Das ist ein Erbvertrag

Es mag Erstaunen, aber unverheiratete Paare können kein gegenseitiges Testament aufsetzen. Sie profitieren lediglich von günstigeren Steuervorteilen, wenn sie die Erbschaftssteuer berechnen. Wollen sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, ist es sinnvoll, einen Erbvertrag abzuschließen.

Haben Sie vor, mehrere Personen an dem Vermögen, das Sie vererben, zu beteiligen, ist ein Erbvertrag eine gute Wahl. Sie haben die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und weitreichende Festlegungen vertraglich zu vereinbaren.

  • Weggefährten
  • entfernte Verwandte
  • generell Personen, die Ihnen verbunden sind

können Sie einbeziehen.

Mit dem Erbvertrag sind Ihre Regelungen festgezurrt: Der Vertrag ist für alle Personen, die ihn unterzeichnen, bindend. Nach dem Tod des Erblassers kann der Erbvertrag nicht mehr geändert werden.

Was können Sie mit einem Erbvertrag festlegen?

Jeder einzelne Begünstigte ist über die Einzelheiten der Regelungen im Bilde, unterschreibt den Vertrag und hat damit seine Position in Gestalt einer Anwartschaft gesichert. Als Erblasser können können Sie die Erwartungshaltungen der Beteiligten in Erfahrung bringen und schon im Vorfeld einiges klären, was im Nachhinein zu Konflikten führen würde.

Die Chancen, Streit zu vermeiden, sind gut. Wenn ein Erbe bestimmte Leistungen erbringen soll (z. B. Pflege), kann er später sicher sein, dass der Erbteil ihm auch wirklich zukommt. Oder: Sie wollen Ihren Betrieb vererben und knüpfen diesen Erbteil an Bedingungen: Das ist im Erbvertrag möglich.

Können Sie einen Erbvertrag ohne Notar abschließen?

Eine der Voraussetzungen, um einen gültigen Erbvertrag abzuschließen, ist die Mitwirkung eines Notars, der den Vertrag beurkundet und hinterlegt. Der Notar veranlasst, dass der Erbvertrag beim Nachlassgericht hinterlegt wird. Dieser kann aber auch bei ihm verbleiben.

Anders als beim Erstellen eines Testamentes, entwickeln sich aus Erbverträgen selten Rechtsstreitigkeiten. Kostspielige Erbstreitigkeiten werden gespart. Sie haben mit einem Erbvertrag Ihre Hinterlassenschaft transparent geregelt.

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Notarkosten für den Erbvertrag übernimmt

Unter Umständen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Notar im Rahmen eines Beratungsrechtsschutzes. Sofern Sie entsprechend versichert sind, fragen Sie nach.

Die Regelungsmöglichkeiten im Detail

Neben den Erbeinsetzungen können Sie im Erbvertrag auch Folgendes verfügen:

  • Vermächtnis. Das meint einen bestimmten, definierten Vermögensgegenstand des Erbes. Das kann ein Wohnrecht sein, das können Nutzrechte und genauso gut ein Schrank sein.
  • Vorausvermächtnis: Durch das Vorausvermächtnis kann der Erblasser einem Erben einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass ohne Anrechnung auf seinen Erbteil hinterlassen. Das heißt, dass der zusätzlich bedachte Erbe gegen die weiteren Miterben einer Erbengemeinschaft noch vor der Teilung des Nachlasses einen Anspruch auf die Zuwendung des Vermächtnisses hat. Dabei hat jedes Mitglied aus der Erbengemeinschaft Rechte und Pflichten.
  • Auflage: Damit können Sie einen Erben zu einer Leistung verpflichten, nach deren Erfüllung ihm beispielsweise ein konkreter Erbteil zukommt. Das heißt: Sie können das Erbe an Bedingungen knüpfen. Im Fall einer Nichterfüllung, können Sie die betreffende Person vom Erbe ausschließen.
  • Vorbehalt. Die Beteiligten des Erbvertrages können sich den Rücktritt oder eine Änderung vorbehalten. Diese müssen im Erbvertrag festgehalten sein. Der Änderungsvorbehalt kann sich auf einen einzelnen Abschnitt beziehen, die den übrigen Teil des Vertrags nicht berührt.
  • In einem Erbvertrag zwischen zwei Personen können beide gemeinsam unter anderem regeln, dass der Längerlebende einseitige Änderungen verfügen kann, z. B. Änderung der Erbfolgen.
  • Testamentsvollstreckung: Darin benennen Sie einen Treuhänder, der Ihren letzten Willen absichert und zur Vereinfachung der Verwaltung der Erbschaft beiträgt. Die Testamentsvollstreckung ist aber nicht bindend.

Wen können Sie im Erbvertrag begünstigen?

Der Erblasser muss mit den Personen, denen er etwas vererben möchte, nicht verwandt sein. Unverheiratete Lebenspartner können den Vertrag abschließen, alte Freunde oder der Großvater mit einer Großnichte, der er zu Dank verpflichtet ist.

Wenn können Sie im Erbvertrag begünstigen?

Hinweis: Erbvertrag bleibt nach Trennung bestehen

Trennen sich die Lebenspartner, nachdem sie einen Erbvertrag abgeschlossen haben, bleibt er bestehen. Jedenfalls so lange, bis alle Personen, die den Vertrag unterschrieben haben, der Aufhebung zustimmen. Das gilt grundsätzlich für jeden Erbvertrag, wer auch immer der Begünstigte ist.

Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament – im Unterschied zum Erbvertrag – nicht abschließen. Das können nur Ehegatten.

Wie erstellen Sie einen Erbvertrag?

In der Benennung seiner Erben, des Vermächtnisses und der Auflagen ist der Erblasser frei, vorausgesetzt die Erben sind mit den Verfügungen einverstanden, was idealerweise vor dem Besuch beim Notar geklärt worden ist. Denn sonst unterschreibt der potentielle Erbe den Vertrag möglicherweise nicht, weil er z. B. mit den Auflagen nicht einverstanden ist.

Einseitiger Erbvertrag: Mehr als zwei Personen müssen es nicht sein, die eine vertragliche Vereinbarung schließen. Notwendig ist die Anwesenheit eines Notars. Wegen der Vielzahl von rechtlichen Besonderheiten bei der Ausgestaltung des Erbvertrages ist sein Rat unbedingt erforderlich.

Eine Aufgabe des Notars könnte darin bestehen, bei Vertragsteilen, die Bindungswirkung erzielen werden, zu beraten. Zum Beispiel: Wenn jüngere Menschen einen Erbvertrag abschließen und noch unerfüllte Kinderwünsche haben, ist es von Nachteil, sich in allen Verfügungen zu binden.

Gegenseitiger Erbvertrag: Verfügt eine weitere Person, z. B. der Lebenspartner, dass im Gegenzug auch der Partner Alleinerbe sei, handelt es sich um einen zweiseitigen Erbvertrag.

Welche Arten von Erbverträgen gibt es?

Kosten für den Notar bei Abschluss eines Erbvertrages

Die Gebührenstaffelung für den Notar sind festgesetzt und hängen von der Summe der zu vererbenden Werte ab.

Zumeist werden die Preise online ohne die 19 % Mehrwertsteuer angegeben, die natürlich für jeden privaten Erbvertrag hinzukommen. Dazu addieren Sie bitte eine kleine Pauschale für

  • Kopien
  • Telefonate etc.
  • sowie 75,00 EUR für die Hinterlegung.

Für die Ermittlung des Werts des Nachlasses ist das Reinvermögen zum Zeitpunkt der Beurkundung des Erblassers maßgeblich. Das Aktivvermögen, also Wertpapiere, Immobilien, Sparguthaben etc. werden addiert. Die Verbindlichkeiten, zum Beispiel Schulden, werden zur Hälfte abgezogen.

Hinweis: Ehe- und Erbvertrag verbinden

Das Abschließen eines Ehe- und Erbvertrags ist eine Sonderform des Erbvertrags. Der Abschluss ist günstiger, weil die Kosten für den Notar nur einmal anfallen.

Nachteile eines Erbvertrages

Der Vorteil eines Erbvertrages ist in manchen Fällen auch ein Nachteil, denn Änderungen des Vertrages sind nur mit Einwilligung aller Beteiligten möglich. Abermals muss ein Notar hinzugezogen und vergütet werden. Nicht anders verhält es sich, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden soll.

Der Erblasser darf zu Lebzeiten natürlich noch über sein Vermögen verfügen, kann das Haus verkaufen, seinen Kindern finanziell unter die Arme greifen. Das ändert die Erberwartungen der Vertragspartner, die nicht davon begünstigt sind.

Es kann für den Erblasser von Nachteil sein, sich auf die Erben und Ihre Anteile festzulegen. Sollte es zu gravierenden Änderungen in seiner Lebenswirklichkeit kommen, ist es kaum noch möglich, den Vertrag zu ändern.

Haben Sie ein Rücktrittsrecht?

Ist entsprechendes vereinbart, kann jeder Einzelne vom Erbvertrag zurücktreten. Das geschieht ebenfalls unter Mitwirkung eines Notars.

Bei einem Erbvertrag zwischen Lebenspartnern empfiehlt es sich, wenn Sie ein Rücktrittsrecht vorbehalten, weil er – wie schon ausgeführt – auch nach der Trennung gültig ist. Ein Vorbehalt, der alle Teile des Erbvertrages einschließt, ist nicht statthaft.

Hinweis: Keine Änderung des Vertrag durch ein späteres Testament

Durch ein nachträgliches Testament kann ein Erbvertrag nicht geändert werden.

Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag

Ein privates Testament können Sie mit einem Stift in den Fingern und einem Blatt Papier allein aufsetzen. Sie denken an

  • das Datum
  • den Ort
  • unterschreiben es
  • und verwahren es gut auf.

Mehr ist dazu nicht nötig. Sie können es jederzeit ändern, ohne sich mit einer anderen Person abstimmen zu müssen und ohne einen Notar hinzuziehen zu müssen.

Das gilt auch für ein gemeinschaftliches Testament, z. B. das Berliner Testament. Dies können aber nur Eheleute oder eingetragene Lebenspartner abschließen. Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und sichern sich auf diese Weise gegenseitig das Erbe zu. Damit geben Sie Ihrem Lebenspartner Vorrang vor den Kindern (vorbehaltlich der gesetzlichen Pflichtteile bei Enterbung). Stirbt einer der beiden Partner, erbt der länger lebende Partner alles. Die Kinder erben erst nach dem Tod des Ehepaars.