Hat VW seine Tochterunternehmen zur Abgasmanipulation angestiftet? Der Verdacht dafür besteht seit Bekanntwerden des serienmäßigen Betrugs durch den Wolfsburger Autobauer. Das Landgericht Hamburg (LG) hat jetzt in einem Fall, den wir selbst betreut haben, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei VW und Audi gleichermaßen angenommen.

Audi-Käufer zieht vor Gericht

Vor kurzem wandte sich der Besitzer eines Audi Q7 Hilfe suchend an uns. Er habe seinen Wagen im Oktober 2017 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Im Motor des Fahrzeugs seien neben einem Thermofenster weitere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Ein entsprechendes Rückrufschreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes habe der Mann bereits erhalten. Auch ein Software-Update wurde installiert.

Er bereue den Kauf und wolle nun seine Rechte als geschädigter Kunde geltend machen. Daher reichten wir Klage vor dem Landgericht Hamburg ein. Zunächst richtete sich diese nur gegen Audi als Fahrzeug- und Motorenhersteller. Im Verfahren erweiterten wir den Klageantrag schließlich auch auf den Mutterkonzern VW.

Täuschung von Audi war sittenwidrig

Das LG schloss sich unseren Ausführungen an und verurteilte sowohl Audi als auch VW zur Zahlung von insgesamt 34.258, 61 EUR an unseren Mandanten. Die zuständige Richterin bejahte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch beide Unternehmen. Dabei betonte sie im Urteil, dass das Verhalten der Autobauer besonders verwerflich war.

Audi habe seinen Kunden bewusst getäuscht, um Gewinne zu erzielen. Der Automobilhersteller erschlich sich nicht nur die Zulassung für den Q7, sondern verheimlichte dem späteren Käufer auch die Funktionsweise des Motors. Dass die Grenzwerte für Stickoxide nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, konnte unser Mandant zum Zeitpunkt des Kaufes nicht wissen. Und genau diese Arglosigkeit nutze Audi aus, um Profit zu machen, so das Gericht.

Hinweis: Audi ist seiner Darlegungspflicht nicht nachgekommen
Audi hätte den Verdacht der bewussten Täuschung vor Gericht ausräumen können, wenn das Unternehmen eine andere Erklärung dafür gefunden hätte, warum der emissionsfreundliche Modus des Motors so eng bedatet ist, dass er praktisch nur im Prüfstand aktiv ist.

VW als Initiator der Abgasmanipulation

Doch auch VW bekam vor Gericht sein Fett weg. Zwar habe Audi Fahrzeug und Motor ganz allein entwickelt und verkauft. VW habe als Mutterkonzern von Audi aber die Strippen gezogen und war nach Auffassung des Gerichts bestens mit den im wahrsten Sinne des Wortes „schmutzigen Einzelheiten“ des Q7-Motors vertraut.

Das Entwickeln, Bauen und Inverkehrbringen des manipulierten Motors erfolgte auf Anweisungen VWs, die Umsetzung konzernweit – und damit auch bei Audi. VW selbst gab im Verfahren sogar zu, ein Mitspracherecht bei unternehmerischen Entscheidungen seiner Tochterfirma zu haben. Das Gericht sah daher zumindest eine Beteiligung des Wolfsburger Autobauers als gegeben an.

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