Aufstockungsunterhalt: Den ehelichen Lebensstandard erhalten

Haben beide Eheleute durch ihre Einkünfte zu einem gemeinsamen Lebensstandard beigetragen, soll verhindert werden, dass nach der Scheidung dem geringer Verdienenden der plötzliche soziale Abstieg droht. Der in der Ehe erworbene Lebensstandard soll also auch nach der Ehe für eine befristete Zeit beiden früheren Ehepartner zugute kommen. Auch demjenigen, der nach der Ehe weniger verdient. Dafür ist der Aufstockungsunterhalt eingerichtet worden.

Hinweis: Eigenverantwortung
Beim nachehelichen Unterhalt gilt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit. Zum einen ist die nachehelicher Solidarität ein wesentlicher Faktor, der eine Voraussetzung für den Aufstockungsunterhalt schafft. Der andere ebenso wesentliche Faktor ist die Eigenverantwortung, die der Empfänger der Zahlungen trägt: Er ist gehalten, sich in eine Lage zu bringen, für seinen Lebensunterhalt vollständig selbst zu sorgen.

Was sind die Bedingungen für einen Aufstockungsunterhalt?

Der Aufstockungsunterhalt ist ein nachehelicher Unterhalt, der gegebenenfalls vom geschiedenen Ehepartner gezahlt wird, sofern das Einkommen einen erheblichen Unterschied ausmacht. Grundvoraussetzung ist: Der Unterhaltsberechtigte geht einer Erwerbstätigkeit nach.
Trennt sich eine Ehepaar, beendet es damit nicht unbedingt die eheliche Solidarität, die unter anderem darin besteht, füreinander zu sorgen.

Hinweis: Was bedeutet ein „erheblicher Einkommensunterschied“?
Wenn das bereinigte Nettoeinkommen des früheren Ehepartners 10 % über dem Einkommen des anderen Ehepartners liegt, ist der Einkommensunterschied als erheblich anzusehen.

Aufstockungsunterhalt wird zusätzlich zum Einkommen gezahlt. Aber: Alle anderen Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ex-Ehepartner haben Vorrang vor dem Aufstockungsunterhalt: Also

  • Betreuungsunterhalt,
  • Unterhalt wegen Krankheit,
  • Arbeitslosigkeit
  • oder aus Altersgründen.

Aufstockungsunterhalt wird nicht unbefristet gewährt. Er ist eine Überbrückungsleistung, die es leichter machen soll, aus den alten Verhältnissen in eine neue selbständige Lebensführung zu gelangen. Besonders, wenn Sie zuvor Teilzeit gearbeitet haben, steht Ihnen nach der Scheidung eine gewisse Frist für Qualifizierungen und die Suche nach einer Vollzeitstelle zur Verfügung. Ihre sonst drohende soziale Schlechterstellung soll so auffangen werden.

Aufstockungsunterhalt: Grundvoraussetzungen

Ist das Zusammenleben gescheitert, sollen beide früheren Eheleute nach der Scheidung an den ehelichen Lebensstandard anknüpfen können. Die Grundvoraussetzungen dafür sind in der Regel:

  • beide Ehepartner gehen einer Arbeit nach
  • die Ehe sollte länger als drei Jahre bestanden haben
  • der Gehaltsunterschied muss erheblich ist
  • die Arbeit, die der geringer verdienende Partner ausübt, muss angemessen sein. Das heißt: Sie soll seiner Ausbildung, seinen Fähigkeiten, seinen bisherigen Erwerbstätigkeiten, seinem Alter und seiner Gesundheit entsprechen.

Sofern es ihm nicht möglich ist, einen angemessenen Arbeitsplatz zu bekommen, muss er dies nachweisen.

Hinweis: Aufstockungsunterhalt ist Teil des Unterhaltsrechts
Das Gesetz beschreibt unterschiedliche „Unterhaltstatbestände“. Einer davon ist der Aufstockungsunterhalt, der wiederum Teil des nachehelichen Unterhalts ist.

Die nacheheliche Solidarität obliegt beiden geschiedenen Eheleuten: Demjenigen, der zahlt aber auch derjenige, der die Zahlung empfängt, verhält sich seinem Ex-Partner gegenüber dadurch solidarisch, dass er nach einer angemessenen Erwerbstätigkeit dringlich sucht.

Nach der Scheidung sind beide Ex-Partner verpflichtet, für ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sorgen und dafür einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Freilich gibt es einige Ausnahmen:

  • wenn Kinder zu versorgen sind
  • bei Arbeitslosigkeit
  • wegen eingeschränkter Erwerbsfähigkeit bei einer Krankheit
  • oder aus Altersgründen

Bedarfslücke wegen ehebedingter Nachteile?

Obwohl der Unterhaltsberechtigte einer Vollzeitstelle nachgeht, kann er dennoch seinen Lebensbedarf nicht decken. Trotz angemessener Lebensführung, fehlt am Monatsende ein gewisser Betrag. Dies kann möglicherweise auf ehebedingte Nachteile zurückzuführen sein. Der Aufstockungsunterhalt kann gewährt werden, um diese Lücke zu schließen. Er dient hier der Bedarfsdeckung und nicht dem Einkommensausgleich.

Keine Voraussetzung Aufstockungsunterhalt zu erhalten besteht in diesem Fall: Verzichtet der Unterhalt Beanspruchende auf ein gutes Einkommen (z. B. durch eine Vollzeitstelle), weil er die gemeinsamen Kinder betreut, dann hat das zwar positive Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen. Aufstockungsunterhalt allerdings kann nicht beansprucht werden.

Hinweis: Unterhaltszahlungen schließen Aufstockungsunterhalt aus
Der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt entfällt, wenn bereits andere Unterhaltszahlungen geleistet werden, wie Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter.

Aufstockungsunterhalt trotz Kindesunterhalt?

Im Unterhaltsrecht hat der Kindesunterhalt Vorrang vor dem Aufstockungsunterhalt. Denn der Kindesunterhalt ist existentiell und nicht ausschließbar. Anders als der Aufstockungsunterhalt, der für einen Ausgleich der Einkommensunterschiede sorgen oder die Bedarfslücke schließen soll.

Ist das Gehalt der beiden früheren Eheleute etwa gleich hoch, kann es sogar vorkommen, dass der Unterhaltszahler Aufstockungsunterhalt verlangen kann: Wenn die Unterhaltszahlungen für die Kinder so hoch sind, dass sein Einkommen unter das Einkommen des Zahlungsempfängers sinkt, also des betreuenden Elternteils.
In diesem Fall kann tatsächlich der Unterhaltszahlende einen Ausgleich verlangen und Aufstockungsunterhalt beantragen. Denn der Aufstockungsunterhalt knüpft an das höhere Einkommen des früheren Partners und dem Recht auf Teilhabe an den ehelichen Lebensstandard an.

Hinweis: Unterhaltszahlungen gehen vor
Liegt ein Erwerbshindernis vor, dann tritt die Berechtigung auf Aufstockungsunterhalt hinter den anderen Unterhaltsberechtigung zurück. Heißt: Alles anderen Forderungen gehen vor.

Wird Aufstockungsunterhalt auch bei Teilzeitarbeit gewährt?

Grundsätzlich hat jeder ehemaliger Ehepartner für ein eigenständiges Einkommen Sorge zu tragen. Tatsächlich wird nach Erklärungen verlangt, sollten Sie eine Teilzeitstelle annehmen und Aufstockungsunterhalt verlangen.

Ist aber eine Qualifikation nötig – weil der Zahlungsempfänger Anschluss an technische Veränderungen und modifizierte Leistungsanforderungen finden will, damit er eine besser dotierte Vollzeitstelle aufnehmen kann – dann kann dennoch Anspruch auf Aufstockungsunterhalt bestehen.

Hinweis: Nachweise Ihrer Bemühungen um ein angemessenes Einkommen
Unter Umständen werden Sie mit der Forderung konfrontiert, Nachweise Ihrer Bemühungen um eine Vollzeitstelle vorzulegen. Sammeln Sie Ihre Bewerbungen und die Antworten, die Sie erhalten haben. Die Unterlagen sind hilfreich, wenn Sie Antwort auf die Frage geben sollen, warum Sie keine angemessene Arbeitsstelle finden können.

Haben Sie einen Teilzeitjob, weil Sie aus der Arbeitslosigkeit kommen und noch keinen Vollzeitjob gefunden haben, können Sie unter Umständen mit Aufstockungsunterhalt rechnen. Der Ex-Partner stockt Ihr Einkommen auf, bis Ihr Lebensbedarf gedeckt ist.

Einen neuen Partner gefunden: Recht auf Aufstockungsunterhalt?

Haben Sie nach der Scheidung einen neuen Partner gefunden, mit dem Sie eine bereits gefestigte Lebensgemeinschaft eingegangen sind? Es wird in diesem Fall davon ausgegangen, dass Sie der nachehelichen Solidarität nicht mehr bedürfen und sich vollständig aus der Ehe gelöst haben.

Die Merkmale dafür sind diese:

  • Ihre neue Partnerschaft besteht mindestens seit einem Jahr.
  • Sie wohnen zusammen und
  • sind in Ihrer Lebensführung als Paar erkennbar.

Der Aufstockungsunterhalt steht Ihnen nicht mehr zu.

Kann man im Ehevertrag den Aufstockungsunterhalt festlegen?

In einem Ehevertrag können Vereinbarungen über Scheidungsfolgen getroffen werden. Nicht nur Regelungen zur Zugewinngemeinschaft oder zur Gütertrennung. Es können ebenso Vereinbarungen zur nachehelichen Versorgung des Ehepartners festgelegt werden. Den Aufstockungsunterhalt beispielsweise können Sie ausschließen.
Wenn die Ehe kinderlos ist, wollen die Ehepartner möglicherweise nach einer Trennung zügig voneinander unabhängig sein. Dann kann der Ausschluss des Aufstockungsunterhalts sinnvoll sein.

Allerdings: Der Kindes- und Betreuungsunterhalt kann im Ehevertrag nicht ausgeschlossen werden.

Was ist ein Wechselmodell?

Üblich ist immer noch das so genannte Residenzmodell. Das heißt z. B.: Das Kind lebt bei der Mutter und besucht nach vereinbarten Perioden den Vater. Das Wechselmodell dagegen wird von Eltern praktiziert, die sich darauf verständigt haben, das Kind abwechselnd zu betreuen und der Entfremdung des Kindes (in der Regel) vom Vater entgegen wirken wollen.

Beide Elternteile leben in räumlicher Nähe zueinander. Das Kind verbringt beispielsweise einige Tage der Woche bei der Mutter, die anderen beim Vater: Das ist das (paritätische) Wechselmodell.

Welche Folgen ergeben sich daraus für den Aufstockungsunterhalt, wenn erhebliche Einkommensunterschiede vorliegen? Sofern beide Elternteile einer Arbeit nachgehen, besteht für den geringer Verdienenden auch ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt.

Aufstockungsunterhalt beantragen

Zuständig ist das Familiengericht am Amtsgericht, das mit dem Scheidungsverfahren befasst ist. Ist das Scheidungsverfahren bereits abgeschlossen, dann ist dasjenige Familiengericht am Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Hinweis: Antrag selber stellen?
Den Antrag können Sie selber stellen. Es ist aber ratsam, wenn Sie sich mit Ihrem Scheidungsanwalt in Verbindung setzen.

Aufstockungsunterhalt muss nicht gleich bei der Scheidung beantragt werden. Wenn Sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt erfüllen, können Sie den Antrag auch später stellen. Maßgeblich ist aber das Einkommen, das Sie zum Zeitpunkt Ihrer Scheidung bezogen haben.

Dokumentieren Sie Ihre Bewerbungen und auch die Absagen. Ihre Bemühungen um eine angemessene Arbeit müssen gegebenenfalls nachgewiesen werden. Haben Sie eine Teilzeitstelle, weisen Sie nach, in welcher Weise Sie sich um eine Vollzeitstelle bemüht haben und warum Sie chancenlos sind, eine zu bekommen.

Hinweis: Außergerichtlich Aufstockungsunterhalt vereinbaren
Es mag nach einer Scheidung auch gute Umstände geben, die einen einvernehmlichen Kontakt zum Ex-Partner möglich machen: Sie können sich außergerichtlich über die Höhe und die Dauer der Aufstockung Ihres Gehalts mit Ihrem geschiedenen Ehepartner einigen. Eine Feststellung durch das Gericht ist nicht zwingend nötig.

Aufstockungsunterhalt berechnen

Zunächst findet eine Bedarfsprüfung statt. Das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehegatten wird miteinander verglichen (bereinigt um z. B. Darlehenstilgungen, zusätzliche Altersvorsorge). Der Differenzbetrag ist dann für die Berechnung maßgeblich. Derjenige, der den geringeren Verdienst hat, darf 3/7 (45 %) der Differenz für sich beanspruchen.

Beispiel: 1000 EUR Differenz bei Gehalt
Beträgt die Differenz der beiden Gehälter 1.000 EUR sind das also: 450,00 EUR, die dem geringer Verdienenden zusätzlich zu seinem Einkommen für eine bestimmte Frist bezahlt werden. Die Beträge werden grob gerundet.

Auch Kapitaleinkünfte werden berechnet. Diese wiederum mit der Hälfte.

Aufstockungsunterhalt auch bei Rentenbezug?

Auch Rente ist Einkommen. Wenn beide Ehepartner in Rente sind, findet ein „Versorgungsausgleich“ statt, das heißt: Die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.

Die Differenz zwischen den Renten wird halbiert und diese Hälfte dem Unterhaltsberechtigten zugeschlagen. Beträgt also die Differenz zwischen den beiden Renten des Paares 800 EUR, erhält der Unterhaltsberechtigte 400 EUR (Halbteilungsgrundsatz).

Der Aufstockungsunterhalt ist befristet

Der Aufstockungsunterhalt soll Ihnen helfen, die Übergangszeit zu bewältigen. Danach wird dem Anspruchsteller zugemutet, für seinen Unterhalt vollständig zu sorgen. Eine klar zu nennende Frist sieht der Gesetzgeber nicht vor. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass sie kaum länger als vier Jahre gewährt wird. Betrug die Ehezeit weniger als 15 Jahre, dann ist der Aufstockungsunterhalt zeitlich begrenzt.

Eine langjährige Ehe hat einen prägenden Einfluss auf die Lebensplanung und den Lebenszuschnitt. Es ist erwartbar, dass nach der Scheidung einer solchen Ehe der Aufstockungsunterhalt länger gewährt wird.

Hinweis: Wenn es an ehelicher Solidarität gefehlt hat
Hat es elementar an der ehelichen Solidarität gefehlt, dann kann auch nicht mit nachehelicher Solidarität gerechnet werden. In einem solchen Fall kann die Gewährung von Aufstockungsunterhalt scheitern.

Kann man einen gewährten Aufstockungsunterhalt wieder verlieren?

Sie können den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt tatsächlich auch wieder verlieren. Zum Beispiel, wenn Sie Ihrer Mitteilungspflicht darüber, dass sich Ihr Einkommen erhöht hat, nicht unaufgefordert nachkommen.

Oder in diesen Fällen:

  • eine bereits gefestigte Lebensgemeinschaft mit einem neu gefundenen Partner, die mindestens seit einem Jahr besteht.
  • bei ständig wechselnden Sexualpartnerschaften
  • wenn sich herausstellt, dass der Unterhalt Fordernde schon während der Ehe ein Verhältnis zu einer anderen Person hatte.

Die Fortwirkung der ehelichen Solidarität erlischt in diesen Fällen. Auf finanzielle Unterstützung zur Beibehaltung des alten Lebensstandards durch den früheren Ehepartner kann kaum gerechnet werden.