Bedeutung: Darum ist die Einbürgerungsurkunde wichtig

Wenn Ihre Einbürgerung erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde. Dieses Dokument bestätigt, dass Sie offiziell die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zudem eröffnet Ihnen das Dokument den Zugang zum deutschen Pass.

Und so sieht sie aus:

Muster Einbürgerungsurkunde

Aber Achtung: Die Einbürgerungsurkunde stellt keinen Identitätsnachweis für den Alltag dar. Sie benötigen das Dokument, um Ihren deutschen Personalausweis und Reisepass zu beantragen. Auch bei bestimmten Behördengängen, kann die Vorlage der Einbürgerungsurkunde erforderlich sein, zum Beispiel beim Standesamt, wenn Sie heiraten möchten.

Urkunde erhalten: So läuft die Aushändigung ab

Wenn die Einbürgerungsbehörde Ihr Einbürgerungsverfahren positiv abgeschlossen hat, werden Sie darüber informiert. Anschließend erhalten Sie Ihre Einbürgerungsurkunde. Der Prozess ist wie folgt: Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrer Einbürgerungsbehörde und holen sich die Bestätigung ihrer deutschen Staatsbürgerschaft ab.

Sie müssen die Einbürgerungsurkunde nicht separat beantragen. Diese wird Ihnen automatisch nach Abschluss des Verfahrens ausgestellt. Neben der persönlichen Abholung haben Sie oft aber noch eine weitere Option: eine Einbürgerungsfeier. In feierlichem Rahmen wird Ihnen die Urkunde noch einmal übergeben.

Hinweis: Einbürgerungsurkunde online beantragen

Da eine Einbürgerungsurkunde automatisch erstellt wird, entfällt ein Antrag. Eine Online-Beantragung ist also weder nötig noch möglich.

Bearbeitungszeit: So lange braucht die Ausstellung der Urkunde

Wie lange es dauert, bis Sie Ihre Urkunde erhalten, hängt vor allem von der Bearbeitungszeit des Verfahrens Ihrer Einbürgerung ab. In vielen Fällen müssen Sie mit einer Wartezeit von mindestens zwölf Monaten rechnen. Oft dauert der Prozess jedoch noch länger. In einigen Fällen können sich Einbürgerungsverfahren über mehrere Jahre hinziehen.

Falls es für Sie besonders wichtig ist, Ihre Einbürgerung schneller abzuschließen, empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Eine erfahrene Anwältin oder ein erfahrener Anwalt für Ausländerrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihr Verfahren zu beschleunigen. Fachkundige Unterstützung stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden und dass mögliche Hindernisse frühzeitig erkannt und aus dem Weg geräumt werden.

Kosten für die Einbürgerungsurkunde

Die Ausstellung der Einbürgerungsurkunde ist bereits in den Gebühren für das gesamte Einbürgerungsverfahren enthalten. Für das Dokument selbst fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Die Kosten für die Einbürgerung setzen sich wie folgt zusammen:

  • 255 Euro für die Einbürgerung von Erwachsenen und von Minderjährigen unter 18 Jahren, die unabhängig von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten eingebürgert werden.
  • 51 Euro für die Einbürgerung von Minderjährigen unter 18 Jahren, die gemeinsam mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten eingebürgert werden.

Einbürgerungsurkunde erhalten: Ihre nächsten Schritte

Nachdem Sie Ihre Einbürgerungsurkunde erhalten haben, müssen Sie als Nächstes Ihre deutschen Ausweisdokumente beantragen. Dafür wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort. Stellen Sie dort einen Antrag auf einen Personalausweis und gegebenenfalls einen deutschen Reisepass.

Zwischen der Übergabe Ihrer Einbürgerungsurkunde und der Beantragung der Ausweisdokumente ist der ideale Zeitpunkt, um über Ihre Namensführung nachzudenken. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Namen der deutschen Namensstruktur mit Vor- und Nachnamen anzupassen. Ob Sie eine Angleichung vornehmen möchten, liegt ganz bei Ihnen.

Einbürgerungsurkunde verloren? Das können Sie tun

Ihre Einbürgerungsurkunde ist ein Unikat und wird Ihnen nur ein einziges Mal im Original ausgestellt. Daher sollten Sie es sicher und gut geschützt aufbewahren. Doch selbst, wenn Sie gut darauf aufpassen – ein Verlust kann nicht ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit, eine beglaubigte Kopie als Ersatz zu beantragen.

Dafür stellen Sie einen formlosen Antrag bei der Behörde, die Ihnen die Urkunde ursprünglich ausgestellt hat. Es ist hilfreich, wenn Sie in Ihrem Antrag Ihr Aktenzeichen angeben, um die Bearbeitung zu erleichtern.

Hinweis: formloser Antrag

Bei einem formlosen Antrag beziehungsweise Schreiben müssen Sie keine bestimmte Form einhalten. Es handelt sich um ein einfaches Schreiben, in dem Sie der Behörde Ihr Anliegen schildern.

Einbürgerung für Spätaussiedler

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler gelten als Deutsche nach Artikel 116 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes (GG). Gehören Sie zu dieser Personengruppe, haben Sie einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG).

Hinweis: Definition Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind Nachfahren von Deutschen, die ursprünglich in der ehemaligen Sowjetunion oder in anderen osteuropäischen Ländern lebten. Viele von ihnen sind von den Nachwirkungen des Zweiten Weltkrieges betroffen, etwa durch Deportationen oder Zwangsumsiedlungen, die ihre Vorfahren erleiden mussten.

Um die deutsche Staatsangehörigkeit sowie die Einbürgerungsurkunde zu erhalten, müssen Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler offiziell anerkannt werden. Das geschieht im Rahmen eines Aufnahme- und Bescheinigungsverfahrens. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens wird Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.

Wir begleiten Sie bei der Einbürgerung

Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.

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Quellen: