Für welche Verstöße drohen Punkte in Flensburg?

Verkehrsverstöße, die einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, werden mit Punkten in Flensburg geahndet. Dabei handelt es sich vor allem um Verstöße, die laut Bußgeldtabelle ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 EUR nach sich ziehen und als schwerwiegend gelten.

Hinweis: Fahreignungsregister
Wer Punkte in Flensburg hat, wird im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erfasst. Umgangssprachlich wird das Register auch als Verkehrssünderkartei bezeichnet.

Punktekatalog laut Bußgeldtabelle

Welche Verkehrsordnungswidrigkeit wie viele Punkte nach sich zieht, ist im Bußgeldkatalog festgehalten. Im Fahreignungsregister wird wie folgt bewertet:

Welcher Verstoß bringt wie viele Punkte in Flensburg?

Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat – laut Kraftfahrt-Bundesamt füllen sich die Punktekonten von Verkehrssündern oftmals aufgrund von:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Handy am Steuer
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Fahren und Alkoholeinfluss
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Unfallflucht

Dabei bestimmt die Schwere des jeweiligen Verstoßes über die Anzahl an Punkten, die im Fahreignungsregister vermerkt werden.

Wichtig: Staffelungen bei Verstößen
Bei beispielsweise Geschwindigkeitsverstößen wie auch Alkohol am Steuer ist das Ausmaß entscheidend. Es macht also mitunter einen immensen Unterschied, ob 22 oder 33 km/h zu viel auf dem Tacho sind oder ob sich 0,5 oder 1,1 Promille in der Blutbahn befinden.

Überblick: So viele Punkte gibt es für…

Einen Punkt in Flensburg gibt es unter anderem für:

  • Vorfahrt missachten
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mind. 21 km/h
  • Nicht-Einhaltung des Mindestabstandes bei einer Geschwindigkeit von mind. 80 km/h
  • Behinderung von Rettungsfahrzeugen aufgrund Missachtung von Park- oder Halteverboten
  • Fehlerhafte bzw. defekte Beleuchtung am Fahrzeug

Um zwei Zähler erhöht sich der Punktestand bei:

  • Nichtbeachtung eines Überholverbots
  • Trunkenheit im Straßenverkehr (ab 0,5 Promille) sowie Fahren unter Einfluss von Drogen
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 31 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Überfahren einer roten Ampel bei Rotphase über einer Sekunde

Drei Punkte gibt es für:

  • Kennzeichenmissbrauch
  • Fahren trotz Fahrverbot
  • Trunkenheit am Steuer (mit Sachbeschädigung); Vollrausch (mehr als 1,1 Promille)
  • Teilnahme an Autorennen
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Punkte in Flensburg und ihre Konsequenzen

Wer mal ein, zwei Punkte kassiert, braucht sich kaum um Konsequenzen zu sorgen, wenngleich die Bußgelder schmerzen können. Die Verkehrssünder, die sich allerdings regelmäßig etwas zuschulden kommen lassen, sind gut beraten, Vorsicht walten zu lassen. Denn: Wer in Flensburg acht oder mehr Punkte angesammelt hat, ist den Lappen los – für mindestens sechs Monate.

Hinweis: MPU
Ist ein Verkehrssünder den Führerschein erst einmal los, bedarf es meist einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) – weitläufig bekannt als Idiotentest – um den Lappen wiederzubekommen. Mittels einer MPU wird die Fahreignung überprüft.

Drohende Konsequenzen je nach Punktestand lassen sich in Stufen einteilen. Hier ein Überblick:

Dementsprechend können Sie sich die verschiedenen Phasen des Punktesystems auch als Ampel vorstellen:

 

Konsequenzen bei Punkten in Flensburg

 

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Der Punkteverfall hängt in erster Linie mit der Schwere des jeweiligen Verstoßes zusammen. Die Tilgungsfrist beginnt zu laufen, sobald eine Entscheidung rechtskräftig ist.

Diese Tilgungsfristen gelten:

  • Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verfallen nach zwei Jahren und sechs Monaten.
  • Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren aus dem Punkteregister gelöscht.
  • Straftaten mit drei Punkten bleiben zehn Jahre im Flensburger Punkteregister vermerkt.

Wichtig: Löschung nach Verstoß
Die Löschung der Punkte erfolgt nach dem jeweiligen Verstoß. Selbst wenn Sie zwischenzeitlich wieder einen Verkehrsverstoß begangen haben, der mit Punkten geahndet wurde, nimmt das keinen Einfluss auf den Verfall bestehender Punkte.

Neben den genannten Tilgungsfristen muss aber auch noch eine sogenannte Überliegefrist berücksichtigt werden. Bedeutet: Die Punkte sind zwar verjährt, doch bleiben sie für ein weiteres Jahr im Register gespeichert.

Punkteabbau durch Fahreignungsseminar

Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist eine Möglichkeit, Punkte vor Ablauf der Tilgungsfrist abzubauen. Das ist allerdings an Vorschriften geknüpft – wer bereits eine Verwarnung kassiert hat, kann diese nicht durch ein Fahreignungsseminar gutmachen.

Grundsätzlich gilt:

  • Ein Punkteabbau ist nur möglich, sofern sich der bzw. die Verstöße im Rahmen einer Ermahnung bewegen – insgesamt dürfen es dabei nicht mehr als fünf Punkte sein.
  • Der Verkehrssünder muss freiwillig am Fahreignungsseminar teilnehmen, wobei sich der Punktestand um einen Punkt reduziert.
  • Der freiwillige Punkteabbau ist lediglich einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren möglich.

Punkte in Flensburg abfragen

Wer nicht sicher ist, wie es um das eigene Punktekonto steht, hat verschiedene Optionen der Unwissenheit ein Ende zu setzen.

  1. Punkteabfrage online: Der Punktestand kann über die Website des Kraftfahrt-Bundesamtes abgefragt werden. Doch auch andere Online-Dienste bieten diesen Service an – das kann dann allerdings mit Kosten verbunden sein.
  2. Abfrage der Punkte in Flensburg: Auch vor Ort in Flensburg kann der Punktestand abgefragt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt betreibt einen Auskunftspavillion, in dem Verkehrssünder sich über ihr Punktekonto informieren können.
  3. Punkteabfrage per Post: Um per Post Ihren Punktestand in Erfahrung zu bringen, benötigen Sie einen Antrag. Diesen stellt Ihnen das KBA als Download zur Verfügung. Den Antrag müssen Sie zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Post auf den Weg bringen.

Fahranfänger: Punkte in Flensburg während der Probezeit

Fahranfänger sollten sich grundsätzlich an die geltenden Verkehrsregeln halten. Wer es damit aber nicht so genau nimmt, riskiert empfindliche Konsequenzen. Schon bei einem Punkt verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Zudem muss der Verkehrssünder-Nachwuchs an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen.

A- und B-Verstoß in der Probezeit

In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Verstößen (A-Verstoß und B-Verstoß) unterschieden. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

Wichtig: Kein Punkteabbau möglich
Wer sich in der Probezeit Punkte in Flensburg leistet, kann diese nicht im Zuge eines freiwilligen Fahreignungsseminars abbauen.

Sonderfall: Begleitetes Fahren – wie viele Punkte sind zulässig?

Jugendliche haben in Deutschland die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren hinterm Steuer eines Wagens am Straßenverkehr teilzunehmen. Das ermöglicht das Modell „Begleitetes Fahren” (BF17). Voraussetzung ist, dass eine im Vorfeld eingetragene Begleitperson mit im Auto sitzt.

Dabei muss die Begleitperson gewisse Anforderungen erfüllen. Neben einem Mindestalter von 30 Jahren und dem Besitz eines Führerscheins seit mindestens fünf Jahren, muss die Begleitperson auch in Flensburg eine möglichst weiße Weste vorzuweisen haben. Mehr als ein Punkt darf nicht auf dem Punktekonto vorhanden sein.

Hinweis: Möglichkeit bei zwei Punkten
Begleitetes Fahren mit zwei Punkten ist nicht möglich. Durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar lässt sich aber ein Punkt abbauen, sodass die Voraussetzung letztlich doch erfüllt wäre.

Gesetzt den Fall, die eingetragene bzw. zukünftige Begleitperson lässt sich einen Verkehrsverstoß zuschulden kommen, durch den der Punktestand steigt, stellt das weniger ein Problem dar. Denn: Der Punktestand in Flensburg wird lediglich bei Antragstellung überprüft. Muss der Führerschein hingegen abgegeben werden, darf die Person nicht mehr als Begleitperson agieren.

Punkte in Flensburg – auch für Fußgänger und Radfahrer?

Das Flensburger Punktesystem macht auch vor Fußgängern und Radfahrern nicht Halt. Heißt: Selbst wenn Sie keinen Führerschein besitzen, sind Sie vor dem Bußgeldkatalog nebst Bußgeldtabelle nicht gefeit. Schließlich gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bzw. Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) ausnahmslos für alle Verkehrsteilnehmer.

Wichtig: Führerscheinentzug möglich
Ob zu Fuß oder mit dem Rad – wer sich als Verkehrsteilnehmer etwas zuschulden kommen lässt und in Besitz eines Führerscheins ist, kann diesen verlieren, wenn die acht Punkte in Flensburg erreicht wurden.

Wer keinen Führerschein besitzt, doch plant diesen zu ergattern, dem können Punkte in Flensburg ebenfalls im Wege stehen. Immerhin besteht die Gefahr, nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen zu werden. Hintergrund des Ganzen ist, dass so schon vorzeitig festgestellt werden kann, ob sich jemand für die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug eignet oder nicht.

Bußgeldbescheide oft fehlerhaft

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen. Viele Bußgeldbescheide weisen formelle und technische Fehler auf. Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen, kann Ihnen also unangenehme Konsequenzen ersparen.