Die Folgen des Abgasskandals
Die manipulierte Software bei Diesel-Fahrzeugen hat einen großen Schaden verursacht. Zum einen leidet die Autoindustrie nun unter einem schlechten Ruf. Zum anderen wurde auch die Umwelt erheblich durch die eingesetzte Software geschädigt, denn tatsächlich verursachten die Fahrzeuge viel mehr Abgase als angegeben.
Aber auch Sie als Käufer müssen mit Folgen beim Abgasskandal rechnen. Zunächst einmal stellt sich der Weiterverkauf Ihres Fahrzeuges als schwierig dar, da es kaum Abnehmer für ein manipuliertes Fahrzeug geben wird und Ihr Fahrzeug hierdurch einen erheblichen Wertverlust erleidet. Hieran ändert auch ein Software-Update nichts, welches die Folgen der Manipulation beheben soll.
Im schlimmsten Fall kann Ihnen sogar eine Stilllegung Ihres Fahrzeuges drohen, da durch den höheren Abgasausstoß keine gültige Betriebserlaubnis vorliegt. Durch das in vielen Städten bereits umgesetzte Diesel-Fahrverbot müssen Sie als Betroffener auch mit einer erheblichen Nutzungseinschränkung im Straßenverkehr rechnen.
Um die Folgen des Skandals zu minimieren, hat VW eine Rückrufaktion gestartet und die betroffenen Kunden gebeten bzw. aufgefordert, ein Software-Update durchführen zu lassen. In diesem Rückrufschreiben wurden Betroffene auch auf die negativen Auswirkungen hingewiesen, die ein nicht durchgeführtes Software-Update nach sich zieht.
Welche Fahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen?
Nicht nur VW ist vom Abgasskandal betroffen. Neben VW haben auch folgende Autohersteller eine manipulierte Software in ihren Fahrzeugen eingebaut:
- Mercedes
- Audi
- Porsche
- Seat
- Skoda
- BMW
- Opel
- Ford
- Jaguar
- Alfa Romeo
- Jeep
- Hyundai
- Renault
- Peugeot
- Land Rover
- Volvo
- Toyota
- Nissan
- Mazda
- Kia
- Fiat
Hinweis: Nicht jedes Modell ist betroffen
Nicht in jedem Modell haben die Hersteller eine manipulierte Software eingesetzt. Sie sollten daher vorab prüfen, ob Ihr konkretes Modell auch vom Abgasskandal betroffen ist. Bei Nissan ist z.B. nur das Modell Nissan Qashqai 1.6 dCi mit einer fehlerhaften Software ausgestattet.
Der Sinn und Zweck des Software-Updates
Das Software-Update betrifft die Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5. Das Update soll eine Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes erreichen. Der Sinn und Zweck des Software-Updates ist es also, die Belastung für die Umwelt zu verringern und ein mögliches Fahrverbot für das betreffende Fahrzeug zu umgehen.
Was passiert eigentlich beim Software-Update?
Das Software-Update ist nicht für jedes Fahrzeugmodell gleich. Nach Auskunft von VW wurden für etwa 1.000 Fahrzeuge individuelle Updates angefertigt. Bei der Entwicklung des Updates spielten sowohl
- das Modell,
- der Hubraum,
- das Gewicht,
- das Getriebe und
- die Ausstattung
eine Rolle.
Durch das Software-Update läuft Ihr Fahrzeug immer im Prüfstandmodus. In diesem Modus ist die Abgasrückführungsrate jedoch wesentlich höher als beim normalen Betrieb auf der Straße. Nach dem Software-Update befindet sich Ihr Fahrzeug somit weiterhin in einem “Schummel-Modus”. Durch die erhöhte Abgasrückführung gelangen weniger Abgase nach außen, was auf den ersten Blick positiv erscheint.
Diese Abgase werde jedoch in den Motor Ihres Fahrzeuges geleitet, was zu einer Versottung oder Verrußung und ggf. zu einem Motorschaden führen kann.
Welche Auswirkungen hat das Software-Update auf Ihr Fahrzeug?
Viele vom Abgas-Skandal betroffene VW-Kunden haben bereits ein Software-Update an ihrem Fahrzeug durchführen lassen. Einige Kunden haben ihr Fahrzeug nach dem Update nicht wieder erkannt. Folgende Veränderungen haben Betroffene an ihrem Fahrzeug festgestellt:
- Höherer Kraftstoffverbrauch: Nach dem Software-Update wurde ein höherer Kraftstoffverbrauch festgestellt. Bis zu 0,5 bis zu 1 Liter pro 100 Kilometer sollen einige Fahrzeuge nach dem Update mehr verbrauchen.
- Verrußter AGR-Filter: Durch das Update erhöht sich der Rußpartikelausstoß, was zu einer deutlich schnelleren Verrußung des AGR-Filters führt.
- Geringere Leistung: Einige VW-Kunden mussten nach dem Software-Update auch feststellen, dass ihr Fahrzeug nicht mehr die ehemalige Höchstgeschwindigkeit erreicht.
- Motorgeräusche: Letztlich haben einige Kunden nach dem Update auch veränderte Motorgeräusche bzw. klappernde Geräusche feststellen müssen.
Hinweis: Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt diese Probleme nicht
Diese Folgen wurden weder von VW noch vom Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt. Sie haben das Software-Update allerdings auch nur im Prüfstand getestet und nicht im normalen Straßenverkehr.
Die Rückrufaktion von VW
Für Sie als betroffener Kunde besteht erst einmal keine Pflicht, ein solches Software-Update durchführen zu lassen. Sie können somit selbst entscheiden, ob Sie der Aufforderung, ein solches Update durchführen zu lassen, nachkommen oder nicht.
In dem offiziellen Rückrufschreiben von VW werden Kunden allerdings deutlich auf die Folgen hingewiesen, welche ein verweigertes Update nach sich zieht. So könnte Ihr Fahrzeug im schlimmsten Fall zwangsweise stillgelegt werden oder der TÜV vergibt Ihnen nicht die erforderliche Plakette.
Sollte einem Software-Update zugestimmt werden?
Bevor Sie ein solches Software-Update durchführen lassen, sollten Sie vorab Ihre aufgrund des Abgasskandals bestehenden Ansprüche durchsetzen. Juristisch gesehen könnte das Update nämlich eine erfolgreiche Nachbesserung darstellen. Sie hätten dann keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, was hier die Einhaltung der Abgasnorm wäre.
Hinweis: BGH sieht in Software-Update keine erfolgreiche Nachbesserung
Der BGH hat nun entschieden, dass Ihnen als Kunde auch nach dem Software-Update noch Schadensersatzansprüche zustehen. Das Gericht folgte der Argumentation von VW nicht, dass Kunden nach dem Update das Fahrzeug vollständig hätten nutzen können. Der BGH war vielmehr der Auffassung, dass der Schaden am Fahrzeug nicht durch ein Software-Update behoben wurde.
Nach dem durchgeführten Update haben Kunden zwar neue Mängel festgestellt. Es wird jedoch nur schwer nachweisbar sein, dass diese Mängel auf das Update zurückzuführen sind. Sollten Sie sich die Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Update offen halten wollen, dann sollten Sie vorab eine Überprüfung von Leistung und Verbrauch durchführen lassen. So haben Sie einen Nachweis darüber, dass Ihr Fahrzeug nach dem Update einen Leistungsverlust oder einen Mehrverbrauch hat.
Haben Sie trotz Software-Update noch Anspruch auf Schadensersatz?
Durch den Abgasskandal hat insbesondere der Ruf von Diesel-Fahrzeugen stark gelitten. Wenn Sie ein Diesel-Fahrzeug mit einer manipulierten Software besitzen, dann müssen Sie sich damit abfinden, dass Ihr Fahrzeug einen erheblichen Wertverlust erlitten hat. Grund für den Wertverlust ist insbesondere, dass die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen stark gesunken ist. Einige Modelle sind auf dem Markt so gut wie gar nicht mehr verkäuflich. Somit haben Sie selbst nach einem Software-Update noch die Möglichkeit, Schadensersatz wegen der erheblichen Wertminderung geltend zu machen.
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Unsere Partneranwälte von rightmart unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Erstberatung ist für Sie kostenlos und in jedem Fall unverbindlich.
Die Konsequenzen für ein nicht durchgeführtes Software-Update
Es ist bereits vorgekommen, dass bei einem routinemäßigen Werkstattbesuch einfach ein Software-Update ohne die Zustimmung des Kunden durchgeführt wurde. Die Werkstätten hätten sich in diesem Fall auf eine sogenannte Pflicht zur Durchführung des Updates berufen. Diese Pflicht besteht allerdings nicht.
Zwar besteht in rechtlicher Hinsicht keine Verpflichtung, dieses Update durchführen zu lassen, jedoch unterliegen die Werkstätten strengen Auflagen. Wenn Sie als Kunde das Software-Update verweigern, dann muss die Werkstatt die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeuges an das Kraftfahrt-Bundesamt weiterleiten. Grund hierfür ist, dass die Rückrufaktion gesetzlich angeordnet wurde.
Welche Folgen drohen, wenn das Software-Update nicht durchgeführt wird?
Zwar wird gesagt, dass keine Verpflichtung besteht, ein solches Update durchführen zu lassen, das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen hat jedoch jetzt ein Urteil gefällt, in dem ein Betroffener ein Software-Update durchführen lassen musste, da ansonsten das Erlöschen der Typengenehmigung gedroht hätte.
Ferner können die Fahrzeuge aus dem Dieselskandal auch als Fahrzeug mit “erheblichen Mängeln” eingestuft werden. In diesem Fall wird keine TÜV-Plakette erteilt, es sei denn, dieser Mangel wird innerhalb von vier Wochen behoben. Somit wird den Betroffenen eine indirekte Pflicht zur Durchführung eines Software-Updates auferlegt, da ansonsten erhebliche Nachteile drohen.
Gibt es eine Alternative zum Software-Update?
Für einige Fahrzeugmodelle gibt es bereits eine Alternative zum Software-Update, nämlich eine Hardware-Nachrüstung. Diese Umrüstung kann je nach Hersteller jedoch in etwa 3.000 EUR bis 3.500 EUR kosten. Einige Hersteller haben sich bereit erklärt, die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen bis 3.000 EUR zu übernehmen. Andere Hersteller weigern sich hingegen, eine Nachrüstung durchzuführen.
Die aktuelle Rechtslage
In den USA können sich Betroffene auf eine hohe Entschädigungssumme freuen. Dies ist in Deutschland eher nicht der Fall. Im Mai 2020 hat der BGH ein Urteil gefällt, an dem sich die anderen Gerichte nun höchstwahrscheinlich orientieren werden. In dem entschiedenen Fall wollte der Kläger Schadensersatz gegen Rückgabe seines Fahrzeuges. Der BGH stimmte dem zu. Der Kläger musste sich jedoch einen Nutzungsersatz auf seinen Schadensersatzanspruch anrechnen lassen. Ferner sprach sich der BGH in diesem Urteil auch dagegen aus, dass der Schaden durch das Software-Update behoben sei. Es handelt sich somit um ein sehr verbraucherfreundliches Urteil.
Tipp: Berechnen Sie Ihren Anspruch
Sie können die Höhe Ihres Anspruchs ausrechnen. Nutzen Sie dafür gerne unseren Dieselskandal Rückabwicklungsrechner.
Wie können Sie sich als Betroffener zur Wehr setzen?
VW hat bzw. setzt im Hinblick auf die Gewährleistungsansprüche bei Mängeln an der Kaufsache auf die drohende Verjährung. Die Ansprüche sind nach Ablauf der Gewährleistungspflicht und somit bei Eintritt der Verjährung nicht mehr durchsetzbar. Sie hätten dann noch die Möglichkeit, wegen sittenwidriger Schädigung oder aufgrund des Betruges zu klagen. Sollten Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, dann könnte Ihnen ggf. auch ein Widerrufsrecht im Hinblick auf den Autokredit zustehen.
Jedoch gibt es seit Juli 2020 ein BGH-Urteil, was eine Klage wegen sittenwidriger Schädigung oder Betrug unmöglich macht. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein Fahrzeug mit dem Motor EA189 dann kann gegen den VW-Konzern nicht mehr geklagt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie haben das Fahrzeug nach dem 22.09.2015 gekauft
- Sie haben das Fahrzeug beim Händler gekauft
- Die Gewährleistungspflicht von in der Regel zwei Jahren ist abgelaufen
Hinweis: Beratung beim Rechtsanwalt
Sollten Sie Ihre Ansprüche noch rechtzeitig geltend machen wollen, dann sollten Sie sich von einem spezialisierten Anwalt im Dieselskandal über die bestehenden Möglichkeiten beraten lassen.