Die Gründe für den Diesel-Wertverlust
Für den Wertverlust bei Diesel gibt es zwei Gründe. Zunächst einmal hat der Abgasskandal dafür gesorgt, dass die Diesel-Fahrzeuge erheblich an Wert verloren haben. Hier wurden den Käufern nämlich vermeintlich umweltfreundliche Fahrzeuge verkauft. Diese waren allerdings mit einer Software versehen, die die Abgaswerte manipuliert hat. Aus diesem Grund haben die Diesel-Fahrzeuge erheblich an Attraktivität verloren.
Neben dem Abgasskandal spielt auch das Diesel-Fahrverbot eine Rolle beim Wertverlust. Aufgrund der Nichteinhaltung der von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte im Hinblick auf den Stickstoffdioxidausstoß wurde in einigen Städten bereits ein Diesel-Fahrverbot umgesetzt. Auch dieser Umstand führt zu einem Wertverlust des Diesel-Fahrzeuges, denn wer möchte schon ein Fahrzeug kaufen, mit dem er am Ende gar nicht fahren kann.
Welche Fahrzeuge sind vom Diesel-Wertverlust betroffen?
Nachfolgende Fahrzeug-Modelle sind vom Dieselskandal und somit auch vom Wertverlust betroffen:
Wie hoch ist der Wertverlust bei einem Diesel-Fahrzeug?
Wie hoch der Wertverlust Ihres Diesel ist, kann nicht konkret bestimmt werden. Der Wertverlust kann lediglich geschätzt werden. Wer seinen Diesel verkaufen möchte, muss teilweise beim Verkauf einen Verlust von 10 bis 30 Prozent hinnehmen. Wie hoch der Verlust ist, richtet sich auch nach dem entsprechenden Fahrzeugtyp. Es ist sogar vorgekommen, dass einige Diesel-Fahrzeuge überhaupt nicht mehr verkäuflich waren, da es keinen Abnehmer mehr auf dem Markt gibt.
Kann das Softwareupdate den Diesel-Wertverlust minimieren?
Die Hersteller haben nach dem Abgasskandal ein Softwareupdate angeboten. Wer nun denkt, dieses Update minimiert den Diesel-Wertverlust, der irrt sich. Wer möchte schon ein Fahrzeug kaufen, bei dem ein Softwareupdate erforderlich ist. Zusätzlich ist bisher noch nicht klar, welche Folgen dieses Update nach sich zieht.
Insbesondere bei den Fahrzeugen von VW zeigten sich nach dem Update Probleme. So kam es zu
- einem höheren Kraftstoffverbrauch,
- Versottung der Filter und daraus resultierende Motorschäden,
- aber auch ein Leistungsverlust.
Da der Hersteller für diese Folgen auch keine Garantie übernimmt, macht das Softwareupdate ein Diesel-Fahrzeug noch unattraktiver.
Der Diesel-Wertverlust bei Leasing-Fahrzeugen
Das Leasing ist eine andere Form der Miete. Als Leasingnehmer können Sie ein Fahrzeug für eine gewisse Zeit nutzen und zahlen an den Leasinggeber eine Leasingrate. Sie als Leasingnehmer sind lediglich Besitzer des Fahrzeuges, denn der Leasinggeber bleibt weiterhin Eigentümer. Wenn die vereinbarte Leasingzeit abläuft, erhält der Leasinggeber das Fahrzeug wieder zurück.
Da der Leasinggeber weiterhin Eigentümer des Fahrzeugs bleibt, hat dieser eigentlich auch das Risiko des Wertverlustes. Dieses Risiko versucht der Leasinggeber allerdings auf Sie als Leasingnehmer zu übertragen, nämlich durch das sogenannte Restwert-Leasing.
Welche Auswirkung hat der Diesel-Wertverlust auf das Restwert-Leasing?
Wenn Sie ein Fahrzeug leasen, dann wird neben der Leasingrate auch ein Leasing-Restwert vereinbart. Der Leasings-Restwert ist der Wert, den das Fahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit haben soll. Hat Ihr Fahrzeug am Ende der Laufzeit einen niedrigeren Restwert als der eigentlich vereinbarte, dann müssen Sie die Differenz an den Leasinggeber nachzahlen.
Durch den Abgasskandal haben Diesel-Fahrzeuge auf dem Markt an Attraktivität verloren. Somit sind die Preise für einen gebrauchten Diesel gesunken. Der Restwert des Fahrzeuges richtet sich jedoch nach dem Wiederverkaufswert. Wenn Sie einen Leasingvertrag vor dem Abgasskandal abgeschlossen haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der tatsächliche Restwert unter dem eigentlich vereinbarten Restwert liegt und Sie somit eine Nachzahlung leisten müssen.
Wie können Sie sich gegen einen zu hohen Leasing-Restwert zur Wehr setzen?
Eine Restwertnachzahlung müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Sie können
- den angegebenen Marktwert anzweifeln,
- einen Beratungsfehler beim Abschluss des Leasing-Vertrages nachweisen
- oder den Leasingvertrag wegen Formfehler widerrufen.
Beim Widerruf des Leasingvertrages würden Sie dann die gezahlten Leasingraten zurückerhalten.
Hinweis: Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab
Die Erfolgsaussichten beim Widerruf des Leasingvertrages hängen stark vom Einzelfall ab. Einige Gerichte haben im Hinblick auf die Diesel-Klagen auch eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Leasingrate angesetzt.
Entschädigung beim Diesel-Wertverlust
Höchstwahrscheinlich wird Ihnen der Hersteller eines vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeuges nicht freiwillig eine Entschädigung zahlen. Die Hersteller setzen in der Regel darauf, dass Ihre Ansprüche verjähren und Sie diese nicht mehr geltend machen können. Sie müssen somit selbst rechtliche Schritte einleiten, um eine Entschädigung für den Diesel-Wertverlust zu erhalten. Vorab sollten Sie sich jedoch über die Möglichkeiten informieren oder sich von einem spezialisierten Anwalt im Dieselskandal beraten lassen.
Wann können Sie vom Widerrufsjoker Gebrauch machen?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben und der Kreditvertrag noch läuft, dann können Sie vom Widerrufsjoker, also dem Widerruf Ihres Autokredits, Gebrauch machen. Beim Widerrufsjoker spielt der Mangel an Ihrem Fahrzeug eigentlich gar keine Rolle. Hier kommt es auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung innerhalb des Kreditvertrages an.
Durch die fehlerhafte Belehrung wurde die Widerrufsfrist für den Kreditvertrag nie in Gang gesetzt. Sie können somit den Kreditvertrag widerrufen und erhalten die gezahlten Kreditraten wieder zurück. Im Gegenzug müssen Sie das Fahrzeug wieder zurückgeben.
In der Regel verjährt der Widerrufsjoker nicht. Nach einem gewissen Zeitraum kann das Recht auf Widerruf jedoch verwirkt sein. Wann dieser Anspruch verwirkt, ist nicht genau im Gesetz geregelt. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass das Recht zum Widerruf nicht vor Ablauf der normalen Verjährungsfrist verwirkt. Die normale Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit der Zahlung der ersten Kreditrate zu laufen.
Welche Möglichkeiten besteht bei einem nicht finanzierten Fahrzeug?
Sie können gegenüber dem Hersteller Schadensersatzansprüche geltend machen, unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben oder nicht. Hierzu müssen Sie eine Klage einreichen. In der Regel erhalten Sie den Kaufpreis für das Fahrzeug abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.
Tipp: Berechnen Sie Ihren Anspruch
Sie können die Höhe Ihres Anspruch ganz einfach ausrechnen. Nutzen Sie dafür gerne unseren Dieselskandal Rückabwicklungsrechner.
Erhalten Leasingnehmer auch Schadensersatz?
Auch Leasingnehmer haben einen Anspruch auf Schadensersatz im Hinblick auf den Abgasskandal. Einige Gerichte urteilten, dass Sie als Leasingnehmer, der einen Leasingvertrag über ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug abschließt, ebenfalls einen Schaden erleidet. Aus diesem Grund haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz.
Durch die manipulierten Abgaswerte haben Sie ungewollt einen Leasingvertrag für ein mangelhaftes Fahrzeug abgeschlossen. In einem Fall musste die Audi AG einem Leasingnehmer alle gezahlten Leasingraten abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Ferner wurde der Leasingnehmer von allen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag freigestellt. Das Fahrzeug musste im Gegenzug an den Leasinggeber zurückgegeben werden.