Erwerbsunfähigkeitsversicherung als wichtige Risikoabsicherung

Können Sie wegen einer dauerhaften Erkrankung oder wegen bleibender Unfallfolgen nicht mehr arbeiten, wird dies schnell zur finanziellen Herausforderung: Zunächst erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung zwar Krankentagegeld, aber das ist bereits niedriger als Ihr Netto-Einkommen und wird nur über einen begrenzten Zeitraum ausgezahlt. In diesem Fall greift seit 2001 die sogenannte Erwerbsminderungsrente, sollten Sie gesetzlich versichert sein. Am Rande sei hier erwähnt, das für manche Personen der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist.

Damit wurde für alle ab 1961 geborenen Versicherten ein Ersatz für die einstige gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung geschaffen – und die hat es in sich: Sie greift nämlich nur, wenn Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung so gravierend ist, dass Sie keine drei Stunden täglich erwerbstätig sein können. Der Beruf spielt dabei keine Rolle, was eine erhebliche Verschlechterung im Vergleich zur früheren Regelung darstellt.

Auch in puncto Rentenhöhe stellt die Erwerbsminderungsrente oft genug keine ausreichende Versorgung dar. Ausschlaggebend sind:

  • das letzte Bruttogehalt
  • die Anzahl der bereits absolvierten Versicherungsjahre

Wie die Deutsche Rentenversicherung selbst erklärte, wurde im Jahr 2017 für Erstbezieher im Durchschnitt 716 EUR monatlich ausgezahlt. In der Regel dürfte das nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard fortzuführen.

Umso wichtiger sind private Versicherungen, die eine solche Versorgungslücke bestmöglich schließen. In Frage kommt neben der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU), die einen deutlich schlankeren Versicherungsumfang aufweist – aber eben auch entsprechend preiswerter zu haben ist. Informieren Sie sich daher auch über die Frage: “Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?” bevor Sie sich entscheiden.

Tipp: Berufsanfänger sind besonders gefährdet

Steigen Sie ins Berufsleben ein, haben Sie zunächst fünf Jahre Beitragszahlung vor sich, bevor der Schutz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente überhaupt greift. Ausnahmen: Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle. Lassen Sie sich dazu unbedingt beraten.

Die wichtigsten Fakten zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift dann mit ihrer Rentenleistung ein, sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch in sehr geringem Umfang einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. An diesem Punkt gibt es regelmäßig Irritationen, denn auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung befasst sich mit der aufklaffenden Versorgungslücke, sollten Sie dauerhaft ernsthaft erkranken. Der Unterschied im Versicherungsschutz ist jedoch gravierend:

  • Die BU leistet, können Sie gesundheitsbedingt zu wenigstens 50 % und über einen bestimmten Zeitraum Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachkommen.
  • Die EU leistet, können Sie gesundheitsbedingt über einen bestimmten Zeitraum hinweg weniger als drei Stunden am Tag in einem beliebigen Beruf arbeiten.

Es sind die Formulierungen in den Bedingungen, die die Unterschiede ausmachen: Während Sie mit einer BU Anspruch darauf haben, dass Ihr aktueller Beruf bei der Leistungsprüfung berücksichtigt wird, spielt dieser bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung keine Rolle. Hier geht es um die grundlegende Fähigkeit, überhaupt mehr als drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein zu können.

Beispiel: Erwerbsunfähig als Dachdecker

Sind Sie beispielsweise ein erfahrener Dachdeckermeister, könnten Sie rein theoretisch noch in einem Büro arbeiten, sollten Ihre Gelenke nicht mehr mitspielen – die EU würde demnach nicht leisten.

Bei all den Abstrichen kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung Sie im Extremfall effektiv vor finanziellen Einbußen schützen. Sobald nämlich die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Versicherung die zuvor festgelegte monatliche Rente und füllt somit die Versorgungslücke auf. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art die gesundheitliche Beeinträchtigung ist – auch psychische Erkrankungen fallen unter den Versicherungsschutz.

Wer benötigt demnach eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Im Prinzip sollte jeder Erwerbstätige, der seinen Lebensunterhalt mit seinem Arbeitseinkommen bestreitet, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese deckt die Einkommenseinbußen ab, sollten gesundheitliche Probleme eine weitere Ausübung des Berufs nicht oder nur teilweise möglich machen.

Optimalfall: Um Probleme beim Abschluss zu vermeiden, sollten derartige Verträge schon mit Ausbildungsbeginn vereinbart werden. In diesem Alter gibt es in der Regel noch keine gesundheitlichen Beanstandungen, entsprechend reibungslos läuft das Ganze ab – der umfangreiche Schutz einer BU ist dann auch noch recht preiswert.

Tipp: Beauftragen Sie einen Experten

Sind Sie sich nicht sicher, welche Form der Absicherung die passende für Ihren Fall ist, nutzen Sie die Expertise ausgewiesener Spezialisten: Sie werden umfassend zu den Vor- und Nachteilen beraten und können so eine tragfähige Entscheidung treffen.

Sollten jedoch schon Vorerkrankungen, ein höheres Eintrittsalter oder ein risikobehafteter Beruf zu berücksichtigen sein, dann kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative sein. Der Versicherungsschutz reduziert sich zwar auf die Fälle, in denen Versicherte weniger als drei Stunden täglich in einem beliebigen Beruf arbeiten können, dafür sind die Beiträge aber auch niedriger bzw. ist überhaupt ein Vertrag möglich.

Für Selbstständige ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oft genug ein probates Mittel, zu einem tragbaren Beitrag Schutz für den Extremfall zu erhalten. Einerseits kostet die BU meist deutlich mehr, andererseits sind die Prüfungen im Leistungsfall erheblich. Abhängig von den Versicherungsbedingungen wird nämlich zunächst eine mögliche Umorganisation des Betriebes in Betracht gezogen: Die Angestellten sollen die Arbeiten abnehmen, die der Versicherte nicht mehr bewältigen kann.

Welche Formen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es?

Es gibt unterschiedliche Varianten, in denen Sie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung vereinbaren können:

  • als eigenständiger Vertrag oder
  • als Zusatzversicherung zu Risiko- oder kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungen

Insbesondere bei den Zusatzversicherungen gibt es jedoch weitere Möglichkeiten, da diese grundsätzlich aus zwei Bausteinen bestehen, nämlich aus

  • der Beitragsbefreiung des Hauptvertrages im Falle der Erwerbsunfähigkeit und
  • aus der eigentlichen Rentenleistung.

Dieser Fakt ist nicht zu unterschätzen, eröffnet er doch interessante Gestaltungsmöglichkeiten: Der relativ preiswerte Baustein der Beitragsbefreiung kann im Ernstfall eine enorme Rendite einspielen. Sollten Sie nämlich erwerbsunfähig werden, bezahlt Ihre Erwerbsunfähigkeitsversicherung sämtliche Beiträge für die Risiko- oder kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung – und das für die gesamte Dauer der Erwerbsunfähigkeit.

Tipp: Trennen Sie Kapitalanlage von Risikoabsicherung

Lassen Sie sich von einem Spezialisten ausführlich dazu beraten, wie Sie die Risikovorsorge von der Kapitalbildung trennen können. So können Sie bei einem finanziellen Engpass die Sparbeiträge reduzieren, bleiben aber optimal abgesichert.

Kosten und wesentliche Einflussfaktoren

Die Beitragskalkulation hängt von mehreren Faktoren ab, anhand derer die Versicherer die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalles abwägen. Je wahrscheinlicher es ist, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leisten muss, desto höher die Beiträge. Werden bestimmte Grenzen überschritten, erheben sie sogar Risikozuschläge, vereinbaren Leistungsausschlüsse oder lehnen den Antrag generell ab. Die wesentlichen Kriterien sind:

  • das Eintrittsalter
  • der ausgeübte Beruf
  • die sonstigen Lebensumstände
  • der Gesundheitszustand
  • der beantragte Leistungsumfang

Hier spielen also Statistiken eine wesentliche Rolle, denn es sind in der Regel Krankheiten und nur zu weniger als 10 % Unfälle, die eine Leistung begründen. Allen voran schlagen hier mit fast 30 % psychische Erkrankungen, mit 21 % Probleme mit dem Bewegungsapparat und Skelett und mit 17 % Krebs zu Buche.

Wie teuer sind EU und BU im Vergleich?

Auch der Beruf wirkt sich direkt auf die Beitragshöhe aus: Es liegt in der Natur der Dinge, dass ein Maurer oder ein Dachdecker häufiger berufs- oder erwerbsunfähig werden, als dies beispielsweise bei einem Verwaltungsangestellten oder einem Mathematiker der Fall ist. Körperlich Tätige zahlen deswegen deutlich höhere Beiträge für eine passende BU und in der Folge auch für eine EU.

Beispiel: Kosten für BU und EU

Ein Maurer im Alter von 35 Jahren müsste für eine monatliche EU-Rente von 1.500 EUR bei einem Direktversicherer rund 50 EUR Monatsbeitrag aufbringen – für eine BU hingegen wären schon fast 120 EUR im Monat zu bezahlen.

Die Einschränkungen gehen jedoch noch weiter: Im Gegensatz zu Bürotätigkeiten könnte sich der Maurer nur bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres versichern. Gerade in den Jahren, die in puncto Gesundheit für ihn kritisch werden, kann er sich also nicht auf den Versicherungsschutz verlassen. Alternativ begrenzen andere Versicherer die Rentenhöhe – auch das ist eine unbefriedigende Lösung. Hier hilft nur ein umfangreicher Vergleich, den Spezialisten für Sie durchführen.

Tipp: EU deutlich günstiger als BU

Auch wenn die BU den besseren Versicherungsschutz bietet, hat sie ihre Nachteile: Einerseits werden die Voraussetzungen für einen Leistungsfall kritisch geprüft, andererseits kostet sie gerade bei körperlich Tätigen deutlich mehr. Setzen Sie Kosten und Nutzen bei Ihren Entscheidungen ins Verhältnis.

Ist die Gesundheitsprüfung in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung verpflichtend?

Ja, denn die Versicherung benötigt die Angaben zur Kalkulation des Risikos. Hier sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäß antworten, vor allem bei aktenkundigen und damit nachprüfbaren Sachverhalten. Beschönigen Sie Ihren Gesundheitszustand oder lassen Sie Fakten weg, kommt vielleicht ein Vertrag zustande, der Ihnen gar nichts nützt. Stellt der Versicherer nämlich bei der Leistungsprüfung die Unstimmigkeiten fest, kann er nicht nur die Leistung verweigern, sondern auch vom gesamten Vertrag zurücktreten.

Tipp: Bleiben Sie unbedingt bei der Wahrheit

Sollten Sie sich bei der Beantwortung der Fragen nicht sicher sein, fragen Sie Ihre Ärzte und Ihre Krankenkasse. Dort können Sie eine Kopie Ihrer Akte anfertigen lassen und auf Nummer sicher gehen. Ein Spezialist kann Sie hier kompetent unterstützen.

Das klingt zwar sehr aufwendig, ist aber unumgänglich: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann nämlich noch zehn Jahre rückwirkend prüfen, ob Sie in puncto Gesundheitsfragen wirklich bei der Wahrheit geblieben sind. Heben Sie in jedem Fall die Antragsunterlagen auf, um Ihre Angaben im Leistungsfall nachvollziehen zu können.

Wie wirken sich Vorerkrankungen auf eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung aus?

Sind die Vorerkrankungen zu gravierend, wird Ihr Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsversicherung entweder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen oder ganz abgelehnt. Mit diesem Vorgehen schützen sich die Versicherungsgesellschaften davor, dass zu viele Leistungsfälle die Beiträge für alle Versicherten nach oben treiben.

Die häufigsten Ablehnungen erfolgen, wenn Antragsteller bereits unter  folgenden Krankheiten leidern oder gelitten haben:

  • psychischen Erkrankungen
  • Angina Pectoris
  • Epilepsie
  • Bulimie

Eine andere Möglichkeit ist der Leistungsausschluss für bestimmte Krankheiten, wie beispielsweise Neurodermitis, Bandscheibenvorfall oder ein Hörsturz. Risikozuschläge werden hingegen in der Regel bei Übergewicht oder attestiertem Bluthochdruck erhoben.

Das Problem: Lehnt eine Versicherungsgesellschaft Ihren Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab oder nimmt diesen nur mit Leistungsausschlüssen und/oder Risikozuschlägen an, müssen Sie dies bei weiteren Anträgen angeben. Damit verringern Sie selbst Ihre Erfolgschancen.

Tipp: Riskieren Sie keine Ablehnung

Die Versicherungsgesellschaften agieren in puncto Risikoeinschätzung unterschiedlich. Wahren Sie sich mit einer anonymisierten Risikovorabfrage alle Chancen: Sie erhalten Angebote von mehreren Gesellschaften, ohne dass diese Ihren Namen kennen. Ein Spezialist wickelt dieses Verfahren für Sie ab – Sie gehen keinerlei Risiko ein.

Kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden?

Dies ist vom Grundsatz her nicht möglich. Es kann aber durchaus Gruppenverträge geben, die beispielsweise ein Unternehmen für seine Mitarbeiter vereinbart, die eine vereinfachte Gesundheitsprüfung vorsehen. Bei einer großen Anzahl Versicherter räumen die Gesellschaften dann durchaus komfortablere Bedingungen ein.

Andere Spezial-Angebote beziehen sich auf die Beitragsbefreiung im Fall der Erwerbsunfähigkeit, eine Rentenzahlung ist dann also nicht vorgesehen. In jedem Fall sollten Sie die Details genau prüfen lassen, denn Fakt ist: Die Versicherungsgesellschaften müssen mit ihren Beitragseinnahmen wirtschaften – Geschenke sind hier nicht zu erwarten.

Hinweise zum Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Um schnell und günstig an den wichtigen Versicherungsschutz zu kommen, sollten Sie folgende Hinweise beachten.

Wann sollte eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?

Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, desto gesünder dürften Sie sein – was sich wiederum positiv auf die Beitragshöhe auswirkt. Nicht zu verkennen ist , dass Sie auch in frühen Berufsjahren erwerbsunfähig werden können und damit umso länger auf die Zahlungen angewiesen wären.

Deswegen ist es sinnvoll, schon mit Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums über diesen Versicherungsschutz nachzudenken, zumal es dann durchaus attraktive Tarife gibt: Sie könnten dann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung in eine BU umwandeln, ohne weitere Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.

Was ist in Bezug auf die Brutto- und Nettobeiträge zu beachten?

Auf den Angeboten zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung finden Sie zwei Beitragsgrößen: brutto und netto.

  • Bruttobeitrag: Beziffert den maximal für diesen Vertrag zu zahlenden Betrag
  • Nettoprämie: Tatsächlicher Zahlbeitrag

Bei Nettobetrag verrechnet der Versicherer Überschüsse, die er mit Ihrem Geld erwirtschaftet. Allerdings können diese nicht garantiert werden, sodass sich der Beitrag durchaus erhöhen kann – bis zum ausgewiesenen Bruttobeitrag.

Tipp: Entscheidend ist der Bruttobeitrag

Sollte ein Anbieter aktuell einen höheren Zahlbeitrag als ein Mitbewerber einfordern, dafür aber einen niedrigeren Bruttobeitrag ansetzen, dann bevorzugen Sie ersteren.

Wie wichtig ist die Finanzkraft des Versicherers bei Ihrer Entscheidung?

Es nützt Ihnen nichts, ein zunächst verlockendes Angebot anzunehmen, ist die Versicherungsgesellschaft nicht solide aufgestellt. Gerade eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel über 20 oder 30 Jahre abgeschlossen – den Versicherer sollte es dann noch geben.

Was hat es mit Versicherungs- und Leistungsdauer auf sich?

Die Begriffe mögen zunächst verwirren:

  • Die Versicherungsdauer bezieht sich auf den Zeitraum, in dem eine Erwerbsunfähigkeit eintreten muss, um den Leistungsfall zu begründen.
  • Die Leistungsdauer kann davon abweichen. Sie bezeichnet das Alter, bis zu dem Sie Ihre EU-Rente ausgezahlt bekommen.

So können Sie die Versicherungsdauer zum Beispiel bis zum 63. Lebensjahr wählen, die Leistungen aber bis zum 67. Lebensjahr vereinbaren. Der Leistungsfall müsste dann bis zum 63. Geburtstag eintreten, um bis zum Renteneintritt eine EU-Rente zu beziehen. Das klingt zunächst nicht sinnvoll, reduziert aber den Beitrag erheblich. Wägen Sie die Konstellation sorgfältig ab.

Was ist der Prognosezeitraum und welchen sollten Sie wählen?

Auch hier zunächst die Begriffserklärung: Als Prognosezeitraum wird die Zeitspanne bezeichnet, für die Ihr Arzt eine Erwerbsunfähigkeit erwartet.

In den Versicherungsbedingungen steht meist die Formulierung “voraussichtlich sechs Monate” oder “voraussichtlich dauernd”. Der Unterschied ist erheblich: Während die sechs Monate den kürzesten Prognosezeitraum darstellen, wird unter “voraussichtlich dauernd” eine Erwerbsunfähigkeit von wenigstens drei Jahren verstanden.

Tipp: Achten Sie auf die Details

Je länger der Prognosezeitraum, desto ungünstiger für Sie – im Ernstfall verzichten Sie auf 30 Monatsrenten. Ein Experte kann Ihnen bei der Analyse der Versicherungsbedingungen weiterhelfen.

Welche Möglichkeiten der Vertragsgestaltung können Sie außerdem nutzen?

Sowohl für die Anspar- als auch für die Leistungsphase lassen sich bei einer hochwertigen Erwerbsunfähigkeitsversicherung Vereinbarungen treffen, dass die Rentenhöhe sich dynamisch anpasst oder Sie auch im Nachhinein die Leistung im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie erhöhen können. So gleichen Sie beispielsweise die Teuerungsrate effektiv aus.

Darüber hinaus gibt es einige weitere Klauseln, die zunächst unscheinbar wirken, aber den Versicherungsschutz Ihrer Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst so richtig wertvoll machen: Melden Sie den Versicherungsfall zum Beispiel verspätet, weil erst mit einiger Verzögerung eine Erwerbsunfähigkeit konstatiert wird, sollten Sie auch rückwirkend Ihre Rente erhalten.

Auf befristete Leistungsanerkenntnisse sollte Ihr Versicherer ebenso verzichten wie auf die Pflicht zur Meldung eines erhöhten Risikos durch einen Berufswechsel oder ein gefährliches Hobby, mit dem Sie sich nach Vertragsabschluss befassen. Es sind also viele Kriterien abzuwägen, bevor Sie sich auf den für Ihren Bedarf passenden Versicherungsschutz verlassen können – ziehen Sie deswegen in jedem Fall einen Experten hinzu.