So funktioniert der Krankenversicherungswechsel

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass wir eine Krankenversicherung abschließen müssen. Somit haben Sie die Wahl, für welche Krankenversicherung Sie sich am Ende entscheiden. Jedoch haben Sie auch die Möglichkeit, diese Krankenversicherung wieder zu wechseln. Hierbei müssen Sie die Frist für die Kündigung beachten, es sei denn, Ihnen steht ein Sonderkündigungsrecht zu.

Hinweis: Keine Begrenzung beim Wechsel der Krankenkasse

Sie können die Krankenkasse so häufig wechseln wie Sie möchten. Solange Sie die Fristen für die Kündigung der Krankenkasse einhalten, steht einem regelmäßigen Wechsel Nichts entgegen.

Welche Fristen müssen Sie beachten?

Die reguläre Kündigungsfrist innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wenn Sie also Ende Januar Ihre Krankenkasse kündigen, dann sind Sie ab dem 01. April bei der neuen Krankenkasse versichert.

Hinweis: Bindungsfrist 

Die Mindestvertragslaufzeit bei gesetzlichen Krankenkassen beträgt 18 Monate. Erst nach Ablauf dieser Zeit können Sie die Krankenkasse wechseln. Sollten Sie sich für einen Wahltarif entschieden haben, dann kann die Mindestvertragslaufzeit auch anders ausfallen.

Muster für Kündigungsschreiben an die Krankenkasse

Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft bei Ihnen

 

Versicherungsnummer:______          Geburtsdatum: ________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich meine Mitgliedschaft bei Ihnen zum nächstmöglichen Termin kündigen. Sollte ein Sonderkündigungsrecht bestehen, werde ich dieses in Anspruch nehmen.

Ich darf Sie bitten, mit gemäß § 175 SGB V eine Kündigungsbestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift, Datum

Was ist das Sonderkündigungsrecht?

Sollte Ihre Krankenkasse Ihren Zusatzbeitrag erhöhen, dann steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Bei diesem Kündigungsrecht spielt die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten keine Rolle. Die Kündigungsfrist beträgt jedoch auch beim Sonderkündigungsrecht zwei Monate. Die Kündigung muss zudem bis zum Ende des Monats bei der Krankenkasse eingehen, in welchem diese den Zusatzbeitrag erhöht hat. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt zudem nur, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird. Wenn die Krankenkasse Leistungen streicht, steht Ihnen dieses Kündigungsrecht nicht zu.

Hinweis: Krankenkasse muss auf Kündigungsrecht hinweisen

Bevor die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht, muss diese Sie auf die Erhöhung hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, dann können Sie rückwirkend zu dem Monat kündigen, in dem Sie das erste Mal den erhöhten Zusatzbeitrag zahlen mussten. Dies ergibt sich aus § 175 Absatz 4 SGB V.

Wie wird man Mitglied bei  einer neuen Krankenkasse?

Natürlich reicht eine Kündigung bei der alten Krankenkasse nicht aus. Sie müssen bei der neuen Krankenkasse einen entsprechenden Mitgliedsantrag ausfüllen. In diesem müssen Sie dann auch, sofern vorhanden, Ihren Arbeitgeber eintragen, damit dieser von der neuen Krankenversicherung ebenfalls über Ihren Krankenkassenwechsel informiert wird.

Ihre alte Krankenkasse hat die Pflicht, innerhalb von einer Frist von 14 Tagen, eine Kündigungsbestätigung auszufüllen. Dies ergibt sich ebenfalls aus § 175 Absatz 4 SGB V. Auch diese müssen Sie der neuen Krankenkasse zukommen lassen.

Geht ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse?

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht ausgeschlossen, kann unter Umständen jedoch etwas komplizierter sein. Gerade mit steigendem Alter wird ein solcher Wechsel so gut wie unmöglich. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist daher nur in folgenden Ausnahmefällen möglich:

  • Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze: Sollten Sie mit Ihrem Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten, dann fallen Sie automatisch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Selbstständige: Wenn Sie selbstständig sind, dann haben Sie nur die Möglichkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, wenn Sie einer angestellten Tätigkeit nachkommen und Ihr Einkommen dort unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2020 bei 56.250 EUR brutto jährlich bzw. bei 4.687,50 Euro brutto monatlich.
  • Familienversicherung: Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie durch die Familienversicherung die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren.

Bei einem Wechsel aufgrund der Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund der Rückkehr in die Familienversicherung, haben Sie sogar ein Sonderkündigungsrecht gegenüber Ihrer alten Krankenversicherung.

Vor- und Nachteile des Krankenkassenwechsels

Die Vorteile eines Krankenkassenwechsels liegen auf der Hand. Wäre man mit dem Preis-Leistungsverhältnis zufrieden, würde man ja nicht über einen Wechsel nachdenken. Die Vorteile sind daher beispielsweise:

  • günstigere Beiträge
  • bessere und umfangreichere Leistungen
  • und ggf. auch ein besserer Kundenservice

Doch bringt ein Wechsel nicht immer Vorteile mit sich. Insbesondere für Menschen die eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung haben oder aber sich sogar in einer Behandlung befinden, die genehmigungspflichtig ist, kann ein Krankenkassenwechsel auch Nachteile mit sich bringen:

  • Anspruch auf Krankengeld: Sie beziehen gerade Krankengeld und spielen mit dem Gedanken, die Krankenkasse zu wechseln. Dann sollten Sie noch ein bisschen abwarten. Zwar bleibt Ihr Anspruch auf Krankengeld bestehen. Bei der Auszahlung kann es jedoch zu Verschiebungen kommen. Außerdem kann die neue Krankenkasse auch die Unterlagen für die Bewilligung von Krankengeld erneut anfordern.
  • Rückgabe von Hilfs- und Heilmitteln: Haben Sie von Ihrer jetzigen Krankenkasse Hilfsmittel wie beispielsweise einen Rollstuhl erhalten, dann müssen Sie diesen bei einem Wechsel zurückgeben. Bei der neuen Krankenversicherung müssen Sie dann erneut einen Antrag stellen. Da die Bearbeitung Ihres Antrages vermutlich etwas Zeit dauern wird, sollten Sie daher bereits vor dem Wechsel mit der neuen Krankenkasse vereinbaren, dass Sie direkt die notwendigen Hilfs- und Heilmittel erhalten.
  • Pflegeleistungen: Der Krankenkassenwechsel wirkt sich auch auf die gesetzliche Pflegeversicherung und somit auf Leistungen wie das Pflegegeld aus. Auch diese Leistung muss bei einem Wechsel neu beantragt werden.
  • Langfristige Rezepte: Auch wenn Sie langfristige Rezepte für beispielsweise Rehasport haben, sollten Sie vorab das Gespräch mit der neuen Krankenkasse suchen. Es besteht nämlich die Gefahr, dass die neue Krankenkasse diese Leistungen nicht bewilligt, weil dies immer im Ermessen der einzelnen Krankenkassen liegt.

Der Krankenkassenwechsel in verschiedenen Lebenssituationen

Natürlich befindet sich nicht jede Person bei einem Krankenkassenwechsel in der gleichen Lebenssituation. Wie stellt sich die Situation dar, wenn Sie arbeitslos oder Rentner sind? Was müssen Sie nach einer Eheschließung beachten und können Empfänger von Hartz IV-Leistungen eigentlich auch die Krankenkasse wechseln?

Was müssen Sie bei einer laufenden Behandlung beachten?

Jede von der alten Krankenkasse bewilligte Behandlung, die Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist begonnen haben, muss von der neuen Krankenkasse ohne Überprüfung ebenfalls bezahlt werden. Beginnt die Behandlung allerdings erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, müssen Sie den Antrag auf diese Behandlung erneut bei der neuen Krankenkasse stellen. Diese überprüft und bewilligt Ihren Antrag dann erneut.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln?

Wenn Sie vorhaben nahtlos den Arbeitgeber zu wechseln, dann haben Sie auch die Möglichkeit, sich für eine andere Krankenkasse zu entscheiden. Das Gute hierbei ist, dass Sie Ihrer alten Krankenkasse nicht einmal kündigen müssen, wenn Sie die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten erfüllt haben.

Hinweis: Mindestvertragslaufzeit beginnt neu zu laufen

Beachten Sie, dass bei einem Arbeitgeberwechsel die Mindestvertragslaufzeit erneut zu laufen beginnt. Hierbei ist es auch unerheblich, ob Sie bei Ihrer alten Krankenkasse geblieben sind oder sich für eine neue entschieden haben.

Was müssen Sie bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit beachten?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert waren, dann ändert sich erst einmal nichts. Bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie sich allerdings eine gesetzliche Krankenversicherung suchen oder sich ggf. von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung werden von der Agentur für Arbeit übernommen.

Können Sie auch als Rentner die Krankenkasse wechseln?

Auch als Rentner haben Sie die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln, sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.  Grund hierfür ist, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen einem Kontrahierungszwang unterliegen, wodurch diese verpflichtet sind Antragsteller unabhängig von ihrem Krankheitsrisiko oder Vorerkrankungen auszunehmen. Eine Gesundheitsprüfung findet bei einem Krankenkassenwechsel daher nicht statt.

Können Sie auch mit einem Pflegegrad die Krankenkasse wechseln?

Ein Krankenkassenwechsel zieht einen automatischen Wechsel der Pflegeversicherung nach sich. Dies bedeutet für Sie, dass Sie Ihren Pflegegrad und Pflegegeld erneut beantragen müssen. Sollte die neue Pflegeversicherung Ihren Pflegegrad anzweifeln, erfolgt eine vollständig neue Überprüfung.