Die Reiserücktrittsversicherung schützt vor Stornokosten

Eine Reise, die Sie im Internet oder im Reisebüro buchen, findet häufig erst deutlich später statt. Sie haben hierdurch Planungssicherheit und können bereits Frühbucherrabatte in Anspruch nehmen. Nachteilig ist hingegen das Risiko, zu Beginn des Urlaubs nicht reisefähig zu sein.

Sie selbst sind erkrankt, ihr Kind hat sich ein Bein gebrochen, ihre Mutter ist pflegebedürftig oder ein wichtiger Termin im Berufsalltag steht an. Es bestehen vielfältige Möglichkeiten, eine Reise nicht antreten zu können. Treten Sie kurzfristig von einer Reise zurück, so berechnen die Veranstalter jedoch Stornogebühren in individueller Höhe.

Möchten Sie sich vor dem Risiko einer Reiseunfähigkeit schützen und die Stornogebühren einsparen, schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab. Diese ermöglicht eine kostenlose Stornierung, sollten Sie bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung die Bedingungen für einen Versicherungsfall erfüllen. Ihnen stellt sich hierbei immer die Frage, ob im individuellen Fall eine solche Versicherung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Kostenlose Stornierung ermöglicht

Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, so sollten Sie in erster Linie wissen, welche Kosten erstattet werden. Im Standardfall handelt es sich um die folgenden Leistungen, die jedoch je nach Anbieter variieren können:

  • Stornokosten durch Reiseveranstalter, Airlines, Hotels, etc.
  • Mehrkosten für verspäteten Reiseantritt
  • Mietfahrzeug während der Reise
  • Gebuchte Reiseleistungen vor Ort

Die Kosten für die genannten Leistungen erhalten Sie im Normalfall komplett erstattet. Sie sollten jedoch auf eine Selbstbeteiligung im Tarif achten, bei dem Sie für einen Teil des Schadens selbst aufkommen. Bei den Reiserücktrittsversicherungen gibt es zahlreiche Anbieter ohne Selbstbeteiligung zu identischen Kosten, weshalb Sie auf dieses Risiko verzichten sollten.

Damit eine Versicherung weiß, welche Kosten auf sie zukommen wird, geben Sie die kompletten Reisekosten beim Abschluss der Versicherung an. Beachten Sie dabei auch bereits gebuchte Leistungen vor Ort, wie etwa einen Mietwagen oder Tagesausflüge. Haben Sie sich für einen sogenannten Jahrestarif entschieden, geben Sie den geschätzten Preis für die teuerste Reise an.

Was ist eine Unterversicherung?

Es besteht immer die Möglichkeit der Unterversicherung. Dies bedeutet, Sie haben einen Reisepreis angegeben, der zu gering ausgefallen ist.

Beispiel: Unterversicherung

Kostet Ihre Reise beispielsweise 4.000 EUR, wobei Sie bei Vertragsabschluss nur 2.800 EUR angegeben haben, so bekommen Sie auch nur 70 % der Kosten erstattet. Dies hat den Hintergrund, dass sich der Preis der Versicherung anhand der Reisekosten berechnet.

Ein Vorteil bietet die Klausel für den Reiseabbruch. Hierbei wird von einem Reiserücktritt während des Urlaubs ausgegangen. Brechen Sie Ihre Reise aus berechtigten Gründen ab, so zahlt die Versicherung für bereits gebuchte Leistungen. Außerdem haben Sie das Recht auf Erstattung von zusätzlichen Kosten während der Rückreise oder für einen verlängerten Aufenthalt. Vergleichen Sie die Leistungen damit, was durch die Reiseabbruchversicherung erstattet wird.

Versicherungsfälle für den Reiserücktritt kennen

Jede Reiserücktrittsversicherung ist mit Bedingungen verknüpft. Das bedeutet, Sie können eine Reise nicht ohne jeden Grund absagen, sondern müssen Bedingungen erfüllen, die die Versicherung vorgibt. Welche Bedingungen dies sind, sollten Sie genau im Vertrag der Versicherung nachlesen. Leider ist trotz detaillierter Auflistungen nicht immer sofort zu erkennen, ob ein vermeintlicher Versicherungsfall für einen Reiserücktritt ausreicht.

Welche Bedingungen müssen Sie bei der Reiserücktrittsversicherung erfüllen?

Die Bedingungen werden von Versicherung zu Versicherung individuell festgelegt. Dennoch können Sie bei einer Standardpolice davon ausgehen, dass bestimmte Fälle immer mitversichert sind. Die meisten Policen enthalten:

  • Schwere Krankheit
  • Todesfall in der Familie
  • Schwerer Unfall
  • Impfunverträglichkeit
  • Opfer einer schweren Straftat
  • Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Vorladung bei Gericht als Zeuge
  • Schwerer Vermögensschaden (z.B. durch Feuer, Wasser oder Diebstahl)
  • Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
  • Verpasster Flug, bei zwei Stunden Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel

Ob eine Bedingung erfüllt ist, lässt sich durch undefinierte Beschreibungen nicht immer genau sagen. Zum Beispiel ist nicht definiert, wann eine Krankheit als “schwer” bezeichnet wird. Aus diesem Grund gibt es Referenzfälle und bei Streitpunkten Versicherungsombudsmänner, die als Schlichter dienen. Bei weltweiten Unfällen ist übrigens auch eine private Unfallversicherung sinnvoll.

Sie sollten beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung darauf achten, dass die gewählte Versicherung am Schiedsverfahren durch Versicherungsombudsmänner teilnimmt.

Welche Rücktrittsgründe gehören nicht zu den gängigen anerkannten Gründen?

Weitere Rücktrittsgründe, die Sie im Zweifelsfall bei der Versicherungsgesellschaft anfragen sollten, da diese nicht zum Standardrepertoire gehören:

  • Antritt einer neuen Stelle nach Arbeitslosigkeit
  • Wichtige Prüfung in der Schule oder Universität
  • Einreiseverweigerungen
  • Genehmigter Urlaub wird zurückgezogen
  • Scheidung eingereicht
  • Spende von Organen, Knochenmark, Geweben

Eine Sonderstellung nimmt der Reiserücktritt bei politischen Unruhen und Naturkatastrophen am Reiseziel in Anspruch. In diesen Fällen greift eine Reiserücktrittsversicherung nicht. Sie als Reisender können aber dennoch Ihre Reise kostenfrei stornieren und erhalten vorab bezahltes Geld direkt von den Reiseveranstaltern wieder zurück.

Welche Personen sind versichert?

Ein weiterer interessanter Nebenaspekt ist die Anzahl der versicherten Personen, bzw. die Frage, wie es sich bei Krankheiten von dritten Personen verhält. Zunächst sollten Sie darauf achten, dass alle Ihre Familienangehörigen, die den Urlaub antreten, mitversichert sind. Dies geschieht im Normalfall über Familientarife. Je nach Versicherungsgesellschaft wird darauf Wert gelegt, ob die Familienangehörigen zusammenleben oder unterschiedliche Adressen haben dürfen.

Außerdem wird der Begriff des Kindes sehr variabel ausgelegt. Manche Versicherungen erlauben Personen bis zu einem Alter von 25 Jahren als mitversicherte Kinder. Andere Versicherungen erlauben sogar die Mitnahme von fremden Kindern unter einer Familienversicherung.

Wichtig ist die Frage, was bei Reiserücktrittsfällen durch dritte Personen geschieht. Im Normalfall greift eine Reiserücktrittsversicherung auch dann, wenn der Versicherungsfall bei einer Risikoperson unerwartet auftritt. Dies bedeutet, Sie können Ihre Reise stornieren, wenn beispielsweise folgende Personen erkranken und Sie die Reise dadurch nicht antreten können:

  • Lebenspartner
  • Eltern
  • Kinder
  • Großeltern
  • Neffen

Muss die Art der versicherten Reise geprüft werden?

Bei der Art Ihrer Reise müssen Sie keine großen Unterschiede machen. Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt bei Reisen im In- und Ausland gleichermaßen. Auch Langzeitreisen mit hohen Kosten lassen sich problemlos versichern, sollten jedoch von Ihnen im Vorfeld individuell angefragt werden. Ein wenig komplizierter ist die Versicherung einer Individualreise, da Sie hierbei alle Kosten vorab addieren müssen.

Sinnhaftigkeit der Reiserücktrittsversicherung

Ob Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen sollten, ist ein Abwägen von Kosten und Risiken. Die Stornierung einer Reise kostet Geld, eine Reiserücktrittsversicherung hingegen auch. Sinn macht eine Reiserücktrittsversicherung am ehesten bei Risikogruppen, wie Familien mit kleinen Kindern oder älteren Menschen. An dieser Stelle sei gesagt, dass manche Versicherer ältere Menschen komplett ablehnen.

Welche Kosten der Stornierung kommen auf?

Die Kosten der Stornierung richten sich nach dem Kleingedruckten der Reiseveranstalter. Eine pauschale Aussage lässt sich nicht machen, weshalb Sie jeden Fall individuell betrachten müssen. Meistens nehmen die Kosten jedoch zu, desto näher die Reise rückt. Es kann sogar vorkommen, dass Sie den kompletten Preis Ihrer Reise als Stornierungsgebühr bezahlen müssen.

Wie hoch sind die Kosten der Reiserücktrittsversicherung?

Wie viel Sie für Ihre Reiserücktrittsversicherung zahlen müssen, liegt an den Kosten Ihrer Reise, an den versicherten Personen samt deren Alter und an eventuellen Zusatzpolicen. Eine Reise mit einem Wert von 3.000 EUR kostet bei einem seriösen Anbieter etwa 100 EUR. Hinzu kommen eventuell Seniorenzuschläge oder sonstige Kosten für mitversicherte Risiken. Sie sollten außerdem prüfen, ob sich eine Jahresversicherung lohnt, sollten Sie mehrfach im Jahr auf Reisen gehen. Die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung sind bei Dienstreisen übrigens steuerlich absetzbar.

Kann die Reiserücktrittsversicherung nachträglich abgeschlossen werden?

Sie haben die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung noch nach Buchung der Reise abzuschließen. Es gilt als ausreichend, wenn Sie bis zu 30 Tage vor Beginn der Reise die entsprechende Versicherung abschließen. Bei Last-Minute-Reisen ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung auch noch drei Tage nach der Buchung möglich.

Empfehlung: Auslandsreise-Krankenversicherung ist wichtiger

Bevor Sie sich mit der Reiserücktrittsversicherung beschäftigen, sollten Sie bereits eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben. Diese ist deutlich wichtiger, da sie in Notfällen greift, die nicht nur den Geldbeutel, sondern die Gesundheit betreffen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die Behandlungs- und Medikamentenkosten sowie die Kosten für einen Rücktransport.

Reise stornieren und umbuchen

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Reise zu stornieren oder umzubuchen. Letztendlich steckt dahinter eine Kostenfrage. Möchten Sie das Geld für die Stornierung zurückerhalten, so benötigen Sie eine Reiserücktrittsversicherung. Nehmen sie freiwillig eine Umbuchung vor, so greift die Reiserücktrittskosten für eventuelle Schäden nicht. Dies hat den Hintergrund, dass Sie die Reise auf anderen Wegen antreten und somit die Bedingungen für einen Reiserücktritt nicht erfüllt sind.