Sind Sie auf Ihr Auto angewiesen, stellt ein Fahrverbot in aller Regel eine empfindliche Einschränkung dar, die schlimmstenfalls existenzbedrohend ist. Ihren Führerschein sind Sie für eine bestimmte Zeit los. In Ausnahmefällen lässt sich ein Fahrverbot umgehen. Wir erklären Ihnen, wann Erfolgschancen bestehen und was es dafür braucht.
Fahrverbot: Dann wird’s verhängt
Ein Fahrverbot ist in aller Regel die Folge bestimmter Verkehrsverstöße. Darunter fallen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- oder Drogenfahrten, Rotlichtverstöße sowie anderweitige Missachtungen von Verkehrsregeln. In einem Bußgeldverfahren stellt das Fahrverbot mit zusammen mit einem Bußgeld die Hauptstrafe dar. Bei einer Straftat im Verkehr – bspw. Fahrerflucht oder Trunkenheitsfahrt – wird ein Fahrverbot unter Umständen als Nebenstrafe verhängt.
Hinweis: Fahrverbot vs. Führerscheinentzug
Während Sie beim Fahrverbot Ihren Führerschein über einen bestimmten Zeitraum – je nach Art des Vergehens sind es zwischen einem und sechs Monaten – abgeben müssen, verlieren Sie diesen beim Führerscheinentzug komplett. Erst nach einer Sperrfrist können Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückerlangen. In der Regel müssen Sie dafür an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen.
Dementsprechend kann diese Art der Strafe auf unterschiedlichen Paragrafen basieren:
- § 4 Bußgeldkatalogverordnung (BKatV)
 - § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
 - § 44 Strafgesetzbuch (StGB)
 
Die folgende Tabelle enthält beispielhaft Verstöße, die zu einem Fahrverbot führen:
Im weiteren Verlauf führen wir die einzelnen Punkte kurz aus.
Zu schnell gefahren: Lässt sich Fahrverbot umgehen?
Wurden Sie geblitzt, kommt es mitunter darauf an, um wie viel km/h Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, und ob es inner- oder außerorts zu dem Verstoß gekommen ist.
Ein einmonatiges Fahrverbot droht außerorts bei einer Überschreitung von 41 bis 60 km/h, innerorts bereits zwischen 31 und 50 km/h. Ein zweimonatiges Fahrverbot kassieren Sie außerhalb geschlossener Ortschaften bei 61 bis 70 km/h zu viel, innerhalb wird die Strafe bei einer Überschreitung von 51 bis 60 km/h verhangen.
Während sich ein Monat Fahrverbot in Ausnahme- bzw. Härtefällen umgehen lässt, gestaltet sich das mit zunehmendem Strafmaß immer schwerer. Beim Umgehen eines zweimonatigen Fahrverbots liegen die Hürden deutlich höher.
Fahrverbot bei Rotlichtverstoß abwenden: Optionen
Sind Sie über eine rote Ampel gefahren, weshalb gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wurde, lässt sich das unter bestimmten Umständen abwenden. Von einem Verfahrensfehler ist beispielsweise auszugehen, wenn die Rotphase unter einer Sekunde lag. Es besteht die Möglichkeit, dass der Blitzer falsch ausgelöst hat. Wichtig dabei ist jedoch, dass weder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, noch es zu einer Sachbeschädigung gekommen ist.
Bei einer Rotphase über einer Sekunde kann ein Einspruch mit einer fehlenden bzw. fehlerhaften Eichung und/oder Funktion der Blitzeranlage begründet werden. Ein undeutliches Beweisfoto kann ebenso zur Verfahrenseinstellung führen. Sie müssen klar identifizierbar sein. Eine derartige Argumentation sollten Sie jedoch nur mit anwaltlicher Unterstützung vorbringen.
Fahrverbot wegen zu geringem Abstand abwenden
Der Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen sollte so groß sein, dass es nicht zu einem Unfall kommt, sofern das vordere Fahrzeug plötzlich abbremsen muss. Vor allem auf Autobahnen kommt es oft zu Unterschreitungen, weshalb Abstandsmessungen hier vermehrt durchgeführt werden – ob durch fest-installierte Messanlagen oder mittels Lasertechnik in Polizeiautos.
Fehler an der Technik oder Bedienfehler können hier dazu führen, dass Bußgeldbescheide angreifbar sind. Dementsprechend besteht die Möglichkeit, bei Abstandsmessung ein Fahrverbot zu umgehen. Wie bei anderen Verstößen bzw. Vorwürfen muss aber auch in diesem Fall entweder ein Verfahrensfehler nachgewiesen werden oder ein Härtefall vorliegen, der ein Fahrverbot unzumutbar macht. Holen Sie sich in jedem Fall anwaltliche Hilfe.
Alkohol oder Drogen: Ist Fahrverbot umgehen eine Option?
Alkohol und Drogen am Steuer stellen ein schwerwiegendes Vergehen dar. Dementsprechend empfindlich fallen auch die Strafen nach dem Bußgeldkatalog aus. Setzen Sie sich z.B. mit mehr als 0,5 Promille hinters Lenkrad, droht ein Fahrverbot – unabhängig davon, ob es zu einem weiteren Verstoß gekommen ist oder nicht.
Ein Fahrverbot wegen Alkohol oder Drogen zu umgehen, ist zwar möglich, die Hürden liegen jedoch hoch und sind ohne anwaltliche Hilfe kaum zu überwinden.
Fahrverbot umgehen oder abmildern: So bleiben Sie mobil
Haben Sie ein Fahrverbot kassiert, lässt sich das unter bestimmten Umständen umgehen. „Ich will nicht mit dem Fahrrad fahren“, ist dabei kein Grund, der Sie vor der vorübergehenden Abgabe Ihres Führerscheins bewahrt. Es braucht stichhaltige Argumente und eine entsprechende Strategie.
Es bieten sich unterschiedliche Optionen:
- Verfahrensfehler: Hierbei wird geschaut, inwieweit sich das Bußgeldverfahren aufgrund einer fehlerhaften Messung, einem Fehler in Ihrem Bußgeldbescheid oder aufgrund eines falschen Vorwurfs angreifen lässt.
 - Härtefall: Hier liegen besondere Umstände vor, die ein Fahrverbot unzumutbar machen.
 
Wir führen einige Härtefall-Beispiele an.
- Ihre Existenz ist bedroht: Sind Sie z.B. als Taxifahrer, Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Selbstständiger auf Ihren Führerschein angewiesen, bildet dieser Ihre Existenzgrundlage – ein starkes Argument, um ein Fahrverbot zu umgehen.
 - Fehlende zumutbare Alternativen: Ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Sie keine Alternative, z.B. weil die Fahrzeiten zu lang sind oder Ihr Wohnort schlecht an das Verkehrsnetz angebunden, begründet auch das mitunter einen Härtefall.
 - Verpflichtungen: Kümmern Sie sich um eine pflegebedürftige Person, begründet auch das unter Umständen die Abwendung eines Fahrverbots. Wichtig ist, dass die Person auf Sie angewiesen ist und Sie fahren müssen, um sie zu befördern oder zu versorgen.
 - Körperliche Einschränkung: Sind Sie selbst körperlich eingeschränkt, stellt ein Fahrverbot ggf. einen Härtefall dar. Insbesondere dann, wenn Sie sich ohne Auto nicht selbst versorgen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen könnten.
 
- Augenblicksversagen: Darauf kann sich berufen werden, wenn lediglich eine kurze Unachtsamkeit zu einem Verstoß geführt hat. Grobe Fahrlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit müssen sich dabei ausschließen lassen.
 
Die Häufigkeit, mit der Sie sich Verstöße zuschulden kommen lassen, kann ausschlaggebend sein, wenn es darum geht, ein Fahrverbot zu umgehen. Als Ersttäter stehen Ihre Chancen besser, als wenn Sie regelmäßig auffällig sind.
Hinweis: Ersttäter
Als Ersttäter gelten Sie, wenn gegen Sie in den vergangenen zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot Sie verhängt wurde.
Maßgeblich ist ebenso die Art Ihres Verstoßes: Trunkenheit- und Drogenfahrten lassen sich nicht beschönigen. Der Gesetzgeber kennt hier kein Pardon, ein Fahrverbot lässt sich in der Regel nicht anwenden. Haben Sie mit Ihrem Fahrverhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wirkt sich das ebenso negativ auf das Verfahren aus. Ihre Chancen, ein Fahrverbot zu umgehen, verringern sich mit der Schwere der Tat.
Wichtig: Einspruch einlegen
Wollen Sie ein Fahrverbot abwenden, müssen Sie in einem ersten Schritt Einspruch gegen Ihren Bescheid einlegen. Dafür haben Sie lediglich zwei Wochen nach Erhalt Zeit. Sie müssen also schnell aktiv werden, da der Bescheid ansonsten rechtskräftig wird.
Ablauf beim Fahrverbot umgehen: Das sind die Schritte
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, bei einem Bußgeldverfahren, ob mit oder ohne Fahrverbot, Einspruch einzulegen. Dabei müssen Sie jedoch gute Gründe vorlegen. Anwaltliche Hilfe ist dabei ratsam.
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
- Bußgeldbescheid prüfen: In einem ersten Schritt ist es wichtig, den Bußgeldbescheid zu prüfen bzw. anwaltlich prüfen zu lassen.
 - Akteneinsicht verschaffen: Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Prüfung Ihrer Akte zum Bußgeldverfahren. Dadurch lassen sich mögliche Fehler im Verfahren aufdecken.
 - Einspruch einlegen: Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Bußgeldbescheides muss Einspruch erhoben werden. Der kann sich auf das gesamte Verfahren beziehen oder nur auf das Fahrverbot, um dieses zu umgehen.
 
Wird Ihrem Einspruch stattgegeben, ist Ihr Verfahren vom Tisch. Lehnt die Behörde Ihren Einspruch ab, können Sie gegen diese Entscheidung erneut vorgehen. Das zieht in der Regel ein Gerichtsverfahren nach sich. Dann beurteilt ein Richter, ob sich ein Fahrverbot umgehen lässt, oder ob Sie Ihren Führerschein vorübergehend abgeben müssen.
Wird von einem Fahrverbot abgesehen, bieten sich unterschiedliche Optionen einer „Ersatzstrafe“, sofern Sie nicht gänzlich von Konsequenzen befreit sind.
Fahrverbot umgehen: Alternative Strafen
Ist es in Ihrem Fall möglich, ein Fahrverbot abzuwenden, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie von jeglichen Konsequenzen befreit sind. Mitunter wird auf Alternativen zurückgegriffen – allem voran, die Erhöhung des Bußgeldes.
Hinweis: Bußgeld wird verdoppelt
Ein höheres Bußgeld meint in der Regel eine Verdoppelung der ursprünglich festgesetzten Geldbuße. Dafür braucht es jedoch stichhaltige Gründe mit entsprechenden Belegen.
Nicht möglich ist es hingegen, ein Fahrverbot zu splitten oder auf eine andere Person zu übertragen. Während bei einer Aufteilung u.a. der Verwaltungsaufwand zu hoch ist, wäre mit der Übertragung der Sinn und Zweck – ein Fahrverbot stellt eine erzieherische Maßnahme dar – verfehlt.
Fahrverbot umgehen: Diese Kosten fallen an
Ist Ihr Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bzw. Fahrverbot erfolgreich und es wird ausnahmsweise davon abgesehen, Ihren Führerschein zeitweise zu kassieren, geht das in aller Regel mit einer angemessenen Erhöhung des ursprünglich festgesetzten Bußgeldes einher. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt vom Einzelfall ab. Eine Verdoppelung der Geldstrafe ist ebenso möglich, wie eine Pauschale.
Fahrverbot in der Probezeit: Ist ein Umgehen möglich?
Befinden Sie sich in der Probezeit, sind Sie gut beraten, sich keinen Verstoß zuschulden kommen zu lassen. Bei Fahranfängern ziehen bereits kleine Vergehen mitunter harte Konsequenzen nach sich. Spätestens nach drei kleineren Vergehen droht ein Fahrverbot.
Umgehen lässt sich ein Fahrverbot in der Probezeit nicht. Vielmehr verlängert sich die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre.
Quellen: