Bisher richtete sich das Augenmerk der Öffentlichkeit im Abgasskandal vor allem auf den Motor EA189, der inzwischen als “Skandalmotor” bekannt ist. Nun rückt auch der Motor EA288 immer mehr in den Fokus. Dass Volkswagen jetzt eine “Rückrufaktion” der betroffenen Fahrzeuge gestartet hat, verstärkt den Manipulationsverdacht.

Die “Werkstattaktion” VWs – ein versteckter Rückruf?

Derzeit erhalten Besitzer*innen der mit dem EA288 ausgestatteten Fahrzeuge Schreiben, die sie dazu auffordern, ihre Autos in Werkstätten überprüfen zu lassen. Dabei offenbart der Automobilkonzern nicht, dass ein Manipulationsverdacht besteht. Stattdessen schiebt er technische Probleme im Abgasreinigungssystem vor.

Ein gemeinsamer Rückruf mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) liegt hier, anders als im Fall des EA189-Motors, gerade nicht vor. VW agiert in diesem Fall also allein. Die Indizien dafür, dass der Autobauer diese “Werkstattaktion” nutzt, um einem verbindlichen Rückruf durch das KBA zuvorzukommen, häufen sich also.

Hinweis: Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt
Um gefährliche Mängel an Fahrzeugen zu beheben, arbeiten Automobilhersteller häufig mit dem Kraftfahrt-Bundesamt zusammen. Halter*innen von mangelhaften Fahrzeugen werden schriftlich aufgefordert, ihre Autos zur Fehlerbehebung in eine Werkstatt zu bringen. Kommen Halter*innen dieser Aufforderung nicht nach, droht ihnen im schlimmsten Fall ein Fahrverbot.

EA288 auch auf gerichtlichem Prüfstand

In letzter Zeit musste Volkswagen auch in Bezug auf den Motor EA288 vor Gerichten immer wieder Niederlagen einstecken. Erst im Februar diesen Jahres entschied das Oberlandesgericht Köln in einem Rechtsstreit zwischen Verbraucher und VW zugunsten des Verbrauchers. Das Gericht sah auch beim Motor EA288 eine Manipulation als gegeben an.

Es scheint, als versuche Volkswagen jetzt, die Aussicht auf Erfolg vor Gericht für Kund*innen möglichst klein zu halten. Die “Werkstattaktion” soll dem Unternehmen die Möglichkeit geben, die Manipulation der Motoren ohne Wissen der Betroffenen rückgängig zu machen und das KBA aus der ganzen Angelegenheit rauszuhalten.

Denn sobald das KBA involviert ist, veröffentlicht es auch seine Untersuchungs- und Testergebnisse. Im Prozess greifen dann Gerichte gerne auf diese Ausführungen zurück, da das KBA als Fachbehörde Fahrzeuge nicht nur objektiv sondern auch mit der dafür erforderlichen Expertise untersucht.

Lassen Sie Ihre Ansprüche vor Werkstattbesuch prüfen

Expert*innen raten daher, dass Besitzer*innen entsprechender Fahrzeuge eventuelle Ersatzansprüche prüfen lassen und nicht auf das Schreiben zur “Werkstattaktion” von VW zu reagieren. Denn zum Einen kann nur das Kraftfahrt-Bundesamt Sie zu einem Rückruf verpflichten. Zum Anderen haben Softwareupdates oft negative Folgen für die Fahrzeuge. Ein höherer Verbrauch und Verschleiß sowie eine niedrigere Leistung sind häufig Begleiterscheinungen eines solchen Updates.

Wir machen Ihre Ansprüche geltend

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