Home-Office: Ein Arbeitsmodell, das gerade in Zeiten von Corona viel praktiziert wird. Eine neue Arbeitsumgebung wirft aber auch viele Fragen auf. Was passiert beispielsweise bei Arbeitsunfällen im Home-Office? Bleiben Arbeitnehmer*innen auf den Kosten sitzen, nur weil sie in den eigenen vier Wänden und nicht am Bürotisch sind?
Unfall muss bei Verrichtung der Arbeit entstehen
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer*innen auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie von zuhause aus arbeiten. Das knifflige hierbei ist aber, dass der Unfall in einem sehr engen Zusammenhang mit der Arbeit als solche verbunden sein muss. Die Versicherung greift beispielsweise nicht, wenn man sich als Beschäftigte*r etwas zu Trinken holt und dabei stürzt.
Grund hierfür ist, dass Arbeitgeber*innen in der Regel keinen Einfluss darauf haben, wie (un)sicher die Wohnung ihrer Beschäftigten ausgestaltet ist. Daher sollen sie auch nicht das Risiko einer Haftung tragen. Anders verhält es sich jedoch, wenn Arbeitnehmer*innen bei Ausführung ihrer Arbeit verunglücken; die beschäftigte Person im obigen Beispiel also zum Drucker laufen würde, statt sich etwas zu Trinken zu holen.
Dann wäre der enge Zusammenhang zwischen Arbeit und Unfall wieder gegeben. Denn die* Arbeitnehmer*in wäre nie zu Schaden gekommen, wenn sie den Weg zum Drucker nicht aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses hätte antreten müssen.
Hinweis: Zutrittsrecht von Aufsichtspersonen
Arbeitgeber*innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob der Arbeitsplatz die rechtlichen Schutzvorgaben erfüllt. Daher sind sie bzw. die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger nach §19 Absatz 2 Satz 3 und 4 SGB VII auch dazu befugt, die Wohnung von Beschäftigten im Home-Office zu betreten.
Weg zur Kita ist nicht versichert
Wie sieht es denn mit Unfällen aus, die außerhalb von Wohnungen stattfinden? Wer beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit seine Kinder in die Kita bringt, ist ja auch abgesichert. Gilt das auch für Arbeitnehmer*innen im HO?
Das Bundessozialgericht hat sich im Januar 2020 dazu in einem Urteil geäußert. Es verneint einen Versicherungsschutz in diesen Fällen. Die momentane Gesetzeslage schreibe schlicht und ergreifend vor, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur dann greift, wenn Eltern den Weg zur Kita mit dem notwendigen Weg zum Arbeitsplatz verbinden. Dieser notwendige Weg entfalle, wenn zuhause gearbeitet werde, so die Richter*innen.
Private Unfallversicherung kann sich lohnen
Gerichte arbeiten in solchen Fällen also sehr genau. Daher empfehlen Expert*innen den Abschluss einer privaten Unfallversicherung, wenn das Arbeiten von zuhause aus zunimmt. Beschäftigte sind dann abgesichert und ersparen sich im Ernstfall lange Prozesse, die sie im Zweifel verlieren.
Quellen: