Wie kann man das Fahrverbot abwenden?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem Ihnen ein Fahrverbot auferlegt wird, ist der Schreck vermutlich erst einmal groß. Sie überlegen, wie Sie den Alltag ohne Auto bewältigen sollen, sagen innerlich bereits Termine ab und suchen nach Lösungsmöglichkeiten. Und schnell kommt dabei die Frage auf: Kann man das Fahrverbot eigentlich irgendwie umgehen?
Zunächst die gute Nachricht: Ja, grundsätzlich sieht das Verkehrsrecht vor, ein Fahrverbot legal zu verhindern, indem Sie stattdessen ein höheres Bußgeld zahlen. Diese Option ist in § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) festgelegt. Sollte das Gericht Ihnen tatsächlich gestatten, das Fahrverbot zu umgehen, müssen Sie sich jedoch auf eine beträchtliche Bußgelderhöhung einstellen. Es sind Fälle bekannt, in denen Richter doppelte, dreifache oder sogar fünffache Bußgelder verhängt haben. Letztendlich wird die Höhe aber immer nach Einzelfall festgesetzt.
Kommen wir nun zur schlechten Nachricht: Ein Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld abzuwenden, ist schwieriger, als es klingt. Die meisten Richter lassen sich darauf in der Regel nur ein, wenn Sie einen wirklich guten Grund vorlegen können. Dass es ohne Auto für Sie unbequem wird, reicht da üblicherweise nicht. Solange Sie die Möglichkeit haben, Ihre Erledigungen auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu tätigen oder sich von einem Angehörigen fahren zu lassen, wird das Gericht höchstwahrscheinlich am Fahrverbot festhalten.
Ausführliche Informationen zum Fahrverbot:
- Ab wann gibt es ein Fahrverbot?
- Ab wie viel km/h zu schnell droht ein Fahrverbot?
- Ab wie viel Punkten droht ein Fahrverbot?
- Einspruch gegen ein Fahrverbot
- Fahren trotz Fahrverbot?
- Fahrverbot in Bußgeld umwandeln
Fahrverbot umgehen wegen unzumutbarer Härte
Die besten Aussichten, um ein Fahrverbot zu umgehen, haben Sie, wenn Sie einen Härtefall geltend machen können. Das ist eine individuelle Situation, die so stark vom gesetzlichen Normalfall abweicht, dass es für den Betroffenen unzumutbar wäre, wenn die normalen gesetzlichen Regelungen auf ihn angewendet würden. Für viele Autofahrer ist ein Fahrverbot zwar enorm unpraktisch, stellt aber keinen massiven Einschnitt in deren Leben dar. Sollte das bei Ihnen anders sein, können Sie das Fahrverbot möglicherweise tatsächlich wegen unzumutbarer Härte abwenden.
Das ist vor allem in folgenden Situationen wahrscheinlich:
- Ein Fahrverbot würde nachweislich zu einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen (z. B. als Berufskraftfahrer oder Außendienstmitarbeiter). Legen Sie unbedingt ein Schreiben vom Arbeitgeber vor, um das Fahrverbot zu umgehen. Dieses sollte unmissverständlich bestätigen, dass Sie im Falle eines Fahrverbots gekündigt werden.
- Sie arbeiten als Selbstständiger oder Freiberufler und würden durch das Fahrverbot erhebliche Umsatzeinbußen erfahren, die Ihre Existenz gefährden könnten.
- Sie sind für die Pflege eines schwerkranken Angehörigen verantwortlich und müssen diesen zu Arzt- oder Therapieterminen fahren. Wenn es keine Ausweichmöglichkeiten wie Pflegedienste oder Taxis gibt (oder die Kosten dafür unbezahlbar sind), stehen Ihre Chancen gut, das Fahrverbot zu verhindern.
- Sie haben selbst gesundheitliche Einschränkungen und sind zwingend auf den eigenen Pkw angewiesen, um Ihren Alltag zu bewältigen oder medizinische Behandlungen zu erreichen.
- Ihr Arbeits- oder Ausbildungsplatz lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften nicht in angemessener Zeit erreichen (z. B. bei Nachtschichten im ländlichen Raum ohne Nahverkehr-Anbindung).
Je überzeugender Sie Ihren Härtefall darstellen können, umso besser sind Ihre Chancen, dass der Richter Ihr Fahrverbot tatsächlich abwendet. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht. Suchen Sie sich gegebenenfalls Unterstützung bei einem erfahrenen Anwalt.
Fahrverbot umgehen: Anderer Fahrer saß am Steuer
Sind Sie lediglich der Fahrzeughalter und haben den vorgeworfenen Verstoß aber gar nicht selbst begangen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. In Deutschland gilt die Fahrerhaftung, wenn also jemand anderes am Steuer Ihres Autos saß und gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat, muss derjenige dafür das Fahrverbot antreten, nicht Sie.
Benennen Sie den Schuldigen am besten bereits im Anhörungsbogen. Sollten Sie die Frist dafür versäumen, geht die Bußgeldbehörde davon aus, dass Sie den Verkehrsverstoß begangen haben, und schickt Ihnen den Bußgeldbescheid zu. Sie haben dann 14 Tage Zeit, um Einspruch dagegen einzulegen und den anderen Fahrer zu benennen, um das Fahrverbot zu umgehen.
Achtung: Kommen Sie nicht in Versuchung, einfach einen anderen Schuldigen zu benennen, obwohl Sie in Wahrheit selbst gefahren sind. Selbst wenn der andere Fahrer dem zustimmt, machen Sie sich mit solch einer Trickserei strafbar. Es drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.
Unser Kanzlei-Team erhebt bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden Einspruch und bewahrt Sie vor einer Geldbuße und ggf. dem Verlust Ihres Führerscheines.
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