Anwalt im Reiserecht
Im Reiserecht können Sie auf uns zählen
Reisen heißt Entspannung und Abenteuer. Ärgerlich nur, wenn der Urlaub schon mit Flugverspätungen oder sogar Flugausfällen beginnt oder das Gepäck verspätet oder gar überhaupt nicht ankommt. Dann sind wir für Sie da. Unsere Rechtsanwälte kümmern sich bundesweit um alle Anliegen aus dem Reiserecht.
Kostenlose Ersteinschätzung erhaltenAnwalt im Reiserecht: Ihre Vorteile
Wir prüfen Ihr Rechtsproblem, schlagen Handlungsoptionen vor und schätzen die Erfolgsaussichten ein. 85 % der Fälle erledigen sich hier.
Mit der Erfahrung aus mehr als 60.000 Mandaten haben wir alles schon gesehen und finden auch für Ihre Situation eine Lösung.
Wir informieren Sie über mögliche Kosten stets im Voraus und wägen den Nutzen für Sie ab – Sie haben immer das letzte Wort.
Ihr Wohl liegt uns am Herzen. Ein starker Servicegedanke und eine Rundumbetreuung sind Mittelpunkt unserer Dienstleistung.
So einfach erhalten Sie im Reiserecht die Hilfe, die Ihnen zusteht
Fordern Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung an
Nach Ausfüllen des Kontaktformulars melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen. Am Telefon klären wir, ob in Ihrem Fall ein Anwalt notwendig ist und terminieren auf Wunsch eine Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte im Reiserecht.
Erhalten Sie eine anwaltliche Erstberatung
Falls erforderlich erhalten Sie von einem unserer Experten im Reiserecht eine Erstberatung. Ihr Sachverhalt wird besprochen, es wird eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen, Ihnen werden Handlungsoptionen aufgezeigt und eine Prognose möglicher Kosten abgegeben. Im Anschluss erhalten Sie ein Beratungsprotokoll.
Erfahrene Reiserechtsanwälte vertreten Sie
Wenn gewünscht vertreten wir Sie gerne in Ihrem Fall außergerichtlich oder gerichtlich, bieten Ihnen eine weiterführende anwaltliche Beratung, erstellen Verträge, Schriftsätze oder andere Dokumente.
Ihre Anwälte im Reiserecht
Fragen und Ratgeber zum Reiserecht
Welche Vorteile hat die Prüfung meines reiserechtlichen Anliegens?
Sie haben unter anderem die Chance Ihre Ansprüche gegenüber Airlines zu erhöhen. So können Sie bei verspäteten Gebäck und Flugverspätungen Entschädigungen erwirken und bei einem stornieren Flug Geld zurück verlangen.
Welche Fristen gelten im Reiserecht?
Ansprüche einer mangelhaften Reise können verjähren. Warten Sie mit der Geltendmachung also nicht zu lang. Bei einer mangelhaften Reise beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre gemäß § 651j BGB. Diese Frist beginnt am letzten Tag der Reise.
Was ist die Fluggastrechteverordnung?
Die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union regelt Rechte von Fluggästen in der EU. Diese Verordnung regelt seit 2004 welche Unterstützung oder Entschädigung Fluggesellschaften gegenüber ihren Kunden erbringen müssen. Flugprobleme, die in der Fluggastrechteverordnung geregelt werden, sind unter anderem:
- Flugverspätung
- Flugüberbuchung
- Flugausfall
- Verpasste Anschlussflüge
- Außergewöhnliche Umstände
Welche Rechte habe ich als Bahnreisender, wenn mein Zug ausfällt?
Der Ausfall eines Zuges ist mit einer Nichtleistung des Bahnunternehmens gleichzustellen. Sie haben die Möglichkeit, den Fahrpreis zurückerstattet zu bekommen und die Reise abzubrechen oder die Reise mit einem anderen Zug fortzusetzen. In letztgenanntem Fall entfällt die Zugbindung Ihres Tickets.
Wann liegt ein Reisemangel vor?
Ein Reisemangel liegt insbesondere dann vor, wenn:
- der Reiseveranstalter seinen Pflichten nicht nachkommt
- die Reise ihren Zweck nicht erfüllen kann
- eine genannte Reiseleistung nicht oder nur teilweise erfüllt wird
- die unterschiedlichen Reiseteile nicht aufeinander abgestimmt sind
In solchen Fällen haben Sie als Urlauber verschiedene Entschädigungs- und Mängelbeseitigungsansprüche, die Sie geltend machen können.
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