Gelber Schein ade! Ab Oktober soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nach und nach digitalisiert werden. Ärtz*innen haben dann bis Ende des Jahres Zeit, ihre Praxen entsprechend umzurüsten. Ziel der elektronischen AU ist eine Entbürokratisierung der Krankmeldung und die Entlastung von Arbeitnehmer*innen.

Die digitale AU kommt

Die Digitalisierung macht auch vor der AU nicht halt. Arbeitnehmer*innen müssen in Zukunft keine gelben Zettel mehr sammeln, wenn sie eine Krankschreibung erhalten. Stattdessen übermitteln Ärzt*innen die Krankschreibungen an die Krankenkassen selbst – und zwar digital. Damit das auch reibungslos funktioniert, haben Ärzt*innen ab Oktober bis Ende dieses Jahres Zeit, ihre Praxen an die digitale Infrastruktur des Gesundheitswesens anzubinden.

Hinweis: Verspäteter Start der eAU
Eigentlich sollte die eAU (elektronische AU) bereits Anfang 2021 eingeführt werden. Aber wegen der Corona-Pandemie und der mangelnden technischen Ausstattung vieler Praxen, haben sich das Gesundheitsministerium, die Krankenkassen und die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf eine Übergangsregelung von Oktober bis Januar 2022 geeinigt.

Bekommen Arbeitgeber*innen die eAU auch?

Neben den Krankenkassen und Ärzt*innen sind auch Arbeitgeber*innen am Krankschreibungsprozess beteiligt. Wie also wirkt sich die Einführung der eAU auf sie aus? Zunächst bleibt alles beim Alten. Die Umstellung der nächsten drei Monate betrifft erst einmal nur das Verhältnis von Krankenkassen und Ärzt*innen. Patient*innen erhalten weiterhin den gelben Schein, den sie bei ihren Vorgesetzten einreichen müssen.

Doch das soll sich nächstes Jahr ändern. Ab Juli 2022 erhalten auch Arbeitgeber*innen die AU in digitaler Form. Für die Übermittlung sind dann die Krankenkassen zuständig. Geplant war das zwar schon für Januar 2022, weil es aber laut KBV technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung gab, wurde der Termin nach hinten verschoben.

Weniger Bürokratie durch eAU

Die Umstellung dürfte für Arbeitnehmer*innen zunächst etwas gewöhnungsbedürftig sein. Sie hat aber auch viele Vorteile. Bisher gab es den gelben Schein in dreifacher Ausfertigung: Jeweils eine AU für die Krankenkasse, den*die Arbeitgeber*in und den*die Arbeitnehmer*in selbst. Das ergibt bei ca. 17 Millionen Krankschreibungen jährlich eine Zettelwirtschaft, die ihresgleichen sucht.

Dank der digitalen AU ist damit aber Schluss. Der Wegfall des gelben Scheins spart nicht nur Papier, sondern auch Extrawege, die kranke Arbeitnehmer*innen bisher auf sich nehmen zu mussten, um Krankmeldungen rechtzeitig bei ihren Krankenkassen und Arbeitgeber*innen einzureichen.

 

Quellen: