Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
- Spezialisierte Anwälte prüfen Ihren Bußgeldbescheid
- Bundesweite Vertretung Ihrer Rechte
- Rückruf innerhalb von 2 Stunden
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Bußgeldbescheid erhalten? Darum sollten Sie jetzt aktiv werden
Wann sollten Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen?
Bußgeldbescheid prüfen: Ihre Vorteile
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung – für jeden, überall und jederzeit.
Wir übernehmen Ihre rechtliche Vertretung im gesamten Verfahren, dabei informieren Sie immer im Vorfeld, welche Kosten auf Sie zukommen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung rufen wir Sie werktags innerhalb von 2 Stunden zurück.
Bei uns wissen Sie genau, was Sie für Ihr Geld bekommen.
Im Zuge Ihrer Ersteinschätzung erfahren Sie, ob ein Anwalt notwendig ist und erhalten, wenn Sie mögen, einen individuellen Beratungstermin.
Sie erreichen uns von werktags von 8–18 Uhr telefonisch. Außerdem können Sie benötigte Dokumente rund um die Uhr in unserem Upload-Portal hochladen.
So einfach erhalten Sie schnelle Hilfe bei einem Bußgeldbescheid
Fordern Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung an
Nach Ausfüllen des Kontaktformulars melden wir uns innerhalb von zwei Stunden bei Ihnen. Am Telefon klären wir, ob in Ihrem Fall ein Anwalt notwendig ist und terminieren auf Wunsch eine Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte im Verkehrsrecht.
Erhalten Sie eine anwaltliche Erstberatung
Falls erforderlich erhalten Sie von einem unserer auf Bußgeldbescheide spezialisierten Anwälten eine Erstberatung. Ihr Sachverhalt wird besprochen, es wird eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen, Ihnen werden Handlungsoptionen aufgezeigt und eine Prognose möglicher Kosten abgegeben. Im Anschluss erhalten Sie ein Beratungsprotokoll.
Erfahrene Verkehrsrechtsanwälte vertreten Sie
Wenn gewünscht vertreten wir Sie gerne in Ihrem Fall außergerichtlich oder gerichtlich, bieten Ihnen eine weiterführende anwaltliche Beratung, erstellen Verträge, Schriftsätze oder andere Dokumente.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und benötigen rechtliche Unterstützung? Wir sind an Ihrer Seite.
Ihre Anwälte im Verkehrsrecht
Fragen und Ratgeber rund um den Bußgeldbescheid
Ab wann muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
Fahrverbote sind eine der gravierendsten Maßnahmen im Bußgeldkatalog. Sie werden nur bei wiederholten und/oder schweren Verfehlungen im Straßenverkehr verhängt. Sollten Sie also „Ersttäter“ sein, müssen Sie in der Regel nicht direkt mit einem Fahrverbot rechnen.
Wann konkret mit einem Fahrverbot zu rechnen ist
Muss ich einen ausländischen Bußgeldbescheid beachten?
Ja. Gerade bei Bußgeldbescheiden innerhalb der Europäischen Union sollten Sie aktiv werden. Die können mittlerweile in allen Mitgliedstaaten – also auch in Deutschland – vollstreckt werden. Selbstverständlich können Sie sich aber genau wie bei inländischen Bescheiden dagegen wehren.
Wie Sie mit ausländischen Bußgeldbescheiden umgehen sollten
Ich bin mit einem fremden Wagen gefahren. Wer zahlt das Bußgeld?
In Deutschland gilt grundsätzlich die Fahrerhaftung. Wenn Sie also mit einem gemieteten Auto oder mit dem Wagen eines Bekannten fahren und geblitzt werden, sind dennoch Sie für Ihr Fahrverhalten verantwortlich und zahlen dementsprechend das Bußgeld.
Die Fahrerhaftung und wie sie funktioniert
Ich habe von der Behörde einen Anhörungsbogen erhalten. Was soll ich jetzt tun?
In einigen Fällen erhalten Beschuldigte vor dem Bußgeldbescheid einen sogenannten Anhörungsbogen, in dem sich die Behörde zu den genauen Vorwürfen äußert. Füllen Sie auf jeden Fall die Pflichtangaben zu Ihrer Person aus. Angaben zur Ordnungswidrigkeit sollten Sie nur dann machen, wenn der Vorwurf nachweislich unbegründet ist, um sich nicht selbst unnötig zu belasten.
Erfahren Sie mehr über den Ablauf eines Bußgeldverfahrens
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