Einbürgerungsverfahren: Ihr Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft

Mit dem erfolgreichen Einbürgerungsverfahren erhalten Sie nicht nur den deutschen Pass. Als eingebürgerte Staatsbürgerin oder eingebürgerter Staatsbürger haben Sie die gleichen Rechte wie gebürtige Deutsche.

Die Vorteile zeigen sich im Alltag und im Berufsleben. Die Einbürgerung verschafft Ihnen mehr Sicherheit und neue Möglichkeiten:

  • Sie dürfen lebenslang in Deutschland leben.
  • Bei Wahlen dürfen Sie mitbestimmen und politisch aktiv werden.
  • Sie haben Zugang zu allen Berufen und können Ihre beruflichen Ziele frei verfolgen.

Wenn Sie nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland (Geburtsortsprinzip) erhalten haben, müssen Sie einen Antrag stellen und das Einbürgerungsverfahren durchlaufen.

Hinweis: Geburtsortsprinzip (Ius Soli)

Wird ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren, bekommt es unter bestimmten Voraussetzungen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Das erfogt nach dem sogenannten Ius Soli-Prinzip. Dafür muss mindestens ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen. In diesem Fall ist kein Einbürgerungsverfahren notwendig.

Einbürgerungsverfahren vorbereiten: Das ist wichtig

Bevor Sie den Antrag stellen, prüfen Sie bitte genau, ob Sie alle Voraussetzungen für den Erhalt des deutschen Passes erfüllen. Tun Sie das nicht, ist es wahrscheinlich, dass die Behörde Ihre Einbürgerung ablehnt. Das führt zu unnötigem Aufwand, langen Wartezeiten und zusätzlichen Kosten.

Nutzen Sie unseren Selbst-Check oder lassen Sie sich persönlich von unseren erfahrenen Anwältinnen und Anwälten beraten. Auf Wunsch begleiten wir Sie durch das gesamte Einbürgerungsverfahren.

Ablauf: In 5 Schritten zur Einbürgerung

Das Einbürgerungsverfahren folgt einem festen Ablauf. Insgesamt lässt es sich in 5 Schritte gliedern:

  1. Vorbereitung
  2. Antragstellung
  3. Bearbeitung und Prüfung
  4. Ausstellung der Einbürgerungsurkunde
  5. Beantragung von Ausweisdokumenten

Schritt 1: Das Einbürgerungsverfahren richtig vorbereiten

Damit Ihr Einbürgerungsverfahren reibungslos verläuft, ist eine gründliche Vorbereitung wichtig. Schon vor dem Antrag bei der Ausländerbehörde sollten Sie bestimmte Punkte beachten:

  1. Unterlagen und Nachweise: Im Laufe des Einbürgerungsverfahrens verlangt die Ausländerbehörde zahlreiche Dokumente von Ihnen. Welche genau notwendig sind, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. Sammeln Sie alle erforderlichen Nachweise sorgfältig.
  2. Fehlende Dokumente beschaffen: Es ist nicht ungewöhnlich, dass wichtige Unterlagen wie Schulzeugnisse oder Urkunden fehlen. Wir wissen, wie Sie solche Dokumente auch nachträglich beschaffen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Schritt Ihres Einbürgerungsverfahrens.
  3. Einbürgerungstest: Der sogenannte „Leben in Deutschland“-Test gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen. Absolvieren Sie den bestenfalls vor Einreichung Ihres Abtrags. Das verhindert Verzögerungen und bringt Sie schneller ans Ziel.
  4. Nachweis von Sprachkenntnissen: In der Regel verlangt die Ausländerbehörde ein B1-Zertifikat. Fehlt dieser Nachweis, ist die Teilnahme an einem Sprachkurs erforderlich. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein anerkanntes Sprachzertifikat.

Schritt 2: Den Antrag auf Einbürgerung einreichen

Der Antrag auf Einbürgerung muss in schriftlicher Form erfolgen. Viele Ausländerbehörden bieten hierfür mittlerweile digitale Lösungen an. Prüfen Sie, ob Ihre Behörde ein Online-Portal zur Verfügung stellt. Ist das nicht der Fall, benötigen Sie möglicherweise einen persönlichen Termin bei der Einbürgerungsbehörde, um Ihren Antrag einzureichen.

Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein, damit das Einbürgerungsverfahren ohne Verzögerung beginnt.

Schritt 3: Prüfung durch die Einbürgerungsbehörde

Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Einbürgerungsbehörde, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem davon ab, ob Ihre Unterlagen vollständig sind oder ob Nachforderungen notwendig werden. Fehlen Dokumente, zieht sich das Verfahren oft in die Länge.

Wichtig: Bearbeitungszeiten

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts hat dazu geführt, dass sich viele Ausländerinnen und Ausländer einbürgern lassen möchten. Das wirkt sich negativ auf die Bearbeitungszeiten aus. Wer den Antrag allein stellt, muss mit einer Dauer von 2 Jahren oder mehr rechnen.

Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte helfen Ihnen, Ihr Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen. Wir stehen in direktem Kontakt mit den zuständigen Behörden und sorgen dafür, dass es zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.

Mitunter sind es auch geänderte Umstände, die zum Hindernis werden. So kann ein Umzug Ihr Einbürgerungsverfahren verlangsamen – zumindest, sofern eine andere Einbürgerungsbehörde an Ihrem neuen Wohnort zuständig ist. Diese und andere Umstände können von vornherein berücksichtigt und einkalkuliert werden.

Schritt 4: Die Einbürgerungsurkunde erhalten

Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde. Damit ist der entscheidende Schritt geschafft: Sie sind offiziell deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.

Die Urkunde wird entweder bei einem Termin persönlich übergeben oder im Rahmen einer Feier überreicht. Sie bestätigt Ihre deutsche Staatsbürgerschaft und ist notwendig für die Ausstellung Ihrer Ausweisdokumente.

Schritt 5: Personalausweis und Reisepass beantragen

Mit der Einbürgerungsurkunde in der Hand begeben Sie sich zum Bürgerbüro, um Ihren Personalausweis und gegebenenfalls einen deutschen Reisepass zu beantragen. Bis zur Aushändigung der Dokumente gilt die Urkunde als Nachweis für Ihre Staatsbürgerschaft. Damit ist Ihr Einbürgerungsverfahren erfolgreich abgeschlossen.

Erleichterte Einbürgerung: Gibt es Unterschiede beim Verfahren?

Für einige Ausländerinnen und Ausländer gelten bei der Einbürgerung erleichterte Voraussetzungen. Dazu zählen unter anderem:

  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner deutscher Staatsbürger,
  • Kinder von eingebürgerten Eltern,
  • Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union,
  • ehemalige Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter.

Auch wenn die Voraussetzungen für diese Gruppen abweichen, bleibt das Einbürgerungsverfahren in seinem Ablauf identisch. Das bedeutet: Die einzelnen Schritte, der bürokratische Aufwand und auch die Bearbeitungszeit verändern sich nicht. Auch bei einer erleichterten Einbürgerung prüft die Ausländerbehörde alle Unterlagen im Detail. 

Sie möchten wissen, ob in Ihrem Fall besondere Bedingungen gelten? Unsere Kanzlei prüft Ihre persönliche Situation, schätzt Ihre Chancen auf den deutschen Pass ein und begleitet Sie während des gesamten Einbürgerungsverfahrens – Schritt für Schritt und mit viel Erfahrung.

Wir begleiten Sie bei der Einbürgerung

Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.

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