Unterschiede: Befristete vs. unbefristete Aufenthaltstitel

Ein Aufenthalt in Deutschland setzt einen Aufenthaltstitel voraus, sofern Sie aus einem Drittstaat einreisen. In dem Kontext werden zwei Arten unterschieden:

  1. Befristeter Aufenthaltstitel: Dieser erlaubt Ihnen den Aufenthalt in Deutschland für eine bestimmte Zeit. Nach Ablauf müssen Sie den Titel entweder verlängern oder einen neuen beantragen. Beispiele sind die Aufenthaltserlaubnis oder die Blaue Karte EU.
  2. Unbefristeter Aufenthaltstitel: Damit sichern Sie sich ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die Gültigkeit ist nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind hierbei zu nennen.

Möchten Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen, müssen Sie in der Regel für eine bestimmte Zeit mit einem befristeten Aufenthaltstitel in Deutschland leben. Die Aufenthaltsdauer gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine unbefristete Erlaubnis.

Falls Sie aus einem Staat der Europäischen Union, aus einem EWR-Staat oder aus der Schweiz kommen, brauchen Sie keinen Aufenthaltstitel für Ihren Aufenthalt in Deutschland. Das Aufenthaltsrecht ergibt sich direkt aus der Freizügigkeit innerhalb der EU.

Unbefristeter Aufenthaltstitel: Unterschiede & Voraussetzungen

Für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel. In Deutschland werden zwei Arten unterschieden:

  1. die Niederlassungserlaubnis, die Ihnen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Deutschland einräumt. Ebenso beinhaltet der Titel eine Arbeitserlaubnis mit freier Berufswahl.
  2. die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die Sie zum Daueraufenthalt in der EU berechtigt. Sie können mit diesem Titel in andere europäische Mitgliedsstaaten weiterwandern, um dort zu leben und zu arbeiten. Irland und Dänemark sind davon jedoch ausgenommen.

Voraussetzungen für unbefristetes Aufenthaltsrecht

Damit Ihnen die Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Die jeweiligen Anforderungen beider Titel ähneln sich dabei stark:

  • Sie leben seit mindestens 5 Jahren mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland.
  • Sie sichern Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie aus eigenen Mitteln.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf mindestens Niveau B1.
  • Sie kennen die deutsche Rechtsordnung, Gesellschaft und die Lebensverhältnisse.
  • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Die Mindestdauer hängt dabei vom jeweiligen Aufenthaltstitel ab.

Hinweis: Sonderregel bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Wenn Sie aus bestimmten humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, gibt es unter Umständen Einschränkungen. Sie haben gegebenenfalls keinen Anspruch auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Das ist ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden dauerhaften Aufenthaltstiteln.

Die Tabelle liefert Ihnen einen konkreten Überblick über die jeweiligen Voraussetzungen:

Erleichterungen für bestimmte Personengruppen

Bestimmten Personengruppen kommen Erleichterungen bei einem unbefristeten Aufenthaltstitel zugute. Im Folgenden nehmen wir einzelne in den Blick.

Fachkräfte: Als Fachkraft mit einem anerkannten Berufsabschluss oder einem deutschen Hochschulabschluss erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen. Die Mindestdauer Ihrer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ist verkürzt. Außerdem wird Ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland angerechnet, sobald Sie Ihre qualifizierte Tätigkeit aufgenommen haben.

Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU: Mit einer Blauen Karte EU erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis mit Sprachkenntnissen auf lediglich A1-Niveau. Zudem genügen 27 Monate Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Absolventinnen und Absolventen eines Studiums oder einer Ausbildung: Wenn Sie Ihr Studium oder Ihre Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, gelten für Sie erleichterte Bedingungen. Bereits nach 2 Jahren Aufenthaltserlaubnis und qualifizierter Beschäftigung können Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen. In diesem Fall genügen auch 2 Jahre Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Ehepartnerinnen und Ehepartner von Inhabern einer Niederlassungserlaubnis: Besitzt ein in Deutschland lebender Ehepartner oder eine Ehepartnerin bereits eine Niederlassungserlaubnis, gelten für den Nachzug der oder des jeweils anderen vereinfachte Bedingungen.

Wichtiger: Scheidung

Eine Scheidung wirkt sich auf Ihren Aufenthaltstitel aus. In der Regel erlischt die Niederlassungserlaubnis, sofern Sie nachgezogen sind. Um ein eigenes Aufenthaltsrecht zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Ihre Ehe in Deutschland mindestens 3 Jahre bestanden hat. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, eine eigene Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und so Ihren Aufenthalt in Deutschland abzusichern.

Unbefristeter Aufenthaltstitel: Das sind die Vorteile

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel bringt Ihnen viele Vorteile und gibt Ihnen Sicherheit für Ihre Zukunft in Deutschland. Ob Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU erhalten – beide Titel erleichtern Ihnen Ihre Lebensgestaltung erheblich.

  • Mehr Sicherheit für Ihre Zukunft: Mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel dürfen Sie dauerhaft in Deutschland leben. Ihre Aufenthaltserlaubnis läuft nicht aus, sodass Sie langfristig planen können. Auch wenn Sie Ihre Familie nach Deutschland holen möchten, gelten für die Familienzusammenführung erleichterte Bedingungen.
  • Keine regelmäßigen Behördengänge: Regelmäßige Termine bei den Behörden erübrigen sich mit einem Daueraufenthaltsrecht, da keine Verlängerung mehr nötig ist. 
  • Reisen und Umzüge: Ein unbefristeter Aufenthaltstitel erlaubt Ihnen nicht nur, sich frei in Deutschland zu bewegen. Auch Reisen ins Ausland sind jederzeit möglich. Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen Sie zudem in viele andere EU-Staaten ziehen und dort leben und arbeiten. Achten Sie jedoch darauf, wie lange Sie sich außerhalb von Deutschland oder der EU aufhalten, da sonst Ihr Aufenthaltstitel erlöschen kann.

Wichtig: Aufenthalte außerhalb von Deutschland

Während Sie sich mit einer Niederlassungserlaubnis maximal bis zu 6 Monate im Ausland aufhalten dürfen, gilt beim Daueraufenthalt-EU ein Zeitraum von bis zu 6 Jahren. Werden diese Zeiträume überschritten, erlischt der unbefristete Aufenthaltstitel für Deutschland.

  • Freie Berufswahl: Mit einem Daueraufenthaltsrecht entscheiden Sie selbst, in welchem Beruf Sie arbeiten möchten. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis brauchen Sie nicht. Das gilt für jede Art von Beschäftigung, egal ob angestellt oder selbstständig.

Unbefristeter Aufenthaltstitel: Regelungen zur Arbeitserlaubnis

Unbefristete Aufenthaltstitel beinhalten in Deutschland automatisch eine Arbeitserlaubnis. Aber Achtung: Die Erlaubnis, einer Tätigkeit nachzugehen, bezieht sich erst einmal nur auf Deutschland. Während Sie mit einer Niederlassungserlaubnis grundsätzlich nicht im Ausland arbeiten dürfen, muss bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU in Ihrem Wahlland gegebenenfalls geprüft werden, ob Sie dort arbeiten dürfen oder nicht. Erkundigen Sie sich über die jeweiligen Bestimmungen und beantragen Sie, wenn nötig, eine Arbeitserlaubnis.

Haben Sie Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nicht in Deutschland erhalten, sondern in einem anderen EU-Staat, gilt die damit einhergehende Arbeitserlaubnis zunächst nur für den Staat, der Ihnen den Titel ausgestellt hat.

Unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen: So gehen Sie vor

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel setzt einen entsprechenden Antrag bei der Ausländerbehörde voraus. Ob Sie sich für die Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU entscheiden, spielt dabei keine Rolle: der Antrag und die Abläufe ähneln sich. In beiden Fällen prüfen die Behörden genau, ob Sie in Ihrer persönlichen Situation alle Voraussetzungen erfüllen und alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben.

Vollständige Antragsunterlagen beschleunigen die Bearbeitung

Bevor Sie Ihren Antrag abgeben, sollten Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde genau erkundigen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Sind Ihre Unterlagen vollständig, trifft die Ausländerbehörde in der Regel schneller eine Entscheidung.

Falls Dokumente fehlen, kann sich das Verfahren deutlich in die Länge ziehen. Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich das vermeiden. Fachkundige Anwältinnen und Anwälte für Ausländerrecht wissen, welche Unterlagen erforderlich sind, wie Sie verloren gegangene Dokumente beschaffen und welche Anforderungen die Papiere erfüllen müssen.

Gültigkeit: Unbefristeter Aufenthaltstitel ohne Verlängerung

Sobald Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten, brauchen Sie diesen nicht verlängern. Weder die Niederlassungserlaubnis noch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU hat eine zeitliche Begrenzung. Beide Titel gelten dauerhaft.

Fälschlicherweise gehen viele Ausländerinnen und Ausländer jedoch vom Gegenteil aus. Das ist der Tatsache geschuldet, dass die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel, kurz eAT, in Scheckkartenformat ausgestellt wird. Diese Karte besitzt ein Ablaufdatum und muss verlängert beziehungsweise erneuert werden. Das ist in der Regel alle 10 Jahre nötig. Auf Ihren Aufenthaltstitel bezieht sich das Ablaufdatum aber nicht.

Neuer Pass: Gültigkeit des eAT

Erhalten Sie einen neuen Nationalpass, ist es wichtig, dass Sie auch Ihren eAT erneuern lassen. Da Ihre Passnummer darauf vermerkt ist, verliert die Karte an Gültigkeit. Das kann auf Reisen zu Problemen führen. Ihr elektronischer Aufenthaltstitel wird auf Antrag bei der Ausländerbehörde neu ausgestellt.

Wichtig ist: Der Übertrag ändert nichts an Ihrem Aufenthaltsstatus. Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel bleibt bestehen. Sie erhalten lediglich eine neue Karte mit aktuellen Daten.

Verlust des Aufenthaltstitels: Wann erlischt ein unbefristeter Titel?

Auch wenn ein unbefristeter Aufenthaltstitel grundsätzlich dauerhaft gültig ist, gibt es Situationen, in denen die Ausländerbehörde den Titel entziehen darf oder dieser automatisch erlischt.

Das passiert zum Beispiel, wenn Sie eine schwere Straftat begehen. Auch ein längerer Aufenthalt im Ausland führt unter Umständen dazu, dass Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel erlischt. Die genaue Dauer, die Sie außerhalb von Deutschland verbringen dürfen, hängt davon ab, ob Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzen.

Folgendes gilt: Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie sich bis zu 6 Monate außerhalb von Deutschland aufhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU gestattet Aufenthalte in einem anderen EU-Staat über einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren. Außerhalb der EU dürfen Sie sich bis zu einem Jahr aufhalten.

Hinweis: Ausnahmen bei Niederlassungserlaubnis

Falls Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Niederlassungserlaubnis aus einem wichtigen Grund länger im Ausland bleiben müssen – zum Beispiel, weil Sie einen nahen Angehörigen pflegen – sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Ausländerbehörde. In begründeten Ausnahmefällen kann die Behörde einen längeren Auslandsaufenthalt genehmigen.

Daueraufenthalt in einem anderen EU-Staat

Falls Sie in einen anderen EU-Staat gezogen sind und sich dort dauerhaft niederlassen wollen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel in diesem Staat. Informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes. Die Voraussetzungen für einen neuen Aufenthaltstitel unterscheiden sich von Land zu Land.

Kosten: So teuer ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel

Für die Bearbeitung eines Antrags auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel erheben die Ausländerbehörden Gebühren. Die Höhe hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

  • für die Niederlassungserlaubnis zahlen Sie zwischen 113 und 147 Euro.
  • die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU kostet rund 109 Euro.

Daneben müssen Sie mit zusätzlichen Kosten für beispielsweise ein Sprachzertifikat oder die Übersetzung von benötigten Unterlagen rechnen.

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