Erbengemeinschaft: So entsteht sie
Die Erbengemeinschaft an sich hat keine Rechtsfähigkeit. Dies bedeutet, dass keiner der Erben für die Gemeinschaft handeln kann. Schließt eine Person der Erbengemeinschaft mit Dritten einen Vertrag bezüglich des Erbes ab, so gilt er nur für diese Person. Die Miterben sind im Vertrag rechtlich nicht eingeschlossen.
Eine Erbengemeinschaft kann daher auch nicht als solche im Grundbuch eingetragen werden. Jede einzelne Person muss bezeichnet werden. Eine Erwähnung der gesamthänderischen Bindung ist erforderlich.
Hinweis: Das bedeutet Gesamthandsgemeinschaft
Eine bildliche Umsetzung dieses Rechtsbegriffes macht ihn deutlich: Wie die Finger einer Hand nicht ohne diese funktionieren können, so können einzelne Personen einer Erbengemeinschaft nicht über den Nachlass entscheiden. Nur als “gesamte Hand”, also alle Erben miteinander, dürfen sie über den Nachlass verfügen.
Wie kann das Erbe verwaltet werden?
Jedem Miterben steht jedoch das Recht zu, seinen Anteil zu verkaufen. Der Erbschaftsverkauf ist in § 2371 BGB geregelt. Der Verkauf muss notariell beurkundet werden.
Eine weitere Möglichkeit für die Erbengemeinschaft, ihre Rechte und Pflichten zumindest teilweise zu übertragen, ist die Gründung einer GbR. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann ein Geschäftsführer bestellt werden, der Rechtsgeschäfte im Namen der Erbengemeinschaft tätigt.
Erbschein: Nachweis für die Erben
Es ist grundsätzlich möglich, dass jeder einzelne Miterbe einen Erbschein beantragen kann. Dieser weist ihn gegenüber Dritten als Erben aus. Für ein gemeinsames Auftreten und Rechtsgeschäfte der Erbengemeinschaft reicht der Einzel-Erbschein jedoch nicht aus. Für sie ist ein gemeinschaftlicher Erbschein erforderlich. Mit diesem können die Erben die Angelegenheiten mit Versicherungen, Banken und dem Grundbuchamt regeln.
Was umfasst der gemeinschaftliche Erbschein?
Im gemeinschaftlichen Erbschein sind alle Miterben benannt. Auch die ihnen zustehenden Quoten werden in der Regel im Erbschein benannt.
Beispiel: So errechnet sich die Quote
Sind fünf Geschwister gemeinschaftlich Nachlassnehmer, so erbt jeder Einzelne zu einem Fünftel, falls keine vorrangigen Erben wie ein Ehepartner da sind. Im Erbschein wird der Miterbe namentlich aufgeführt, mit dem Zusatz “Miterbe zu einem Fünftel”.
Gibt es einen Erbschein ohne Quotenaufteilung?
Seit dem 17.08.2015 besteht die Möglichkeit, einen quotenlosen Erbschein zu beantragen. Rechtsgrundlage ist der § 352 a Abs. 2 FamFG. Er ermöglicht, dass Handlungen unabhängig oder vor der Festlegung einer Quote vorgenommen werden können. Der quotenlose Erbschein empfiehlt sich, wenn unklare Quotenverhältnisse bestehen und die Klärung lange Zeit in Anspruch nehmen kann.
Wozu dient ein Teilerbschein?
Jeder einzelne Miterbe kann einen sogenannten Teilerbschein beantragen. Er führt sämtliche Miterben und den Erbanteil auf. Anders als der gemeinschaftliche Erbschein ist er jedoch nur ein Nachweis für den jeweiligen Antragsteller und nicht für die Gemeinschaft.
Was ist steuerlich zu beachten?
Die Erbengemeinschaft ist für die Versteuerung von Erträgen nicht zuständig. Dies obliegt den einzelnen Miterben. Die Einkünfte werden dazu in einem Feststellungsbescheid für alle einheitlich aufgeführt. Ihm geht die Feststellungserklärung durch die Erben voraus.
Jedoch haben die Miterben die Möglichkeit, für Steuerangelegenheiten einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten zu benennen. Seine Vollmacht gilt bis auf Widerruf. Die getroffenen Feststellungen werden vom Finanzamt an die jeweiligen für die Miterben zuständigen Finanzämter weitergeleitet. Diese werden auch die Erbschaftssteuer berechnen.
Bei der individuellen Besteuerung des jeweiligen Miterben werden ihm die Einkünfte zugeschlagen. Dies gilt auch für Steuerlasten wie Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer, falls die Erbengemeinschaft einen geerbten Betrieb fortführt.
Erbengemeinschaft: Erbschaft ausschlagen
Wie jeder andere Erbe auch kann der Miterbe in einer Erbengemeinschaft das Erbe ausschlagen. Gründe hierfür können sein
- Der Miterbe verzichtet zugunsten der anderen Erben auf seinen Anteil
- Er möchte mit den Miterben nichts zu tun haben
- Zur Erbmasse gehören Schulden, die zu übernehmen wären
Beachten Sie, dass Nachkommen auch Pflichtteile bei Enterbung zustehen, sodass sie auch Teil der Erbengemeinschaft sind.
Wie lange kann die Erbschaft ausgeschlagen werden?
Als Miterbe hat man Gelegenheit, sich sechs Wochen lang die Annahme des Erbes zu überlegen. Dies ist Zeit genug, um sich beim Rechtsanwalt über die Vor- und Nachteile dieses Vorgehens zu erkundigen. Bleibt der Miterbe bei seiner Entscheidung, das Erbe auszuschlagen, muss er dies innerhalb der sechswöchigen Frist gegenüber dem Nachlassgericht erklären. Die Rechtsgrundlage findet sich in den §§ 1943 ff. BGB.
Hat die Erbausschlagung Folgen?
Verzichtet ein Miterbe durch Ausschlagung auf die Erbengemeinschaft, sind die Rechte und Pflichten für ihn obsolet. Der einstige Miterbe enthält nichts vom Nachlass, haftet aber auch nicht für eventuelle Nachlassverbindlichkeiten. Dieser Schritt kann nicht rückgängig gemacht werden.
Unterschied: Erbengemeinschaft und normale Erben
Der Erbengemeinschaft sind Rechte und Pflichten auferlegt. Jeder Miterbe muss an Maßnahmen mitwirken, die für die Verwaltung des Erbes notwendig sind.
Beispiel: Pflichten der Erbengemeinschaft am geerbten Haus
Wird das Anwesen nicht veräußert, so müssen alle Einnahmen gerecht geteilt und Kosten gemeinsam von den Erben getragen werden. Der einzelne Erbe kann jedoch akut notwendige Entscheidungen zur Erhaltung des Hauses eigenständig treffen. Bestehen Unstimmigkeiten, entscheidet die Stimmenmehrheit nach Anteilen.
Was regelt eine Nutzungsvereinbarung?
Vor allem dann, wenn ein Anwesen zum Nachlass gehört, trifft der Erblasser vor seinem Tode Entscheidungen. Die kann darin bestehen, dass der überlebende Ehepartner oder eines der gemeinsamen Kinder ein Wohnrecht im Haus bekommt.
Wurde eine solche Regelung nicht getroffen, kann jeder Miterbe die Benutzung des Anwesens oder anderer Nachlassgegenstände verlangen. Hierüber ist eine Nutzungsvereinbarung zu treffen. Stimmt ein Miterbe dieser nicht zu, ist er zum Nutzungsersatz verpflichtet. Dieser fällt jedoch nur an, wenn er vereinbart wurde oder geltend gemacht wird.
Worin besteht eine Veränderung des Nachlasses?
Ein einzelner Miterbe kann nicht verlangen, dass eine wesentliche Veränderung am Nachlass stattfindet. So muss ein Haus nicht verkauft werden, wenn nur einer der Miterben dies möchte und keine anderweitigen, wertvollen Nachlassgegenstände vorhanden sind. In diesen Fällen kommt es oft bei der Erbauseinandersetzung zu Streitigkeiten, die oft erst vor Gericht geklärt werden.
Was passiert mit Zinserträgen und Mieteinnahmen?
Bankzinsen und Erträge von Wertpapieren, Mieteinnahmen und Pachten werden als “Früchte” bezeichnet. In der Regel kann die Teilung dieser Früchte zum Jahresende verlangt werden. Ein Mehrheitsbeschluss der Erbengemeinschaft reicht jedoch aus, um andere Regelungen zu treffen. Liegt der Verdacht auf einen Rechtsmissbrauch wie Unterschlagung von Einnahmen vor, besteht das Recht auf vorzeitige Teilung.
Erbengemeinschaft: So kommen Sie zu Ihrem Anteil
Sind Höhe und Art des Nachlasses geklärt, wird dieser entsprechend den Erbanteilen auf die Miterben verteilt. Diesen Vorgang nennt man Erbauseinandersetzung. Wurde im Rahmen der Auseinandersetzung der Nachlass vollständig aufgeteilt, gilt die Erbengemeinschaft als aufgelöst.
Wie läuft die Erbauseinandersetzung ab?
Ist vom Erblasser keine tiefergehende Regelung getroffen worden, die über einzelne Nachlassteile bestimmt, wird ein Auseinandersetzungsvertrag vereinbart. In ihm wird festgehalten, wie das Erbe aufgeteilt wird.
Beispiel: Nachlassgegenstände werden aufgeteilt
Der Nachlass besteht aus unterschiedlichen, wertvollen Gegenständen wie Wohnung, Schmuck und Bargeld. Jeder dieser Gegenstände ist gleich viel wert. Dann regelt der Auseinandersetzungsvertrag, welcher Erbe die Wohnung, welcher den Schmuck und wer das Bargeld bekommt.
Die Schriftform für diesen Auseinandersetzungsvertrag ist nicht immer vorgeschrieben. Schlüssiges Handeln oder mündliche Erklärung können ausreichen. Nur wenn Gegenstände im Nachlass sind, für deren Übertragung die notarielle Beurkundung notwendig ist, führt kein Weg am schriftlichen Vertrag und dem Notar vorbei. Dies trifft zu, wenn Sie bestimmte Wertpapiere oder Immobilien vererben möchten.
Ein Miterbe verstirbt, was nun?
Verstirbt ein Miterbe einer Erbengemeinschaft, so treten dessen Erben an seine Stelle. In der Praxis bedeutet dies, dass die Erbengemeinschaft dadurch auch um mehrere Personen erweitert werden kann. Die Erben des Miterben erhalten gemeinsam den Erbanteil des Verstorbenen. An den Anteilen der anderen Miterben wird folglich nichts verändert.
Erbstreitigkeiten
Erbstreitigkeiten sind leider keine Seltenheit. Mal geht es um ein vermachtes Wohnrecht für ein Haus, das Grund zum Streit gibt. Ein anderes Mal möchte ein Erbe einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass, der nicht herausgegeben wird.
- Kann die Erbengemeinschaft ein Testament anfechten?
- Wie vermeidet man einen Gerichtsprozess?
- Welche Haftungsfragen können auftreten?
- Welche Kosten entstehen für die Erbengemeinschaft?
- Gehören Unterhaltsansprüche zum Nachlass?
Kann die Erbengemeinschaft ein Testament anfechten?
Ein klar erstelltes Testament und ein vom Erblasser eingesetzter Testamentsvollstrecker können Unklarheiten beseitigen. Ist jedoch ein Miterbe mit dem letzten Willen des Erblassers nicht einverstanden, tauchen rasch Argumente auf wie
- fehlende Testierfähigkeit
- Fälschung
- und Benachteiligung.
Jeder Erbe, auch ein Miterbe, hat das Recht, aus begründetem Zweifel ein Testament anzufechten.
Wie vermeidet man einen Gerichtsprozess?
Der vernünftigste Weg wäre, sich gütlich zu einigen. Wurde ein Haus vererbt, besteht die Möglichkeit, dass ein Miterbe das Haus übernimmt und die anderen Erben ausbezahlt. Der Erbanteil kann auch verkauft werden. Wird kein Übereinkommen erzielt, ist eine Teilungsversteigerung der Immobilie möglich. Der Erlös fließt anteilsmäßig den Miterben zu.
Auch das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts oder Mediator kann einen langwierigen und teuren Gerichtsprozess vermeiden. Im gemeinsamen Gespräch werden Rechtsgrundlagen geklärt und Lösungswege aufgezeigt.
Ebenso ist eine Streitschlichtung durch ein Schiedsverfahren denkbar. Hier wird ebenfalls vorrangig nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht. Der Schiedsrichter darf jedoch einen Richterspruch zur Streitbelegung treffen. Dennoch ist ein Schiedsverfahren die schnellere und meist auch kostengünstigere Alternative zum Klageverfahren.
Welche Haftungsfragen können auftreten?
Hat eine Erbengemeinschaft das Erbe nicht ausgeschlagen, haftet sie für Nachlassverbindlichkeiten. Dies gilt auch für einen späteren Zeitpunkt, soweit die Verbindlichkeiten nicht verjährt sind. Die Erbengemeinschaft haftet aber auch etwa dann, wenn von einem gemeinsam verwalteten Grundstück eine Gefahr wie Baumbruch oder ähnliches ausgeht. Darüber hinaus haftet sie für die aus dem Erbe entwachsenden
- Steuern
- Versicherungsbeiträge
- und ähnliche, gesetzlich vorgeschriebene Abgaben.
Welche Kosten entstehen für die Erbengemeinschaft?
Oberster Grundsatz ist, dass von der Erbengemeinschaft alle Rechte und Pflichten gemeinsam wahrgenommen werden. Dies gilt auch für alle Kosten, die durch den Nachlass entstehen. Dazu gehören neben den Verbindlichkeiten laufende Beiträge bis zur Kündigung des jeweiligen Vertrages oder der Abmeldung von gebührenpflichtigen Leistungen.
Gehören Unterhaltsansprüche zum Nachlass?
Unterhaltspflichten des Erblassers müssen im Rahmen des “Dreißigsten” von der Erbengemeinschaft übernommen werden. Dies bedeutet, dass ein unterhaltsberechtiger Haushaltsangehöriger des Erblassers für einen Zeitraum von 30 Tagen den gewohnten Unterhalt bekommen muss.
Daneben gilt der “Voraus”. Hier entsteht ein Anspruch für einen überlebenden Ehepartner. Ihm gehören automatisch die zum gemeinsamen Haushalt gehörenden Gegenstände und ein gemeinsam genutztes Familienauto. Dieser Voraus wird nicht zum Erbteil gerechnet.