Beleidigung: Definition

Beleidigung ist ganz offiziell eine Straftat im Strafgesetzbuch (StGB). Im § 185 StGB ist diese geregelt. Gemeinsam mit der Verleumdung (§ 187 StGB) und der üblen Nachrede (§ 186 StGB) schützt das StGB das Rechtsgut der persönlichen Ehre. Der Paragraf der Beleidigung regelt jedoch nur das Strafmaß und gibt nicht an, was eine Beleidigung überhaupt ist.

Hier muss man Auslegungen des Gesetzes zurate ziehen. Demnach soll der Straftatbestand der Beleidigung das Rechtsgut der “Ehre” schützen. Die Ehre ist als persönliches Rechtsgut schützenswert. Die Beleidigung ist somit als Angriff auf die Ehre eines Menschen zu verstehen. Dieser Angriff kann

  • wörtlich,
  • schriftlich,
  • bildlich oder
  • tätlich erfolgen.

Eine Beleidigung kann also klassisch ausgesprochen werden (“Du Vollidiot!”), niedergeschrieben sein, anhand bildlicher Symbole erfolgen (der berühmte Mittelfinger) oder tätlich in einer Handlung stattfinden (anspucken).

Immer häufiger kommt es mittlerweile auch zu Beleidigungen im Internet. Auch diese sind natürlich strafbar. Von Bedeutung ist, dass die Beleidigung kundgetan wurde und vom Gegenüber unmissverständlich wahrgenommen werden musste.

Formen von Beleidigungen

 

Sie muss verletzenden Charakter haben und ein Werturteil erhalten. Der § 185 StGB sieht für die Straftat der Beleidigung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Wurde die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, steigt die Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre.

Beispiele: Keine Beleidigung

Die Ehre einer Person oder einer überschaubaren Personengruppe muss angegriffen werden. Entsprechend keine Beleidigungen in diesem Sinne sind:

  • reine Meinungsäußerungen
  • Unhöflichkeiten
  • Distanzlosigkeit

Hier wird nicht die Ehre einer Person oder Gruppe angegriffen und es liegt keine Verletzung und kein abwertendes Urteil vor.

Auch wenn die Personengruppe zu groß ist, liegt keine Beleidigung vor. In diesem Fall ist nicht die Ehre einer gezielten Person verletzt worden. Ein berühmtes Beispiel dafür ist die Anzeige einer älteren Dame gegen den Deutschen Wetterdienst. Der Begriff “Altweibersommer” wurde von ihr als Beleidigung aufgefasst. Das Gericht vertrat die Meinung, dass die Personengruppe zu groß sei, um eine konkrete Beleidigung feststellen zu können.

Eine Beleidigung anzeigen

Die Beleidigung ist eine Straftat, die grundsätzlich nur nach Anzeigeerstattung geahndet wird. Das bedeutet, dass nur dann rechtliche Schritte eingeleitet werden, wenn Opfer bei der Polizei Strafanzeige stellen. Sind Sie beleidigt worden und möchten Anzeige erstatten, wenden Sie sich an das nächste Polizeirevier. Hier müssen Sie den Vorfall zu Protokoll geben und Ihre Aussage unterschreiben.

Große Ermittlungen der Polizei folgen in aller Regel nicht. Für gewöhnlich erhält der Täter entweder ein Schreiben mit der Bitte sich schriftlich dazu zu äußern oder eine Vorladung zur Polizeiwache, um auch seine Aussage zu Protokoll zu geben. Anschließend erhält die Staatsanwaltschaft die jeweiligen Aussagen und entscheidet, wie es damit umgeht. Es kann

  • zur Einstellung des Verfahrens,
  • zu Ermittlungen,
  • zu einem Gerichtsprozess oder
  • zum Straferlass aufgrund der schriftlichen Aussagen kommen.

Empfehlung: Dokumentieren Sie Beleidigungen

Wenn Sie beleidigt werden, muss die Beleidigung dem Täter nachgewiesen werden können. Dokumentieren Sie direkt nach dem Vorfall Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen, Zeugen und möglichst den genauen Wortlaut der Beleidigung. Heben Sie schriftliche Beleidigungen auf. Erstellen Sie von Beleidigungen im Internet einen Screenshot.

Angezeigt wegen Beleidigung

Erstattet jemand Anzeige wegen Beleidigung gegen Sie, erhalten Sie in den meisten Fällen ein Schreiben von der Polizei mit der Aufforderung schriftlich Stellung zu beziehen. Sie haben dann die Möglichkeit dies zu tun oder das Schreiben zu ignorieren.

Ignorieren Sie dieses und antworten Sie nicht, kann es passieren, dass die Staatsanwaltschaft die Beleidigung, alleine aufgrund der Aussage des vermeintlichen Opfers, als bewiesen ansieht. Im folgenden Schritt kann die Staatsanwaltschaft Sie mit einer Geldstrafe belegen, ohne Sie erneut anhören zu müssen.

Es ist entsprechend gut möglich, das der zweite Brief von der Staatsanwaltschaft kommt und Sie mit einer Strafe belegt. Wenn Sie diese vermeiden möchten, sollten Sie unmittelbar nach Erhalt des ersten Schreibens den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen. Dieser wird Ihnen sagen können, ob eine Antwort sinnvoll ist oder nicht.

Tipp: Wann sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?

Tätliche Beleidigungen, massive Beleidigungen, Beleidigungen von Polizisten, Beleidigungen gegen besonders schützenswerte Personengruppen oder Beleidigungen im öffentlichen Raum (Internet, Verbreitung von Plakaten) werden eher nicht eingestellt.

Es kommt vielmehr zu Ermittlungen und einem entsprechenden Verfahren. In diesen Fällen sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt zur Unterstützung hinzuziehen.

Verjährung von Beleidigungen

Die Fristen für die Verfolgungsverjährung sind gesetzlich abhängig vom jeweiligen Höchstmaß des Strafrahmens. Verfolgungsverjährung bedeutet, dass die Straftat nur verfolgt werden darf, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist angezeigt wurde. Wie oben beschrieben gibt es bei der Beleidigung zwei unterschiedliche Höchstmaße im Strafrahmen und damit zwei unterschiedliche Verjährungsfristen.

  • Die Beleidigung ohne Tätlichkeit hat eine Verjährungsfrist von drei Jahren, da das Höchstmaß der Strafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe liegt.
  • Die Beleidigung mittels Tätlichkeit hat eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, da das Höchstmaß der Strafe bei zwei Jahren Freiheitsstrafe liegt.