Definition von Stalking

Unter Stalking versteht man das wiederholte widerrechtliche Verfolgen oder Nachstellen. Aber auch penetrantes Belästigen, Bedrohen oder Terrorisieren einer Person sowie körperliche und psychische Gewalt können unter den Begriff Stalking fallen. 

Von Stalking kann noch nicht die Rede sein, wenn es sich um eine Einzeltat handelt. Vielmehr setzt sich Stalking aus mehreren strafbaren Handlungen zusammen, die über einen gewissen Zeitraum begangen wurden. Hierunter können strafbare Handlungen wie die üble Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie die Nachstellung fallen. 

Welche Motive gibt es für Stalking?

Häufige Motive für Stalking sind das Ausüben von Macht, das Zeigen von Dominanz und Kontrolle und das extreme Bedürfnis wahrgenommen zu werden. Zudem stellt Stalking häufig einen dynamischen Prozess dar, den die Betroffenen durch ihr Verhalten mit beeinflussen können.

So kann sich das Stalking-Verhalten sowohl qualitativ als auch quantitativ über die Zeit verändern. In besonders schweren Fällen kann das Verhalten des Stalkenden dahingehend eskalieren, dass es Körperverletzung- oder sogar Tötungsdelikten kommt. 

Welche Stalking-Formen gibt es? 

Eine pauschale Darstellung von Erscheinungsformen beim Stalking gibt es nicht. Die Täter passen Ihr Verhalten meist individuell auf die gestalkte Person an. Stalkende bedienen sich jedoch meist typischen Handlungen: 

  • Häufige Telefonanrufe zu jeder Tages- oder Nachtzeit sowohl auf dem Festnetz als auch auf dem Handy
  • Häufige SMS oder Nachrichten über andere Messengerdienste
  • Beleidigende Kommentare in sozialen Netzwerken
  • Das Hinterlassen von Nachrichten am Auto oder am Haus
  • Postsendungen oder Liebesbriefe
  • Körperliche Annäherungsversuche bei alltäglichen Erledigungen

Formen von Stalking

Welche Stalker-Typen gibt es? 

Zudem gibt es unterschiedliche Stalker-Typen. Jeder wird aus unterschiedlichen Beweggründen dazu angetrieben einen anderen Menschen zu stalken. 

  • Der zurückgewiesene Stalker: Dieser Typ des Stalkers ist meist ein ehemaliger Partner. Dieser versucht durch sein Verhalten die Beziehung wieder herzustellen oder sich an Ihnen zu rächen. Sinn und Zweck des Stalkings ist es, wieder Kontakt aufzunehmen. 
  • Der wütende Stalker: Hier versucht der Stalker Vergeltung an Ihnen zu üben, da er der Auffassung ist, dass Sie Ihm Unrecht getan haben. 
  • Der Intimität begehrende Stalker: Dieser Stalker hatte zwar noch keine Beziehung mit Ihnen, wünscht sich aber eine. Er bildet sich ein, Sie zu lieben und dass auch Sie ihn zu einem späteren Zeitpunkt lieben können. Dieser Stalker-Typ wird immer wieder versuchen Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, egal wie Sie auf seine Annäherungsversuche reagieren. 
  • Der räuberische Stalker: Diese Gruppe der Stalker sind meistens männlich und eher der Einzelfall. Sinn und Zweck des Stalkings ist ein späterer sexueller Übergriff. 

Stalking ist eine Straftat

Erst seit wenigen Jahren hat der Gesetzgeber Stalking unter Strafe gestellt und den Nachstellungs-Paragraphen eingeführt. Hierdurch soll eine Lücke im Gesetz geschlossen werden, denn nun wird auch ein Verhalten des Täters unter Strafe gestellt, dass nicht als Beleidigung, Bedrohung oder Körperverletzung zählt. 

Nach dem § 238 StGB geht man von einer Nachstellung aus, 

  • wenn der Täter beharrlich die räumliche Nähe eines Anderen aufsucht
  • auch beharrliche Kontaktversuche mittels Telefon, SMS oder Internet können als Nachstellung verstanden werden 
  • das missbräuchliche Verwenden von Daten des Anderen
  • Bedrohungen mit Verletzungen jeglicher Art

Dies muss alles gegen den Willen des Opfers geschehen und muss dessen Leben schwerwiegend beeinträchtigen. 

Wann liegt eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensführung vor?

Grundsätzlich kann von einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensführung gesprochen werden, wenn Sie als Opfer Ihren Alltag und Ihr Freizeitverhalten erheblich ändern müssen. Dies wäre z.B. in folgenden Fällen der Fall: 

  • Sie geben Ihre Wohnung auf und ziehen in eine andere Stadt
  • Sie wechseln Ihren Arbeitsplatz
  • Sie gehen Ihren normalen Freizeitaktivitäten nicht  mehr nach
  • Sie ändern Ihren Namen

Wann von einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ausgegangen werden kann ist jedoch vom Einzelfall abhängig. Einige Gerichte sahen in der Änderung der E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sowie in geringfügigen Änderungen des Tagesablaufes noch keine schwerwiegende Beeinträchtigung. 

Faktoren schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensführung

Wie können Sie Stalking beweisen? 

Bei einer Anzeige wegen Stalking wird die Staatsanwaltschaft häufig Probleme haben, dem Täter die Tat auch nachzuweisen. Ihre bloße Aussage als Opfer reicht daher meist nicht um eine Anklage zu erheben. Dies hat nichts damit zu tun, dass Ihnen die Staatsanwaltschaft nicht glaubt, sondern der Staatsanwaltschaft aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nichts anderen übrig bleibt als das Verfahren einzustellen. 

Tipp: Protokoll führen

Sie sollten als Opfer die Tathandlungen des Stalkers genau dokumentieren. Also wann, wo und wie ist der Täter auf Sie zukommt. 

Mit welcher Strafe muss der Stalker rechnen? 

Das Gesetz sieht für eine Nachstellung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bringt der Täter Sie in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Versucht der Täter Sie zu töten, dann kann der Täter mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren rechnen. 

Bleibt es bei einer Nachstellung ohne einer Beeinträchtigung der Gesundheit und der Täter ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten, dann wird dieser in der Regel mit einer Geldstrafe zu rechnen haben. Aber auch hier kommt es immer auf den Einzelfall, insbesondere auf die Intensität, der Stalking-Handlung an. 

Richtiges Verhalten bei Stalking

Da Stalking häufig auch zu psychischen Schäden beim Opfer führen kann ist es wichtig, frühzeitig Maßnahmen gegen den Stalker zu ergreifen. Hierzu können zählen: 

  • Ein vollständiger Kontaktabbruch mit dem Stalker. Ignorieren Sie sämtliche Vorgehensweisen des Täters. Ggf. verliert diese dann das Interesse an Ihnen.
  • Dokumentieren Sie die Taten und speichern Sie Nachrichten. So haben Sie Beweise, falls Sie die Taten irgendwann bei der Polizei anzeigen möchten.
  • Suchen Sie einen Selbstverteidigungskurs auf, falls Sie Angst haben, dass der Stalker in der Zukunft auch handgreiflich werden könnte.
  • Ändern Sie Ihre Telefonnummer.
  • Stellen Sie Ihre Profile in sozialen Netzwerken auf privat.
  • Suchen Sie eine Beratungsstelle auf.
  • Informieren Sie die Polizei, wenn der Stalker Ihnen über einen längeren Zeitraum nachstellt. 
  • Sollten die Stalking-Handlungen ausarten, dann schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Dieser wird für Sie eine Strafanzeige stellen und ggf. eine einstweilige Verfügung erwirken, dass sich der Täter Ihnen nicht mehr nähern darf.

Welche Beratungsstellen gibt es für Opfer?

Opfer von Stalking finden Beratung und Hilfe bei verschiedenen Opfer- und Frauenberatungsstellen, welche in jeder Stadt vorhanden sind. Auch die Polizei kann Stalking-Opfer über Möglichkeiten informieren. 

Folgende Beratungsstellen können für Sie als Opfer in Betracht kommen:

  • Frauenhäuser
  • Weißer Ring 
  • Stop Stalking als Onlineberatung 
  • Das bundesweite Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen (08000 – 116 016)

Stalking im Internet

Stalking im Internet, auch Cyberstalking genannt, bezeichnet ein Tatverhalten bei dem das klassische Stalking-Verhalten ins Internet übertragen wird. Das Internet und andere Kommunikationsmittel werden dazu benutzt um das Opfer psychisch unter Druck zu setzen oder diesem zu schaden. Der Täter bleibt hier meistens anonym

Welche Formen von Cyber-Stalking gibt es? 

Stalking im Internet kann unterschiedliche Formen und Ausmaß annehmen. Dies ist abhängig von der kriminellen Energie des Täters. Folgende Formen des Cyber-Stalking sind möglich: 

  • Veröffentlichung intimer Details z.B. aus dem Sexualleben
  • Veröffentlichung und Verbreitung privater Fotos insbesondere Nacktbilder
  • Permanentes Kontaktieren des Opfers auf sozialen Medien 
  • Diebstahl der Identität z.B. durch das Erstellen eine Fake-Accounts 
  • Verbreitung von Lügen und Gerüchten auf den sozialen Medien

Wie gehen Sie gegen einen Cyber-Stalker vor?

Da der Täter vermutlich anonym bleiben wird, ist es ratsam die Polizei aufzusuchen und einen Strafanzeige zu stellen. Hat der Täter Bilder von Ihnen veröffentlicht, sollten Sie den Betreiber der Seite kontaktieren und diesen auffordern, die Bilder zu entfernen.