie von einem unserer Rechtsanwälte im Erbrecht eine Erstberatung. Ihr Sachverhalt wird besprochen, es wird eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen, Ihnen werden Handlungsoptionen aufgezeigt und eine Prognose möglicher Kosten abgegeben. Im Anschluss erhalten Sie ein Beratungsprotokoll.
Erfahrene Erbrechtsanwälte vertreten Sie
Wenn gewünscht vertreten wir Sie gerne in Ihrem Fall außergerichtlich oder gerichtlich, bieten Ihnen eine weiterführende anwaltliche Beratung, erstellen Verträge, Schriftsätze oder andere Dokumente.
Ihre Anwälte im Erbrecht
Fragen und Ratgeber zum Erbrecht
Welche Fristen gelten im Erbrecht?
Wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen wollen, beträgt die Frist grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis der Erbschaft. Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, beträgt die Frist sechs Monate. Die Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen kann innerhalb eines Jahres erfolgen. Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren nach Kenntniserlangung des Erbfalls. Schlagen Sie ein Erbe nicht aus, gilt es automatisch als angenommen.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Gibt es einen Freibetrag?
Wenn Sie erben, fragen Sie sich sicherlich, wie hoch die Erbschaftssteuer ist. Dabei gilt: Je näher Sie mit einer Person verwandt sind, desto höher ist der Freibetrag und desto geringer ist die Steuer auf die Beträge, die oberhalb des Freibetrags liegen. Der Freibetrag hängt davon ab, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis Sie zu dem Erblasser stehen. So liegt der Freibetrag für Ehepartner und eingetragene Partnerschaften bei 500.000 EUR. Bei Kindern liegt der Freibetrag bei 400.000 EUR und bei Enkeln bei 200.000 EUR. Bei Freunden, also Personen die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind, liegt der Freibetrag lediglich bei 20.000 EUR.
Erbschaftssteuer berechnen: Das sollten Sie wissen
Mit welchen Anliegen im Erbrecht kann ich mich an rightmart Rechtsanwälte wenden?
Im Erbrecht können Sie sich mit allen Anliegen an uns wenden. Ganz gleich, ob Sie ein Testament erstellen oder prüfen lassen möchte, Erbstreitigkeiten klären oder einen Pflichtteil einfordern wollen. Auch bei Ihrem digitalen Erbe und bei Sorgerechtsverfügungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
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