Verschwiegenheitsklausel Definition: Das steckt dahinter

Eine Verschwiegenheitserklärung beziehungsweise Verschwiegenheitsklausel ist eine Vereinbarung, die Sie dazu verpflichtet, über bestimmte Informationen, Stillschweigen zu bewahren. Unternehmen schützen damit Interna – sprich vertrauliche Angelegenheiten, die nicht nach außen dringen sollen. Eine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag ist dabei nicht ungewöhnlich. Betrifft die allerdings Ihr Gehalt – Ihr Arbeitgeber will also unterbinden, dass Sie darüber sprechen – ist eine derartige Erklärung oft unwirksam.

Hinweis: Entgelttransparenzgesetz

Bereits aufgrund des seit 2017 geltenden Entgelttransparenzgesetzes sind generelle Verschwiegenheitsklauseln für Mitarbeiter:innen über das Gehalt nach deutschem Recht unzulässig. Das sieht unter anderem einen Auskunftsanspruch vor, nach dem sich Mitarbeitende darüber informieren dürfen, was Kollegen und Kolleginnen in ähnlicher Position verdienen. Voraussetzung ist dabei allerdings eine Betriebsgröße von mindestens 200 Angestellten.

Verschwiegenheitserklärung beim Gehalt: Legal, oder nicht?

Gespräche über das Gehalt empfinden viele als unangenehm. Für Unternehmen steht dabei mitunter mehr auf dem Spiel: Sie fürchten um den Betriebsfrieden, wenn Mitarbeitende über ihre Gehälter sprechen. Um dem entgegenzuwirken, bedienen sie sich einer Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag. Zulässig ist das in der Regel nicht, bzw. ist eine derartige Klausel unwirksam.

Die Rechtslage ist hier eindeutig: Mit Kolleginnen und Kollegen dürfen Sie grundsätzlich über Ihr Gehalt reden. Gerichte gehen davon aus, dass Auskünfte über Lohn und Gehalt keine Geschäftsgeheimnisse darstellen, wenn diese innerhalb eines Unternehmens offengelegt werden.

Dabei dürfen Sie in der Regel auch mit Familienangehörigen wie Ihre:n Ehepartner:in und/oder Freunden über Ihr Einkommen sprechen. Gegenüber Behörden kann mitunter sogar eine Pflicht bestehen, Auskunft über Ihr Gehalt zu liefern. 

Mit wem darf ich über mein Gehalt sprechen?

Wichtig: Einschränkungen

Auch wenn es beim Gehalt keine Verschwiegenheitsklausel gibt, ist Vorsicht geboten: Aus dem Gesetz ergibt sich eine Verschwiegenheitspflicht bei unlauterem Wettbewerb. Das bedeutet, dass das Gehalt unter Umständen ein Geschäftsgeheimnis darstellen kann. Das ist insbesondere der Fall, wenn ein Konkurrenzunternehmen einen Vorteil erlangen kann, sofern es Informationen über die Gehaltsstrukturen erhält. Vor dem Hintergrund hätte Ihr Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran, dass Sie nicht über Ihr Gehalt sprechen.

Über das Gehalt anderer Personen im Unternehmen zu reden, ist indes tabu. Sie dürfen keine Informationen über das Gehalt Dritter teilen, sofern diese damit nicht einverstanden sind. So ist es in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den Artikeln 4 und 6 geregelt.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Bedeutung im Gehaltskontext

Dass Sie intern über Ihr Gehalt sprechen dürfen, hat noch einen weiteren Hintergrund: das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das beugt Ungleichbehandlungen und Diskriminierung im Alltag wie auch im Berufsleben vor. Eine Verschwiegenheitsklausel zum Gehalt im Arbeitsvertrag würde diesem Gesetz widersprechen. Immerhin können im Zuge eines Austausches über das Gehalt monetäre Ungleichgewichte aufgedeckt werden. 

Angestellte können mittels Gespräche über ihr Gehalt feststellen, ob sie einen angemessenen Lohn erhalten oder gegenüber anderen Mitarbeitenden in ähnlichen Positionen benachteiligt werden.

Wichtig: Gehaltsdiskriminierung

Ein Gehaltsunterschied zu einer vergleichbaren Position stellt nicht zwingend eine Diskriminierung dar. Liegt eine sachliche Begründung für eine Differenz vor – das kann bspw. eine besondere Qualifikation sein – sind Unterschiede beim Lohn legitim. 

Gehaltsabrechnung zeigen oder weitergeben: Das gilt

Ob für einen Mietvertrag oder bei der Bank – es gibt Situationen, in denen ein Gehaltsnachweis erforderlich ist. Auch hier stellt sich mitunter die Frage, ob Sie Ihre Abrechnungen einfach so vorzeigen dürfen. Die Antwort lautet ganz klar: Ja. 

Es liegt allein in Ihrer Entscheidung, was Sie mit Ihrer Gehaltsabrechnung machen. Allerdings kann es Einschränkungen geben. Die beziehen sich insbesondere auf vertrauliche Unternehmensinformationen, die auf einer Abrechnung zu sehen sein können. Auch bei Boni, Sonderzahlungen oder variablen Vergütungen ist ggf. Vorsicht geboten. 

Kündigung wegen Verstoß gegen Verschwiegenheitsklausel: Das gilt

Wie bereits erwähnt, ist eine Verschwiegenheitsklausel beim Gehalt unwirksam. Ebenso wirkungslos ist in aller Regel eine Kündigung bei einem Verstoß gegen selbige. Kassieren Sie dennoch eine Abmahnung wegen eines Gesprächs über Ihr Gehalt oder droht Ihnen Ihr Arbeitgeber mit anderweitigen Konsequenzen, ist anwaltliche Hilfe ratsam. 

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft, inwiefern (angedrohte) Folgen durchsetzbar sind und geht dagegen vor. 

Quellen: