Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl: Die verschiedenen Arten
Nicht jeder Diebstahl ist gleich. Dies ist durchaus nachvollziehbar. Der Täter, der aus der Not heraus im Supermarkt eine Banane stiehlt, kann mit dem Täter, der einen Safe im Juweliergeschäft aufbricht, nicht verglichen werden. Diebstähle sind sehr vielfältig: Ladendiebstahl, Autodiebstahl, Taschendiebstahl, Diebstähle nach Wohnungseinbruch.
Gesetzlich unterscheidet der Gesetzgeber im Strafgesetzbuch (StGB) verschiedene Arten des Diebstahls:
- den einfachen Diebstahl
- den besonders schweren Fall des Diebstahls
- den Diebstahl mit Waffen
- Bandendiebstahl
- Wohnungseinbruchdiebstahl und
- den schweren Bandendiebstahl sowie Haus- und Familiendiebstahl nach § 247 StGB.
Was bedeutet einfacher Diebstahl nach § 242 StGB?
Der einfach Diebstahl ist in § 242 StGB beschrieben und beinhaltet zunächst die grundsätzlichen Faktoren, wann ein Diebstahl vorliegt: “Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Ein Diebstahl liegt entsprechend vor, wenn folgende Faktoren erfüllt sind:
- Es handelt sich um eine fremde bewegliche Sache. Das Tatobjekt muss entsprechend vollständig im Eigentum eines anderen stehen und tatsächlich beweglich sein. Dies bedeutet, dass das gestohlene Objekt transportierbar sein muss.
- Es liegt Absicht vor. Der Täter hat in vollem Bewusstsein und gezielt gehandelt.
- Es handelt sich um eine Wegnahme. Das Tatobjekt wird dem Opfer weggenommen und damit dem Eigentümer so entzogen, dass er keinen Zugriff mehr auf sein Eigentum hat.
- Der Täter möchte das Tatobjekt zueignen. Das bedeutet, er möchte es sich oder einer dritten Person zum Eigentum machen.
Liegen diese Faktoren vor, handelt es sich zunächst um einen Diebstahl in der einfachen Form. Dieser liegt beispielsweise bei einem Ladendiebstahl oder einem Taschendiebstahl vor. Dabei ist auch der Versuch strafbar.
Welche Strafen gibt es bei einem einfachen Diebstahl?
Der einfache Diebstahl wird abhängig von verschiedenen Faktoren mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Entscheidend sind unter anderem
- das Alter des Täters
- einschlägige Vorstrafen
- die genauen Tatumstände sowie die Einsicht des Täters
- ein ehrliches Geständnis und
- die erfolgte Wiedergutmachung beim Opfer
Der Straftatbestand des Diebstahls wird grundsätzlich von Amts wegen verfolgt. Dies bedeutet, dass keiner eine Strafanzeige stellen muss. Lediglich im Bereich geringwertiger Sachen wird der Diebstahl nur auf Antrag verfolgt.
Die Wertgrenze liegt hier bei circa 50 EUR. Auch unterhalb dieser Grenze kann der Diebstahl jedoch von Amts wegen verfolgt werden, wenn die Strafverfolgungsbehörde ein besonderes, öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung unterstellt.
Wann liegt ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vor?
Der § 243 StGB beschreibt den besonders schweren Fall des Diebstahls (schwerer Diebstahl). Dieser liegt vor, wenn der Täter
- zur Ausführung der Tat in ein Gebäude oder einen Dienst- oder Geschäftsraum einbricht
- Gegenstände stiehlt, die gesondert gesichert sind (zum Beispiel in einem Safe oder einem abgeschlossenen Schrank)
- gewerbsmäßig stiehlt
- aus einer Kirche oder einem anderen religiös genutzten Gebäude einen Gegenstand stiehlt, der der Religionsausübung dient
- einen bedeutungsvollen Gegenstand für Wissenschaft, Kunst, Geschichte oder technische Entwicklung stiehlt, der sich in einem öffentlichen Raum befindet (Museum, Bibliothek)
- stiehlt, indem der die Hilflosigkeit eines anderen, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder
- Waffen bestimmter Art oder Sprengstoff stiehlt
Ein schwerer Diebstahl wird laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Der schwere Diebstahl ist ausgeschlossen, wenn es sich beim Tatobjekt um eine geringwertige Sache handelt.
Beispiel: Schwerer Diebstahl
Wird aus einem geschlossenen Schrank eine Porzellanfigur im Wert von 15 EUR gestohlen, liegt zwar aufgrund des Verschlusses der Figur ein schwerer Diebstahl vor, aber durch den geringen Wert ist der schwere Diebstahl ausgeschlossen und es handelt sich um einen einfachen Diebstahl nach § 242 StGB. Handelt es sich bei der Figur dagegen um ein Sammlerstück im Wert von 250 EUR, liegt die Form des schweren Diebstahls vor.
Welche Strafe droht bei Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl?
Diese drei Unterarten des Diebstahls sind gemeinsam in § 244 StGB geregelt. Demnach werden Diebstähle, bei denen
- der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt
- der Täter ein Werkzeug oder sonstiges Mittel nutzt, um den Widerstand einer anderen Person zu brechen oder zu verhindern
- eine Bande, die sich auf Raub und Diebstahl verbunden hat, im Hintergrund steht und mindestens zwei Bandenmitglieder Täter sind oder
- der Täter in eine Wohnung einbricht, einsteigt oder sich durch falsche Schlüssel zutritt verschafft
mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Im Falle des Wohnungseinbruchdiebstahls ist die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr, wenn es sich um eine dauerhaft genutzte Privatwohnung handelt.
Wann liegt schwerer Bandendiebstahl nach § 244a StGB vor?
Der Straftatbestand des schweren Bandendiebstahls verknüpft zwei vorliegende Faktoren. Ein schwerer Bandendiebstahl liegt vor, wenn es sich um einen schweren Diebstahl handelt, der als Bandendiebstahl begangen wird. Ein Bandendiebstahl liegt dann vor, wenn mindestens drei Bandenmitglieder gemeinsam an der Tat beteiligt sind. Die dahinterstehende Bande muss sich als weitere Voraussetzung auf die Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden haben.
Klassischerweise handelt es sich also um kriminelle Banden, die sich durch Diebstähle finanzieren und Taten gemeinschaftlich begehen. Die Freiheitsstrafe für diesen Straftatbestand beginnt bei einem Jahr und kann auf bis zu zehn Jahre ansteigen.
Die strafrechtliche Verfolgung eines Diebstahls
Wurde wegen Diebstahl Anzeige erstattet oder wird dieser von Amts wegen verfolgt, beginnt zunächst ein Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren ein, wenn der Verdacht begründet erscheint. Zur Unterstützung bei den Ermittlungen kann diese die Polizeidienststelle heranziehen. Oftmals ist diese auch erster Ansprechpartner für Opfer und gibt den Fall überhaupt an die Staatsanwaltschaft weiter.
Der mögliche Täter erhält dann in den meisten Fällen einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung zur Vernehmung. Wenn die Staatsanwaltschaft die mögliche Tat ausreichend beleuchtet hat, hat sie verschiedene Möglichkeiten auf diese zu reagieren.
- Sie kann das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen, wenn es sich um einen Ersttäter handelt.
- Sie stellt das Verfahren ein, wenn das Ermittlungsergebnis für eine Anklageerhebung nicht ausreichend ist. Das Verfahren kann jedoch wieder aufgenommen werden, wenn im weiteren Verlauf neue Umstände bekannt werden.
- Sie stellt das Verfahren unter Auflagen oder Weisungen an den Täter vorläufig ein. Dies können beispielsweise gemeinnützige Arbeitsstunden, Geldstrafen oder Schadensausgleiche für das Opfer sein. Erfüllt der Täter diese, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren endgültig ein. Andernfalls kommt es zu einer öffentlichen Klage.
- Sie erhebt öffentliche Klage. In diesem Fall hat sie im weiteren Verlauf erneut zwei Möglichkeiten. Sie eröffnet das Hauptverfahren und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung oder sie beantragt den Erlass eines Strafbefehls.
Wann darf ein Strafbefehl erlassen werden?
Die Staatsanwaltschaft darf den Erlass eines Strafbefehls beantragen, wenn eine Gerichtsverhandlung vor einem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt werden müsste. Dies ist beim Diebstahl meist der Fall. Zudem darf der Erlass eines Strafbefehls nur erteilt werden, wenn das Hauptverfahren unnötig wirkt, weil kein wesentlich abweichendes Ergebnis zu erwarten ist.
Zum Beispiel bei einem schriftlichen Geständnis des Angeklagten. Wird ein Strafbefehl erlassen, wird er dem Täter schriftlich zugestellt. Er enthält das festgesetzte Strafmaß. Dies kann eine Geldstrafe oder das Absehen von einer Strafe sein. Der Angeklagte kann dagegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Wie läuft eine Hauptverhandlung ab?
Wird das Hauptverfahren eröffnet kommt zu einer mündlichen Verhandlung. Das Urteil wird dann auf Grundlage dieser mündlichen Verhandlung gefällt. Der mögliche Täter muss in der Hauptverhandlung anwesend sein. In dieser trägt der Staatsanwalt seine Anklage vor.
Es werden mögliche Zeugen verhört, Beweismittel werden gesichtet, der Angeklagte wird vernommen und der Strafverteidiger darf neben der Staatsanwaltschaft ein Schlussplädoyer halten. Anschließend verkündet der Richter das Urteil. Das Strafmaß ist abhängig von einschlägigen Vorstrafen, dem Zeigen von Reue, einem eventuellen Geständnis und einer erfolgten Wiedergutmachung des Schadens.
Diebstahl bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Der bisher dargestellte Strafrahmen betrifft das Erwachsenenstrafrecht. Dieses ist grundsätzlich ab einem Alter von 21 Jahren anzuwenden. Im Alter von 14 bis 18 Jahren findet dagegen das Jugendstrafrecht Anwendung. Zwischen 18 und 21 Jahren darf das Gericht abhängig von der individuellen Persönlichkeits- und Reifeentwicklung entscheiden, welches Strafrecht angewendet wird.
Wird der Diebstahl im Jugendstrafrecht beurteilt, ist das Strafmaß milder. Das Jugendstrafrecht hat einen erzieherischen Grundgedanken und vor allem zum Ziel, künftige Straftaten durch disziplinarische Maßnahmen zu vermeiden. In den allermeisten Fällen kommt es daher bei einfachen Diebstählen zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen und Weisungen in Form von gemeinnütziger Arbeit. Nur Wiederholungstaten oder schwere Fälle von Diebstahl können zu Jugendstrafen in einer Jugendstrafanstalt führen.
Welche Verjährungsfristen gibt es bei Diebstahl?
Die sogenannte Verfolgungsverjährung regelt, wie lange eine Straftat verfolgt werden darf. Die Höhe der Verfolgungsverjährung ist abhängig von der im Gesetz genannten Höchststrafe und beträgt bei
Die Hausratversicherung: wenn der Täter nicht geschnappt wird
Sind Sie Opfer von einem Diebstahl geworden, sollten Sie vom Täter das Tatobjekt zurückerhalten oder eine angemessene Entschädigung bekommen. Nicht immer ist dies aber möglich. Wird der Täter nicht ermittelt, ist kein Ausgleich möglich. Und wenn der Gegenstand nicht mehr da ist, kaputt ist oder der Täter keine Entschädigung leisten kann, bleiben Sie als Opfer auf dem Schaden sitzen.
Die einzige Möglichkeit ist ein versicherungsrechtlicher Ersatz durch eine Hausratversicherung. Wenn Sie eine solche abgeschlossen haben, geben die Versicherungsbedingungen Aufschluss darüber, ob Diebstahl mitversichert ist. In der Regel ist dies der Fall, zumindest bei Diebstählen aus der Wohnung. Diebstähle des Fahrrads oder Diebstähle aus dem Auto (zum Beispiel das Navigationsgerät oder die Kamera) sind nicht immer in die Versicherungsleistung eingeschlossen.
Gleiches gilt für Diebstähle im Ausland, zum Beispiel im Urlaub. Auch hier ist ein Anspruch abhängig von den Versicherungsbedingungen. Häufig ist schwerer Diebstahl eingeschlossen, während Schäden aus dem einfachen Diebstahl nicht abgedeckt sind. Wird Ihnen also zum Beispiel der Geldbeutel aus der Strandtasche gestohlen, können Sie durchaus auf dem Schaden sitzen bleiben.
Tipp: Erstatten Sie auch im Ausland Anzeige
Wenn Sie im Ausland Opfer von einem Diebstahl werden, sollten Sie in jedem Fall vor Ort Anzeige erstatten. Neben der Chance den Täter zu ergreifen und von diesem entschädigt zu werden, ist die Aufgabe einer Anzeige häufig eine Verpflichtung in den Versicherungsbedingungen.