Beachten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht, müssen Sie mit mehr oder weniger empfindlichen Konsequenzen rechnen. Der Bußgeldkatalog regelt ganz genau, welche Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung drohen. In diesem Beitrag nennen wir Ihnen die vorgesehenen Bußgelder, erklären, welche Rolle der Ort des Verstoßes spielt, und legen dar, wann aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird.
Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Strafen
Der Bußgeldkatalog (Bkat) regelt einheitlich, welche Strafen bei Ordnungswidrigkeiten wie Temposünden bundesweit drohen. Infrage kommen:
- Verwarn- und Bußgelder,
- Punkte in Flensburg,
- Fahrverbote.
Hinweis: Geschwindigkeitsüberschreitung als Straftat
Während eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist ab einer bestimmten Schwere der Straftatbestand erfüllt. Das gilt insbesondere, wenn durch Raserei andere Verkehrsteilnehmer bewusst in Gefahr gebracht werden.
Dabei unterscheidet der Bkat bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen innerorts und außerorts. Das ist der Tatsache geschuldet, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass zu schnelles Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften größere Risiken für andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger birgt als außerhalb.
Für beide Vergehen liefern wir Ihnen entsprechende Übersichten.
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts Tabelle
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts Tabelle
Hinweis: Tempo-Zonen
Das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts in einer 30er-Zone unterscheidet sich nicht von dem in einer 50er-Zone. Hier wird beim Ort des Vergehens also nicht weiter unterschieden.
Wichtig dabei ist zu wissen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger wird strenger geahndet. Auch dazu stellen wir Ihnen die entsprechenden Übersichten zur Verfügung. Grund dafür ist das höhere Gefahrenpotenzial, das besteht, wenn ein Wagen mit Hänger aufgrund zu hoher Geschwindigkeit außer Kontrolle gerät bzw. in einen Unfall verwickelt wird.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften mit Anhänger:
Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften mit Anhänger:
Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn: Das gilt
Ein Tempoverstoß auf der Autobahn ist gleichzusetzen mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Tabellen mit den jeweiligen Strafen verlinken wir Ihnen folgend noch einmal:
Toleranzabzug bei Überschreitung: Das ist wichtig
Grundsätzlich räumt der Gesetzgeber bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Toleranz ein. Dabei handelt es sich um einen Abzug, um potenzielle Messungenauigkeiten zugunsten des Fahrers auszugleichen. Der Toleranzabzug erfolgt je nach Geschwindigkeit über oder unter 100 km/h pauschal oder nach einem Prozentsatz.
- Geschwindigkeit unter 100 km/h: pauschaler Toleranzabzug von 3 km/h,
- Geschwindigkeit über 100 km/h: prozentualer Abzug von 3 % des Messwertes.
Wichtig: Messverfahren
Weil bestimmte Messverfahren ungenauer sind, können die Toleranzen bei Geschwindigkeitsüberschreitung variieren. Das ist bspw. bei Videonachfahrsystemen häufig der Fall. Hier kann es zu einem Abzug von bis zu 5 % kommen.
Zu schnell gefahren? Rechner nutzen
Waren Sie zu schnell unterwegs, kann es beruhigend sein, zu wissen, welches Bußgeld Sie erwartet. Damit Sie schnell Klarheit haben, stellen wir Ihnen unseren Rechner zur Verfügung. Geben Sie Ihre gefahrene Geschwindigkeit sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit an und erhalten Sie umgehend ein Ergebnis.
Wichtig: lediglich Orientierungswert
Das Ergebnis unseres Rechners liefert Ihnen lediglich eine Orientierung für ein mögliches Bußgeld nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Der tatsächliche Bußgeldbescheid kann abweichen. Das gilt insbesondere dann, wenn eine andere zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich galt, in dem Sie vom Blitzer erfasst wurden.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Rechner
Temposünden in der Probezeit: Das gilt
In den ersten zwei Jahren, in denen Fahranfänger ihren Führerschein besitzen, ist besondere Vorsicht im Straßenverkehr geboten. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit wird mitunter härter bestraft. 21 km/h zu viel stellen hier eine wichtige Grenze dar.
Bis zu einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 20 km/h gilt ein derartiger Verstoß als eine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Alles, was sich darüber befindet, wird indes als A-Verstoß gewertet.
Hinweis: A- und B-Verstoß
In der Probezeit werden A- und B-Verstöße unterschieden. Dabei stellt ein A-Verstoß ein schwerwiegendes Vergehen dar, das weiterführende Konsequenzen nach sich zieht. Ein B-Verstoß hat aufgrund seiner Geringfügigkeit keine weiteren Folgen, solange es bei einem bleibt.
Neben einem Bußgeld gibt es bei mehr als 21 km/h Tempoüberschreitung auch einen Punkt in Flensburg. Zudem verlängert sich die Probezeit von insgesamt zwei auf vier Jahre und es erfolgt die Anordnung eines Aufbauseminars (ASF), das mit Kosten zwischen 250 und 500 EUR einhergeht.
Es bleibt anzuraten: Riskieren Sie in der Probezeit keine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Verjährung von Strafen: Das ist wichtig
Ordnungswidrigkeiten können nur über einen bestimmten Zeitraum geahndet werden – danach gelten sie als verjährt. Dementsprechend greift die Verjährung auch bei Geschwindigkeitsüberschreitung. Die gesetzliche Grundlage für diese Regelung findet sich in § 26 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Demnach gilt eine Frist von drei Monaten, innerhalb derer ein Tempoverstoß mittels Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen sanktioniert bzw. verfolgt werden muss.
Heißt konkret: Haben Sie sich am 01.01.2025 eine Geschwindigkeitsüberschreitung zuschulden kommen lassen, muss Ihnen bis spätestens zum 31.03.2025 der entsprechende Bußgeldbescheid zugestellt worden sein. Erhalten Sie den bspw. erst Mitte April, ist der Verstoß verjährt und kann Ihnen nicht mehr angekreidet werden.
Haben Sie rechtzeitig einen Bußgeldbescheid erhalten und müssen entsprechend Zahlung leisten, kann es sinnvoll sein, den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung zu prüfen. Mittels Einspruch lassen sich Bescheide mitunter abwenden. Gründe dafür können Fehler bei der Tempomessung und/oder im Schreiben selbst sein.
Bußgeldbescheid nach Geschwindigkeitsüberschreitung: Einspruch einlegen
Bei einem Geschwindigkeitsverstoß steigt das Bußgeld mit den zu schnell gefahrenen km/h. Während bei bis einschließlich 15 km/h zu viel auf dem Tacho in der Regel ein Verwarnungsgeld fällig wird – das sollten Sie bezahlen und den Vorfall abhaken – haben Sie bei einem Verstoß ab 16 km/h die Möglichkeit, per Anhörung Stellung zu dem Vorwurf zu beziehen. Dabei müssen Sie zwar Angaben zur Person machen, nicht aber zur Tat selbst.
Bleibt der Vorwurf bestehen, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Gegen den können Sie Einspruch einlegen. Wichtig ist: schnell sein – Sie haben lediglich zwei Wochen Zeit.
Hinweis: anwaltliche Unterstützung
Bei einem Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid, unterstützen wir Sie. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Strafe abzuwenden, und legen Einspruch ein.
Ein Einspruch macht insbesondere Sinn, wenn Ihr Führerschein in Gefahr ist. Sind Sie z.B. beruflich auf Ihr Fahrzeug angewiesen, ist das ein wichtiges Argument, nach Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot zu umgehen.
Zu schnelles Fahren: Dann wird Temposünde zur Straftat
Es gibt Stellen im Verkehr, die ein erhöhtes Risiko bergen. Dazu zählen bspw. Kreuzungen und andere unübersichtliche Ecken. Zu schnelles Fahren stellt da eine gesteigerte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Nehmen Sie das in Kauf und begehen eine Geschwindigkeitsüberschreitung, machen Sie sich unter Umständen strafbar.
Das gilt auch, wenn Sie grob verkehrswidrig unterwegs sind und mit Ihrem Fahrzeug rücksichtslos rasen – ob auf der Autobahn, im Stadtgebiet oder einer Landstraße. Ein derartiges Verhalten toleriert der Gesetzgeber nicht. Eine Strafe nach dem StGB kann die Folge sein, ob in Form einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von mehreren Jahren.
Um wie viel km/h Sie für eine Straftat zu schnell unterwegs gewesen sein müssen, dazu gibt es keine konkreten Angaben. Vielmehr entscheidet das Maß Ihrer Fahrlässigkeit bzw. Rücksichtslosigkeit.
Wir wehren unberechtigte Bußgeldbescheide ab.
Quellen: