Was ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel?

Menschen, die nach Deutschland kommen, um in diesem Land Fuß zu fassen, brauchen in der Regel eine Erlaubnis dafür. Dazu muss bei der zuständigen Ausländerbehörde ein sogenannter Aufenthaltstitel beantragt werden. Aufenthaltstitel sind meist auf eine gewisse Zeit befristet und werden dann – auf Antrag – verlängert. 

Der Aufenthaltstitel berechtigt unbegrenzt dazu, sich in Deutschland aufzuhalten, hier zu leben und zu arbeiten. Damit Sie einen Titel nicht immer wieder verlängern müssen, wird dieser unter gewissen Voraussetzungen unbefristet erteilt.

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel bietet viele Vorteile, unter anderem: 

  • Planungssicherheit: Eine gesicherte dauerhafte Erlaubnis, in Deutschland zu leben
  • Leichterer Familiennachzug
  • Keine Zweckgebundenheit des Aufenthalts
  • Uneingeschränkte Erlaubnis zur Arbeit und freien Berufswahl 
  • Berechtigung, sich selbstständig zu machen
  • Bewegungsfreiheit im gesamten Bundesgebiet
  • Freie Ein- und Ausreise
  • Keine ständigen Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis 

Nach dem Aufenthaltsgesetz werden zwei unbefristete Aufenthaltstitel unterschieden: Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU. Im weiteren Verlauf gehen wir auf beide ein. Vorab eine kurze Erläuterung.

Was bedeutet Niederlassungserlaubnis? 

Die Niederlassungserlaubnis bezeichnet einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Um diesen Titel zu erhalten, müssen eine Reihe an Voraussetzungen erfüllt werden. Für bestimmte Personengruppen gelten indes Erleichterungen. Dazu zählen beispielsweise Fachkräfte und Selbständige (dazu unten mehr). 

Was bedeutet Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU?

Auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist ein Daueraufenthaltsrecht beziehungsweise ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Im Unterschied zur Niederlassungserlaubnis geht mit diesem Titel jedoch ein Aufenthaltsrecht in der gesamten Europäischen Union einher. Mehr zu den Unterschieden erfahren Sie im weiteren Verlauf.

Merke: Nicht jeder Aufenthaltstitel, aber jede Niederlassungserlaubnis ist unbefristet.

Was ist die Voraussetzung für einen unbefristeten Aufenthaltstitel?

Wenn Sie nach Deutschland kommen, müssen Sie in der Regel zunächst einen befristeten Aufenthaltstitel beantragen, den Sie nach einer gewissen Zeit verlängern können beziehungsweise müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein unbefristeter Aufenthaltstitel daraus werden. Welche das genau sind, hängt von der Rechtsgrundlage ab, aus der sich Ihr Aufenthaltsstatus ergibt. Für Einwanderer kann es schwierig sein, herauszufinden, welche Voraussetzung ein unbefristeter Aufenthaltstitel mit sich bringt. 

Um unbefristet einen Aufenthaltstitel zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen (§ 9 AufenthG): 

  1. Aufenthaltserlaubnis: Sie besitzen seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
  2. Lebensunterhalt: Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe sichern
  3. Rentenbeiträge: Sie haben mindestens 60 Monate Rentenbeiträge gezahlt (bei Ehepaaren reicht eine Person).
  4. Deutschkenntnisse: Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse auf B1-Level 
  5. Integrationskurs: Sie haben Grundkenntnisse über die deutsche Gesellschaft, die Sie durch einen Integrationskurs belegen können.
  6. Wohnraum: Sie haben ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  7. Berufsausübung: Sie müssen über eine Arbeitserlaubnis (oder der Ehepartner).
  8. Straffreiheit: Sie müssen straffrei sein. 

So können Sie unbefristet Aufenthaltstitel beantragen

Sie möchten Ihren Aufenthaltstitel unbefristet, damit Verlängern nicht mehr nötig ist? Damit das klappt, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sie sollten sich im Vorfeld gut über die Voraussetzungen und Möglichkeiten informieren. So vermeiden Sie, dass Sie bei der Ausländerbehörde abgewiesen und enttäuscht werden. Wird ein unbefristeter Aufenthaltstitel erfolglos beantragt, entstehen dadurch Kosten, die Sie nicht zurückerhalten.

Ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie ganz leicht mit unserem Selbst-Check auf passexperten.de herausfinden. Alternativ beraten wir Sie auch persönlich über Ihre Möglichkeiten, dauerhaft in Deutschland bleiben zu können.

Liegen alle Voraussetzungen vor? Herzlichen Glückwunsch! Dann können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel stellen. Dazu müssen Sie im Normalfall bei der Ausländerbehörde einen Termin vereinbaren und ein Antragsformular ausfüllen. Viele Behörden bieten das mittlerweile auch online an.

Meist sind verschiedene Unterlagen erforderlich, vor allem: 

  • Ausweis oder Pass: Gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Passfoto: Aktuelles, biometrisches Passfoto
  • Aufenthaltsnachweis: Nachweis über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland
  • Wohnnachweis: Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Einkommensnachweis: Gehaltsabrechnungen und gegebenenfalls Rentenbescheinigungen
  • Arbeitserlaubnis: Ein unbefristeter Aufenthaltstitel setzt eine Arbeitserlaubnis oder Berufsausübungsgenehmigung voraus.
  • Krankenversicherung: Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Sprachzertifikat: Nachweis über Deutschkenntnisse
  • Integrationskurs: Teilnahmebescheinigung am Integrationskurs

Hinweis: Unterlagen

Es können weitere oder andere Unterlagen erforderlich sein, je nach Ihren persönlichen Umständen. Dazu zählen zum Beispiel auch Rentenbescheide, Steuerbescheide, Schwerbehindertenausweise oder Ähnliches. Prüfen Sie im Voraus, welche Dokumente notwendig sind und fragen Sie gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde nach.

Unbefristeter Aufenthaltstitel: Besonderheiten und Ausnahmen  

Neben den allgemeinen Bestimmungen für Migranten gibt es noch verschiedene andere Regelungen, nach denen Menschen unbefristet Aufenthaltstitel erwerben können. 

Oft ist für Laien dabei nicht erkennbar, ob für sie erleichterte Voraussetzungen gelten und wenn, welche das sind. Anwaltlicher Rat schafft hier schnell Klarheit. Um Ihnen aber eine Vorstellung davon zu geben, welche Personengruppen gegebenenfalls von Sonderregelungen profitieren, haben wir im Folgenden einige Beispiele für Sie aufgelistet.

Unbefristeter Aufenthaltstitel für Geflüchtete und Asylberechtigte  

Wenn Sie aus einem anderen Staat nach Deutschland geflohen sind, gelten für Sie mitunter Erleichterungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Unter Umständen muss Ihr Lebensunterhalt nur überwiegend gesichert sein. Zudem genügen oft Sprachkenntnisse auf A2-Niveau (§ 26 Abs. 3 AufenthG). Für viele Geflüchtete ist somit ein unbefristeter Aufenthaltstitel ohne B1-Level möglich. 

Bei besonders guten Sprachkenntnissen (C1-Niveau) und einer eigenständigen Versorgung ist für Asylberechtigte und Geflüchtete aber auch schon eine Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren möglich. In bestimmten Fällen kann ein Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 AufenthG unbefristet erlangt werden, wenn Sie als Asylberechtigter oder Asylberechtigte anerkannt sind. 

Aufenthaltstitel für Ausreisepflichtige  

Ausreisepflichtige, also Menschen mit einer Duldung, können einen Aufenthaltstitel bekommen, wenn die Ausreise nicht möglich ist und die betroffene Person das nicht zu verschulden hat. Das ist vor allem der Fall, wenn die Abschiebung seit mindestens 18 Monaten nicht möglich ist. In der Regel ist der Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 nicht unbefristet. 

Gleiches gilt für ein Abschiebeverbot: Ausländer und Ausländerinnen erhalten hier einen Aufenthaltstitel (§ 25 Abs. 3), meist aber befristet. 

Unbefristeter Aufenthaltstitel für Fachkräfte, Beamte, Absolventen eines Studiums, Selbstständige

Besonders interessant ist die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte. Diese Personengruppen können bereits nach 3 Jahren unbefristet einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Absolventen eines Studiums können bereits nach 2 Jahren mit Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommen. Unbefristet kann ein Aufenthaltstitel auch nach der Ausbildung erteilt werden, wenn diese erfolgreich abgeschlossen ist. 

Unbefristeter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte 

Hochqualifizierte Fachkräfte können ohne Wartezeit sofort bei der Einreise einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten. Hochqualifiziert sind Sie, wenn Sie eine akademische Ausbildung haben und davon auszugehen ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland eigenständig sichern können (§ 18c Abs. 3 AufenthG).

Unbefristeter Aufenthaltstitel für Familienangehörige oder Ehegatten 

Sie haben Verwandte in Deutschland? Familienangehörige von Deutschen erhalten schon nach 3 Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel, wenn sie Deutschkenntnisse nachweisen können. Für Familienangehörige von ausländischen Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht reicht es, wenn die Voraussetzungen von einer Person erfüllt werden. 

Ehegatten einer Fachkraft können genau wie die Fachkraft selbst unbefristet einen Aufenthaltstitel nach 3 Jahren erhalten. 

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch nach Scheidung oder Trennung noch möglich. Wichtig ist, dass die Ehepartner selbst mindestens 5 Jahre in Deutschland leben beziehungsweise selbst die Voraussetzungen für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erfüllen müssen. Sonst kann eine Scheidung dazu führen, dass der Ehepartner, der nicht berechtigt ist, den Aufenthaltstitel verliert. Gerne beraten wir Sie in einem solchen Fall individuell zu Ihren Möglichkeiten.

Niederlassungserlaubnis vs. Daueraufenthalt-EU

Eine andere Form des unbefristeten Aufenthaltstitels (neben der Niederlassungserlaubnis) ist die sogenannte Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU (§ 9a AufenthG). Die Voraussetzungen für diesen Titel sind fast identisch mit denen der Niederlassungserlaubnis. 

Der Vorteil ist, dass mit dem Daueraufenthalt EU auch eine Weiterreise in andere EU- und Schengen-Staaten möglich ist. Sie können also verreisen, Urlaub machen oder Familie besuchen, ohne dass ein Erlöschen des Aufenthaltstitels droht. 

Gut zu wissen: Der Unterschied zur Niederlassungserlaubnis ist, dass der Daueraufenthalt EU erst nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland beantragt werden kann, die oben genannten Ausnahmen gelten hier nicht. 

Unbefristet Aufenthaltstitel beantragen: Kosten 

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel verursacht Kosten. Welche Kosten entstehen, ist abhängig von der Art des Aufenthaltstitels beziehungsweise der gesetzlichen Grundlage. So werden für Fachkräfte, Inhaber einer Blauen Karte oder Studenten unterschiedliche Gebühren erhoben. Die Kosten liegen aber bei maximal 150 Euro.

Wichtig: Gebühren 

Die Gebühren müssen bei Antragstellung gezahlt werden. Sie werden nicht zurückgezahlt, wenn der Antrag abgelehnt wird oder nicht berücksichtigt werden kann. Prüfen Sie deshalb sorgfältig, ob alle Voraussetzungen vorliegen, um unbefristet einen Aufenthaltstitel zu beantragen.

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