Niederlassungserlaubnis: Das steckt dahinter

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie dürfen damit dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten. Ihre Aufenthaltserlaubnis läuft nicht mehr ab und Sie brauchen keine Verlängerung mehr zu beantragen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 9 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Die Niederlassungserlaubnis bedeutet damit für Sie mehr Planungssicherheit hinsichtlich Ihrer Zukunft. Doch es gibt noch weitere Vorteile.

Damit Sie die Niederlassungserlaubnis erhalten, müssen Sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Allgemein gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland.
  • Sie haben eine Krankenversicherung und zahlen Beiträge in die Rentenversicherung.
  • Sie sichern Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe oder Bürgergeld.
  • Sie sprechen Deutsch und haben einen Integrationskurs abgeschlossen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Für einige Gruppen gelten erleichterte Bedingungen – insbesondere für Flüchtlinge und Schutzberechtigte.

Erleichterungen für Geflüchtete und Schutzberechtigte

Wenn Sie aus humanitären Gründen nach Deutschland geflüchtet sind, gelten für Sie mitunter andere Regeln. Nach § 26 Absatz 4 AufenthG kommen Ihnen unter Umständen Erleichterungen zugute. Das betrifft zum Beispiel geringere Anforderungen an die Sprache.

Auch wenn Sie als Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte gelten, erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis gegebenenfalls unter erleichterten Voraussetzungen. So zählt beispielsweise die Zeit Ihres Asylverfahrens bereits zur erforderlichen Aufenthaltsdauer.

Niederlassungserlaubnis: Vorteile im Überblick

Die Niederlassungserlaubnis bringt viele Vorteile mit sich. Sie leben sicher und dauerhaft in Deutschland, dürfen in einem Beruf Ihrer Wahl arbeiten und Ihre Familie nachholen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Vorteile im Überblick.

  1. Dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland: Mit einer Niederlassungserlaubnis leben Sie dauerhaft in Deutschland. Für Ihre Zukunft ergibt sich daraus eine Planungssicherheit. Ein Entzug der Niederlassungserlaubnis ist nur in wenigen Fällen möglich. Das passiert zum Beispiel, wenn Sie länger als 6 Monate ohne Zustimmung der Ausländerbehörde im Ausland bleiben oder wenn Sie eine schwere Straftat begehen.
  2. Freie Berufswahl: Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie in jedem Beruf arbeiten. Ein Wechsel der Arbeitsstelle ist jederzeit möglich – ohne, dass Sie die Ausländerbehörde darüber informieren müssen.
  3. Erleichterter Familiennachzug: Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen, ist die Familienzusammenführung in der Regel möglich. Ihre engsten Angehörigen dürfen nach Deutschland kommen und bei Ihnen leben. Das betrifft vornehmlich Ehepartner und minderjährige Kinder.
  4. Reisefreiheit: Aus- und Einreisen von und nach Deutschland sind problemlos möglich. Wichtig ist nur, dass Sie sich nicht länger als 6 Monate im Ausland aufhalten. Ansonsten erlischt die Erlaubnis automatisch.
  5. Kreditwürdigkeit: Banken bewerten eine Niederlassungserlaubnis als Zeichen für Sicherheit und Beständigkeit. Das verbessert Ihre Kreditwürdigkeit und erleichtert den Zugang zu Finanzierungen.
  6. Keine regelmäßigen Behördentermine mehr: Mit einer Niederlassungserlaubnis müssen Sie nicht mehr regelmäßig zur Ausländerbehörde. Das bedeutet für viele Ausländerinnen und Ausländer eine große Entlastung im Alltag.

Nachteile einer Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis geht mit vielen Vorteilen einher und besitzt keinerlei Nachteile. Lediglich der Antrag ist mit Aufwand verbunden. Dabei können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Ausländerbehörde und geben Ihnen vorab eine Einschätzung, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

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Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.

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Quellen: