Hunde am Arbeitsplatz: Verbot bleibt auch bei Duldung bestehen
Jahrelang hat eine Spielhallenaufsicht ihre Hündin mit zur Arbeit genommen – trotz eines vertraglichen Haustierverbotes. Nun muss die Arbeitnehmerin in Zukunft ohne ihre haarige Begleitung auskommen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied. Die stillschweigende Duldung auf Arbeitgeberseite führe nicht automatisch zur Aufhebung bestehender Regelungen.
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