Niederlassungserlaubnis: Keine Verlängerung erforderlich

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Eine Verlängerung ist daher nicht nötig. Das bringt viele Vorteile mit sich: Sie müssen nicht regelmäßig zur Ausländerbehörde gehen und haben langfristige Planungssicherheit für Ihr Leben in Deutschland.

Viele Ausländerinnen und Ausländer glauben, dass ihre Niederlassungserlaubnis abläuft, wenn die elektronische Aufenthaltstitel-Karte (eAT) ihre Gültigkeit verliert. Das ist jedoch nicht der Fall. Nur die Karte muss erneuert werden, nicht die Niederlassungserlaubnis selbst.

Wichtig: Aufenthaltserlaubnis

Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis ist eine Aufenthaltserlaubnis nur befristet gültig. Sie muss verlängert werden, wenn Sie weiterhin in Deutschland bleiben möchten. Wenn Sie jedoch bereits seit 5 Jahren diesen Titel besitzen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis – in bestimmten Fällen auch früher. Bevor Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern, sollten Sie prüfen, ob Sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht beantragen können.

eAT mit Niederlassungserlaubnis verlängern

Alle Aufenthaltstitel in Deutschland werden auf einer scheckkartengroßen Plastikkarte mit integriertem Chip gespeichert. Diese wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bezeichnet und dient als offizieller Nachweis Ihres Aufenthaltsrechts. Die Karte ist vergleichbar mit einem deutschen Personalausweis und ermöglicht Ihnen, sich in Deutschland auszuweisen.

Wie beim Personalausweis muss auch die eAT-Karte regelmäßig erneuert werden. Ihre Gültigkeit beträgt in der Regel zehn Jahre. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Niederlassungserlaubnis abläuft – nur die Karte muss ausgetauscht werden, damit Ihre Identität weiterhin eindeutig festgestellt werden kann.

Wenn Ihre eAT-Karte abläuft und Sie keine neue beantragen, hat das vor allem eine Konsequenz: Ihre Niederlassungserlaubnis selbst bleibt zwar gültig, das können Sie ohne die gültige Karte jedoch nicht nachweisen. Das kann zu Problemen führen, insbesondere wenn Sie sich ausweisen müssen, reisen möchten oder offizielle Termine wahrnehmen, zum Beispiel bei einer Behörde oder einer Bank. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um die Verlängerung.

An der Abbildung erkennen Sie, wo Sie das Ablaufdatum finden.

Wann und wie die eAT-Karte erneuert wird

Das Gültigkeitsdatum auf Ihrem eAT zeigt an, wann dieser erneuert werden muss. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Erneuerung. Für die Neuausstellung der eAT-Karte zur Niederlassungserlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • Ihren Reisepass oder Passersatzpapiere,
  • gegebenenfalls weitere Dokumente.

Hinweis: Antragstellung

Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie sich im Voraus bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde erkundigen, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind. Teilen Sie mit, dass Sie eine neue eAT-Karte mit Ihrer bestehenden Niederlassungserlaubnis beantragen möchten.

Karte mit Niederlassungserlaubnis verlängern: Diese Kosten entstehen

Die Gebühr für die Neuausstellung der eAT-Karte beträgt 60 Euro. Zusätzlich entstehen in der Regel Kosten für ein aktuelles biometrisches Lichtbild, das Sie für den Antrag benötigen. Falls Sie Ihren Reisepass erneuern müssen, um die neue eAT-Karte zu beantragen, müssen Sie auch diese Kosten berücksichtigen. Die Gebühren werden bei Antragstellung bei der Ausländerbehörde fällig.

Entzug der Niederlassungserlaubnis: Das gilt

Auch wenn die Niederlassungserlaubnis unbefristet ist, gibt es Situationen, in denen sie erlöschen oder entzogen werden kann. Das betrifft vor allem folgende Fälle:

  • Längerer Aufenthalt im Ausland: Halten Sie sich länger als 6 Monate außerhalb von Deutschland auf, führt das zum Erlöschen Ihrer Niederlassungserlaubnis. Nur in Ausnahmefällen sind längere Reisen gestattet. Die müssen Sie jedoch mit Ihrer Ausländerbehörde vorher abstimmen.
  • Schwere Straftaten: Begehen Sie eine schwere Straftat, droht der Verlust Ihrer Niederlassungserlaubnis. Unter Umständen verlieren Sie damit Ihr Recht, sich in Deutschland aufhalten zu dürfen.

Dauerhafter Aufenthalt: Möglichkeit zur Einbürgerung

Wenn Sie seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, haben Sie unter Umständen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Damit erhalten Sie nicht nur den deutschen Pass, sondern sind gebürtigen Deutschen auch rechtlich gleichgestellt. Sie dürfen beispielsweise an Wahlen teilnehmen und haben damit ein politisches Mitbestimmungsrecht. Informieren Sie sich über Ihre Chancen auf Einbürgerung und die erforderlichen Voraussetzungen in unserem Ratgeber. 

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Unser Kanzlei-Team ist bei der Einbürgerung an Ihrer Seite, übernimmt die Kommunikation mit den Behörden und sorgt dafür, dass Sie schneller den deutschen Pass in den Händen halten.

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Quellen: