Wer erhält eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG?

§ 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bietet Ausländerinnen und Ausländern die Möglichkeit, nach jahrelanger Duldung, ihren Aufenthalt mit Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zu festigen. Auch enge Familienmitglieder profitieren unter Umständen von dieser Regelung. § 25 AufenthG umfasst folgende Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Personen: Der wichtigste Anwendungsfall von § 25b AufenthG betrifft geduldete Personen, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und hier gut integriert sind. Auch Menschen mit einem Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG fallen unter diese Regelung. Wenn Sie mehrere Jahre in Deutschland leben, sich integriert haben und weitere Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.
  • Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige: Auch Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder von geduldeten Personen haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Das regelt § 25b Abs. 4 Aufenthaltsgesetz. Neben der familiären Beziehung müssen weitere Anforderungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 und die Sicherung des Lebensunterhalts.
  • Aufenthaltserlaubnis nach Beschäftigtenduldung: Ein weiterer Fall ist die Aufenthaltserlaubnis für Menschen, die zuvor eine sogenannte Beschäftigtenduldung besaßen. Haben Sie bereits über einen längeren Zeitraum in Deutschland gearbeitet und eine Duldung für Ihre Beschäftigung erhalten, kommt ein Aufenthaltstitel nach § 25b Abs. 6 AufenthG in Betracht.

Einschränkungen bei Familiennachzug

Eine Familienzusammenführung beschränkt sich mit § 25b AufenthG in der Regel auf nahe Angehörige wie Ehegatten und Kinder. Andere Familienmitglieder können nur in Ausnahmefällen nachgeholt werden. Lassen Sie sich dazu im Zweifel rechtlich beraten, da die Anforderungen streng sind und oft rechtliche Fachkenntnisse erfordern.

Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG versagt: mögliche Gründe

Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben geschaffen, wann eine Aufenthaltsgewährung nach § 25b AufenthG nicht erteilt wird. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie falsche Angaben zu Ihrer Identität gemacht oder anderer Täuschungsversuche unternommen haben.

Stellt sich heraus, dass Ihre Duldung auf falschen Informationen beruht oder Sie Ihre Identität verschleiert haben, bleibt der Antrag erfolglos. Gleiches gilt, wenn Sie die Mitwirkungspflicht zur Beseitigung von Ausreisehindernissen verletzen. Ein typisches Beispiel ist, wenn Sie keine Anstrengungen unternehmen, einen Pass oder ein anderes Ausweisdokument bei Ihrer Botschaft zu beantragen.

Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erhalten möchten, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Diese Anforderungen betreffen vor allem Ihren bisherigen Aufenthalt in Deutschland, Ihre Integration und wirtschaftliche Situation.

  1. Langjähriger Aufenthalt in Deutschland: Für die Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG ist ein längerer Aufenthalt in Deutschland erforderlich. In der Regel müssen Sie seit mindestens 6 Jahren mit einer Duldung oder einem Chancen-Aufenthaltsrecht in Deutschland leben. Wohnen minderjährige Kinder mit Ihnen im Haushalt, genügt ein Aufenthalt von 4 Jahren aus.
  2. Nachweis erfolgreicher Integration: Ein weiterer wichtiger Punkt ist Ihre Integration in die deutsche Gesellschaft. Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie sich gut eingelebt haben. Dafür sprechen zum Beispiel gute Deutschkenntnisse, eine Beschäftigung oder Integrationskurse. Menschen mit Behinderung sind unter Umständen von diesen Anforderungen befreit.
  3. Gesicherter Lebensunterhalt: Für die Erteilung der Aufenthaltsgewährung ist es außerdem erforderlich, dass Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst bestreiten. Das bedeutet: Sie dürfen nicht dauerhaft auf staatliche Hilfe angewiesen sein. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei Studierenden, Alleinerziehenden, Menschen mit Behinderung oder Familien mit kleinen Kindern, sind Ausnahmen möglich.
  4. Loyalität zur Verfassung und Straffreiheit: Ein weiterer wichtiger Aspekt ist Ihr Verhalten während Ihres Aufenthalts in Deutschland. Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und dürfen nicht wegen schwerer Straftaten verurteilt worden sein.
  5. Geklärte Identität: Ihre Identität muss zweifelsfrei feststehen. Das bedeutet, Sie müssen gültige Ausweisdokumente vorlegen und dürfen keine Ausweisungsgründe verursachen.

Hinweis: Besonderheiten bei der Beschäftigtenduldung

Wenn Sie eine Beschäftigtenduldung besitzen, gelten erleichterte Voraussetzungen. In diesem Fall müssen Sie nicht seit 4 oder 6 Jahren in Deutschland leben. Es genügt in der Regel, wenn Ihre Beschäftigtenduldung seit mindestens 30 Monaten besteht. Zudem müssen Sie mündliche Deutschkenntnisse nachweisen.

Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG beantragen: So funktioniert es

Um eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Dafür benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die Ihre persönliche Situation belegen.

Wichtige Dokumente für den Antrag sind in der Regel:

  • gültiger Reisepass oder Passersatzdokument,
  • Nachweis über den langjährigen Aufenthalt in Deutschland,
  • Belege über Ihre Integration, zum Beispiel Sprachzertifikate, Schulzeugnisse, Ausbildungs- oder Arbeitsverträge,
  • Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder Kontoauszüge,
  • aktuelle Meldebescheinigung oder Mietvertrag als Wohnsitznachweis,
  • Schulbescheinigung für schulpflichtige Kinder,
  • Loyalitätserklärung zur Verfassungstreue,
  • gegebenenfalls ein aktuelles Führungszeugnis.

Je nach Einzelfall kann die Behörde weitere Nachweise verlangen. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Ausländerbehörde, damit keine Unterlagen fehlen und Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet werden kann.

Wie lange die Bearbeitung Ihres Antrags braucht, hängt von vielen Faktoren ab. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde über die jeweilige Wartezeit.

Hinweis: Befristung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG 

Wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenhG erteilt wird, gilt diese zunächst nur für einen bestimmten Zeitraum. Die Gültigkeit beträgt maximal 2 Jahre. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Titel verlängern zu lassen, wenn Sie weiterhin alle Voraussetzungen erfüllen.

Aufenthaltsgewährung & Einbürgerung

Ein direkter Anspruch auf Einbürgerung ergibt sich aus § 25b AufenthG nicht. Dennoch schafft dieser Aufenthaltstitel eine wichtige Grundlage für eine langfristige Bleibeperspektive in Deutschland. Sind Sie über mehrere Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, ergibt sich später ein Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis. Die erlaubt Ihnen einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland.

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind unter anderem:

  • rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens 5 Jahren,
  • ausreichende Deutschkenntnisse,
  • Sicherung des Lebensunterhalts,
  • Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.

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Quellen: