Flugumbuchungen durch den Fluggast

Für eine Flugumbuchung gibt es viele Gründe: Krankheiten, familiäre Gründe oder – gerade bei Geschäftsreisen – eine Planung, die sich kurzfristig verändert hat. Auch durch Tippfehler in der Namensangabe auf dem Ticket kann eine Flugumbuchung nötig werden, da mit einem solchen Fehler die Einreise in das Zielland und meistens schon der Abflug vom Startflughafen nicht möglich sind.

Wie hoch sind die Kosten für eine Flugumbuchung?

Über die Gebühren für eine Flugumbuchung können die Airlines selbst entscheiden. Die meisten Fluggesellschaften bieten hierfür gestaffelte Ticketmodelle an. In höherpreisigen Tarifen kann eine Umbuchung inklusive sein oder durch den Reisenden sehr günstig vorgenommen werden. Bei anderen Tickets ist eine Umbuchung nicht oder nur mit sehr hohen Kosten möglich.

Die Spannen der Gebühren, die von den Fluggesellschaften für Umbuchungen erhoben werden, liegen im Schnitt zwischen 50 und 200 EUR. Passagiere, die ihren Flug umbuchen wollen, sollten sich daher vorab auch darüber informieren, ob eine Umbuchung oder die Buchung eines neuen Fluges kostengünstiger für sie ist.

Tipp: Online-Umbuchung oft günstiger

Wenn Sie Ihren Flug umbuchen wollen, sind nicht nur die Gebühren für die Umbuchung selbst, sondern auch Zusatzkosten relevant. Die meisten Airlines erheben für eine Umbuchung durch ihr Service-Center oder am Schalter zusätzliche Gebühren. Eine Online-Umbuchung auf dem Webportal der Fluggesellschaft fallen diese Kosten weg.

Welche Arten von Umbuchungen gibt es?

Flugumbuchungen betreffen beispielsweise:

  • Änderungen des Flugdatums/der Reisezeit
  • Abflug- oder Zielflughafen
  • Korrekturen des Namens
  • Namensänderungen/Übertragung des Tickets auf einen anderen Fluggast.

Diese Änderungen können in der Regel im Online-Buchungssystem der Airline vorgenommen werden. Erforderlich sind dafür

  • der Reservierungscode
  • die Ticketnummer
  • und eventuell der Fluggastname.

Umbuchungskosten für ausgewählte Airlines

Je nach Airline sind Online-Umbuchungen kostenlos oder werden zu vergleichsweise günstigen Gebühren angeboten. Für Umbuchungen im Service-Center der Airline, via Hotline oder am Schalter der Fluggesellschaft auf dem Airport fallen dagegen meist Gebühren in Höhe von 10 bis 20 EUR an.

  • Lufthansa

Die Deutsche Lufthansa veröffentlicht auf ihrem Online-Portal keine Angaben zu Umbuchungsgebühren. Grundsätzlich werden von der Airline fünf Grundtarife angeboten. In den Tarifen Economy Light und Business Saver sind weder Umbuchungen noch Stornierungen möglich. Umbuchungsgebühren sind für den Tarif Economy Classic vorgesehen.

Namensänderungen auf dem Ticket akzeptiert diese Airline nicht. Ein einmal gebuchtes Ticket kann somit weder korrigiert noch auf einen anderen Fluggast übertragen werden.

  •  Eurowings

Eurowings bietet seinen Reisenden insgesamt vier unterschiedliche Tarife an. Bis auf den Basic-Tarif sind Umbuchungen und Stornierungen ohne Aufpreis möglich, sofern die Reisenden hierfür die sogenannte Flex-Option buchen. Ohne Flex-Option kostet eine Umbuchung für Kurz- und Mittelstreckenflügen 70 EUR und für Langstreckenflügen 90 EUR. Namensänderungen werden für 70 EUR (Kurz- und Mittelstrecke) oder 120 EUR (Langstrecke) vorgenommen.

  • Condor

Die Fluggesellschaft Condor bietet sowohl Charter- als auch Linienflüge an. Ihr Tarifmodell besteht aus drei Grundtarifen, die zudem in fünf verschiedene Zonen unterteilt sind. Im Light-Tarif sind keine Umbuchungen vorgesehen, Stornos sind in den Tarifen Light und Classic nicht erlaubt. Für Namensänderungen gelten keine Einschränkungen.

Änderungen des Abflugs- oder Zielortes können (außer bei Condor Light) innerhalb derselben Zone vorgenommen werden. Reisende, die sich bei ihren Condor-Tickets für die Flex-Option entscheiden, können pro Ticket bis maximal 24 Stunden vor dem Abflug jeweils drei kostenlose Umbuchungen in Anspruch nehmen. Ohne Flex-Option kosten Umbuchungen je nach Zone zwischen 50 und 70 EUR.

  • Easyjet

Easyjet sieht für seine Flüge keine unterschiedlichen Flugzonen und Tarife vor. Umbuchungen sind ohne Einschränkungen möglich. Eine Stornierung des Tickets ist dagegen nur innerhalb von 24 Stunden nach der Bestellung möglich. Die Umbuchungsgebühren richten sich danach, in welchem Zeitraum vor dem Start die Umbuchung erfolgt. Sie liegen zwischen 21 und 65 EUR.

Wenn Sie einen Easyjet Flug umbuchen wollen, sollten Sie das möglichst online tun – für eine Umbuchung durch das Service-Center der Airline fallen Gebühren an, die zum Teil die eigentlichen Umbuchungskosten übersteigen.

  • Ryanair

Ryanair bietet seinen Kunden für Umbuchungen und Stornierungen eine sehr übersichtliche Preisstruktur. Die Umbuchungskosten sind für alle Tarifklassen und Strecken gleich. Für Flugänderungen liegen sie je nach Route und Reisedatum zwischen 35 EUR und 95 EUR.

Namensänderungen kosten zwischen 115 EUR und 160 EUR. Eine Umbuchung verpasster Flüge kann ab 40 Minuten vor und innerhalb einer Stunde nach dem geplanten Abflug am Airport gegen eine Gebühr von 100 EUR vorgenommen werden.

Außerdem werden für Umbuchungen eine Verwaltungsgebühr sowie für Umbuchungen am Flughafen oder im Call-Center eine Buchungsgebühr von jeweils 20 EUR pro Person erhoben. Mit der FlexiPlus-Option sind bei Ryanair alle Umbuchungen mit Ausnahme von Namensänderungen kostenlos.

Flugumbuchungen durch die Airline

Änderungen an Flügen durch die Airline sind für Passagiere in der Regel mit Unannehmlichkeiten verbunden. Dass Sie eine Entschädigung bei einem Flugausfall bekommen können, wissen die meisten Passagiere. Sie haben allerdings auch Ansprüche bei Flugstornierung oder können auf eine Entschädigung bei Flugverspätung hoffen.

Ansprüche auf Entschädigung können ebenfalls entstehen, wenn die Fluggesellschaften selbst Flugumbuchungen vornimmt. Dass Airlines beispielsweise die Abflugzeiten ändern, ist alles andere als selten. Für Fluggäste sind damit immer Unannehmlichkeiten verbunden, zu denen

  • lange Wartezeiten
  • verpasste Anschlussflüge
  • und im ungünstigsten Fall eine ungeplante Übernachtung in einer fremden Stadt gehören.

Ursache für Flugumbuchungen durch die Airline sind neben Planungsfehlern und technischen Schwierigkeiten vor allem Überbuchungen: Die meisten Fluggesellschaften kalkulieren damit, dass genügend Passagiere von ihrem gebuchten Flug zurücktreten, so dass es mit Überbuchungen keine Probleme gibt.

Aus wirtschaftlichen Gründen übersteigt die Menge der verkauften Tickets in der Regel die Anzahl der verfügbaren Flugzeugplätze. Wenn diese Kalkulation einmal nicht aufgeht, können betroffene Fluggäste dafür gegebenenfalls eine Entschädigung verlangen. Ob und in welcher Höhe eine solche Kompensation gezahlt wird, hängt davon ab, wann die Fluggäste über die Umbuchung informiert wurden und welche Belastungen sich für sie daraus ergeben.

Bei größeren Veränderungen der Abflugs- oder Ankunftszeiten greifen die Vorschriften der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Hier sind abhängig von der zurückgelegten Flugstrecke Entschädigungen zwischen 250 und 600 EUR möglich.

Kompensation nach europäischem Reiserecht

Besonders unangenehm für Reisende ist, wenn ihnen die Airline wegen Überbuchung das Boarding für den gebuchten Flug verweigert. In der Regel versuchen die Fluggesellschaften vorab, Freiwillige zu finden, die gegen eine Kompensationsleistung – finanzielle Zuwendungen, Reisegutscheine oder das Upgrade in eine höhere Klasse – einen Alternativflug akzeptieren.

Wenn dieses Konzept einmal nicht aufgeht, bleibt den Airlines nichts weiter übrig, als überbuchte Passagiere nicht zu befördern. Im EU-Reiserecht sind für die Nichtbeförderung die folgenden Entschädigungszahlungen vorgesehen, die sich ausschließlich nach der Länge der ursprünglich gebuchten Reiseroute richten:

Wenn die Fluggesellschaft in der Lage ist, kurzfristig einen alternativen Flug anzubieten, halbieren sich diese Sätze. Wenn Sie durch die Überbuchung ein Ticket für eine niedrigere Flugzeugklasse erhalten, haben Sie zudem das Recht auf die Erstattung von 30 bis 75 % des Ticketpreises.

Während der Wartezeit auf den nächsten Flug muss die Airline für Betreuung sorgen. Dazu gehören Getränke, Snacks und gegebenenfalls auch einen kostenfreien Zugang zu Kommunikationsmitteln. Wenn eine Übernachtung nötig ist, hat die Fluggesellschaft bei einer von ihr zu verantwortenden Flugumbuchung außerdem die Pflicht, für Übernachtungskosten und Hoteltransfers aufzukommen. Ebenso muss sie die Kosten für einen verpassten Anschlussflug ersetzen.

Entschädigung trotz Information über Umbuchung

Bei einer Vorabinformation über eine Flugumbuchung durch die Airline kommt eine Entschädigung in Frage, wenn Ihr Flug auf einem Flughafen innerhalb der EU beginnt oder wenn Sie aus einem Drittstaat in die EU fliegen. Ausschlaggebend für die Höhe der Entschädigung ist dann der Zeitpunkt, zu dem die Fluggesellschaft über die Flugverschiebung informiert und welche zeitlichen Konsequenzen sich für Sie als Fluggast aus der Umbuchung ergeben.

Hinweis: Unterschied zwischen Flugverschiebung und Flugverspätung

Als Umbuchung gelten übrigens nur Flugverschiebungen, bei denen der Flug mit einer anderen Flugnummer durchgeführt wird. Falls die Flugnummer nicht verändert wird, handelt es sich um eine Flugverspätung. Über eine Umbuchung kann die Airline ihre Kunden telefonisch oder schriftlich informieren.

Keine Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn die Airline die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Sie wurden innerhalb von sieben Tagen vor dem Abflug über die Umbuchung informiert. Der Ersatzflug startet maximal eine Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit oder Sie kommen maximal zwei Stunden später am Zielflughafen an.
  • Sie wurden innerhalb von acht bis vierzehn Tagen vor dem Abflug informiert. Durch die Umbuchung fliegen Sie maximal zwei Stunden früher ab oder erreichen Ihren Bestimmungsort maximal vierstündiger Verspätung.

Diese Regelungen gelten auch für Pauschalreisen. Die Airlines versuchen hier recht häufig, die Verantwortung den Reiseveranstaltern zuzuschieben, indem sie angeben, dass der Veranstalter die Information rechtzeitig erhalten hat. Jedoch gilt auch für Pauschalreisende, dass sich ein eventuell vorhandener Entschädigungsanspruch ausschließlich nach dem Zeitpunkt richtet, zu dem sie die Information über die Umbuchung von der jeweiligen Airline erhalten haben.

Individuelle Entschädigungen des konkreten Schadens

Unabhängig davon, ob es sich um einen individuell gebuchten Flug oder eine Pauschalreise handelt, können Reisende ihren Entschädigungsanspruch gegenüber der Airline in einem Zeitraum von drei Jahren geltend machen. Ohne Nachweis eines konkreten Schadens erstellten die Airlines allerdings nur die Pauschalbeträge, die durch die Europäische Fluggastrechteverordnung vorgegeben werden.

Auch wenn die Airline die Umbuchung bereits zwei Wochen vor dem Abflug bekannt gegeben hat, sind Entschädigungszahlungen nur mit einem individuellen Schadensnachweis möglich.

Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen – beispielsweise bei sehr schlechtem Wetter oder Streiks des Airline-Personals – ist die Fluggesellschaft bei erforderlichen Umbuchungen zwar zur Betreuung ihrer Fluggäste, jedoch nicht zu Entschädigungszahlungen verpflichtet.

Was sollten Sie wählen: Alternativflug oder Storno?

Bei Flugverschiebungen von mehr als vier Stunden ist gegebenenfalls auch ein Rücktritt von der gebuchten Flugreise möglich, wenn sich für den Fluggast daraus unzumutbare Bedingungen ergeben. Das Kriterium der Unzumutbarkeit können beispielsweise Umbuchungen erfüllen, durch die Reisende bereits nachts und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, am späten Vormittag am Flughafen erscheinen müssten.

Auch in anderen Fällen kann eine Stornierung gegenüber einer Umbuchung durch die Airline besser sein, zum Beispiel dann, wenn Sie für einen neuen Flug ein Angebot finden, das günstiger ist als das ursprünglich gebuchte Ticket. Allerdings sollten Sie sich durch die Airline schriftlich bestätigen lassen, dass Ihre Stornierung und eine individuelle Neubuchung akzeptiert werden und keinen Einfluss auf eventuell vorhandene Entschädigungsansprüche haben.

Unstimmigkeiten mit der Airline: Forderungen trotzdem durchsetzen?

Wenn Sie selbst einen Flug umbuchen, sind Sie dabei an die Konditionen der jeweiligen Airline gebunden. Ebenso wie aus einer Umbuchung durch die Airline können daraus jedoch auch rechtlich relevante Unstimmigkeiten entstehen. In einem solchen Fall sollten Sie sich nicht auf die Kulanz der Fluggesellschaft verlassen, sondern sich für die Durchsetzung Ihrer Rechte professionelle Unterstützung holen. Ein Rechtsanwalt für Reise- und Verkehrsrecht ist hierfür Ihr optimaler Partner.