Arbeitszeugnis: Warum es so wichtig ist und wer Anspruch hat
Ein Arbeitszeugnis gleicht einer Urkunde. Es zeichnet die Leistung eines Arbeitnehmers aus und gewährt potenziellen Arbeitgebern tiefe Einblicke in die Persönlichkeit und Arbeitsmoral eines Bewerbers. Doch anstatt Klartext, finden sich in Arbeitszeugnissen Codes, die für Laien oft wohlgesinnt klingen, doch das Gegenteil aussagen. Der Grund: Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
„Zu unserer Zufriedenheit” – das klingt doch gar nicht so schlecht? Ist es aber, denn hinter dieser Formulierung verbirgt sich, in Schulnoten ausgedrückt, eine glatte Vier.
Damit das Zeugnis nicht zum Karrierekiller wird, ist es sinnvoll, einen genauen Blick darauf zu werfen – und es ggf. anwaltlich prüfen zu lassen.
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ob Vollzeit, Teilzeit, Praktikum oder Ausbildung – jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Festgehalten ist das in §§ 630 BGB, 109 GewO. Wichtig zu wissen ist dabei, dass Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, von sich aus ein Zeugnis auszustellen. Unter Umständen müssen Sie selbst aktiv werden und Ihren Arbeitgeber dazu auffordern.
Hinweis: Ausnahme bei Auszubildenden
Auszubildenden muss immer ein Abschlusszeugnis ausgestellt werden. Selbst einfordern müssen sie das nicht.
In der Regel können Sie ein Arbeitszeugnis verlangen, wenn Sie kündigen, einen Aufhebungsvertrag schließen oder Ihre befristete Anstellung endet. Während Ihres Arbeitsverhältnisses können Sie zwar ein Zwischenzeugnis anfordern. Dafür benötigt es allerdings einen besonderen Grund.
Zeugnisarten in der Arbeitswelt
Möchten Sie ein Zeugnis während eines laufenden Arbeitsverhältnisses, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Arbeitgeber um ein Zwischenzeugnis zu bitten. In den meisten Fällen braucht es allerdings einen bestimmten Anlass. Beziehungsweise müssen Sie schlüssig begründen, warum Sie ein Zwischenzeugnis benötigen. Folgende Gründe sind unter anderem denkbar:
- Sie bekommen einen neuen Vorgesetzten.
- Sie werden in eine andere Abteilung versetzt.
- Sie arbeiten schon lange in einem Unternehmen und haben noch keine Beurteilung erhalten.
- Sie bewerben sich auf eine andere Stelle und benötigen deshalb ein aktuelles Zeugnis.
Bei Letzterem ist natürlich fraglich, ob Sie sich in die Karten gucken lassen möchten. Endet ein befristetes Arbeitsverhältnis, ist es jedoch selbsterklärend, dass Sie für Bewerbungszwecke ein Zeugnis anfordern.
Hinweis: Nutzen eines Zwischenzeugnisses
Ein Zwischenzeugnis kann nicht nur in Zusammenhang mit einer Bewerbung von Nutzen sein. Denn grundsätzlich ist ein Zwischenzeugnis Maßstab für ein späteres Endzeugnis. Es darf also nicht wesentlich schlechter ausfallen. Es sei denn, es ist zu massiven Pflichtverletzungen durch den Arbeitnehmer gekommen bzw. zu einer nachweislich schlechteren Arbeitsleistung.
Einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnisse können sowohl in einfacher als auch in qualifizierter Form ausgestellt werden. Ersteres stellt dabei lediglich einen Tätigkeitsnachweis dar. Die Angaben beschränken sich inhaltlich auf die Personalien des Arbeitnehmers, den Beschäftigungszeitraum und die Art der Beschäftigung. Die Leistung an sich wird nicht bewertet.
Hinweis: einfaches Arbeitszeugnis
Ein einfaches Arbeitszeugnis wird beispielsweise ausgestellt, wenn ein Arbeitnehmer nur kurz in einem Unternehmen beschäftigt war. Es dient dann in erster Linie dazu, einen lückenlosen Lebenslauf vorweisen zu können.
Laut §109 Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung) müssen Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen. Ein qualifiziertes Zeugnis muss hingegen aktiv vom Arbeitnehmer eingefordert werden – verweigert werden darf dieses seitens des Arbeitgebers nicht.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist weitaus umfangreicher und enthält Informationen zu:
- den Aufgabenbereichen und Tätigkeitsfeldern
- der Qualität der Leistungen
- dem persönlichen Verhalten
Somit werden vor allem Arbeitsleistung in Qualität und Quantität aber auch das Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sichtbar. Ein qualifiziertes Zeugnis gewährt potenziellen Arbeitgebern also tiefe Einblicke in die Persönlichkeit und Arbeitsmoral ihrer Bewerber.
Formale Standards beim Arbeitszeugnis
Wenngleich der Aufbau eines Arbeitszeugnisses nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat sich in der Praxis ein klares Schema durchgesetzt. Folgende Struktur ist üblich:
- Überschrift „Arbeitszeugnis“
- Einleitung mit Eckdaten zur Beschäftigung wie Personalien, Eintrittstermin, Angaben zum Unternehmen etc.
- Tätigkeitsbeschreibung mit Aufgaben, Verantwortung, Kompetenzen und ggf. Werdegang im Unternehmen
- Beurteilung der Leistung und des Sozialverhaltens (Arbeitsbereitschaft, -befähigung und -erfolg, Teamfähigkeit)
- ggf. Grund des Ausscheidens aus dem Unternehmen
- Schlussformel mit Danksagung
- Unterschrift, Datum und Firmenstempel
Vor allem der Grund des Ausscheidens kann für Arbeitnehmer zum Problem werden. Zumindest dann, wenn eine Kündigung provoziert wurde.
Wichtig: schriftliche Aushändigung
Ein elektronisch ausgestelltes Arbeitszeugnis gilt nach § 109 Abs. 3 GewO als unzulässig. Es bedarf der Papierform, bestenfalls Geschäftspapier mit Briefkopf.
Wir wahren Ihren guten Ruf.
Kostenlose ErsteinschätzungDie Sprache in Arbeitszeugnissen
Viele Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen betreffen Formulierungen im Text. Der Grund sind versteckte Codes, die sich wiederum auf rechtliche Vorgaben beim Verfassen von Zeugnissen zurückführen lassen. Folgende Regeln gelten dabei:
- Der Inhalt eines Arbeitszeugnisses muss der Wahrheit entsprechen.
- Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein.
Ihr Arbeitgeber muss in Ihrem Arbeitszeugnis also Ihre tatsächlichen Leistungen darstellen. Gleichzeitig darf er aber keine harte Kritik äußern. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass Arbeitszeugnisse durchweg positiv formuliert werden.
Beim oberflächlichen Lesen entsteht daher auch bei mangelhafter Leistung schnell ein positiver Eindruck. Der ist jedoch trügerisch: Positiv klingende Formulierungen stellen decodiert Kritik an Leistung oder Verhalten eines Arbeitnehmers dar. Wichtig ist deshalb, dass Sie jeden einzelnen Satz genau lesen und deuten:
- Wie sind die Notenstufen im Arbeitszeugnis formuliert?
- Welche Formulierungen gibt es für die Gesamtnote?
- Welche Bewertungen gibt es für das Sozialverhalten?
- Sind Informationen vorhanden, die in Arbeitszeugnissen verboten sind?
- Gibt es weitere Fallstricke?
Formulierung von Notenstufen
Personaler schenken vor allem der Gesamtnote eines Arbeitszeugnisses Aufmerksamkeit. Je besser diese ausfällt, desto weniger wird der übrige Text analysiert. Eine sehr gute oder gute Note spricht immerhin für die Zufriedenheit eines ehemaligen Arbeitgebers. Schlechtere Bewertungen führen demnach zur genaueren Begutachtung des Zeugnisses durch einen Personaler.
Welche Formulierungen gibt es für die Gesamtnote?
Grundsätzlich können Arbeitgeber Gesamtnoten im Arbeitszeugnis frei formulieren, solange die Formulierung wohlwollend ist. Dennoch haben sich in der Praxis bestimmte Formulierungen etabliert, die zur Bewertung in Arbeitszeugnissen herangezogen werden.
Die Gesamtnote findet sich in der Regel auch noch einmal in der Schlussformel eines Arbeitszeugnisses wieder. Hierbei stellen sich die Notenstufen folgendermaßen dar:
Darüber hinaus gibt es im Zeugnis häufig noch gute Wünsche für die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers. Auch hier gibt es versteckte Codes. So spielt beispielsweise das Wort „Erfolg” eine zentrale Rolle. Als mangelhaft zählt eine Leistung dann, wenn Glück anstelle von Erfolg für die berufliche Zukunft gewünscht wird.
Bewertungen für das Sozialverhalten
Im qualifizierten Arbeitszeugnis wird auch das Verhalten eines Angestellten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen zur Sprache gebracht. Ist das nicht der Fall, ist Vorsicht geboten, denn das kann darauf hinweisen, dass das Verhalten nicht korrekt war und deshalb ausgelassen wurde.
Die Noten für das Sozialverhalten sehen in der Regel folgendermaßen aus:
Unzulässige Formulierungen im Arbeitszeugnis
Bestimmte Informationen haben im Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Einschränkungen ergeben sich dabei auch aus dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). Demnach müssen Sie nicht alles hinnehmen, was in Ihrem Arbeitszeugnis steht.
Potenziell diskriminierende Daten sind beispielsweise Fehl am Platz. Dazu zählen:
- Herkunftsland
- sexuelle Orientierung
- Parteimitgliedschaft
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Religion
Weitere Fallstricke im Arbeitszeugnis
Neben der Gesamtnote kommen im Arbeitszeugnis vor allem auch Einzelbewertungen zum Tragen. Hierbei ist es wichtig, dass diese nicht maßgeblich von der Gesamtnote abweichen. Andernfalls können diese Einzelnoten eine negative Bewertung durch die Hintertür darstellen.
Auch bei Auslassungen sollten Sie skeptisch werden. Denn: Werden bestimmte Aspekte nicht erwähnt, kann das bedeuten, dass es in diesem Bereich aus Sicht Ihres ehemaligen Arbeitgebers Probleme gab.
Die Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses durch einen Anwalt verschafft Ihnen hierbei schnell Klarheit. Er gibt Aufschluss über kritische Passagen und berät über Ihre Möglichkeiten, diese korrigieren zu lassen.
Arbeitszeugnis prüfen und anfechten
Haben Sie ein Arbeitszeugnis erhalten, lesen Sie es sich in aller Ruhe genauestens durch. Prüfen Sie es auf die von uns genannten Aspekte. Sind Ihre Leistungen und Ihr Betragen als sehr gut bewertet, dürften sich Ihrerseits keine weiteren Fragen ergeben.
Weichen Ihre im Arbeitszeugnis dargelegten Leistungen aber von Ihrer eigenen Einschätzung ab, wird es problematisch. Ihre Chancen auf Nachbesserung stehen eher schlecht. Das hat vor allem mit der Beweislast bei einer gerichtlichen Prüfung zu tun.
Hat Ihr Arbeitgeber eine befriedigende oder schlechtere Bewertung abgegeben, muss er nachweisen, wo Sie als Arbeitnehmer Fehler gemacht haben. Doch auch Sie müssen nachweisen, dass Ihre Leistungen nicht der Bewertung entsprochen haben, die Ihr Ex-Arbeitgeber Ihnen im Zeugnis bescheinigt. Streben Sie eine bessere Bewertung als „befriedigend” an, liegt die Beweislast bei Ihnen.
Sofern Ihre Leistung nicht an Umsatzzahlen gemessen wurde, kann es diesbezüglich schwierig sein, stichhaltige Beweise zu liefern, die das Gegenteil darlegen. Dennoch sollten Sie versuchen, Ihr Arbeitszeugnis anzufechten.
Schlechte Bewertung – was tun?
Um eine schlechte Bewertung im Arbeitszeugnis anzufechten, sollten Sie im ersten Schritt das persönliche Gespräch mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber suchen. Dafür gibt es auch Gründe:
- Eine Änderung im gegenseitigen Einvernehmen fällt in der Regel positiver aus als eine gerichtlich erzwungene.
- Vor dem Arbeitsgericht tragen Sie die Kosten für die erste Instanz auch dann, wenn Ihnen Recht zugesprochen wird.
Ist Ihr Verhältnis zu Ihrem Ex-Arbeitgeber zerrüttet, sollten Sie jedoch von einem persönlichen Gespräch absehen.
Hinweis: Kündigungsschutzklage
Wurde Ihnen gekündigt und ziehen Sie mit einer Kündigungsschutzklage vors Arbeitsgericht, bietet es sich an, gleichzeitig ein Arbeitszeugnis anzufordern. Dabei können sich beide Parteien im Vorfeld auf eine Gesamtnote, beispielsweise “gut”, einigen. Damit verhindern Sie, dass es im Nachhinein zu Streitereien diesbezüglich kommt.
Ist es Ihnen nicht möglich, mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber über Ihre Bewertung im Arbeitszeugnis zu sprechen oder hat ein Gespräch zu nichts geführt, reichen Sie schriftlichen Widerspruch ein. Greifen Sie darin alle Formulierungen auf, die Sie geändert haben möchten und liefern Sie entsprechende Gründe gleich mit. Setzen Sie zudem eine realistische Frist zur Überarbeitung Ihres Arbeitszeugnisses.
Wann ein Anwalt hinzugezogen werden sollte
Hat Ihr Ex-Arbeitgeber die Frist verstreichen lassen oder verweigert er es, Ihnen ein Zeugnis auszustellen, sollten Sie eine Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Erwägung ziehen. Dieser kann Ihnen nach einer ersten Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses eine Einschätzung zur Durchsetzung Ihrer Forderungen liefern und ggf. ein Schreiben aufsetzen. Unsere Erfahrung zeigt, dass das allein schon häufig zum Umdenken Ihres ehemaligen Chefs führen kann.
Unser Kanzlei-Team stellt sicher, dass Ihr (Ex-) Arbeitgeber die passenden Worte für Ihre Leistungen findet.
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