Dauer der Probezeit
Nach dem Sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben, sind Sie für zwei Jahre in der Probezeit. In dieser Zeit wird Ihr Fahrverhalten als Fahranfängers auf die Probe gestellt. Erst nach diesen beiden Jahren haben Sie die Fahrerlaubnis auf unbegrenzte Zeit.
Die Probezeit gilt hierbei für alle Fahranfänger folgender Führerscheinklassen: A (Motorrad), B (PKW), C (Lkw), D (Bus)
Die Probezeit beginnt mit dem Tag, an dem Sie Ihren Führerschein erhalten haben. Hierbei ist es egal, ob Sie tatsächlich fahren. Eine Verkürzung der Probezeit ist nicht möglich, jedoch kann die Probezeit durch bestimmte Verstöße im Straßenverkehr verlängert werden.
Hinweis: Probezeit bei Führerschein mit 17
Der Führerschein mit 17 Jahren führt nicht zu einer längeren Probezeit. Auch hier beläuft sich diese auf zwei Jahre nach Erhalt des Führerscheins.
Strenge Sanktionen bei Regelverstöße in der Probezeit
Fahranfänger unterliegen in der Probezeit strengeren Regeln als erfahrene Verkehrsteilnehmer. Dabei werden Regelverstöße in zwei Kategorien unterteilt:
- A-Verstoß: ein sehr schwerwiegenden Verstoß
- B-Verstoß: ein schwerwiegenden Verstoß
Je nach dem in welche Kategorie Ihr Regelverstoß fällt, kann es zu Auswirkungen auf Ihre Probezeit kommen. Wir haben Ihnen die wichtigsten A- und B-Verstöße in der nachfolgenden Auflistung zusammengefasst. Eine ausführliche Auskunft bietet die Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Was sind A-Verstöße?
Folgende Regelverstöße gelten als A-Verstöße. Als Sanktion müssen mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg bis hin zu einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Weitere A-Verstöße, die zudem Delikte des Strafgesetzbuchs darstellen, sind z. B.
- Nötigung: Wenn Sie den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, kann dies auch eine Nötigung im Straßenverkehr darstellen, da sich der vorfahrende Fahrer gezwungen fühlt seine Geschwindigkeit anzupassen.
- Fahrlässige Tötung: Von einer Fahrlässigkeit im Straßenverkehr ist z. B. die Rede, wenn Sie mit Alkohol am Steuer fahren. Kommt es dann zu einem Unfall, bei dem ein Mensch ums Leben kommt, können Sie wegen einer fahrlässigen Tötung belangt werden.
- Fahrerflucht: Auch das Verlassen des Unfallortes ohne eine Meldung zu hinterlassen, stellt einen schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr dar.
- Unterlassene Hilfeleistung: Ist Ihr Verhalten für den Unfall ursächlich gewesen, müssen Sie der verletzten Person Hilfe leisten. Tun Sie dies nicht, machen Sie sich strafbar.
Hinweis: Bei A-Verstößen kann ein Strafverfahren folgen
Haben Sie einen Verstoß begangen, der auch ein Delikt nach dem Strafgesetzbuchs darstellt, führt er nicht nur zu verkehrsrechtlichen Konsequenzen, sondern kann im Zweifel auch ein Strafverfahren nach sich ziehen. Aufgrund der Schwere der Tat führen A-Verstöße im Bereich des Straßenverkehrsrechts häufig zum Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 3 StVG.
Was sind B-Verstöße?
In der nachfolgenden Tabelle sind Vergehen aufgelistet, die zu den B-Verstößen zählen. Bei diesen Verstößen müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid oder Punkten in Flensburg rechnen.
Hinweis: zu schnell gefahren in der Probezeit
In der Probezeit werden auch Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet, welche die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit weniger als 21 km/h überschreiten. Dies zählt zu den B-Verstößen. Sobald ein Geschwindigkeitsverstoß von über 21 km/h vorliegt, handelt es sich um einen A-Verstoß. Wurden Sie geblitzt, müssen Sie mit einer Sanktion rechnen, die davon abhängt, ob Sie inner- oder außerorts geblitzt wurden.
Auswirkung der Regelverstöße auf die Probezeit
Die Regelverstöße ziehen nicht nur ein Bußgeld oder ein Punkt in Flensburg nach sich. Vielmehr haben sie auch eine Auswirkung auf die Dauer der Probezeit.
Mit folgenden Auswirkungen auf Ihre Probezeit haben Sie bei einem Regelverstoß zu rechnen:
Widerspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
Begehen Sie in der Probezeit einen Verkehrsverstoß, kann dies zu einer Verlängerung der Probezeit führen. Auch die Anordnung eines Aufbauseminars oder der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen. In einigen Fällen sollten Sie den Bußgeldbescheid prüfen lassen und Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben. Nämlich immer dann, wenn Ihr Bußgeldbescheid Fehler enthält.