In den vergangenen Jahren hat das Homeoffice zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das Arbeiten von zu Hause aus wirft aber auch gleichzeitig neue arbeitsrechtliche Fragen auf. Insbesondere bei regionalen Feiertagen wissen Remote-Arbeitnehmer:innen oft nicht, ob und wann sie arbeiten müssen.

Feiertagschaos im Homeoffice

In Hamburg leben, aber für ein Münchener Unternehmen arbeiten? Arbeiten auf Distanz ist seit langem ein gängiges Modell – und seit dem vermehrten Homeoffice-Aufkommen aufgrund der Pandemie wahrscheinlich auch weitverbreiteter denn je. Und doch steht so mancher Arbeitnehmer bzw. so manche Arbeitnehmerin an bestimmten Feiertagen vor der Frage, ob er oder sie jetzt arbeiten muss oder nicht.

Denn neben bundeseinheitlichen Feiertagen wie Ostern, Weihnachten und dem Tag der Deutschen Einheit, an denen die Mehrheit von Angestellten frei hat, gibt es je nach Bundesland oder Kommune zusätzliche freie Tage. Berühmte Beispiele sind:

  • Allerheiligen am 1. November in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
  • Der Buß- und Bettag in Sachsen
    oder
  • Heilige Drei Könige am 6. Januar in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt

Was gilt also, wenn ein:e Arbeitnehmer:in nicht dort wohnt, wo er bzw. sie arbeitet?

Hinweis: Feiertage müssen bezahlt werden
§2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) schreibt vor, dass Arbeitnehmer:innen auch an Feiertagen bezahlt werden müssen.

Arbeitsort der Angestellten maßgeblich

Fehlt eine besondere Regelung im Vertrag, gilt das Recht des Arbeitsortes, sprich dem Ort, an dem Sie typischerweise die Arbeitsleistung erbringen. Wichtig: Ihr Arbeitsort kann zwar mit Ihrem Wohnort oder dem Betriebsstandort zusammenfallen, muss es aber nicht.

Sollten Sie also von zu Hause arbeiten, haben Sie automatisch frei, wenn ein regionaler Feiertag bei Ihnen stattfindet. Umgekehrt sind Sie aber zum Arbeiten verpflichtet, obwohl im Bundesland Ihres Unternehmens ein Feiertag gefeiert wird.

Tipp: Arbeitsort vertraglich festlegen
Damit es nicht zu Missverständnissen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber kommt, empfehlen wir Ihnen bereits vorher den Arbeitsort vertraglich festzulegen. So sind dann auch Feiertagsregelungen klar.

Fehlende Präsenzpflicht vs. mobiles Arbeiten

Die Arbeit im Homeoffice allein ist aber grundsätzlich nur ein Indiz für den Arbeitsstandort. Es kommt vielmehr darauf an, ob Sie tatsächlich einen Arbeitsvertrag geschlossen haben, der mobiles Arbeiten vorsieht oder ob Ihr Arbeitgeber die Präsenzpflicht für Sie vorübergehend ausgesetzt hat. Ist Letzteres der Fall, bleibt der Betriebsstandort Arbeitsort, sodass sich Feiertagsregelungen danach richten.