Widerrufsbelehrung: Handwerker bleiben bei Fehlen auf Kosten sitzen
Handwerker müssen ihre Kundinnen und Kunden ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehren. Tun sie das nicht, haben Auftraggeber:innen die Möglichkeit, sich durch einen Widerruf von ihrer Zahlungspflicht zu befreien. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Der Widerruf ist sogar dann noch möglich, wenn die Dienstleistung bereits erbracht wurde.
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