Das Strafbefehlsverfahren

Bei dem Strafbefehlsverfahren handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren, mit dem Ziel, leichte Kriminalität schneller zu bewältigen. Das Verfahren dient zudem dazu, Gerichte mehr zu entlasten. Im Strafbefehlsverfahren kann es nämlich zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen, ohne das je eine Hauptverhandlung stattgefunden hat. 

Wird eine Strafanzeige gestellt, hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, einfache Sachverhalte mittels des Strafbefehlsverfahrens schneller zu bearbeiten. Diese übersenden den Strafbefehl an das zuständige Gericht, welches diesen dann erlässt. Durch dieses Verfahren wird nicht nur Zeit, sondern auch aufgrund des Wegfalls der Hauptverhandlung, Geld gespart.

Wann findet das Strafbefehlsverfahren Anwendung? 

Im Strafrecht unterscheidet man zwischen Vergehen und Verbrechen. Bei einem Verbrechen beträgt der Strafrahmen eines Tatbestandes mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Ist der Strafrahmen unterhalb der Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr angesetzt, spricht man von einem Vergehen. Anders als bei einem Strafverfahren mit Hauptverhandlung können im Strafbefehlsverfahren nur Vergehen geahndet werden. 

Beispiel: Unterschied Vergehen und Verbrechen

Eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. In diesem Fall wäre auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr möglich. Der Totschlag gemäß § 212 StGB hingegen, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet. Der Totschlag stellt somit ein Verbrechen dar.

Welcher Verdachtsgrad reicht im Strafbefehlsverfahren aus? 

Im Strafrecht gibt es mehrere Verdachtsstufen:

  • Den Anfangsverdacht: Der Anfangsverdacht ist die schwächste Verdachtsform. Beim Vorliegen eines Anfangsverdachts sind die Strafverfolgungsbehörden zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet. 
  • Hinreichender Tatverdacht: Unter dem hinreichenden Tatverdacht versteht man die Verdachtsverdichtung. In diesem Fall ist bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation eine spätere Verurteilung wahrscheinlich. Der hinreichende Tatverdacht ist zudem die Voraussetzung für die Erhebung einer Anklage oder eines Strafbefehls. 
  • Dringender Tatverdacht: Der dringende Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. 

Im Rahmen eines Strafverfahrens mit einer Hauptverhandlung muss die Schuld des Angeklagten zur richterlichen Überzeugung feststehen, denn nur dann darf eine Verurteilung erfolgen. Im Strafbefehlsverfahren reicht es aus, wenn ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist. 

Was steht in einem Strafbefehl? 

Was genau alles im Strafbefehl stehen muss ergibt sich aus § 409 StPO: 

  1. Als erstes werden Angaben zu Ihrer Person als Angeklagter gemacht
  2. Sollten Sie einen Verteidiger haben, wird dieser ebenfalls im Strafbefehl aufgeführt
  3. Dann erfolgt die Bezeichnung der Tat die Ihnen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort der Begehung und die Bezeichnung der gesetzlichen Merkmale der Straftat
  4. Danach müssen die Paragraphen aufgeführt werden, die in Ihrem Fall angewendet wurden
  5. Die Beweismittel müssen angegeben werden
  6. Zuletzt muss die Festsetzung der Rechtsfolge erfolgen

Am Ende muss eine Belehrung erfolgen. In dieser müssen Sie über die Möglichkeit des Einspruchs gemäß § 410 StPO und die dafür vorgeschrieben Frist und Form Inhalt eines Strafbefehlshingewiesen werden. Weiterhin müssen Sie darauf hingewiesen werden, dass der Strafbefehl rechtskräftig und vollstreckbar wird, sofern Sie keinen Einspruch einlegen.

Mögliche Rechtsfolgen aus dem Strafbefehlsverfahren

Ein weiterer Unterschied zum Hauptverfahren mit mündlicher Verhandlung ist, dass im Strafbefehlsverfahren bezüglich der Rechtsfolgen Einschränkungen bestehen. So kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nur dann festgesetzt werden, wenn Sie als Angeschuldigter einen Strafverteidiger haben und die Vollstreckung der Strafe zudem zur Bewährung ausgesetzt wird. 

Im Strafbefehlsverfahren können weiterhin folgende Rechtsfolgen in Betracht kommen: 

  • Die Geldstrafe gemäß § 40 StGB

Diese wird in Tagessätzen verhängt und beträgt mindestens fünf, und wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 360 Tagessätze. Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

  • Die Verwarnung mit Strafvorbehalt gemäß § 59 StGB

Die Verwarnung mit Strafvorbehalt ist die mildeste Strafe. Diese kommt bei Straftaten von geringem Gewicht in Betracht. Haben Sie sich einer Straftat schuldig gemacht und das Gericht hält eine Verurteilung bis zu 180 Tagessätzen für angemessen, kann das Gericht sich die Verurteilung dieser Strafe vorbehalten. Sie werden stattdessen verwarnt und das Gericht bestimmt eine Bewährungszeit von einem bis zu zwei Jahren. Es handelt sich daher quasi um eine Geldstrafe auf Bewährung.

  • Das Fahrverbot gemäß § 44 StGB

Das Fahrverbot stellt eine Nebenstrafe dar. Wurden Sie wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann Ihnen das Gericht zusätzlich für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. 

Diese Nebenstrafe kann auch verhängt werden, wenn die Straftat aufgrund derer Sie verurteilt wurden nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde. Dies wird immer dann gemacht, wenn dies zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint. 

  • Die Einziehung gemäß § 73 StGB

Wenn Sie aufgrund Ihrer Tat etwas erlangt haben wie z.B. Geld, dann kann die Staatsanwaltschaft die Einziehung dieses Erlangten beantragen. Das bedeutet für Sie, dass Sie neben einer beispielsweise verhängten Geldstrafe auch das erlangte Geld zurückzahlen müssen. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie noch in dem Besitz des Erlangten sind.

  • Die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB

Sollten Sie sich zum Führen eines Fahrzeuges als ungeeignet erwiesen haben, dann wird Ihnen auch die Fahrerlaubnis entzogen. Als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind Sie in der Regel, wenn Sie den Straßenverkehr gefährdet haben (§ 315c StGB), Sie an verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen haben (§315d StGB), wenn Sie den Straftatbestand Trunkenheit im Verkehr verwirklicht haben (§316 StGB), wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben (§ 142 StGB) oder wenn Sie im Vollrausch ein Kraftfahrzeug geführt haben (§ 323a StGB).

Hinweis: Geldstrafen können auch in Raten gezahlt werden

Sollten Sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden und Ihnen die Zahlung des vollständigen Betrages nicht möglich sein, dann können Sie auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Das Strafgesetzbuch spricht in § 42 StGB von einer Zahlungserleichterung

Ist der Strafbefehl eine Vorstrafe? 

Sie gelten als vorbestraft, wenn gegen Sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen wird oder Sie einen Strafbefehl erhalten haben, welcher dann rechtskräftig geworden ist. Beides wird im Bundeszentralregister eingetragen. 

Neben dem Bundeszentralregister gibt es auch noch das polizeiliche Führungszeugnis. In diesem sind nicht alle Strafen aufgeführt. Nicht aufgeführt sind z.B. Strafen die zur Bewährung ausgesetzt wurden, Geldstrafen die nicht höher als 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen die nicht höher als drei Monate sind. 

Ablauf des Strafbefehlsverfahrens

Der Ablauf des Strafbefehlsverfahrens kann unterschiedlich ablaufen. Der Staatsanwalt stellt einen Strafbefehlsantrag beim zuständigen Strafrichter des örtlich zuständigen Amtsgerichts. Dann hat der Strafrichter mehrere Möglichkeiten, auf diesen Strafbefehlsantrag zu reagieren: 

  • Hat der Strafrichter keine Bedenken gegen den Strafbefehl, dann erlässt er diesen.
  • Der Richter kann den Erlass des Strafbefehls ablehnen, wenn er Sie als nicht hinreichend verdächtig erachtet. Diese Ablehnung erfolgt in Gestalt eines Beschlusses, gegen den die Staatsanwaltschaft gemäß § 210 StPO sofortige Beschwerde einlegen kann.
  • Der Richter hat letztlich auch die Möglichkeit, im Strafbefehlsverfahren eine Hauptverhandlung anzuberaumen. Dies tut er immer dann, wenn er Bedenken hat ohne eine mündliche Verhandlung  zu entscheiden oder wenn er andere Rechtsfolgen als die Staatsanwaltschaft festsetzen möchte. 

Erlässt der Richter den Strafbefehl, dann sind Sie nicht mehr Angeschuldigter sondern Angeklagter. Zudem ist es zwingend erforderlich, dass Ihnen der Strafbefehl zugestellt wird. Sollten Sie bereits einen Strafverteidiger haben, kann der Strafbefehl auch an diesen zugestellt werden. Mit der Zustellung des Strafbefehls beginnt die Frist für den Einspruch zu laufen. 

Warum erhalten Sie einen Strafbefehl bei einem verpassten Gerichtstermin? 

Neben dem normalen Strafbefehl gibt es auch eine besondere Art des Strafbefehls. Dieser wird in der Hauptverhandlung beantragt und erlassen. Dies passiert teilweise dann, wenn Sie zu einem Gerichtstermin unentschuldigt nicht erscheinen. Das Gericht hat in diesem Fall folgende Möglichkeiten: 

  • Es lässt Sie zum nächsten Termin vorführen
  • Es wird ein Haftbefehl gegen Sie erlassen
  • Sie erhalten einen Strafbefehl gemäß § 408a StPO

Gegen diesen Strafbefehl können Sie ebenfalls Einspruch einlegen. Erscheinen Sie dann jedoch zum zweiten Gerichtstermin ebenfalls nicht, wird das Gericht Ihren Einspruch gemäß § 412 StPO verwerfen und die Entscheidung wird rechtskräftig. 

Einspruch gegen einen Strafbefehl

Nachdem der Strafbefehl an Sie zugestellt wurde, haben Sie die Möglichkeit, gegen diesen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Den Einspruch können Sie entweder schriftlich einreichen oder Sie gehen persönlich zum Gericht und legen mündlich bei der Geschäftsstelle Einspruch ein. Ihr Einspruch wird dann zu Protokoll genommen. 

Warum Sie gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen, müssen Sie nicht begründen, wichtig ist nur, dass der Einspruch fristgerecht bei Gericht eingeht, da der Strafbefehl ansonsten rechtskräftig wird.

Ist ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll? 

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da dies immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist. Jedoch gibt es einige Kriterien, die einem bei der Entscheidung helfen, ob nun Einspruch eingelegt werden soll oder nicht. Sie müssen zudem immer die Risiken und Chancen eines Einspruchs abwägen.

Auf folgende Fragen kommt es an:

  • Was genau können Sie mit Ihrem Einspruch eigentlich erreichen?

In diesem Zusammenhang müssen Sie sich fragen, wie realistisch Ihr Ziel ist. 

  • Wie groß ist eigentlich das Risiko, dass Sie am Ende eine höhere Strafe erhalten?

Nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl kommt es in der Regel zu einer mündlichen Verhandlung. Zu dieser Verhandlung werden ggf. auch Zeugen geladen, die den Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt bestätigen bzw. Sie auch entlasten sollen. Es besteht daher das Risiko, dass Sie am Ende auch eine höhere Strafe als im Strafbefehl erhalten. 

  • Lohnt sich ein Einspruch im Hinblick auf die Verfahrenskosten?

Diese Frage hängt mit den anderen Fragen eng zusammen. Wenn Ihr Einspruch kaum Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie ggf. auf die Einlegung des Einspruchs verzichten, um nicht noch die Kosten für das Verfahren vor Gericht tragen zu müssen. 

Hinweis: Kein Verschlechterungsverbot im Strafbefehlsverfahren

Das Strafbefehlsverfahren kennt kein Verschlechterungsverbot. Das bedeutet für Sie, dass der Richter in der Hauptverhandlung auch eine höhere Strafe verhängen kann als im eigentlichen Strafbefehl. 

Da es immer auf den konkreten Einzelfall ankommt, ist es empfehlenswert einen Rechtsanwalt mit der Einlegung des Einspruchs bzw. der Prüfung des Strafbefehls zu beauftragen. Dieser kann die Risiken und Chancen besser einschätzen als Sie.

Sollte der Einspruch begründet werden? 

Eine Pflicht den Einspruch zu begründen gibt es nicht. Ob eine Begründung sinnvoll ist, hängt zudem immer von dem konkreten Einzelfall ab und welches Ziel man mit dem Einspruch erreichen möchte. 

Sollten Sie den Einspruch begründen wollen, dann ist es ratsam einen Rechtsanwalt mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und dann eine entsprechende Begründung anfertigen. Sollte die Begründung nämlich im Widerspruch zum Akteninhalt stehen, kann eine Begründung Ihnen mehr schaden als helfen. In folgenden Fällen sollten Sie auf eine Begründung nicht verzichten: Sie wollen, dass 

  • die Sache eingestellt wird ohne das es zu einer Hauptverhandlung kommt.
  • das Verfahren eingestellt wird. Dies ist gegen eine Auflage möglich.

Einspruch Strafbefehl

Wie ist der Ablauf des Strafbefehlsverfahren nach dem Einspruch? 

Wie das Verfahren nach dem Einspruch genau weitergeht, hängt davon ab, welche Art Einspruch Sie gegen den Strafbefehl eingelegt haben. Folgende Möglichkeiten gibt es: 

  • Ihr Einspruch wird als unzulässig verworfen

Ihr Einspruch wird als unzulässig verworfen, wenn dieser erst nach Ablauf der Einspruchsfrist bei Gericht eingeht. Dies ergibt sich aus § 411 Absatz 1 S. 1 StPO. Gegen diese Entscheidung können Sie einmal mittels der sofortigen Beschwerde vorgehen. Sollten Sie die Frist nicht schuldhaft versäumt haben, haben Sie auch die Möglichkeit einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. 

  • Der Strafbefehl wird zurückgenommen

Sollte der Strafbefehl falsch sein und Sie haben in Ihrem Einspruch überzeugend dargelegt, warum dieser fehlerhaft ist, dann kann der Strafbefehl gemäß § 411 Absatz 3 S. 1 StPO auch zurückgenommen werden. Die Rücknahme eines Einspruchs stellt quasi einen Freispruch dar. 

  • Es kommt zur Hauptverhandlung

Sollten Sie einen Einspruch ohne Begründung eingelegt haben, dann wird das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen. Dies ergibt sich aus § 411 Absatz 1 S. 2 StPO. 

  • Die Tagessatzhöhe wird geändert

Haben Sie mit Ihrem Einspruch lediglich die fehlerhafte Festsetzung der Tagessatzhöhe angegriffen, kann das Gericht in einem Beschlussverfahren entscheiden, sofern alle Verfahrensbeteiligten diesem Verfahren zustimmen. Es findet in diesem Fall keine mündliche Verhandlung statt.

  • Das Verfahren wird eingestellt

Haben Sie einen unbeschränkten Einspruch eingelegt, dann besteht auch die Möglichkeit, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit (§153 StPO) oder gegen Auflagen (§153a StPO) eingestellt wird. Dieser Einstellung müssen sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft zustimmen. 

Kosten des Strafbefehls

Bei einem Strafbefehlsverfahren können sowohl Gerichtskosten als auch Kosten für einen Rechtsanwalt anfallen, sofern Sie einen beauftragt haben. Weiterhin bestimmen sich die Kosten danach, ob Sie gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen oder nicht. 

  • Gerichtskosten für Strafbefehl ohne mündliche Verhandlung

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten und akzeptieren diesen, dann fallen bei einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate 70,00 EUR Gerichtskosten an. Liegt die Strafe darüber, betragen die Gerichtskosten 140,00 EUR.

  • Gerichtskosten wenn eine mündliche Verhandlung stattfindet

Haben Sie Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und es kommt zur mündlichen Verhandlung, dann betragen die Gerichtskosten bei einer Geldstrafe bis 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten 140,00 EUR. Liegt die Strafe darüber, betragen die Gerichtskosten 280,00 EUR.

Sollte es zu einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch kommen, haben Sie keine Verfahrenskosten zu tragen.