Allgemeines zum Fahrverbot
Das Fahrverbot gemäß § 44 StGB stellt eine Nebenstrafe dar, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Die Dauer des Fahrverbotes kann von einem Monat zu bis sechs Monaten verhängt werden. Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt ist. Spätestens jedoch mit Ablauf von einem Monat seit Eintritt der Rechtskraft des Urteils.
Eine weitere Möglichkeit, ein Fahrverbot zu verhängen ergibt sich aus § 25 StVG und § 24 StVG . Demnach kann die Verwaltungsbehörde aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Bußgeldverfahren ein Fahrverbot als Strafe festlegen. Das Fahrverbot dauert von einem Monat bis zu drei Monaten an. Das Fahrverbot wird in diesem Fall mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam.
Können Sie mitbestimmen, ab wann Sie den Führerschein abgeben?
Der § 25 Absatz 2a StVG bietet die Möglichkeit, dass das Fahrverbot erst dann wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt ist, spätestens jedoch vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder Urteils. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Fahrverbotes selbst zu bestimmen.
Hinweis: Hinauszögern des Fahrverbotes
Die Möglichkeit nach § 25 Absatz 2a StVG entfällt, wenn gegen Sie innerhalb der letzten 2 Jahre ein Fahrverbot verhängt wurde.
Das Fahrverbot bei verschiedenen Vergehen
Sie sind zu schnell gefahren und haben Angst ein Fahrverbot zu erhalten? Wann Sie genau ein Fahrverbot bei einem Geschwindigkeitsverstoß erhalten, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Die Dauer des Fahrverbotes richtet sich in diesem Fall nach der Schwere des Verstoßes, also wie schnell Sie genau zu schnell unterwegs gewesen sind. Nachfolgender Tabelle können Sie entnehmen, wann Sie mit einem Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen müssen:
Wann droht bei einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot?
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß erwartet Sie in der Regel nur ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Problematisch wird es jedoch, wenn die Rotphase bereits länger als eine Sekunde angedauert hat oder es beim Überfahren einer roten Ampel zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung gekommen ist. In diesem Fall müssen Sie in der Regel mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Ein Bußgeld und Punkte in Flensburg erhalten Sie dann jedoch trotzdem.
Droht bei einer Alkohol- oder Drogenfahrt ein Fahrverbot?
Wenn Sie unter Einfluss von Alkohol oder mit Drogen am Steuer fahren, müssen Sie in jedem Fall mit einem Fahrverbot rechnen. Bei Alkohol am Steuer wird ein Fahrverbot bereits ab einem Promillewert von 0,5 ausgesprochen. Zudem erhöht sich das Fahrverbot, sobald Sie diesen Verstoß mehrfach begehen. Mit dieser Dauer des Fahrverbotes können Sie rechnen:
Führerschein trotz Fahrverbot nicht abgegeben
Sollten Sie gegen den Bußgeldbescheid oder das Urteil nicht vorgehen und diese werden rechtskräftig, dann müssen Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Stelle abgegeben. Tun Sie dies nicht, kann die Polizei oder das Ordnungsamt den Führerschein beschlagnahmen. Diese werden Sie dann z.B. am Wohnort aufsuchen und Ihren Führerschein persönlich abholen.
Dieses Vorgehen ist in keinem Fall ratsam. Dadurch ziehen Sie das Fahrverbot nur unnötig in die Länge. Sollten Sie zudem weiterhin mit dem Auto fahren, machen Sie sich zusätzlich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar. Bußgelder für Autofahrer drohen ebenso wie eine Freiheitsstrafe.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Punkte in Flensburg oder ein Bußgeld können Sie als Autofahrer meistens mehr verschmerzen als ein Fahrverbot. Selbst wenn das Fahrverbot nur einen Monat andauert, es bedeutet jedoch sowohl eine Einschränkung im Alltag und kann zudem auch Probleme in beruflicher Hinsicht nach sich ziehen, sofern Sie in Ihrem Job auf einen Führerschein angewiesen sein sollten.
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, und zwar indem Sie den Bußgeldbescheid prüfen lassen und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Was muss beim Einspruch beachtet werden?
Nach Erhalt des Bußgeldbescheides haben Sie zwei Wochen Zeit gegen diesen Einspruch einzulegen. Die Frist für den Einspruch beginnt am Tag der Zustellung. Ihren Einspruch sollten Sie dann an die zuständige Behörde übersenden. Dies ist in der Regel die Behörde, die Ihnen den Bußgeldbescheid erlassen hat. Ihr Einspruch muss zudem keine Begründung enthalten.
Hat ein Einspruch gegen ein Fahrverbot Aussicht auf Erfolg?
Es gibt viele Gründe, warum ein Einspruch gegen ein Fahrverbot Aussicht auf Erfolg haben kann. Das Fahrverbot wird aufgrund eines von Ihnen begangenen Verstoßes im Straßenverkehr verhängt. Sollten Sie aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot erhalten haben, kann z.B. die Geschwindigkeit falsch gemessen worden sein. Oder aber die Messung war fehlerhaft, da diese von ungeschultem Personal oder einem nicht geeichten Messgerät vorgenommen wurden.
Da Ihnen diese möglichen Fehler bei Erhalt des Bußgeldbescheides jedoch nicht bekannt sind, können Sie neben dem Einspruch auch durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen. Aus dieser Akten ergibt sich z.B. bei einem Geschwindigkeitsverstoß, wer die Messung vorgenommen hat und welches Messgerät verwendet wurde.
Sollten Sie dringend auf Ihren Führerschein angewiesen sein, kann es auch empfehlenswert sein, einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen, da diesem die gängigen Fehler bekannt sind.
Wie können Sie ein Fahrverbot umgehen?
Das Fahrverbot dient in der Regel dazu, dass Sie als Fahrer über Ihr Fehlverhalten nachdenken. Ist jedoch Ihre berufliche Existenz gefährdet, da Sie auf das Auto angewiesen sind, stellt das Fahrverbot am Ende eine härtere Strafe dar als eigentlich geplant. So kann je nach Schwere des Ihnen vorgeworfenen Vergehens, das Fahrverbot auch umgangen werden, indem Sie eine wesentlich höhere Geldstrafe zahlen.