Der türkische Lieferdienst Getir will rund 2.500 Stellen streichen – viele davon in Deutschland. Die Massenentlassung ist Teil einer neuen Unternehmensstrategie, die die eingebrochenen Einnahmen der vergangenen Jahre wieder einholen soll. Wir zeigen Ihnen, worauf Mitarbeitende jetzt achten sollten.

Marktführer Getir angeschlagen

Lange Zeit lief es gut für Getir. Das 2015 in der Türkei gegründete Start-up, das Essen und Lebensmittel zu seinen Kundinnen und Kunden nach Hause liefert, war einer der großen Gewinner der Pandemie. Sogar den Konkurrenten Gorillas hat man vergangenen Dezember für rund 1 Milliarde Dollar gekauft, um weiter im europäischen Markt zu expandieren.

Jetzt aber scheint es, als hätte Getir sich übernommen. 9% der gesamten Belegschaft muss gehen. Die Entlassungen betreffen Arbeitnehmer:innen weltweit und auf allen Ebenen: Management, Lieferfahrer:innen und Lagerangestellte – Kündigungen wird es überall geben.

Achtung: Fehlende Anzeige führt zur Unwirksamkeit der Kündigung!
Massenentlassungen müssen in Deutschland rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Tut Ihr Arbeitgeber dies nicht, ist die Kündigung automatisch unwirksam.

Sparprogramm bei Getir

Die Stellenstreichungen sind Teil eines Strategiewechsels bei Getir. Schon lange ist bekannt, dass der Schnelllieferdienst keine Gewinne generiert. Nach dem Ende der Corona-Pandemie folgten dann auch noch massive Umsatzeinbrüche. Der kostspielige Kauf von Gorillas dürfte dann der Sargnagel für das Unternehmen gewesen sein.

Die nun folgende Umstrukturierung ist Teil eines neuen Sparkurses aus Istanbul. Gleichzeitig stellte Getir klar, dass das Unternehmen als solches trotz der vielen Kündigungen in seinen fünf Kernmärkten Deutschland, USA, die Niederlande, Türkei und Großbritannien erhalten bleibt. Ob die Entlassungen letztendlich genügen, um die Investoren zufriedenzustellen, wird sich noch zeigen müssen.

Das können Mitarbeiter bei Massenentlassung tun

So oder so scheint die Lage für deutsche Getir-Mitarbeiter:innen besonders ernst zu sein. In Zukunft werden nur noch sechs statt 23 Städte von dem Start-Up beliefert. Das lässt vermuten, dass ein Großteil der Einsparungen vor allem den deutschen Markt betrifft. Was also können und sollten Angestellte von Getir/Gorillas jetzt tun? Wir empfehlen folgendes:

  • Schalten Sie schnellstmöglich einen Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht ein: Je länger Sie sich Zeit lassen, desto weniger können Sie und Ihr Rechtsbeistand sich auf eine Kündigungsschutzklage vorbereiten.
  • Unterschreiben Sie nichts – egal ob Aufhebungsvertrag, Änderungsvertrag oder Gehaltsverzicht. Lassen Sie alle Papiere vorher anwaltlich prüfen. Eine Unterschrift lässt sich nicht so einfach rückgängig machen.
  • Verlassen Sie sich nicht allein auf einen Sozialplan, sofern vorhanden. Verzichten Sie nicht auf eine Klage!

Außerdem sollten Sie weiterhin alle ihre vertraglichen Pflichten erfüllen. Läuft es am Ende auf eine Kündigungsschutzklage aus, wirkt sich ein vorbildliches Verhalten zu Ihren Gunsten aus.

Sind Sie von einer Entlassung durch Ihren Arbeitgeber betroffen? Dann lassen Sie sich von uns beraten und, wenn nötig, auch vertreten! In unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihren Fall und zeigen Ihnen Handlungsoptionen auf. Auf Wunsch begleiten wir Sie im weiteren gerichtlichen wie außergerichtlichen Verfahren.

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Unser Kanzlei-Team erkennt eine fehlerhafte Kündigung sofort, geht für Sie dagegen vor und wahrt so Ihre Interessen als Arbeitnehmer:in.

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