Der Fiat-Abgasskandal
Auch gegen den Autohersteller Fiat-Chrysler wird im Dieselskandal ermittelt. Laut Staatsanwaltschaft Frankfurt besteht der Verdacht, dass auch die Dieselmotoren von Fiat mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen wurden, um die Abgaswerte so zu manipulieren.
Durch die Ermittlungen bei Fiat rückt jedoch nun auch die Reise- und Wohnmobilbranche ins Blickfeld des Dieselskandals. Die meisten Wohnmobilhersteller setzten beim Motor und Fahrgestell auf den Fiat Ducato. Die im Ducato verbauten Multijet-Motoren manipulieren laut Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamt die Abgasreinigung.
Wie erkennen Verbraucher, ob sie betroffen sind?
Kenntnis darüber, in welchen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, hat lediglich der Hersteller oder das Kraftfahrtbundesamt (KBA). Ein Hinweis für eine unzulässige Abschalteinrichtung wäre ein verpflichtender Rückruf des KBA. Diesen gab es bislang jedoch nicht.
Jedoch hat das KBA eine Liste mit den betroffenen Fahrzeugen im Dieselskandal veröffentlicht. In dieser Liste befanden sich auch Dieselfahrzeuge der Marke Fiat, mithin der Fiat 500X 2.0 Multijet mit der Abgasnorm 6 sowie der Ducato. Laut KBA waren in dieser Liste Fahrzeuge aufgeführt, bei denen eine unzulässige oder kritische Abschalteinrichtung festgestellt wurde.
Welche Motoren von Fiat sind betroffen?
Folgende Multijet-Motoren sind vom Dieselskandal betroffen:
- 110 Multijet
- 115 Multijet
- 130 Multijet
- 150 Multijet
- 180 Multijet
Welche Wohnmobilhersteller nutzen den Fiat Ducato?
Zahlreiche Wohnmobilhersteller haben für das Fahrgestell den Fiat Ducato genutzt. Laut Fiat sind folgende Wohnmobilhersteller daher vom Dieselkandal mit betroffen:
- Arca
- Autostar
- Auto-Trail
- Bavaria/Mooveo
- Benimar
- Bürstner
- Campérêve
- Carado
- Caravans International
- Carthago
- Challenger
- Chausson
- Concorde
- Dethleffs
- Elnagh
- Eura Mobil
- Fleurette Florium
- Font Vendôme
- Forster
- Frankia
- Hobby
- Hymer
- Itineo
- Joint
- Kabe
- Karmann
- Knaus
- Laika
- La Strada
- Le Voyageur
- LMC
- McLouis
- Mobilvetta
- Morelo
- Niesmann+Bischoff
- Notin
- Phoenix
- Pilote
- PLA
- Pössl
- Rapido
- Rimor
- Roller Team
- Sunlight
- Sun Living
- Swift
- Weinsberg
- Westfalia
- Wingamm
Die Auswirkungen des Skandals auf Ihr Fahrzeug
Der Dieselskandal hat auch für die Fahrzeuge von Fiat erhebliche Auswirkungen. Es droht ggf. eine Stilllegung des Fahrzeuges. Zudem verliert das Fahrzeug allein schon aufgrund der Medienpräsenz erheblich an Wert.
Wird Ihr vom Abgasskandal betroffener Fiat Ducato stillgelegt?
Sofern Ihr Fahrzeug bzw. Wohnmobil vom Dieselskandal betroffen ist, dann entspricht der Stickstoffausstoß nicht den gesetzlichen Vorgaben und somit auch nicht den staatlichen Zulassungsbedingungen. Das Kraftfahrtbundesamt kann daher grundsätzlich eine Stilllegung des Fahrzeuges androhen.
Droht beim Fiat Ducato ein Fahrverbot?
Derzeit gibt es insbesondere Diesel-Fahrverbote in Innenstädten. Fahrzeugen mit zu einem Stickoxidausstoß wird somit verboten, innerhalb der Innenstadt oder bestimmten Straßenabschnitten zu fahren. Da Wohnmobile eher selten in Innenstädten genutzt werden, hat das Fahrverbot für den Fiat Ducato ggf. keine großen Auswirkungen.
Diese Ansprüche haben Betroffene vom Fiat Dieselskandal
Als Erstes ist zu klären, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und ob Ihre Ansprüche nicht vielleicht verjährt sind. Anschließend ist zu prüfen, ob in Ihrem Fall eine Rückabwicklung des Kaufvertrages, die Geltendmachung von Schadensersatz oder eine Minderung des Kaufpreises in Betracht kommt.
Kann der Hersteller Fiat überhaupt in Deutschland verklagt werden?
Fiat hat seinen Sitz nicht in Deutschland. Als Käufer kommt daher die Frage auf, ob der Hersteller überhaupt in Deutschland verklagt werden kann. Gemäß dem EuGH-Urteil vom 09.07.2020 (Az. C-343/19) ist dies jedoch möglich. Hersteller eines manipulierten Diesels können in dem Land verklagt werden, in denen die Fahrzeuge verkauft und erworben worden sind.
Erhalten Sie ein neues Wohnmobil?
Haben Sie das Fahrzeug als Neuwagen erworben und die Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeuges von zwei Jahren ist noch nicht abgelaufen, können Sie eine Neulieferung verlangen. Das alte Wohnmobil muss zurückgegeben werden und Sie erhalten ein neues, mangelfreies Wohnmobil.
Können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten?
Ferner steht Ihnen als Käufer die Möglichkeit zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Hersteller oder Händler erhält das Fahrzeug zurück, Sie bekommen den Kaufpreis erstattet. Bislang wird noch die Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen.
Hinweis: Berechnen Sie Ihren Anspruch
Nutzen Sie unseren Dieselskandal Rückabwicklungsrechner und erfahren, wie hoch Ihr Anspruch ist.
Die Nutzungsentschädigung orientiert sich auch an der Langlebigkeit des Fahrzeuges. Bei Wohnmobilen ist diese sehr hoch, weshalb sich trotz Anrechnung der Nutzungsentschädigung ein Rücktritt vom Kaufvertrag lohnen würde. Ob überhaupt eine Nutzungsentschädigung vom Käufer geschuldet ist, muss jedoch noch vom EuGH entschieden werden.
Können Sie den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen?
Sofern Sie Ihr Fahrzeug behalten wollen, kann aufgrund der Manipulation der Abgaswerte ggf. ein Minderwert geltend gemacht werden. Sie erhalten dann einen Teil des Kaufpreises erstattet.
Ferner wurden andere Fahrzeughersteller bereits wegen sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt. Hier können Sie sich für den großen oder kleinen Schadensersatz entscheiden. Beim großen Schadensersatz geben Sie das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis erstattet. Hier wird ggf. noch eine Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen.
Sollten Sie das Fahrzeug behalten wollen oder die Nutzungsentschädigung zu hoch ausfallen, können Sie auch einen kleinen Schadensersatz geltend machen. Dieser beträgt bis zu 25 % des Kaufpreises. Hierdurch sollen Schäden wie für eine Stilllegung oder andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der unzulässigen Abschalteinrichtung abgedeckt sein.
Welche Vorgehensweise ist für Sie sinnvoll?
Welche Variante für Sie am sinnvollsten ist, ist pauschal nicht zu beantworten, denn dies hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Sofern Sie Ansprüche gegen den Autohersteller Fiat geltend machen wollen oder lediglich überprüfen lassen wollen, ob Ihnen Ansprüche zustehen, sollten Sie sich von einem spezialisierten Anwalt im Dieselskandal beraten lassen.