Kommunikation über Messenger

Heutzutage finden die meisten Jobs vor dem Computer statt, denn hier kann schneller geplant, recherchiert und auch kommuniziert werden. Große Unternehmen mit vielen Mitarbeitern haben zudem die interne Kommunikation auf E-Mails und Messenger verlagert. Doch sollten man E-Mails oder Messenger auch für die private Kommunikation nutzen?

Sollte man private Informationen über E-Mail austauschen?

E-Mails sind in der Regel am besten für ausführliche Texte oder Erklärungen geeignet. Aus diesem Grund können sich E-Mails auch für die private Nutzung als nützlich erweisen. Sie sollten sich als Arbeitnehmer aber darüber im Klaren sein, dass der Arbeitgeber Ihre E-Mails auch einsehen und mitlesen kann, sofern Sie diese von Ihrem Geschäfts-Account versenden.

Sollte man private Informationen im Firmenchat austauschen?

Der firmeneigene Messenger ist natürlich neben der beruflichen Kommunikation bestens dafür geeignet, sich schnell mal mit einem Kollegen fürs Mittagessen oder ein Feierabendbier zu verabreden. Doch auch hier sollten Sie aufpassen. Eventuell bekommt ein anderer Mitarbeiter Ihre private Kommunikation mit oder aber der Arbeitgeber erlangt anderweitig Kenntnis hiervon.

Ist die private Nutzung der Firmen-Chats überhaupt erlaubt?

Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Nutzung von Firmen-Chats mit entsprechenden Richtlinien zu regulieren. So kann dieser auch die private Nutzung von Firmen-Chats untersagen. Hieran müssen Sie sich als Arbeitnehmer dann auch halten. Sollte Ihr Arbeitgeber jedoch keine solche Richtlinie aufgestellt haben, dann dürfen Sie den Firmen-Chat auch für die private Kommunikation nutzen.

Hinweis: Betriebsrat darf mitbestimmen

Sollte es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat geben, dann kann die Kommunikation auf Firmen-Chats auch in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. So kann in der Betriebsvereinbarung festgelegt werden, dass Sie den Chat nur für Themen nutzen dürfen, die das Unternehmen betreffen.

Fällt die Nutzung des Firmen-Chats unter die private Internetnutzung?

Genauso wie bei der privaten Internetnutzung muss bei der Nutzung des Firmen-Chats zwischen privaten und beruflichen Zwecken unterschieden werden. In der Regel wird der Arbeitgeber eine entsprechende Richtlinie aufgestellt haben, inwieweit Sie als Arbeitnehmer das Internet für private Zwecke nutzen dürfen. Gleiches gilt ja mittlerweile auch für die Nutzung von Firmen-Chats. Somit fällt die private Nutzung des Firmen-Chats in gewisser Weise auch unter die private Internetnutzung.

Interne WhatsApp-Gruppen als Kommunikationsmittel

Es steht Ihnen natürlich frei, mit Ihren Kollegen eine private WhatsApp-Gruppe zu gründen und hierüber zu kommunizieren. Sie sollten jedoch auch hier beachten, dass die private Nutzung des Smartphones Sie von Ihrer eigentlichen Arbeitstätigkeit ablenkt. Der Arbeitgeber sieht es also nicht so gerne, wenn Sie häufiger einen Blick auf Ihr Handy als auf Ihren Computer werfen.

Andersherum darf der Arbeitgeber nicht die ständige Erreichbarkeit des Arbeitnehmers erwarten, wenn er beispielsweise im Urlaub oder erkrankt ist.

Hinzu kommt, dass Sie sich auch in der privaten WhatsApp-Gruppe in Zurückhaltung üben sollten. So sollten Sie es vermeiden, Bilder oder Dateien in diese Gruppe zu senden oder über Ihren Arbeitgeber zu lästern. Sie können nie ganz sicher sein, dass ein Kollege diese Informationen nicht weitergibt.

Überwachung von Firmen-Chats

Überwachung am Arbeitsplatz ist ein Eingriff in Ihre Persönlichkeitsrechte als Arbeitnehmer. Ob Firmen-Chats vom Arbeitgeber überwacht werden dürfen, ist rechtlich nicht genau zu beantworten. Sollte der Arbeitgeber keine Richtlinie aufgestellt haben, die es Ihnen als Arbeitnehmer untersagt, den Firmen-Chat auch für private Nachrichten zu nutzen, dann kann angenommen werden, dass Ihr Arbeitgeber die private Nutzung stillschweigend akzeptiert. Eine Überwachung dieser Chats wäre daher nicht erlaubt.

Sollte es eine solche Richtlinie geben, dann könnte der Arbeitgeber in der Theorie auch kontrollieren, ob sich die Arbeitnehmer an diese Richtlinie halten und den Firmen-Chat tatsächlich nur für berufliche Zwecke nutzen.

Haben Sie ein Recht auf Privatsphäre am Arbeitsplatz?

Liest Ihr Arbeitgeber Ihre Chatverläufe und privaten Nachrichten, dann stellt dies eine Verletzung der Privatsphäre dar. Dies entschied der EuGH, als ein Mitarbeiter fristlos entlassen wurde, weil er einen Messenger-Dienst auch für private Zwecke nutzen.

Begründet wurde die Verletzung der Privatsphäre damit, dass der größte Teil der sozialen, menschlichen, beruflichen und persönlichen Beziehung am Arbeitsplatz entstehen. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber die Chatverläufe mitgeschrieben hatte, was diesem eigentlich untersagt war.

Auch in Deutschland gibt es daher entsprechende Vorgaben im Hinblick auf die Kontrolle von Chatverläufen während der Arbeitszeit:

  • Der Arbeitgeber sollte Richtlinien aufstellen, aus denen hervorgeht, wie Sie als Arbeitnehmer den Firmen-Chat nutzen dürfen.
  • Sollten diese Chats kontrolliert werden, dann muss der Arbeitgeber Sie hierüber informieren.
  • Eine Kündigung bei Missachtung der Richtlinie sollte nicht erfolgen. Sie können allerdings eine Abmahnung erhalten. Sie sollten eine Kündigung prüfen lassen.
  • Sollte ein Betriebsrat vorhanden sein, kann dieser im Hinblick auf die Überwachungsmethoden mitbestimmen.

Was ist mit Datenschutz am Arbeitsplatz?

Der Datenschutz gilt auch bei der privaten Kommunikation am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber darf daher nicht verdeckte Spähprogramme, Keylogger, die die Tastatureingaben protokollieren oder Bildschirmfotos erstellen, ohne das es hierfür einen triftigen Grund gibt. Beachten Sie jedoch, dass dieser trotzdem noch Ihren Internetverlauf einsehen bzw. überprüfen kann.