Abbuchung nicht erfolgt, Rechnung nicht bezahlt: Inkassobrief erhalten

Vielleicht haben Sie im Baumarkt mit einer Karte bezahlt, obwohl das Konto gerade nicht gedeckt ist? Dann wird sich das Unternehmen mit einer Zahlungsaufforderung bei Ihnen melden. Wahrscheinlicher aber ist, dass das Unternehmen, seine Forderung durch ein Inkassounternehmen eintreiben lässt.

Eine Inkassounternehmen wird von Gläubigern beauftragt, ausstehende Zahlungen einzutreiben. Einige Unternehmen lagern ihr Mahnwesen an Inkassobüros aus. Forderungen gegen säumige Zahler können an Inkassounternehmen auch verkauft werden.

Voraussetzung ist:

  • es muss tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegen. Das heißt: Die Zahlungsfrist ist überschritten.
  • die Forderung bezieht sich auf eine tatsächlich gekaufte Waren oder bezogene Dienstleistung. Die Forderung muss zweifelsfrei bestehen.
  • Sie haben der Rechnung zuvor nicht widersprochen z. B. weil die Dienstleistung, für die Sie bezahlen sollen, nicht vollständig erbracht wurde. Haben Sie die Hauptforderung bereits bestritten, müssen Sie die Inkassokosten nicht bezahlen.

Ist die Forderung berechtigt, sollten Sie sie zügig bezahlen. Andernfalls steigen die Inkassokosten rasant.

Empfehlung: Besser keine Ratenzahlung

Von Ratenzahlungen ist abzuraten. Die Inkassokosten können um das Mehrfache ansteigen. Und: Sie erkennen mit Zahlung der ersten Raten die Forderung an, selbst dann, wenn sich herausstellen sollte, dass sie unbegründet ist.

Welche Regeln gelten bei Inkasso ohne Mahnung?

Grundsätzlich kann nur dann ein Inkasso gegen Sie erwirkt werden, wenn Sie mit einer Zahlung in Verzug sind.

Natürlich gehört es zum guten Ton, den säumigen Zahler zunächst freundlich an die Rechnung zu erinnern, die noch nicht bezahlt ist. Nötig ist das aber häufig nicht. Es kommt auf den Vertrag an, den Sie abgeschlossen haben.

  • Werden Sie auf der Rechnung darauf hingewiesen, dass Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug sind, ist keine Mahnung mehr zwingend erforderlich.
  • Ist vertraglich ein Tag festgelegt, an dem die Zahlung erfolgen soll, sind Sie am folgenden Tag im Verzug, falls Sie nicht bezahlt haben (z. B. Mietvertrag, Tilgungsplan).

Tipp: Seriöse Inkassounternehmen erkennen

Inkassounternehmen müssen von Gerichten zugelassen werden und registriert sein. Es müssen juristische Kenntnisse nachgewiesen werden. Wollen Sie sich vergewissern, ob ein Inkassounternehmen seriös ist, schauen sie bei rechtsdienstleistungsregister.de nach. Die Einsichtnahme ist kostenlos.

Schufa-Eintrag wegen Inkassoforderung?

Ein Schufa-Eintrag oder einen Eintrag in ein anderes Schuldnerregister kann folgenschwer sein, z. B. wenn Sie einen Kredit wollen oder eine Wohnung mieten. Das wissen Inkassounternehmen und drohen Ihnen mit einem entsprechenden Eintrag.

Zunächst gilt festzuhalten, dass eine Inkassoforderung keine Auswirkung auf Ihre Kreditwürdigkeit hat. Zahlen Sie oder widersprechen mit guten Argumenten, unterbleibt ein Schufa-Eintrag.

Dieser kann nur erfolgen, wenn die Forderung

  • unbestritten ist
  • des Inkassounternehmens berechtigt ist und Sie die Rechnung nicht bezahlt haben, obwohl sie zweimal dazu aufgefordert wurden.

Hinweis: Kann ein Inkassounternehmen pfänden?

Nein. Diese Drohungen sind rechtlich gar nicht umsetzbar und dienen der Einschüchterung: Einschaltung eines Gerichtsvollziehers, Lohnpfändung, Kontopfändung. Inkassounternehmen haben dazu keine Befugnis.

Was das Inkassounternehmen berechnen darf und was nicht

Folgende Angaben müssen Sie in Ihren Unterlagen finden:

  • die Hauptforderung (Waren oder Dienstleistung) einschließlich Forderungsgrund
  • bei Verträgen: Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses
  • welche Zinsen werden berechnet
  • Kosten für die Inkasso-Maßnahmen (oft „Geschäftsgebühr“)

Welche Kosten darf ein Inkassounternehmen berechnen?

Inkassounternehmen dürfen unter anderem folgende Kosten in Rechnung stellen:

  • Kosten für Verzug
  • Kosten der Rücklastschrift
  • Geschäftsgebühr
  • Auslagen 

Oft sind Kosten für Anschriftenermittlung aufgeführt. Ihre Anschrift sollte dem Inkassounternehmen allerdings bekannt sein und eine Anschriftenermittlung unnötig. Allenfalls bei Kartenzahlung bei ungedecktem Konto oder bei einem App-Kauf dürfte eine Anschriftenermittlung nötig sein. Ist sie Ihnen unnötigerweise in Rechnung gestellt worden, fordern Sie den Nachweis darüber an, dass sie tatsächlich erfolgt ist.

Hinweis: Inkassobrief, obwohl nichts bestellt?

Jeder fünfte Inkassobrief ist Fake. Abofallen, Gewinnspiele, angebliche Nutzung erotischer Websites. Diese Inkassobriefe sind rechtswidrig. Liegt kein wirksamer Vertragsabschluss vor, kann auch keine Forderung gegen Sie bestehen.

Darüber hinaus versuchen Inkassounternehmen in Ihrem Brief an Sie weitere Kosten geltend zu machen, die oft fragwürdig oder schlichtweg erfunden sind.

  • Kontoführungsgebühren

Diese müssen Sie nicht bezahlen, weil sie bereits in der „Geschäftsgebühr“ enthalten sind.

  • Bonitätskosten

Bonitätskosten sind ungerechtfertigt. Auskünfte zur Bonität werden gelegentlich eingeholt, um zu prüfen, ob der Schuldner zahlungsfähig ist.

  • Kosten für Posten wie Recherche, Überprüfung, Nachforschung sind unbegründet. Die müssen Sie nicht bezahlen.

Wie hoch dürfen die Inkassokosten sein?

Die Kosten für das Inkasso orientieren sich an den Gebühren, die ein Rechtsanwalt berechnen würde. Diese Gebühren wiederum richten sich nach dem Streitwert. In den meisten Fällen liegt dieser unterhalb von 500 EUR. Kosten von 58,50 EUR plus Nebenkosten sind in diesen Fällen üblich. Dies entspricht dem 1,3-fachen des Regelsatzes.

Bedenken Sie, dass – sofern Sie nicht zahlen und nicht widersprechen – sich mit dem nächsten Inkassobrief die Kosten deutlich erhöhen. Mit dem nochmaligen Inkassobrief steigen die berechneten Inkassokosten rasant.

Hinweis: Doppeltberechnung der Rechtsanwalts- und Inkassokosten unzulässig

Ein Gläubiger muss sich entscheiden, ob er seine Forderung mithilfe eines Rechtsanwaltes durchsetzen will oder durch ein Inkassounternehmen. Er darf dem Schuldner die Kosten nicht doppelt berechnen, falls er sowohl einen Rechtsanwalt als auch ein Inkassounternehmen beauftragt hat

Das können Sie gegen eine Inkassoforderung machen

Wenn die Inkassoforderung berechtigt ist und die Kosten nachvollziehbar sind, zahlen Sie die Rechnung. Es kann von Vorteil sein, den ursprünglichen Rechnungsträger darüber zu benachrichtigen, dass Sie bezahlt haben. Ist die Forderung unbegründet, teilen Sie das dem Inkassounternehmen zeitnah mit.

Berechnete Kosten für Recherche, Überprüfung, Nachforschung oder unzulässige Kontoführungsgebühren sind unbegründet. Die müssen Sie nicht bezahlen.

Was ist zu tun, wenn Sie einen Inkassobrief erhalten?

Wenn Sie Post von einem Inkassounternehmen bekommen, sollten Sie folgende Checkliste durchgehen:

  • Prüfen Sie, ob die Hauptforderung korrekt ist und Sie wirklich im Zahlungsverzug sind
  • Unberechtigte Forderung: Schreiben Sie ausführlich, warum die Forderung unberechtigt ist (die Rechnung ist bereits widersprochen; Dienstleistung ist nicht erbracht worden etc.). Setzen Sie eine Frist für die Antwort.
  • Überprüfen Sie die einzelnen Positionen, die im Inkassobrief aufgeführt sind.
  • Unberechtigte Kosten: Weisen Sie darauf hin, welche Kosten unberechtigt sind. Verlangen Sie eine Korrektur und setzen eine Frist, bis wann die Antwort erfolgen soll.
  • Rechnen Sie die Zinskosten nach. Basiszins plus fünf Prozentpunkte dürfen berechnet werden.
  • Wenn sie Zweifel an der Seriosität des Inkassounternehmen haben, schauen sie bei rechtsdienstleistungsregister.de nach. Oder wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale. Dort ist man in der Regel gut informiert über unseriöse Verfasser von Inkassobriefen.