Familiennachzug: Wer darf nach Deutschland kommen?
Viele Ausländerinnen und Ausländer lassen ihre Familie in ihrem Heimatland zurück, um in Deutschland ein neues Leben aufzubauen. Sobald eine stabile Lebensgrundlage geschaffen ist, stellt sich die Frage, ob und wie die Angehörigen nachgeholt werden können. Die Familienzusammenführung ist grundsätzlich möglich und im deutschen Recht fest verankert. Artikel 6 des Grundgesetzes schützt Ehe und Familie und stellt sicher, dass Familien nicht grundlos getrennt werden. Trotzdem gibt es rechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Aufenthaltstitel: Dann dürfen Sie Familie nachholen
Ob eine Familienzusammenführung möglich ist, hängt in erster Linie von Ihrem Aufenthaltstitel ab. Nur wenn eine bestimmte Art von Erlaubnis vorliegt, dürfen Ihre Ehepartnerinnen und Ehepartner, Kinder oder andere Familienangehörige nachziehen.
Eine Familienzusammenführung ist erlaubt, wenn eine der folgenden Aufenthaltserlaubnisse besteht:
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- ICT-Karte oder Mobile ICT-Karte
Auch Personen, die sich vorübergehend zu Forschungszwecken in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18e des Aufenthaltsgesetzes haben, dürfen ihre Familie nachholen.
Hinweis: Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen
Wenn Sie zu einem deutschen Staatsangehörigen nachziehen möchten, gelten oft erleichterte Bedingungen. Das ist ein wichtiger Vorteil und vereinfacht den Nachzug. Welche Erleichterungen genau bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Oft entfallen jedoch bestimmte Nachweise, wie etwa über gewisse Sprachkenntnisse oder finanzielle Sicherheiten.
Welche Familienmitglieder dürfen nachziehen?
Nicht alle Familienangehörigen können nach Deutschland kommen. Das Gesetz unterscheidet zwischen engen Verwandten, die ein Recht auf Nachzug haben, und weiteren Angehörigen, für die besondere Bedingungen gelten.
Ein Familiennachzug ist für folgende Personen möglich:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
- minderjährige Kinder,
- Eltern von in Deutschland lebenden Kindern.
Zusätzlich ist es in bestimmten Fällen möglich, weitere Verwandte nach Deutschland zu holen. Dazu zählen zum Beispiel Eltern oder Schwiegereltern. Allerdings muss ein besonderer Grund vorliegen. Eine Familienzusammenführung ist hier oft nur bei außergewöhnlichen Härtefällen möglich. Wann genau einer vorliegt, wird individuell geprüft.
Familiennachzug bei Schwangerschaft
Wenn eine unverheiratete Mutter in Deutschland lebt und ein Kind erwartet, kann auch der Vater einen Anspruch auf Familiennachzug haben. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Schwangerschaft muss mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden.
- Die Vaterschaft muss von beiden Elternteilen anerkannt sein.
Zusätzlich gelten weitere Bedingungen, die je nach Einzelfall unterschiedlich sind. Die rechtlichen Regelungen können komplex sein, weshalb es ratsam ist, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Familienzusammenführung: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
Möchten Sie Ihre Familie nach Deutschland holen, dann müssen Sie und Ihre Angehörigen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die hängen von Ihrem Aufenthaltstitel und dem Verwandtschaftsverhältnis zu den nachziehenden Familienmitgliedern ab und beziehen sich auf:
- Ihren Aufenthaltstitel
- Wohnraum, Lebensunterhalt, Krankenversicherung
- Sprachnachweise
- ein Visum
- ein Mindestalter bei Eheleuten
Aufenthaltstitel: Das sind die Bedingungen
Welche Aufenthaltstitel einen Familiennachzug zulassen, haben wir bereits oben dargelegt. Wichtig dabei ist jedoch auch, dass dieser gültig ist, sofern es sich um einen befristeten Titel handelt. Stellen Sie deshalb sicher, dass Ihr Aufenthaltsrecht nicht in Kürze abläuft und beantragen Sie gegebenenfalls eine Verlängerung beziehungsweise einen neuen Titel – bestenfalls ohne Befristung wie die Niederlassungserlaubnis.
Gesicherte Lebensverhältnisse: Was Sie nachweisen müssen
Damit Ihre Angehörigen nachziehen dürfen, müssen Sie nachweisen, dass sie in Deutschland abgesichert sind. Dazu gehören:
- Wohnraum: Ihre Wohnung muss groß genug sein, um alle Familienmitglieder unterzubringen.
- Einkommen: Sie müssen nachweisen, dass Sie den Lebensunterhalt Ihrer Familie finanzieren können.
- Krankenversicherung: Alle nachziehenden Familienmitglieder brauchen eine Krankenversicherung.
Hinweis: Ausnahmen für Fachkräfte
Halten Sie sich als Fachkraft in Deutschland auf, sind Sie gegebenenfalls von einem Nachweis über Ihre Wohnverhältnisse befreit. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde, ob Ihr Aufenthaltstitel Erleichterungen beim Familiennachzug ermöglicht.
Sprachnachweis: Wann Ihre Angehörigen Deutsch sprechen müssen
In vielen Fällen müssen nachziehende Familienmitglieder bereits vor der Einreise Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 nachweisen. Damit sollen sie sich im Alltag verständigen und besser integrieren können.
Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Sie haben eine Blaue Karte EU oder eine ICT-Karte.
- Nachziehende haben einen Hochschulabschluss und können in Deutschland arbeiten.
- Es ist kein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland geplant.
- Aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ist der Spracherwerb nicht möglich.
Unter Umständen gelten weitere Ausnahmen. Informieren Sie sich auch hier über weitere Bestimmungen, die Ihnen den Familiennachzug gegebenenfalls erleichtern.
Visum zur Familienzusammenführung: Antrag und Wartezeit
Wenn Ihre Angehörigen aus einem Drittstaat kommen, brauchen sie ein spezielles Visum zur Familienzusammenführung. Das müssen sie bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland beantragen. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig eingereicht werden. Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
Hinweis: Lange Wartezeiten möglich
Die Bearbeitung dauert oft zwei bis drei Monate, manchmal länger. Planen Sie genug Zeit ein und informieren Sie sich frühzeitig über die Anforderungen.
Auch Sie selbst werden in den Antragsprozess einbezogen. Die Ausländerbehörde kann Sie zu einem Gespräch einladen, um den Antrag zu prüfen.
Mindestalter bei Eheleuten
Ziehen im Rahmen der Familienzusammenführung Ehepartner beziehungsweise Ehepartnerinnen nach Deutschland, wird ein Mindestalter von 18 Jahren gefordert. Das gilt jedoch nicht nur für Nachziehende. Auch der in Deutschland lebende Partner oder die Partnerin muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Familienzusammenführung beantragen: Das ist der Ablauf
Eine Familienzusammenführung setzt einen entsprechenden Antrag voraus. Ein wesentlicher Schritt ist dabei die Beantragung eines Visums. Den müssen die Nachziehenden bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Heimatland stellen. Ohne einen Termin bei der zuständigen Auslandsvertretung ist die Antragstellung nicht möglich.
Beim Termin in der Botschaft müssen Ihre Angehörigen verschiedene Unterlagen vorlegen. Dazu gehören:
- Terminbestätigung der Botschaft
- Visumsantrag
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (falls zutreffend)
- Auszug aus dem Familienregister (falls vorhanden)
- Reisepass
- biometrische Passfotos
- Kopie Ihres Aufenthaltstitels
Wichtig: Übersetzung von Dokumenten
In vielen Fällen müssen ausländische Dokumente ins Deutsche übersetzt werden. Beauftragen Sie dafür ein anerkanntes Übersetzungsbüro, damit es keine Probleme bei der Prüfung gibt.
So läuft das Antragsverfahren ab
Sobald der Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung eingereicht wurde, folgt die behördliche Prüfung. Das geschieht in mehreren Schritten:
- Prüfung der Unterlagen: Die deutsche Botschaft überprüft die eingereichten Dokumente.
- Einbindung der Ausländerbehörde: Die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland wird beim Verfahren hinzugezogen.
- Einladung zum Gespräch: Sie als in Deutschland lebendes Familienmitglied werden von der Ausländerbehörde zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
- Stellungnahme der Ausländerbehörde: Die Behörde prüft den Antrag und gibt eine Stellungnahme ab. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, stimmt sie dem Antrag zu.
- Entscheidung der Botschaft: Die deutsche Auslandsvertretung trifft die endgültige Entscheidung und informiert Ihre Angehörigen.
- Visumserteilung: Wird der Antrag genehmigt, kann das Visum abgeholt werden. Ihre Familie darf nach Deutschland einreisen.
Antrag abgelehnt: Ihre Möglichkeiten
Falls die Botschaft den Antrag auf Familienzusammenführung ablehnt, haben Sie zwei Optionen: Widerspruch bei der deutschen Botschaft einlegen oder Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Bevor Sie Widerspruch oder Klage einreichen, sollten Sie genau wissen, warum der Antrag abgelehnt wurde. Lassen Sie sich in diesem Fall rechtlich beraten. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Ausländerrecht hilft Ihnen, Fehler zu erkennen und gegebenenfalls eine Korrektur durchzusetzen – ohne, dass ein neuer Antrag nötig ist.
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