Die Europäische Union (EU) will härter gegen Raser und andere Verkehrsstraftäter vorgehen. Dafür sollen unter anderem die Kompetenzen der Mitgliedstaaten erweitert werden: EU-weite Fahrverbote könnten dann bald von jedem Land verhängt werden. Bislang ist solch eine Maßnahme nur dem Mitgliedstaat vorbehalten, der den Führerschein der betroffenen Person ausgestellt hat.
Alle Mitgliedstaaten sollen EU-weites Fahrverbot aussprechen dürfen
Schwere Verkehrsverstöße in einem EU-Land sollen bald ein Fahrverbot in der gesamten Union nach sich ziehen. Darauf haben sich Verhandlungsführer:innen von Rat und Parlament informell geeinigt. Bisher beschränkten sich Fahrverbote in der Regel auf das Staatsgebiet des Landes, das das Verbot ausgesprochen hat. Grenzüberschreitende Sanktionen waren nur dem Vertragsstaat möglich, der auch die Fahrerlaubnis erteilt hat.
Die Verschärfung soll nicht nur Schlupflöcher in der Gesetzgebung schließen, sondern auch allgemein zu mehr Verkehrssicherheit in Europa führen. Sie ist Teil der sogenannten “Vision Zero” – einem EU-Projekt, das die Zahl der Verkehrstoten auf Europas Straßen bis 2050 auf Null zu reduzieren versucht.
Hinweis: Einführung des digitalen Führerscheins ebenfalls geplant
Neben der Fahrverbotsreform konnten sich die Verhandlungsführer:innen auch auf eine Einführung des digitalen EU-Führerscheins bis 2030 einigen. Er soll die physische Variante ergänzen, aber nicht ersetzen.
EU-weites Fahrverbot nur bei schwerem Verstoß
Greifen soll die neue Gesetzeslage aber nur bei gravierenden Verkehrsverstößen wie:
- Trunkenheit am Steuer,
- hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 50 km/h außerorts bzw. 30 km/h innerorts oder
- Unfällen mit Todesfolge.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Mitgliedstaat den Verstoß mit mindestens drei Monaten Fahrverbot ahndet. Zudem müssen der oder die Betroffene vorher bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.
Mitgliedstaaten müssen ihr Recht anpassen
Die Gesetzesänderung ist noch nicht offiziell. Sowohl das Europäische Parlament, als auch der Rat müssen dem Vorhaben erst noch zustimmen. Beide Gremien haben dabei bereits signalisiert, dem Vorhaben grünes Licht zu geben. Die amtliche Abstimmung gilt als reine Formsache.
Sobald die Änderung in Kraft getreten ist, sind die Mitgliedstaaten angehalten, ihr nationales Verkehrsrecht anzupassen. Dafür haben sie bis zu vier Jahre Zeit.
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