Die Erreichbarkeit

Die ständige Erreichbarkeit hat sich erst aufgrund des technischen Fortschritts in den letzten Jahren entwickelt. Unter der ständigen Erreichbarkeit versteht man, dass Sie als Arbeitnehmer fast rund um die Uhr für Ihren Arbeitgeber, Arbeitskollegen oder sogar Kunden erreichbar sind.

Hierzu gehört nicht nur das Beantworten von Telefonanrufen. Auch das Beantworten von E-Mails und erledigen von Aufgaben nach Feierabend, fallen unter die ständige Erreichbarkeit.

Sind Arbeitnehmer zur Erreichbarkeit verpflichtet?

Sie als Arbeitnehmer sitzen nach der Arbeit Zuhause und genießen den Feierabend, dann erhalten Sie eine E-Mail von Ihrem Arbeitgeber, der Sie bittet, schnell noch etwas zu erledigen. Selbstverständlich sind Sie in der heutigen Zeit auch nach Feierabend über ein Smartphone zu erreichen. Doch müssen Sie als Arbeitnehmer Ihrem Chef überhaupt nach Feierabend antworten und eventuell sogar noch Arbeiten erledigen?

Im Gesetz gibt es keine gesetzliche Grundlage, die Sie als Arbeitnehmer verpflichtet, auch nach Feierabend immer für Ihren Arbeitgeber erreichbar zu sein. Dies kann Ihr Arbeitgeber auch nicht mit dem Einfügen einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag regeln. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf diese Klausel. Sollte er sie enthalten, dann ist diese unwirksam. Die einzige Ausnahme, wann Sie als Arbeitnehmer erreichbar sein müssen, ist, wenn Sie Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft haben.

Hinweis: Erreichbarkeit aufgrund eines Diensthandys

Nur weil Sie ein Diensthandy haben, bedeutet dies nicht, dass Sie rund um die Uhr erreichbar sein müssen. Haben Sie Feierabend oder Urlaub, dann können Sie das Diensthandy auch ausschalten.

Gesetzlich geregelt ist allerdings Ihre Arbeitszeit. Diese beträgt höchstens acht Stunden pro Tag. In dieser Zeit kann der Arbeitgeber verlangen, dass Sie erreichbar sind. Ihren Feierabend können Sie jedoch frei gestalten.

Welche Regelungen gelten im Homeoffice?

Wenn Sie im Homeoffice arbeiten, kann es für den Arbeitgeber teilweise schwer ersichtlich sein, wann Sie genau Feierabend haben und wann Sie arbeiten. Beide Seiten müssen sich an die Regelungen des Homeoffice halten. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall auf Ihre Angaben vertrauen. Im Gegenzug dürfen Sie keinen Arbeitszeitbetrug begehen. Unterschiede bei der Erreichbarkeit gibt es jedoch auch im Homeoffice nicht.

Sollten Sie sich beispielsweise in der Mittagszeit abmelden, da Sie sich um Ihre Kinder kümmern müssen, sind Sie nur verpflichtet für den Arbeitgeber erreichbar zu sein, wenn dies in einer Vereinbarung ausdrücklich geregelt wurde.

Müssen Sie bei der Rufbereitschaft oder beim Bereitschaftsdienst für den Arbeitgeber erreichbar sein?

Die Rufbereitschaft stellt die Verpflichtung dar, dass Sie als Arbeitnehmer sich außerhalb der Arbeitszeit für einen Arbeitseinsatz bereit halten. Sie müssen also auch außerhalb Ihrer Arbeitszeit erreichbar sein. Um die Erreichbarkeit sicherzustellen, werden Sie in der Regel ein Diensthandy oder ein Funkgerät erhalten.

Da der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gilt und diese Zeit auch vergütet wird, müssen Sie auch beim Bereitschaftsdienst über den Arbeitgeber jederzeit erreichbar sein.

In diesen Fällen müssen Sie nicht erreichbar sein

Sie sind gerade im Urlaub? Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob Sie auch in diesem Fall für den Arbeitgeber erreichbar sein müssen, schließlich dient der Urlaub ja gerade dazu, sich einmal keine Gedanken über die Arbeit machen zu müssen.

Hinzu kommt die Frage, ob Sie als Führungskraft im Vergleich zu einem normalen Arbeitnehmer eine andere Verpflichtung im Hinblick auf die Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten haben?

Müssen Sie als Arbeitnehmer an Feiertagen erreichbar sein?

An Feiertagen sollten Sie sich als Arbeitnehmer ausruhen. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Sie an Feiertage von null bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie auch nicht verpflichtet sind, auf Nachrichten oder Anrufe Ihres Arbeitgebers zu antworten.

Ausgenommen von dieser Regelung sind natürlich Berufsgruppen, die auch an Feiertagen arbeiten müssen. Hierzu zählen beispielsweise Krankenpfleger aber auch Mitarbeiter in der Gastronomie.

Müssen Sie als Arbeitnehmer im Urlaub erreichbar sein?

Wenn Sie Urlaub haben, dann darf der Arbeitgeber nicht von Ihnen verlangen, dass Sie für diesen erreichbar sind. Sind und Zweck des Urlaubes ist es, dass Sie sich erholen, und dies können Sie nicht, wenn Ihr Arbeitgeber Sie ständig kontaktiert. Hierbei ist es auch unerheblich, ob Sie Ihren Urlaub Zuhause oder in einem Urlaubsort verbringen.

Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch eine Ausnahme zugelassen, in der Sie Ihr Arbeitgeber auch während Ihres Urlaubs kontaktieren darf. Es muss eine zwingende Notwendigkeit, welche einen anderen Ausweg nicht zulässt, vorliegen. Engpässe reichen hier nicht aus. Vielmehr muss eine Existenzbedrohung des Arbeitgebers vorliegen, die nur Sie abwenden können.

Hinweis: Regelung gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub

Dass der Arbeitgeber Sie nicht während Ihres Urlaubs kontaktieren darf, gilt jedoch nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Bei den Urlaubstagen, die zusätzlich im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde, darf der Arbeitgeber Sie auch aus dem Urlaub zurückholen. Sie sollten daher ggf. klären, ob es sich bei dem Urlaub um die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Urlaubstage handelt.

Müssen Sie erreichbar sein, wenn Sie krankgeschrieben sind?

Ob Sie als Arbeitnehmer für den Arbeitgeber erreichbar sein müssen, obwohl Sie krankgeschrieben sind, hängt davon ab, was Sie mit dem Arbeitgeber vereinbart haben. Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer nämlich nicht verpflichtet, während einer Krankheit dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen.

Sollte jedoch ein Notfall vorliegen oder Sie verfügen als einziger Mitarbeiter über wichtige Informationen, dann darf der Arbeitgeber Sie im Ausnahmefall kontaktieren.

Denken Sie daran, sich richtig krankzumelden.

Hinweis: Regelungen im Tarif- oder Arbeitsvertrag

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie auch während einer Krankschreibung erreichbar sein müssen, dann sollten Sie einen Blick in Ihren Tarif- und/oder Arbeitsvertrag werfen. Dort können Regelungen enthalten sein, die beschreiben, ob und wenn ja, in welchem Umfang Sie erreichbar sein müssen.

Müssen Sie beim Überstundenabbau für den Arbeitgeber erreichbar sein?

Sie haben zahlreiche Überstunden gemacht und arbeitsvertraglich wurde keine Auszahlung dieser Überstunden, sondern ein Freizeitausgleich vereinbart? Dann müssen Sie auch in diesem Fall nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein. Freizeit dient ja gerade dazu, sich von der Arbeit zu erholen. Beim Abbau von Überstunden sollten Sie sich zusätzlich von der geleisteten Mehrarbeit erholen.

Müssen Sie als Führungskraft immer erreichbar sein?

Ob Sie als Führungskraft immer erreichbar sein müssen, kann so pauschal nicht beantwortet werden. Dies hängt zum einen davon ab, welche Position Sie genau im Unternehmen haben und zum anderen wie viel Verantwortung Ihnen übertragen wurde.

Regelungen im Arbeitsvertrag gibt es hierzu meistens nicht. Die ständige Erreichbarkeit kann zum Teil durch die Stellenbeschreibung und die entsprechend höhere Vergütung gerechtfertigt werden. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie immer erreichbar sein müssen, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen.

Wird die ständige Erreichbarkeit eigentlich bezahlt?

Sollten Sie für Ihren Arbeitgeber außerhalb der Arbeitszeit tätig werden, dann stellt dies Mehrarbeit dar, die vom Arbeitgeber auch vergütet werden muss. Es empfiehlt sich hier, ein Arbeitszeitkonto anzulegen. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Grenzen der Höchstarbeitszeit und auch die Ruhezeiten einhalten müssen.

Die Vor- und Nachteile der ständigen Erreichbarkeit

Auf den ersten Blick wirkt eine ständige Erreichbarkeit eher nachteilig, vor allem wenn der Arbeitgeber Sie ständig versucht außerhalb der Arbeitszeiten zu erreichen. Doch kann die ständige Erreichbarkeit für Sie als Arbeitnehmer auch durchaus Vorteile haben.

Welche Nachteile hat die ständige Erreichbarkeit?

Natürlich empfindet es niemand gleich als negativ, wenn der Arbeitgeber einen ausnahmsweise mal außerhalb der Arbeitszeiten kontaktiert. Bleibt dies jedoch keine Ausnahme, sondern wird zur Gewohnheit, dann kann die ständige Erreichbarkeit für Sie als Arbeitnehmer folgende Auswirkungen haben:

  • Nie Feierabend

Mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass der Arbeitgeber jederzeit anrufen oder eine E-Mail schreiben könnte, auf die Sie als Arbeitnehmer reagieren müssen, sorgt für ein hohes Stresslevel. Der Sinn und Zweck des Feierabends, nämlich die Erholung von der Arbeit, wird durch die ständige Erreichbarkeit unterlaufen.

  • Druckaufbau

Dadurch, dass sich auch außerhalb der Arbeitszeiten alles um die Arbeit dreht, entsteht bei Ihnen ein erheblicher Druck, immer und für alle erreichbar sein. Dies nimmt Ihnen sämtliche Energiereserven und kann dann auch dazu führen, dass Sie Ihre Arbeit nicht mehr sorgfältig erledigen können.

  • Burnout

Letztlich kann eine ständige Erreichbarkeit auch zum Burnout führen. Sie vernachlässigen durch die ständige Erreichbarkeit Ihre Familie, Freunde und Hobbys. Ein mentaler Ausgleich ist somit nicht mehr gegeben.

Welche Vorteile hat die ständige Erreichbarkeit?

Doch nicht jeder Arbeitnehmer ist gleich und manche sehen in der ständigen Erreichbarkeit auch durchaus einen Vorteil. Sie können nämlich bestehende Probleme schnell und kurzfristig beseitigen. Gerade wenn Sie für Kunden ständig erreichbar sind, fühlen sich diese gut betreut.

Doch auch hier muss man sich als Arbeitnehmer fragen, ob dieses Problem so dringlich ist, dass es nicht bis zum nächsten Arbeitstag warten kann. Durch die ständige Erreichbarkeit kann nicht mehr gefiltert werden, was wirklich wichtig ist und was nicht.

Wie Sie eine ständige Erreichbarkeit vermeiden können

Sollte Ihnen bewusst werden, dass die ständige Erreichbarkeit für Sie ein Problem wird, da Sie sich psychisch unter Druck gesetzt fühlen und in Ihrer Freizeit nicht mehr abschalten können, dann müssen Sie versuchen, eine ständige Erreichbarkeit zu vermeiden.

Können Absprachen mit dem Arbeitgeber helfen?

Waren Sie sonst immer für den Arbeitgeber oder Kunden erreichbar, sollten Sie nicht von heute auf morgen damit aufhören. Das könnte zur Verwirrung und Unzufriedenheit führen. Daher sollten Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber und auch mit den Kunden suchen und klare Regelungen treffen, wann Sie erreichbar sind und wann nicht. Hier sollten Sie deutlich machen, dass Sie nur in Notfällen in Ihrer Freizeit zu kontaktieren sind.

Wie können Sie eine Erreichbarkeit noch verhindern?

Natürlich liegt die ständige Erreichbarkeit auch in Ihrem Verantwortungsbereich. Selbst wenn Sie eine Absprache getroffen haben, fühlen Sie sich als Arbeitnehmer trotzdem häufig verpflichtet, auf eine E-Mail die in der Freizeit kommt zu antworten.

Nehmen Sie sich diesen Stress und entscheiden Sie sich bewusst, dass Sie innerhalb Ihrer Freizeit z.B. keine beruflichen E-Mails mehr checken. Auch das Ausschalten des Arbeitshandys kann Ihnen dabei helfen, sich den Stress durch die ständige Erreichbarkeit zu nehmen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollte es keine Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag über die Erreichbarkeit innerhalb Ihrer Freizeit geben, so kann es sein, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten, weil Sie für diesen nicht erreichbar waren. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Sie nur in einem wirklichen Notfall für den Arbeitgeber erreichbar sein müssen.

Normale betriebliche Probleme, die auch durch einen anderen Arbeitnehmer behoben werden können, reichen nicht aus. Sollte der Arbeitgeber Ihnen daher eine Abmahnung erteilt haben, sollten Sie gegen diese in jedem Fall vorgehen, in dem Sie verlangen, dass diese aus Ihrer Personalakte entfernt wird.